Eine OGBL-Delegation, unter Leitung von Carlos Pereira, Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands des OGBL, wurde am 12. November vom Arbeitsminister Dan Kersch zu einem Meinungsaustausch zu den Problemen mit denen die Arbeitnehmer immer noch im Rahmen des Gesetzes über die berufliche Wiedereingliederung konfrontiert sind, empfangen.
Der OGBL und der Arbeitsminister sind sich zuerst darüber einig geworden, dass es notwendig ist, das Gesetz, über die berufliche Wiedereingliederung, das zurzeit in Kraft ist, tiefgründig zu reformieren. In der Tat wird immer wieder festgestellt, dass trotz mehrerer Reformen, die seit der Umsetzung dieser Vorrichtung im Jahre 2002 durchgeführt wurden, schwerwiegende Probleme bestehen bleiben, und dass zahlreiche betroffene Arbeitnehmer weiterhin schwer unter dem Versagen dieses Gesetzes leiden. Sich dessen bewusst, dass ein zusätzliches „Reförmchen“ nicht in der Lage sein wird, eine zufriedenstellende Lösung zu den zahlreichen und komplexen Schwierigkeiten, die sich zurzeit stellen, zu bringen, sind sich der OGBL und der Arbeitsminister einig geworden, eine wirkliche Reform des ganzen Gesetzes in die Wege zu leiten. Der OGBL, der seit Jahren eine solche tiefgründige Überarbeitung des Gesetzes fordert, begrüßt den vom Arbeitsminister gezeigten Willen, endlich diese wichtige Baustelle anzugehen.
Der OGBL hat dem Minister in diesem Zusammenhang seinen Forderungskatalog vorgelegt, bezüglich einer solchen fundamentalen Reform des Gesetzes über die Wiedereingliederung, und fragte bei der Gelegenheit darüber hinaus, bei dessen Ausarbeitungsprozedur mit einbezogen zu werden. Eine Anfrage, auf die der Arbeitsminister positiv reagiert hat.
Es versteht sich von selbst, dass eine Reform von einem solchen Umfang jedoch ihre Zeit brauchen wird, bevor sie endlich fertiggestellt ist. Eine Frist, die der OGBL für eine Reihe von Arbeitnehmern, die sich zurzeit in einer internen Wiedereingliederung befinden, und die finanziell benachteiligt sind, insbesondere wegen des jetzigen Rechnungsmodus des Lohnausglechs („indemnité compensatoire“), die sie von der ADEM ausgezahlt bekommen, wenn sie eine Reduzierung ihrer Arbeitszeit hinnehmen müssen, nicht annehmbar ist. Man muss in der Tat wissen, dass letztere nicht von möglichen Lohnverbesserungen profitieren, die von ihrer Gewerkschaft im Rahmen von Kollektivverträgen ausgehandelt wurden, wenn diese zu einem Zeitpunkt ausgehandelt wurden, zu dem diese sich schon in einer Wiedereingliederungsmaßnahme befanden. In einem solchen Fall hat die Lohnerhöhung, die effektiv vom Arbeitgeber ausbezahlt wird, keine positive Konsequenz auf das Endeinkommen des wiedereingegliederten Arbeitnehmers, da diese automatisch vom Lohnausgleich abgezogen wird, die ihm von der ADEM überwiesen wird. Dies entspricht im Endeffekt einem finanziellen Status quo für den betroffenen Arbeitnehmer.
Damit diese Ungerechtigkeit endlich aufhört, und damit die betroffenen Arbeitnehmer nicht weiter Opfer dieser Ungerechtigkeit bleiben, sind sich der OGBL und der Arbeitsminister ebenfalls einig geworden, die gesetzliche Prozedur, bezüglich des vom Vorgänger des jetzigen Arbeitsministers ausgearbeiteten Gesetzentwurf über die berufliche Wiedereingliederung, wieder in die Wege zu leiten, der insbesondere vorsieht, diese Diskrimination abzuschaffen.
Ein sicherlich nicht perfekter Gesetzentwurf, der aber wenigstens kurzfristig eine Lösung zum Problem ist, mit dem ein Teil der wiedereingegliederten Arbeitnehmer konfrontiert sind, während auf die wahre tiefgründige zukünftige Reform gewartet wird.
Mitgeteilt vom OGBL am 18. November 2019
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