Der Einsatz des SEW/OGBL für mehr Gleichberechtigung im Lehrerberuf zeigt erste Erfolge auf: Die Promotionskriterien für Lehrkräfte, die ihre berufliche Tätigkeit aufgrund eines Mutterschutzes oder Elternurlaubs sowie Teilzeitarbeit unterbrechen, beziehungsweise reduzieren mussten, werden endlich angepasst.
Während einer zweiten Unterredung am 11. Oktober 2022 mit dem Minister des Öffentlichen Dienstes Marc Hansen wurde dem SEW/OGBL eine Gesetzesänderung zugesagt, die dafür sorgen wird, dass Lehrkräfte, die ihre berufliche Tätigkeit aufgrund eines Mutterschutzes oder Elternurlaubs sowie Teilzeitarbeit unterbrechen, beziehungsweise reduzieren mussten, nun zur gleichen Zeit wie ihre Kolleg/-innen in Vollzeit ins 14. „Échelon“ (E-Laufbahn), beziehungsweise ins letztmögliche „Grade“ (A-Karriere) aufsteigen können. Aktuell ist das Aufsteigen in besagtes „Échelon/Grade“ an das Absolvieren von 180 Stunden Weiterbildung geknüpft — unabhängig davon, ob Lehrkräfte in Teilzeit arbeiten oder Elternurlaub genommen haben oder in Mutterschutz getreten sind. Diese Anzahl an Weiterbildungsstunden wird zukünftig an die reelle Arbeitszeit der betroffenen Lehrkraft angepasst werden, so dass dem Zustand Rechnung getragen wird, dass besagte Lehrkraft ihre Arbeitszeit aufgrund eines Mutterschutzes, Elternurlaubs oder Teilzeitarbeit unterbrechen oder reduzieren musste.
Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Gleichberechtigung und Gerechtigkeit im Lehrberuf und wird dazu beitragen, dass vor allem die Elternschaft nicht mehr mit einem Karriereknick einhergehen wird.
Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Erziehung und Wissenschaft (SEW), am 14. Oktober 2022
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