Im Herbst 2014 widersetzten sich die Gewerkschaften der Fortsetzung der Austeritätspolitik. Die gegen die Interessen der Bevölkerung gerichtete Sparpolitik des „Zukunftspak“ konnte durch den gewerkschaftlichen Protest abgeschwächt werden. Am 28. November 2014 unterschrieb die Regierung ein Abkommen mit den Gewerkschaften, das Gegenmaßnahmen und Kompensationen enthielt.
Ein Punkt war u.a. die Reform des Elternurlaubs. Neben seiner flexibleren Handhabung, sollte die Entschädigung erhöht und an die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns gekoppelt werden. Dieser Punkt wurde umgesetzt.
Ein anderer wichtiger Punkt, zu dem sich die Regierung verpflichtete, wurdeallerdings bis heute nicht verwirklicht. Die staatlichen Familienleistungen sollten zukünftig periodisch an die Entwicklung des Medianlohns in Luxemburg angepasst werden. Nachdem seit Jahren die staatlichen Familienleistungen durch die Desindexierung im Jahr 2006 und durch die Nichtanpassung an die reale Einkommensentwicklung kontinuierlich abgewertet wurden, verlangte die Gewerkschaftsseite einen gesetzlichen Mechanismus, der zukünftig das Kindergeld, die Schulanfangszulage, die chèques-services u.a.m. sowohl an die Preisentwicklung als auch an die reale Lohnentwicklung anpassen würde. Ein solcher Mechanismus ist umso notwendiger, da beispielsweise beim Kindergeld die Familien durch die Nichtanpassung seit 2006 bereits über 20% verloren haben.
Am 20. Juni 2016 wurde von der Regierung eine Gesetzesvorlage mit anhängendem großherzoglichen Reglement auf den Instanzenweg gebracht. Im Oktober 2016 wurde das Gesetzesvorhaben vom Staatsrat und den Berufskammern begutachtet. Diese Gutachten wiesen auf Mängel und Ungereimtheiten hin, die allesamt aber keineswegs hinsichtlich auf einen überarbeiteten, für alle Seiten annehmbaren Text unüberwindbar gewesen wären.
Unverständlich und inakzeptabel ist seitdem das Vorgehen der Regierung. Die mit der Sachbearbeitung beauftragten Minister, die Familienministerin und der Erziehungsminister, haben bis heute keine positiven Veränderungsvorschläge als Antwort auf die Gutachten eingebracht. Es herrscht absoluter Stillstand. Die Regierung scheint die Absicht zu haben, die Zeit bis zum Abschluss der Legislaturperiode ergebnislos verstreichen lassen zu wollen.
Die Gewerkschaften CGFP und OGBL verurteilen dieses Vorgehen kategorisch. Am 7. Februar haben der OGBL und die CGFP beim Staatsminister eine Dringlichkeitsunterredung angefragt. Bis heute steht eine Antwort aus. Beide Organisationen fordern von der Regierung, dass sie ihre Verpflichtung respektiert. Sie werden einen Vertragsbruch nicht hinnehmen. Er wäre ein schwerer Schlag nicht nur gegen die Abmachungen im Zusammenhang mit dem „Zukunftspak“, sondern ebenfalls eine Absage an die erklärte Absicht der Regierung, den sozialen Dialog zu fördern.
Beide Organisationen wiederholen ihre Forderung an den Staatsminister ihn kurzfristig zu treffen, um eine Lösung herbeizuführen. Die kontinuierliche Abwertung der staatlichen Familienleistungen muss gestoppt werden. Die Einführung des vereinbarten gesetzlichen Anpassungsmechanismus an Preis- und Lohnentwicklung ist überfällig. Der Regierung bleibt nur noch wenig Zeit, um eine Vertiefung des Konflikts zu verhindern.
Mitgeteilt vom OGBL und der CGFP am 6. März 2018
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