CovidCheck im Betrieb

Gewerkschaften erreichen Garantien für die Arbeitnehmer

Aufgrund der sanitären Situation fand die Sitzung des OGBL-Nationalvorstands am 7. Dezember erneut im Hémicycle des Konferenzzentrums Kirchberg in Luxemburg statt.

Nach der Ankündigung der Regierung vom 29. November, den CovidCheck ab dem 15. Januar in den Betrieben einzuführen, und den darauffolgenden Verhandlungen zwischen der Regierung und den Sozialpartnern in der Woche vor der Sitzung des Nationalvorstands, drängte sich ein Thema auf, das ursprünglich nicht auf der Tagesordnung der Sitzung vorgesehen war.

Der Nationalvorstand hat erneut betont, dass der OGBL zu keinem Zeitpunkt eine solche Maßnahme gefordert hat. Der OGBL nimmt jedoch die Entscheidung der Regierung zur Kenntnis, die ihre Verantwortung in einem Kontext übernommen hat, der, wie man sagen muss, von einem starken Anstieg der Infektionen und sogar der Todesfälle im Zusammenhang mit Covid-19 geprägt ist. Zugleich entwickelt sich die Impfrate, auf nationaler Ebene nur sehr langsam weiter. Wie die OGBL-Präsidentin Nora Back in ihrer Rede erklärte: „Man kann nur bedauern, dass es so weit gekommen ist“.

Während der OGBL sich immer für die Impfung ausgesprochen hat, die bis heute das beste Mittel zur Bekämpfung des Coronavirus ist, kann man nicht sagen, dass der OGBL die allgemeine Einführung des CovidCheck in den Betrieben „begrüßt“. Der OGBL-Nationalvorstand stellt jedoch drei wesentliche Unterschiede zum Gesetz vom 18. Oktober fest, das den „fakultativen“ CovidCheck in den Betrieben eingeführt hatte und gegen das sich der OGBL massiv gewehrt hatte. Erstens wurde die konkrete Umsetzung der Maßnahme dieses Mal im Vorfeld zwischen Regierung, Gewerkschaften und Arbeitgebern diskutiert – was im Oktober nicht der Fall gewesen war. Zweitens wurde in den Verhandlungen ein klarer gesetzlicher Rahmen festgelegt – was im ersten Gesetz ebenfalls völlig fehlte, das die „heiße Kartoffel“ der Umsetzung ausschliesslich auf die Arbeitgeber und die Personalvertretungen abwälzte. Und schließlich, drittens, wird die Maßnahme erst am 15. Januar 2022 in Kraft treten – was genügend Vorbereitungszeit lässt, um alle offenen Fragen zu klären und die konkrete Umsetzung in jedem Betrieb ernsthaft zu diskutieren.

Wie die OGBL-Präsidentin erklärte, ging es bei den Verhandlungen, die mit der Regierung stattfanden, nicht um die Frage, ob der CovidCheck am Arbeitsplatz generell eingeführt werden soll oder nicht. Für die Regierung war diese Klausel eindeutig nicht verhandelbar. Die Verhandlungen konzentrierten sich daher ausschließlich auf den gesetzlichen Rahmen, der die Regeln für den CovidCheck festlegt.

