Nicht-Anwendung des FHL-Arbeitskollektivvertrags

Fortschritte im Dossier der Pflegeheime

santeDer OGBL nimmt die Fortschritte im Dossier der Pflegeheime zur Kenntnis, die immer noch nicht die neuen Modalitäten des FHL-Arbeitskollektivvertrags umsetzen. Im Anschluss an die zahlreichen Interventionen des OGBL-Syndikats Gesundheit und Sozialwesen (Interventionen beim Minister, Pressekonferenz, Protestposten, Verteilaktionen), ist letzterer vom Verwaltungsrat der Zivilhospize Hamm und Pfaffenthal kontaktiert worden, was zu einer Wiederaufnahme des Dialogs geführt hat.
Der Verwaltungsratspräsident der Zivilhospize Hamm und Pfaffenthal versichert, dass der Verwaltungsrat, dem er vorsteht, zu Gunsten der Umsetzung des FHL-Kollektivvertrags in den beiden betroffenen Strukturen gestimmt hat. Der Ball liegt also jetzt beim zuständigen Minister, der immer bestätigt hat, dass die Wiederaufwertung der neuen Karrieren geschuldet ist, und dass die Finanzierung durch den Staat garantiert ist.
Der OGBL erinnert daran, dass die öffentlichen Gelder, die vom Steuerzahler kommen, optimale und qualitativ hohe Leistungen für die betroffenen Personen garantieren sollte. Es liegt jetzt an der Regierung, ihre Verantwortung zu übernehmen und ihre Versprechen einzulösen. So könnten die ersten Schritte in die Wege geleitet werden, zum Respekt der Rechte der Arbeitnehmer in sämtlichen Pflegeheimen.
Der OGBL begrüßt natürlich die Entscheidung des Verwaltungsrats der Zivilhospize, die klar beweist, dass die größte Gewerkschaft im Sektor Gesundheit und Sozialwesen wieder einmal richtig lag, und dass deren zahlreiche Interventionen einmal mehr ihre Früchte getragen haben.
Leider handelt es sich hier nur um einen einzigen Sieg in einem viel weitgreifenderen Kampf, und zurzeit gibt es drei andere Arbeitgeber, die fünf Pflegeheime verwalten, die ihre Arbeitnehmer weiterhin diskriminieren, indem sie es seit mehr als zwei Monaten ablehnen, den Arbeitnehmern ihren angemessenen Lohn zu bezahlen, wie er im FHL-Arbeitskollektivvertrag festgelegt ist.
Das Personal, das von dieser Streitsache betroffen ist, ist dazu entschlossen, zu seinem Recht zu kommen. Es hat dies ein erstes Mal bewiesen bei einer Saalkund-gebung, die am 13. Dezember 2017 in den OGBL-Räumlichkeiten in Düdelingen stattgefunden hat.
Die letzten Entwicklungen in Betracht gezogen, verpflichtet sich der OGBL dazu, die beiden Zivilhospize von jeglicher gewerkschaftlicher Aktion zu bewahren, die in dieser Angelegenheit folgen wird.