COVID-19 : Der OGBL fordert eine nationale Tripartite und zusätzliche Krisenmaßnahmen

Mit den Herausforderungen der COVID-19 Virus-Epidemie konfrontiert, fordert der OGBL, als größte Gewerkschaft des Landes, die Einberufung einer Sitzung des Tripartite-Komitees. Dies damit die Arbeitnehmer-, die Arbeitgeber- und die Regierungsvertreter die bestmöglichen Entscheidungen treffen, um diese Krise zu begleiten und um Arbeitsplatzverluste zu vermeiden. Die einzigartige Situation erfordert ein sofortiges Handeln sämtlicher Hauptakteure des Landes.

Der OGBL fordert kurzfristig den außerordentlichen Urlaub aus familären Gründen bis zum Ende der Ausnahmeregelungen aufrecht zu erhalten. Der OGBL begrüßt die Tatsache, dass Betreuungseinrichtungen für die Kinder der Arbeitnehmer aus dem Gesundheitssektor eingerichtet werden, doch verlangt er die Ausdehnung der Maßnahme auf die Betreuung der Kinder von Arbeitnehmern aus den unverzichtbaren Bereichen des öffentlichen Dienstes und denen, die im Bereich der Dienstleistungen der Grundversorgung arbeiten (Lebensmittelhandel, Apotheken, Lieferanten, usw.).

Der OGBL fordert, zumindest während der Dauer der Krise, ein Entlassungsverbot für Unternehmen die von Spezialmaßnahmen im Zusammenhang mit der Epidemie profitieren oder profitieren werden. Zur Erinnerung, die Unternehmen, die Kurzarbeit beantragen, haben kein Recht zu entlassen.

Um den Unternehmen, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten, zu helfen, stimmt der OGBL der vorübergehenden Aussetzung der Zahlungen von Steuern und Gebühren, wie auch von Sozialbeiträgen, zu. Gleichzeitig müssen die Rückzahlungsfristen der Kurzarbeitsentschädigungen und der Lohnaufrechterhaltungskosten bei Krankheit verkürzt werden.

Finanzhilfen müssen den Unternehmen, den Selbständigen und den Freiberuflern zur Verfügung gestellt werden, um ihr Überleben zu gewährleisten. Es gilt Ausnahmemaßnahmen auszuarbeiten für Arbeitnehmer in prekären Arbeitsverhältnissen, wie Leiharbeitnehmer oder Arbeitnehmer, die die Bedingungen nicht erfüllen, um von Arbeitslosenentschädigungen und Sozialschutz zu profitieren, indem die Minimalfristen für die Sozialversicherung abgeschafft werden.

Der OGBL unterstützt die Luxemburger Regierung in ihren Initiativen mit den Nachbarländern, um die Steuer- und Sozialversicherungslimits auszusetzen, die negative Folgen für die Personen und die Unternehmen hätten, die auf Telearbeit zurückgreifen.

Der OGBL fordert die Aussetzung sämtlicher, im Arbeits- und Sozialrecht vorgesehenen administrativen Fristen, besonders die, die negative Folgen auf die Situation jedes Einzelnen haben könnten. Dies beinhaltet die Fristen zur Einreichung von ärztlichen Krankheitsattesten, die 78 Wochen-Grenze, die das Ende des Arbeitsvertrags bestimmt oder jegliche andere Frist im Zusammenhang mit Entlassungen.

Was die Kurzarbeit betrifft, so fordert der OGBL, dass die Löhne, die die Arbeitnehmer normalerweise erhalten während dem Zeitraum, von 80% auf 100% erhöht werden, um Einkommensverluste und ihre negativen Auswirkungen auf den Alltag jedes Einzelnen zu verhindern.

Die Suspendierung der Verpflichtung bestimmter administrativer Schritte, wie die Abgabe der Steuererklärung, muss ebenfalls sichergestellt werden. Die sofortige Aussetzung der Zahlung von Steuervorschüssen ist notwendig. Der OGBL verlangt ebenfalls die Möglichkeit des Einfrierens der Rückzahlung von Bankkrediten, hauptsächlich für die Personen, die während dieser Krise über kein Einkommen verfügen.

Für die Begleitung der Kranken fordert der OGBL die Einrichtung ärztlicher Telekonsultationen und die Möglichkeit die ärztlichen Atteste per Telefon zu verlängern, um so die Notdienste zu entlasten. Eine Ausnahmeregelung bezüglich der Drei-Tage-Frist für das Einreichen eines ärztlichen Attests muss vorgesehen werden, um unnötige Fahrten zu vermeiden.

In der jetzigen Lage müssen die laufenden Kollektivvertragsverhandlungen ausgesetzt werden, um den Sozialpartnern zu ermöglichen, sich auf die aktuelle Krise zu konzentrieren. Die in den unterschiedlichen Prozeduren vorgesehenen gesetzlichen Fristen müssen ebenfalls suspendiert werden.

Schließlich müsste die Luxemburger Regierung sich auf europäischer Ebene dafür einsetzen, genügend Spielraum bezüglich der Maastrichtkriterien zu gewähren, um über die notwendigen Mittel zu verfügen, um dieser Krise entgegenzutreten.

In der aktuellen Situation ist gegenseitige Hilfe und die Teilnahme aller an den unternommenen Anstrengungen absolut notwendig. Der OGBL ruft zur nationalen Solidarität auf.

Mitgeteilt vom OGBL
am 16. März 2020