Die Rentenreform von 2013 hat einen Automatismus eingeführt, gemäß dem die Rentenanpassung an die Lohnentwicklung gekürzt wird oder ganz ausgesetzt wird, wenn der Beitragssatz, der notwendig ist um die Renten zu finanzieren den aktuellen Beitragssatz übersteigt1.
Der aktuelle Beitragssatz liegt seit Jahren bei 24% (8% zu Lasten des Arbeitnehmers, 8% zu Lasten des Arbeitgebers, 8% zu Lasten des Staatshaushaltes) und ist seit Jahren etliche Prozentpunkte höher als notwendig, um die Renten zu zahlen. Der Überschuss fließt in die Reserven, deshalb sind die Pensionsreserven so viel höher als eigentlich im Gesetz vorgesehen.
Für unsere Regierenden ist ein solcher Automatismus natürlich äußerst bequem, erlaubt er ihnen doch bei einem eventuellen finanziellen Engpass auf das Instrument der Leistungs- und Ausgabenkürzungen zurückzugreifen ohne eine Debatte über andere Lösungsmöglichkeiten wie eine eventuelle Beitragserhöhung, ein Rückgriff auf die Pensionsreserven, eine Zusatzfinanzierung der Renten durch den Rückgriff auf die Finanzresultate des angelegten Vermögens der Pensionsversicherung, die Einführung neuer Finanzierungsquellen usw. führen zu müssen. Sie können doch nicht anders als das Gesetz zu befolgen.
Ein ebensolcher Automatismus gilt auch für die bescheidene Jahresendzulage, die manchen ein Dorn im Auge zu sein scheint, obwohl sie relativ gesehen den kleinen Renten am meisten nutzt, also etwas mehr Gleichheit in das System bringt.
Die regelmäßige Anpassung der Renten an die Lohnentwicklung kürzen oder gar aussetzen und die Jahresendzulage abschaffen würde zu einer weiteren Absenkung der Rentenleistungen führen2 und besonders die kleinen Renten treffen und das Armutsrisiko erhöhen und dies würde verhältnismäßig besonders die Frauen treffen, die durchschnittlich niedrigere Renten beziehen3.
Eine Gesetzesänderung würde verhindern, dass Leistungskürzungen ohne parlamentarische Debatten durchgeführt werden, wenn finanzielle Engpässe auftreten. In dem Sinne hat die Arbeitnehmerkammer auf Vorschlag ihres Vorstandes und der Gruppe der Rentner einen Gesetzesvorschlag ausgearbeitet, der eine Manipulation der Rentenanpassung und eine Abschaffung der Jahresendzulage ohne Gesetzesänderung unmöglich machen würde. Darüber hinaus sieht der Gesetzesvorschlag eine Erhöhung der Mindestrente vor um das Armutsrisiko bei den Rentnern zu senken.
Da die Arbeitnehmerkammer bloß ein Vorschlagsrecht hat liegt es in der Hand der Regierung, die Abgeordnetenkammer mit dem Vorschlag zu befassen. Die Abgeordneten können sich allerdings auch aus eigener Initiative mit unserem Vorschlag befassen.
Die Vollversammlung der Arbeitnehmerkammer hat den Vorschlag einstimmig verabschiedet und ihn der Regierung und den Parteien, die im Parlament vertreten sind, sowie den Institutionen und den Organisationen, die Senioren vertreten übermittelt.
Der Gesetzesvorschlag der Arbeitnehmerkammer kann auf der Webseite der Arbeitnehmerkammer (www.csl.lu) – Rubrik Stellungnahmen 2021 – eingesehen werden4.
1 Diese Hypothese ist für die nächsten Jahre wenig wahrscheinlich 2 Wir haben die Modulierungen, besser die Manipulierungen der Rentenpassungen seit 2006 nicht vergessen. Sie haben zu einem Anpassungsverlust von 2,7% geführt. 3 Die Ursachen sind bekannt: mehr Teilzeitarbeit als bei den Männern, Unterbrechung der Berufstätigkeit um sich um Kinder und Haushalt zu kümmern, oftmals schlechter bezahlte Berufstätigkeiten; und auch wenn sich dies langsam, zu langsam ändert bleibt dies eine Tatsache für die die heute in Rente sind oder kommen 4 Die Reform von 2013 hat ebenfalls negative Auswirkungen für die jüngeren Generationen. In. Einem nächsten Artikel werden wir unsere Vorschläge vorstellen, die es erlauben würden unsere Rentenversicherung an die geänderten Berufslaufbahnen der jüngeren Generationen anzupassen und die potenziell negativen Auswirkungen der Reform zu vermeiden oder mindestens abzufedern.
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