Sektor der privaten Busunternehmen

Erneuerung des Kollektivvertrags

Am 30. Januar 2020 haben die beiden repräsentativen Gewerkschaften OGBL und LCGB, gemeinsam mit der FLEAA, den erneuerten Kollektivvertrag für das mobile und das ortsgebundene technische Personal der privaten Busunternehmen unterschrieben.

Der erneuerte Kollektivvertrag tritt am 1. Februar 2020 in Kraft und läuft am 1. Februar 2023 aus.

Die 3400 in der Branche tätigen Beschäftigten werden unter anderem von folgenden Verbesserungen profitieren können:

  • Lohnerhöhung von 2% über einen Zeitraum von 3 Jahren (1,0 + 0,5 + 0,5) für Führerscheinklassen D und D1.
  • Lohnerhöhung von 2,5% ab Inkrafttreten des Kollektivvertrags für Führerscheinklasse B, technisches Personal mit DAP (CATP) und technisches Personal, dessen Tätigkeiten keines DAPs bedürfen.
  • Erweiterung der Gehaltstabelle für Führerscheinklasse D1: 13. & 14. Jahr (+20€), 15. Jahr (+20€).
  • Erweiterung der Gehaltstabelle für Führerscheinklasse B : 10., 11. & 12. Jahr (+20€), 13. & 14. Jahr (+20€), 15. Jahr (+20€).
  • Verbesserung des Ausgleichsurlaubs, wenn wöchtentliche Ruhepausen von 45 Stunden nicht eingehalten werden:
1-6 Mal 1 Tag
7-14 Mal 2 Tage
15-21 Mal 3 Tage
22-28 Mal 4 Tage
29-35 Mal 5 Tage
35+ Mal 6 Tage
  • Anerkennung aller ohne Unterbrechung und in der gleichen Funktion in der vom Kollektivvertrag abgedeckten Branche geleisteten Dienstjahre.

Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Straßentransport/ACAL
am 31. Januar 2020