Zwischen Mitte Dezember und Mitte Januar waren die Arbeitgebervertreter sehr aufgeregt, da sie die unmittelbare Gefahr einer Inflation falscher Krankschreibungen ab dem 15. Januar 2022 sahen, dem Datum, an dem der von der Regierung beschlossene obligatorische Covid-Check (3G) in Unternehmen in Kraft treten würde.
Die Vertreter des Arbeitgeberverbands UEL befürchteten, dass es ab diesem Datum zu einer „Epidemie“ von gefälschten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen kommen würde, und forderten Präventivmaßnahmen, um zu verhindern, dass Arbeitnehmer, die sich dem 3G widersetzen, massiv dazu verleitet werden, das System zu umgehen, indem sie vorgeben, krank zu sein.
Die Arbeitgebervertreter beließen es nicht bei bloßen Beschwörungsformeln. Im Januar versuchten sie sogar, die Statuten der Nationalen Gesundheitskasse (CNS) zu ändern, um die Kontrolle der Kranken drastisch zu verschärfen. Konkret ging es den Arbeitgebervertretern um eine Neugestaltung des Algorithmus, den der Medizinische Kontrolldienst der Sozialversicherung (CMSS) verwendet, um mögliche Missbräuche seitens der Versicherten zu überwachen. Um es uf den Punkt zu bringen: diese von der UEL gewünschte Änderung der Satzung der CNS hätte in Zukunft zu einer regelrechten Jagd auf Kranke geführt. Außerdem wäre diese Änderung endgültig und nicht nur vorübergehend gewesen, was auf die Einführung eines inakzeptablen Regimes des Generalverdachts gegen arbeitsunfähige Arbeitnehmer hinausgelaufen wäre.
Die Frage wurde auf einer Sitzung des CNS-Verwaltungsrats am vergangenen 12. Januar entschieden. In einer entscheidenden Abstimmung über den Vorschlag zur Statutenänderung setzten sich die Gewerkschaften, angeführt vom OGBL, schließlich durch und wiesen den Angriff der UEL zurück, insbesondere dank der Stimme des Staatsvertreters, der sich der Stimme der Gewerkschaften anschloss. Die Satzung der CNS blieb somit unverändert. Die UEL erreichte bei dieser Sitzung jedoch, dass der medizinische Kontrolldienst der Sozialversicherung bei der Einführung des obligatorischen Covid-Checks (3G) in Unternehmen seine Wachsamkeit verstärken muss und somit Arbeitnehmer beim geringsten Verdacht auf Betrug auf bloße Anzeige eines Arbeitgebers hin vorlädt.
Zwei Wochen nach der Einführung des obligatorischen Covid-Checks (3G) in den Betrieben kann man sagen, dass sich die von der UEL geäußerten Befürchtungen, wie vom OGBL vorausgesagt, als weit übertrieben erwiesen haben, wie die von der CNS Anfang Februar gezogene vorläufige Bilanz beweist. Denn von den 16.300 Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, die in diesem Zeitraum aufgelistet wurden – davon 60 % mit der Begründung eines Urlaubs aus familiären Gründen oder einer Isolation – sah sich die CMSS veranlasst, insgesamt 58 Versicherte vorzuladen, von denen laut der von der CNS gezogenen vorläufigen Bilanz letztlich nur 10 als arbeitsfähig eingestuft wurden. Das bedeutet, dass nur 0,06 % aller in diesem Zeitraum ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen von der medizinischen Kontrolle als unbegründet eingestuft wurden.
Wir sind weit entfernt von einer Inflation gefälschter Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, wie sie von den Arbeitgebern befürchtet wird. Die Lawine von falschen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ist in der Tat ausgeblieben! Der OGBL verurteilt in diesem Zusammenhang entschieden diesen Versuch der UEL, die Krise des Covid-19 zu instrumentalisieren, um eine regelrechte Jagd auf Kranke zu veranstalten
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