Vor kurzem kam eine Delegation des OGBL mit Vertretern des Konsumentenschutzes (ULC) zusammen, um sich über die aktuelle Lage angesichts der höchsten Inflation seit 40 Jahren auszutauschen.
Neben einer Diskussion über das rezente Tripartiteabkommen, das der OGBL nicht mit unterschrieben hat, und seine gesetzliche Umsetzung, waren sich die Vertreter von ULC und OGBL einig, dass weitere Maßnahmen notwendig sind, um die Preisexplosion zu bremsen und die Kaufkraft der Arbeitnehmer, der Rentner und ihrer Familien zu stärken.
So bedauerten beide Seiten, dass die gewerkschaftlichen Vorschläge bezüglich eines Einfrierens verschiedener administrierter Preise, insbesondere der Tarife in Alters- und Pflegeheimen, überhaupt nicht zur Diskussion kamen. Dies wäre nicht nur ein Beitrag zum Abbremsen der Inflation, sondern würde auch die betroffenen Familien nicht noch zusätzlich belasten. Insgesamt braucht es darüber hinaus mehr Transparenz bei der Tariffestlegung im Pflegebereich.
Ein weiterer Preistreiber, der in der Öffentlichkeit kaum thematisiert wird, jedoch einen direkten Impakt auf die Kaufkraft der Haushalte hat ist die starke Erhöhung der Bankgebühren, die innerhalb eines Jahres um durchschnittlich 15% angestiegen sind. Auch hier besteht Handlungsbedarf! Für OGBL und ULC müsste über die Einrichtung eines Freibetrags für alltägliche Finanzoperationen nachgedacht werden.
OGBL und ULC bedauerten des Weiteren die zahlreichen Schließungen von Bank- und Postfilialen in vielen Ortschaften des Landes. Dies ist insbesondere für ältere Mitbürger ein Problem, es stellt auch einen Verlust der Lebensqualität in den betroffenen Orten dar.
Ein weiteres Thema war schließlich die Besteuerung. ULC und OGBL bedauern, dass die Regierung eine Steuerreform vor den Wahlen 2023 ausschließt. Dabei besteht auf vielen Ebenen Handlungsbedarf. So fordern OGBL und ULC, dass jetzt und nicht erst nach den Wahlen, einzelne Maßnahmen getroffen werden, wie die Anpassung der Steuertabelle an die Inflation, die Erhöhung des Spitzensteuersatz bei gleichzeitiger Entlastung der unteren Löhne, die Beseitigung der Ungleichbehandlung von Alleinerziehen in der Steuerklasse 1a, usw.
ULC und OGBL werden weiter zu diesen Themen zusammen arbeiten.
Mitgeteilt von OGBL und ULC, am 13. Juni 2022
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