Sozialplan bei der New York Mellon Bank

Die Gewerkschaften OGBL, LCGB und ALEBA, zusammen mit den Personaldelegierten, haben am 29. Mai einen Sozialplan für 36 Arbeitnehmer der The New York Mellon Bank unterzeichnet.

Diese Vereinbarung wurde nach mehreren Verhandlungssitzungen zwischen den verschiedenen Parteien getroffen, nachdem das Unternehmen die unmittelbar bevorstehenden Entlassungen angekündigt hatte. Die Hauptgründe für die Entlassungen liegen darin, dass das Unternehmen seine Ausgaben aufgrund des aktuellen wirtschaftlichen Drucks anpassen will. Der Grund ist rein strategischer Natur und betrifft das Unternehmen und seine Tochtergesellschaften auf globaler Ebene.

Der Sanierungsplan des Unternehmens beinhaltet die Verlagerung bestimmter Rollen nach Indien und Polen und richtet sich nach einer breiter angelegten Standortstrategie, um Kosteneinsparungen zu erzielen und das Betriebsmodell zu verbessern.

Dass in Luxemburg oder in Europa Stellen abgebaut werden, stört die Direktion überhaupt nicht. Ganz im Gegenteil: Die Auswahlkriterien für die Entlassung von Arbeitnehmern basierten ausschließlich auf Kostenüberlegungen und dem zukünftigen Bedarf des Unternehmens.

Das Bestehende, das Soziale und der geschaffene Mehrwert wurden nicht berücksichtigt. Insgesamt werden 36 Stellen abgebaut.

Diese Entscheidung wurde in früheren Mitteilungen an die Personaldelegierten über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens angekündigt. Sie wurde jedoch nie diskutiert und war auch nie Gegenstand oder Gegenstand von Information und Konsultation – ein Verfahren, das im Gesetz über den Sozialdialog in Luxemburg vorgesehen ist.

Das Abkommen über den Sozialplan, das alle früheren Vereinbarungen und Absprachen ersetzt, soll den von den Entlassungen betroffenen Arbeitnehmern maximale Vorteile und Unterstützung bieten. Das Verhandlungsteam des OGBL hat zügig gearbeitet, um vorteilhafte Bedingungen für die Arbeitnehmer zu erreichen und gleichzeitig eine Leitplanke einzuführen: Sollte die Zahl der Entlassungen die angekündigte Zahl von 36 überschreiten, muss der Arbeitgeber zwingend mit den Arbeitnehmervertretern und den Gewerkschaften zusammenkommen, um zusätzliche Maßnahmen zu vereinbaren.

Der OGBL bedauert jedoch, dass der Sozialdialog in dieser Bank im Vorfeld so schwach war, dass der OGBL sich fest verpflichten musste, sicherzustellen, dass der Sozialplan effizient umgesetzt wird, wobei die Unterstützung der Arbeitnehmer, die derzeit vom Sozialplan betroffen sind, sowie derer, die in Zukunft davon betroffen sein könnten, Priorität hat.

Die Unterzeichnung dieses Sozialplans birgt jedoch die Gefahr, nur einen ersten Schritt in der weltweiten Neuorganisation der Finanzwelt und der Bewältigung der Auswirkungen von Entlassungen auf die Arbeitnehmer im Finanzsektor zu markieren. Der OGBL wird alles daransetzen, um die Arbeitnehmer des Finanzplatzes Luxemburg und ihre Interessen zu schützen.