Pensioniertenabteilung

Tagesresolution der Studienkonferenz vom 2. Juni 2017

Anlässlich ihrer Studientagung vom 2. Juni 2017 im Bildungszentrum der Arbeitnehmerkammer in Remich befasste sich die OGBL-Pensioniertenabteilung (PA) mit der aktuellen politischen und sozialen Lage in Luxemburg.

Insbesondere setzten sich die Delegierten mit der finanziellen Lage der Rentenversicherung sowie mit den jüngsten Angriffen auf das Pensionssystem auseinander.

Das Pensionsreformgesetz vom 21. Dezember 2012 sieht vor, dass die Zahlung der Jahresendzulage (Allocation de fin d’année) eingestellt wird falls der globale Beitragssatz den Wert von 24% überschreitet. Des Weiteren sieht die Reform vor, die Rentenanpassung an die durchschnittliche Entwicklung der Löhne und Gehälter unter gewissen Umständen abzubremsen. Diese Maßnahmen würden zu einer Verminderung der Kaufkraft der Pensionierten führen, sowie zu einer Wertminderung der Renten, ohne dass es allerdings dabei zu einer Verbesserung der Finanzierung der Pensionsversicherung kommen würde.
Die OGBL-Pensioniertenabteilung lehnt diese vorgesehenen Verschlechterungen weiterhin ab und setzt sich nicht nur für den Erhalt des solidarischen und intergenerationellen Pensionssystems ein sondern auch für dessen Verbesserung. Um dies zu gewährleisten, fordert die PA, dass die Finanzierung nicht ausschließlich auf der Lohnmasse beruhen sollte. Die Finanzierung des Pensionssystems sollte auf eine breitere Basis gestellt werden indem zusätzliche Finanzierungsquellen erschlossen werden.
Die Ministerin für Chancengleichheit und Gesundheit, Lydia Mutsch, trug mit einem Vortrag über das neue Spitalgesetz und die Organisation des Gesundheitswesens, insbesondere die Neuregelung der Notfallmedizin, zur Studientagung bei. In diesem Zusammenhang weist die PA auf die Einhaltung eines wichtigen Grundprinzips unseres Gesundheitswesens hin und zwar, dass jedem Versicherten freien Zugang zu einer gleichwertigen medizinischen Versorgung gewährleistet werden muss.

Dies gilt sowohl für die Notfallmedizin als auch für die Allgemeinmedizin (Hausarztmedizin). Seit Jahren prangert der OGBL die Missstände in den Krankenhäusern betreffend die Notfallmedizin an. In Anbetracht dessen ist die PA des OGBL erleichtert, dass sich die Regierung und die zuständige Ministerin endlich dieser Problematik annehmen. Nichtdestotrotz verlangt die PA, dass kurzfristig Maßnahmen ergriffen werden, um die Unfallnotdienste in den Krankenhäusern zu entlasten. Dies würde zu einer Verbesserung der Gesundheitsversorgung für alle Versicherten beitragen.
Auch das Konzept der Ärztehäuser, besser bekannt unter dem Begriff „Maison médicale“, muss angepasst und ausgebaut werden damit eine kontinuierliche hausärztliche medizinische Grundversorgung 24 Stunden auf 24 Stunden sichergestellt wird. Für die Pensioniertenabteilung muss der Mensch im Mittelpunkt stehen und nicht die Finanzierung des Gesundheitssystems.

Die finanzielle Lage der Gesundheitskasse (CNS) ist ausgezeichnet. Im Jahre 2017 wird mit einem positiven Ergebnis von ca. 178 Millionen Euro gerechnet. Der Gesamtüberschuss beträgt derzeit 500 Millionen Euro. Angesichts dieser Tatsache und in der Erwägung, dass die Leistungsverbesserungen vom 1. Januar 2017 wesentlich zu kurz griffen, fordert die PA noch weitere Verbesserungen zum Beispiel durch Nomenklatur-Anpassungen, insbesondere in der Zahnmedizin.

Zusätzlich fordert die PA des OGBL, dass in allen Krankenhäusern das Einzelbettzimmer zum Standard ohne Aufschlag erhoben und gleichzeitig der völlig unverständliche 66-prozentige ärztliche Honorarzuschlag für Erstklasse-Belegung abgeschafft wird.
Diesbezüglich erinnert die Pensioniertenabteilung daran, dass im Regierungsprogramm die progressive Abschaffung dieses Zuschlags vorgesehen ist aber noch immer nicht umgesetzt wurde.

Schließlich fordert die PA des OGBL ebenfalls die Einführung des sogenannten „Tiers payant généralisé“ für alle getätigten Akten im Krankenhaussektor. Dies bedeutet, dass jede medizinische Leistung direkt mit der CNS verrechnet wird und die Patienten nicht mehr Vorkasse leisten müssen.

Remich, den 2. Juni 2017