Am Mittwoch, dem 27. Juli 2016 konnten die Personaldelegation und die Betriebsleitung von Legitech, sowie der OGBL (einzige unterzeichnende Gewerkschaft des Arbeitskollektivvertrags) sich einig werden über die Modalitäten eines Sozialplans.
Am Ende des vom Gesetz vorgesehenen Konsultationsverfahrens hatte die Betriebsleitung am vergangenen 8. Juli ihr Vorhaben, zwölf Arbeitsplätze abzubauen, bestätigt, das nach dem Verlust ihrer Hauptaktivität, die darin besteht (als Auftragsverarbeiter), einen mit dem Staat unterzeichneten Vertrag über die Veröffentlichung des Memorials (Sammelbände A, B und C) sowie die damit zusammenhängenden Arbeiten durchzuführen.
Der Vertrag mit dem Staat läuft endgültig am 31. Dezember 2016 aus – Legitech wird ab dem 31. August 2016 seine Aktivitäten bezüglich der Veröffentlichung des Memorials C einstellen, die wegen der Schaffung eines elektronischen Verzeichnisses der Gesellschaften und Vereinigungen gestoppt wurden.
Legitech erhält jedoch seine Verlagsaktivitäten aufrecht.
Die Verhandlungen des Sozialplans für die von der Kollektiventlassung betroffenen Arbeitnehmer haben in gutem Einvernehmen stattgefunden, und zwar innerhalb von der vom Gesetz festgelegten Frist. Während der Verhandlungen konnte die Zahl der Arbeitnehmer, die entlassen werden sollten, von zwölf auf elf reduziert werden.
Der OGBL und die Personaldelegation konnten im Rahmen des Sozialplans verschiedene Maßnahmen zu Gunsten der Arbeitnehmer erlangen. Darunter befinden sich insbesondere:
– Nicht vom Gesetz vorgesehene Abfindungssummen, im Verhältnis zur Betriebszugehörigkeit der Arbeitnehmer. Es gilt zu unterstreichen, dass die Durchschnittsbetriebszugehörigkeit der betroffenen Arbeitnehmer über 19 Jahre beträgt.
– Die Befreiung der Arbeitnehmer von ihrer Arbeit während ihrer Kündigungsfrist.
– Vom Gesetz nicht vorgesehene Abfindungssummen, wenn die Arbeitnehmer während ihrer Kündigungsfrist eine neue Arbeit finden.
Ebenfalls wird die Betriebsleitung von Logitech die notwendigen Schritte unternehmen, damit die Arbeitnehmer Anrecht auf die „Aide au réemploi“ haben, und dass ihre sämtlichen vom Gesetz nicht vorgesehenen Abfindungssummen steuerfrei bleiben.
Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Druck, Medien und Kultur – FLTL am 1. August 2016
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