In diesem Zusammenhang legte der OGBL besonderen Wert auf zwei wesentliche Fragen, um die Existenz der betroffenen Personen zu sichern und Situationen extremer Prekarität zu vermeiden, nämlich: (1) die Tatsache, dass der CovidCheck nicht zu Entlassungen führen darf und (2) die Tatsache, dass man aufgrund des Fehlens eines gültigen CovidChecks nicht arbeiten kann, nicht zu einer Abmeldung von der Sozialversicherung führen darf – zwei wesentliche Bedingungen, die am Ende der Verhandlungen erreicht wurden. So wird gesetzlich verankert, dass die Tatsache, dass man keinen gültigen CovidCheck vorweisen kann oder will, kein Grund für eine Kündigung ist. Und was die soziale Sicherheit betrifft, so bleibt die Mitgliedschaft in der CNS auf jeden Fall drei Monate lang bestehen. Was die Pensionskasse betrifft, so wurde festgehalten, dass der Arbeitgeber den Beitrag für die 64 Stunden/Monat, die für die Aufrechterhaltung der ununterbrochenen Mitgliedschaft im Pensionssystem erforderlich sind, weiterzahlen wird.
Es bleibt die heikle Frage der Tests und wer sie bezahlt. Der OGBL hatte bereits kritisiert, dass neben den PCR-Tests auch Antigen-Schnelltests nur noch dann für den CovidCheck akzeptiert werden, wenn sie zertifiziert sind, was zu erheblichen Kosten für die Personen führt, die sich testen lassen müssen. Außerdem hat diese Maßnahme dazu geführt, dass sich viel weniger Menschen testen lassen und die Ausbreitung des Virus dadurch weniger kontrollierbar wird. Hinzu kommt die soziale Ungerechtigkeit aufgrund der monatlichen Kosten dieser Maßnahme (600-700 Euro), die dazu führt, dass Menschen mit hohem Einkommen es sich immer noch leisten können, sich nicht impfen zu lassen, während der CovidCheck für Arbeitnehmer mit niedrigem oder mittlerem Einkommen de facto eine Impfpflicht schafft.Dabei hat die Regierung bisher immer darauf bestanden, dass die Impfung freiwillig bleiben sollte, und die Menschen also in diesem Fall a priori auch die Wahl haben, sich nicht impfen zu lassen.

Aus all diesen Gründen ist der OGBL nach wie vor der Meinung, dass die Möglichkeit, sich kostenlos testen zu lassen, beibehalten werden sollte, und hat nicht versäumt, dies gegenüber der Regierung zu verteidigen. Mit dieser Position war der OGBL in den Diskussionen mit der Regierung und den Arbeitgebern jedoch relativ isoliert. Lediglich die (vollständige) Übernahme der Tests durch den Staat für den Zeitraum zwischen der ersten und der zweiten Impfung wurde schließlich von der Regierung akzeptiert. Dies ist in den Augen des OGBL durchaus das Minimum.

In den sehr schwierigen Diskussionen mit der Regierung hat der OGBL versucht, den Schaden zu begrenzen und zu verhindern, dass es aufgrund der Entscheidung der Regierung zu Situationen extremer Prekarität kommen kann. Der OGBL ist der Meinung, dass in einigen Punkten diese Garantien nun gegeben sind und dass zumindest ein klarerer gesetzlicher Rahmen im Vergleich zum ersten Gesetz, das den CovidCheck im Betrieb vorsah, beibehalten wurde.

Die rein sanitäre Dimension der Krise verdeckt die anderen derzeitigen Prioritäten

Der Nationalvorstand nahm bedauerlicherweise zur Kenntnis, dass einmal mehr die rein sanitäre Dimension der Krise die Oberhand über die sozialen Erwägungen gewinnt, so dass in der Öffentlichkeit wesentliche Debatten vernachlässigt werden, die jedoch ebenfalls stattfinden müssten und in deren Rahmen der OGBL eine ganze Reihe von Forderungen stellt, nämlich: Erhöhung der Kaufkraft und der Löhne, Sicherung der Arbeitsplätze, Einführung einer aktiven Politik für erschwinglichen Wohnraum, Umsetzung von mehr Steuergerechtigkeit, bessere Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben, Stärkung unseres Sozialversicherungssystems. Dies gilt umso mehr, als die Energiepreise derzeit explodieren und die Kaufkraft der Haushalte stark unter Druck setzen (siehe Seite 16). Wie der Name der Kampagne, die der OGBL zu Beginn des Schuljahres lancierte, schon sagt: „Gerade jetzt“ ist es an der Zeit, in all diesen Bereichen zu handeln.

Und der OGBL hatte wohl vor, dies der Regierung bei der Tripartite-Sitzung, die am vergangenen 13. Dezember endlich stattfinden soll (vor Redaktionsschluss), klarzumachen.


Der OGBL-Nationalvorstand hat die Zwischenfälle, die die Demonstration gegen die Anti-Covid-Maßnahmen am 4. Dezember in Luxemburg überschattet haben, aufs Schärfste verurteilt. Der Nationalvorstand verurteilt die Gewalt, die Einschüchterungen und die völlig skandalösen Vergleiche mit der Nazizeit, die ein Schlag ins Gesicht der verfolgten Juden und des antifaschistischen Widerstands sind. Er warnt aber davor, dass diese Aktionen einer radikalisierten Minderheit dazu benutzt werden, die Demonstrationsfreiheit einzuschränken.