Einführung des „Crédit d’impôt Heures Supplémentaires“ (CIHS)

Neue Steuerregelung für Grenzgänger

Die Besteuerung von Überstunden für Grenzgänger ist ein wiederkehrendes Thema. Mit der geplanten Einführung des neuen Steuerkredits durch das luxemburgische Finanzministerium rückt dieses Thema erneut in den Fokus. Der „Crédit d’impôt Heures Supplémentaires“ (CIHS; Steuerkredit für Überstunden) soll die Steuerlast für Grenzgänger, die regelmäßig Überstunden leisten, mindern.

Struktur des CIHS

Der CIHS bietet eine Steuerermäßigung, die von der Höhe der Bruttovergütung abhängt, die Arbeitnehmer durch ihre Überstunden erhalten:

  • Bis zu 1.200 € Bruttovergütung pro Jahr: Kein Steuerkredit.
  • Zwischen 1.200 € und 4.000 € Bruttovergütung pro Jahr: Der CIHS beträgt ein Viertel der Differenz zwischen der Bruttovergütung und 1.200 €.
  • Beispiel: Bei 3.500 € Überstundenvergütung im Jahr beträgt der CIHS 575 €.
    Ab 4.000 € Bruttovergütung pro Jahr: Der CIHS ist auf 700 € begrenzt.

Ein Arbeitnehmer, der zum Bruttomindestlohn von 14,86 € pro Stunde oder zum durchschnittlichen Stundenlohn von 34 € für deutsche Grenzgänger im Jahr 2024 (Quelle: STATEC) arbeitet, muss über ein Jahr hinweg 57,7 bzw. 25,4 Standardüberstunden leisten, um die Schwelle für den Steuerkredit von 1.200 € zu erreichen. Um den maximalen CIHS-Freibetrag von 700 € zu erhalten, sind 192 bzw. 84,7 Überstunden erforderlich.

Steuerliche Auswirkungen auf Grenzgänger

Ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer mit einem Einkommen von 50.000 € in Luxemburg (inkl. 8.000 € für Überstunden) und einem Einkommen des Ehepartners von 10.000 € in Deutschland (Steuerklasse III, verheiratet, zwei Kinder) hat ein Gesamteinkommen von 60.000 €. Nach Abzug der Werbungskostenpauschale von 1.230 € bleibt ein zu versteuerndes Einkommen von 58.770 €. Bei einem durchschnittlichen Steuersatz von 25 % beträgt der Steuerabzug für die Überstundenvergütung von 8.000 € etwa 2.000 €. Der CIHS deckt jedoch nur 35 % der Steuerlast ab, was zu einer Steuerminderung von lediglich 700 € führt.

Maximal mögliche Überstunden

Die gesetzliche Höchstgrenze für einen Arbeitnehmer beträgt grundsätzlich 8 Stunden pro Woche oder 415,2 Stunden pro Jahr. Dies bedeutet, dass ein Arbeitnehmer, der zum Bruttomindestlohn von 14,86 € pro Stunde arbeitet, durch Überstunden bis zu 8.638 € pro Jahr verdienen kann. Für den durchschnittlichen Arbeitnehmer aus Deutschland, der einen Stundenlohn von 34 €, können Überstunden zu einem zusätzlichen Einkommen von etwa 19.000 € pro Jahr führen.
Der OGBL begrüßt zwar den Versuch des Finanzministeriums, die Auswirkungen der geänderten Vereinbarung mit Deutschland zu mildern, kritisiert jedoch die zugrunde liegende Problematik: Die Unterzeichnung dieser Vereinbarung durch die luxemburgischen Behörden hat eine Situation geschaffen, die zu einer unerwarteten steuerlichen Belastung für viele Grenzgänger führt.
Der OGBL fordert daher eine Fortsetzung der diplomatischen Bemühungen, um Grenzgänger in ihre frühere steuerliche Position zurückzuversetzen und zukünftige vergleichbare Situationen zu vermeiden. Es ist an der Zeit, dass die Interessen der Grenzgänger entschlossen verteidigt werden, um eine gerechte und faire Behandlung sicherzustellen.

Dieser Artikel wurde im Aktuell veröffentlicht (4/2024)