Mit einer schlichten Notiz an das Personal, informierte die Direktion des Flughafenbetreibers Lux-Airport die Beschäftigten am 29. November 2017 über eine fundamentale Reorganisation im Sicherheitsbereich, insbesondere in Bezug auf die Kontrollen der Passagiere. Hierbei beruft sie sich auf einen Beschluss des Nachhaltigkeits- und Infrastrukturministers.
Im Zuge dieser Reorganisation sollen Lux-Airport-Beschäftigte auf verschiedenen Kontrollposten ab dem 1. Dezember von Beschäftigten der Reinigungs-, Caterings- und Sicherheitsfirma Dussmann ersetzt werden. Die Beschäftigten von Lux-Airport, deren Arbeitsposten nun an ein Subunternehmen übergehen, wissen nicht, was auf sie zukommt.
Der OGBL ist empört über die Haltung des Staats, alleiniger Aktionär von Lux-Airport, sowie über die Vorgehensweise der Direktion von Lux-Airport, die im flagranten Widerspruch zur gültigen Gesetzgebung über die Mitbestimmung der Personaldelegierten in den Betriebsdelegationen und den gemischten Betriebsräten steht.
Die Personalvertreter und der OGBL werden erneut vor vollendete Tatsachen gestellt, dabei fand erst am Montag, dem 27. November eine gemeinsame Sitzung zwischen Direktion, „Comité mixte“ und Personaldelegation zum Thema Job-Description statt, bei der es die Direktion nicht für nötig hielt, die Personalvertreter umgehend und umfassend zu informieren und zu konsultieren.
Laufendes Schlichtungsverfahren
Für den OGBL und die Personalvertreter ist diese Vorgehensweise völlig inakzeptabel und sie appellieren an die Regierung, den Verwaltungsrat und die Direktion von Lux-Airport, besagten Beschluss sofort rückgängig zu machen.
In diesem Zusammenhang sei an das laufende Schlichtungsverfahren Lux-Airport erinnert. Mit der Vergabe einer der Kernaktivitäten an ein Subunternehmen gießen sowohl der Nachhaltigkeits- und Infrastrukturminister als auch die Direktion von Lux-Airport weiter Öl aufs Feuer. Die betriebene Politik ist nichts anderes als der Ausdruck eines akuten Personalmangels bei Lux-Airport.
Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat zivile Luftfahrt am 30. November 2017
Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.
Unbedingt notwendige Cookies sollten jederzeit aktiviert sein, damit wir deine Einstellungen für die Cookie-Einstellungen speichern können.
Wenn du diesen Cookie deaktivierst, können wir die Einstellungen nicht speichern. Dies bedeutet, dass du jedes Mal, wenn du diese Website besuchst, die Cookies erneut aktivieren oder deaktivieren musst.
Diese Website verwendet Google Analytics, um anonyme Informationen wie die Anzahl der Besucher der Website und die beliebtesten Seiten zu sammeln.
Diesen Cookie aktiviert zu lassen, hilft uns, unsere Website zu verbessern.
Bitte aktiviere zuerst die unbedingt notwendigen Cookies, damit wir deine Einstellungen speichern können!