Das OGBL-Syndikat Banken und Versicherungen hat sich am 17. Januar mit Arbeitsminister Nicolas Schmit getroffen, um über die Nichtumsetzung der Arbeitszeitvorkehrungen durch zahlreiche Arbeitgeber im Finanzsektor zu diskutieren.
Indem der Minister ganz einfach bestätigte, was für den SBA eine Selbstverständlichkeit ist, hat er daran erinnert, dass ein Gesetz dazu da ist, um in seiner Gesamtheit respektiert zu werden, und das ab dem Tag seiner Inkrafttretung. Dementsprechend kann weder ein Kollektivvertrag noch ein internes Unternehmensreglement Bestimmungen enthalten, die weniger günstig ausfallen als das Gesetz. Sie müssen demnach überarbeitet werden, um dem Gesetz zu entsprechen. Es ist übrigens bedauerlich, so der Minister, dass Unternehmen oder Arbeitgeberorganisationen weitehin so tun können, als ob es das Gesetz nicht gebe.
Der Minister hat ebenfalls daran erinnert, dass einer der Gründe, der zur Reform der Arbeitszeitgesetzgebung geführt hat, an erster Stelle die Sorge war, die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen. Die Arbeitsüberlastung ist eine der ersten Ursachen für Burnouts.
Darüber hinaus hat das SBA die Forderung des LCGB-SESF zur Kenntnis genommen, bei der es um die Einführung des Rechts auf Abschalten geht. Würden jedoch im Finanzsektor die gesetzlichen Vorkehrungen bezüglich der Arbeitszeit eingehalten, so wäre die Problematik des Abschaltens viel weniger akut. Es ist in diesem Kontext bedauerlich, dass die Stimme des LCGB-SESF zu diesem Thema nur sehr wenig zu hören ist.
Für das SBA drängt sich die strikte Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes mehr denn je auf. Deshalb wird das SBA übrigens die Gewerbeinspektion (ITM) einschalten, um zu garantieren, dass die Arbeitszeitgesetzgebung und die Überstundenreglementierung in sämtlichen Unternehmen des Sektors respektiert werden.
Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Banken und Versicherungen (SBA) am 17. Januar 2018
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