In der Sitzung des parlamentarischen Ausschusses für Familie und Integration am 26. Januar 2021 kündigte die Familienministerin an, dass die Regierung plant, ab dem 1. Januar 2022 wieder einen Mechanismus zur regelmäßigen Anpassung der Familienbeihilfen an die Lebenshaltungskosten einzuführen.
Die OGBL nimmt zur Kenntnis, dass die Regierung nun plant, einen solchen Mechanismus früher als im Koalitionsvertrag vereinbart wieder einzuführen – also nicht erst zum Ende ihrer Mandatsperiode. So war der 1. Januar 2024 schon einmal genannt worden. Der unermüdliche Druck, den der OGBL seit einigen Jahren disbezüglich ausübt, scheint also endlich Früchte zu tragen.
Es stellt sich jedoch die Frage, warum die Regierung ein weiteres Jahr warten will, anstatt einen solchen Mechanismus jetzt sofort wiedereinzuführen. Im Zusammenhang mit der durch die Covid-19-Pandemie verursachten Krise ist es in der Tat wichtig, die Kaufkraft der Haushalte zu unterstützen, da viele Arbeitnehmer aufgrund der verschiedenen staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus Einkommensverluste erlitten haben. Die Menschen brauchen jetzt eine Unterstützung, und nicht erst in einem Jahr.
Es sollte auch bedacht werden, dass der Mechanismus, den die Regierung einzuführen gedenkt, hinter dem zurückbleibt, was in der Vereinbarung vom 28. November 2014 zwischen der Regierung und den national repräsentativen Gewerkschaften abgemacht worden war. Diese Vereinbarung sah einen Mechanismus zur Anpassung der Familienbeihilfen an die Lebenshaltungskosten und an die Lohnentwicklung vor. Die Regierung hielt sich anschließend nicht an diese Vereinbarung.
Schließlich bedauert der OGBL, dass die Regierung offenbar vorerst keinen Ausgleich für die seit der Desindexierung der Familienbeihilfen im Jahr 2006 entstandenen Verluste vorsieht, die sich auf insgesamt mehr als 20 % belaufen. Der OGBL erinnert in diesem Zusammenhang an den Vorschlag der Arbeitnehmerkammer, eine sofortige Mindestaufwertung aller Familienbeihilfen von 7,7 % vorzusehen, unter Berücksichtigung der Preisentwicklung seit 2014 (dem Jahr, in dem die Vereinbarung zwischen Regierung und Gewerkschaften geschlossen wurde). Eine solche rückwirkende Teilentschädigung wäre eine Maßnahme zur Unterstützung der Kaufkraft der Arbeitnehmer und ihrer Familien, die zur richtigen Zeit käme. Der OGBL fordert deren sofortige Umsetzung.
Pressemitteilung des OGBL 27. Januar 2021
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