Da der zurzeit gültige Arbeitskollektivvertrag zum Ende dieses Jahres abläuft, wurde er teilweise von den Gewerkschaftsvertretern am 29. November 2017 gekündigt. So wurde offiziell um Verhandlungseröffnung gebeten. Die Gewerkschaften haben auch ihren gemeinsamen Forderungskatalog eingereicht, der im Detail die Punkte enthält, die geändert werden müssen. Die Verhandlungskommission, die sich aus Gewerkschafts- und Patronatsvertretern zusammensetzt, traf sich zum ersten Mal am 11. Dezember 2017. Der aktuelle Kollektivvertrag wird laut den gesetzlichen Bestimmungen, die in diesem Rahmen vorgesehen sind, gültig bleiben.
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