“Wir riefen Arbeitskräfte und es kamen Menschen.” Es ist diese berühmte Feststellung in Deutschland vor einigen Jahrzehnten, die am 15. Dezember voll und ganz Anwendung vor dem Europäischen Gerichtshof (EUGH) gefunden hat.
Der EUGH hat in der Tat festgestellt, dass das europäische Gesetz nicht nur die Wanderarbeiter schützt und ihnen Rechte gibt, so wie allen europäischen Bürgern, sondern auch ihre Kinder gleichfalls schützt, und nicht nur ihre eigenen Kinder, sondern auch die ihrer Ehepartner und eingetragenen Lebenspartner.
Das europäische Recht schützt also die Beschäftigten ebenfalls als Bürgerinnen und Bürger.
Der OGBL, der etliche der Patchworkfamilien vor den Verwaltungsgerichten vertritt, freut sich über diesen Sieg des Universalrechtes der Menschen über die Gewalt der Staaten und fordert, dass das gleiche Prinzip jetzt auf die Familienzulagen angewendet wird.
Denn es ist in der Tat skandalös, dass das gleiche Prinzip, das am 15. Dezember 2016 vom EUGH anerkannt wurde und bereits voraussehend im Rahmen des neuen Gesetzes über die Studentenzulagen vom 23.Juli 2010 (das sich also bereits auf die neuen Cedies-Akten appliziert!) respektiert wird, in einem anderen Gesetz des 23.Juli 2016 (also des gleichen Tages!) über die Familienzulagen aber mit Füssen getreten wird!
Der OGBL hält sich zur Verfügung seiner Grenzgängermitglieder um vor den luxemburgischen Sozialgerichten und, falls nötig, vor dem EUGH, die Entscheidungen der neuen Zukunftkasse für Kinder anzufechten, die auf diesem diskriminatorischem Gesetz beruhen! Denn die Argumente der Regierung um das Ungerechtfertigte in einem Fall zu rechtfertigen, aber nicht in dem anderen, halten die Strasse nicht und wurden mit diesem Urteil rechtsungültig gemacht, das die Überlegenheit der europäischen Bürgerschaft auch über diskriminatorische Gesetzgebungen wie die über die Familienzulagen erklärt hat.
Der OGBL fordert, dass die Regierung ihre argumentative Niederlage in der Sache anerkennt und fristlos die Familienzulagen an alle Patchworkfamilien auszahlt und schließlich das Gesetz über die Familienzulagen ändert, damit alle Familien vollrechtlich davon profitieren können.
Mitgeteilt vom OGBL am 15.Dezember 2015
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