Wie der OGBL schon mitgeteilt hat, schätzt er das Steuerreformprojekt, das die Regierung vorgelegt hat, insgesamt als positiv ein. Auch wenn die vorgeschlagene Reform im Bereich der Besteuerung der Kapitaleinkommen enttäuschend bleibt und auch die Tendenz nicht in Richtung mehr Steuergerechtigkeit zwischen Unternehmen und Einzelpersonen umkehrt, beinhaltet sie trotzdem echte Erleichterungen, was die Steuerlast betrifft, die die Arbeitnehmer und die Rentner zu ertragen haben, und trägt auf diese Weise auch dazu bei, deren Kaufkraft zu verbessern. Es erübrigt sich hier daran zu erinnern, dass diese Kaufkraft durch die aufeinanderfolgenden Austeritätsmaßnahmen über die letzten Jahre schwer in Mitleidenschaft gezogen wurde.
Diese positive Auswirkung auf die Kaufkraft der Arbeitnehmer und Rentner läuft allerdings Gefahr sich ziemlich schnell abzuschwächen, sollte die Regierung nicht die Einführung eines Anpassungsmechanismus der Steuertabelle an die Inflation vorsehen. Ohne einen solchen Mechanismus wird die Besteuerung automatisch schleichend zunehmen, und wird so nach und nach die Abschwächung der Steuerlast zunichte machen, die aber gerade vom Reformprojekt der Regierung angestrebt wird.
Erinnern wir in diesem Zusammenhang daran, dass es seit 2009 keine einzige Anpassung der Steuertabelle mehr gab. Diese Nicht-Anpassung, die als „kalte Progression“ betrachtet werden kann, schlug sich in einer beträchtlichen Zunahme der Steuerlast nieder. Nach Berechnungen der Luxemburger Zentralbank (BCL), die zwischen 2009 und 2016 von einer Gesamtinflation von 9% ausgeht, beliefen sich die zusätzlichen Steuereinnahmen auf etwa 300 Millionen Euro. Laut Arbeitnehmerkammer, die schätzt, dass die wahre Inflation über diesen Zeitraum 13% beträgt, liegt die zusätzliche Steuerlast, aufgrund dieser Desindexierung, noch höher.
Der OGBL erwartet, dass die Regierung zwei Abänderungsanträge zum Entwurf der Steuerreform einreicht. Erstens muss die Steuertabelle die kommende Indextranche bereits miteinbeziehen und dementsprechend angepasst werden. Zweitens muss wieder ein Mechanismus, mit dem Ziel einer regelmäßigen Anpassung der Steuertabelle an die Inflation, eingeführt werden.
Mitgeteilt vom OGBL am 7. November 2016
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