Am 22. Januar 2025 haben der OGBL und der LCGB zusammen mit der Personaldelegation einen Sozialplan mit der Direktion von AlivePlus unterzeichnet — ein Schritt, der im Sozial- und Gesundheitssektor äußerst unüblich ist. Die geplante Massenentlassung, die überwiegend hochqualifizierte Arbeitnehmer betrifft, entlarvt eine fundamentale Unstimmigkeit: Während Arbeitnehmervertreter fortwährend einen Fachkräftemangel beklagen, werden ausgerechnet gut ausgebildete Mitarbeiter in die Arbeitslosigkeit gedrängt. Diese Situation verkörpert eine dramatische Paradoxie.
AlivePlus betreibt sowohl einen Heimpflegedienst, sowie eine Tageseinrichtung für Kinder mit besonderen Bedürfnissen und Verhaltensstörungen. Damit ist die ASBL in einem vollständig durch öffentliche Gelder finanzierten Sektor tätig. Aus Sicht des OGBL und des LCGB dürften daher eigentlich keine Kündigungen aus wirtschaftlichen Gründen erfolgen.
Die finanziellen Schwierigkeiten die AlivePlus beklagt resultieren aus einer unverhältnismäßig hohen Anzahl von Arbeitskräften im Verhältnis zu den tatsächlichen Aktivitäten. Gleichzeitig wurden Stellen geschaffen, für die keine entsprechende Gegenfinanzierung bestand.
Nach der Ankündigung von AlivePlus Stellen abbauen zu wollen, reagierte der OGBL proaktiv und forderte eine Dringlichkeitssitzung bei dem Dachverband der Pflegedienstleister (COPAS), um die Arbeitgeber dazu zu bewegen, ihre Verantwortung zu übernehmen. Der ursprüngliche Plan der Direktion, 19 nicht finanzierbare Beschäftigte sofort und ohne Abfindung entlassen zu müssen, wurde dank der Intervention der Gewerkschaften zunächst auf zwölf und dann auf maximal neun Personen reduziert — somit konnte durch den Einsatz der Gewerkschaften die Massenentlassung abgefedert und das Schlimmste verhindert werden.
In der Zwischenzeit suchte der OGBL außerdem Kontakt zu anderen Dienstleistern des sozialen Sektors, um den sieben betroffenen Arbeitnehmern einen reibungslosen Übergang zu neuen, gleichwertigen Arbeitsplätzen zu ermöglichen.
Zusätzlich zu diesen Maßnahmen haben die Gewerkschaften und die Personalvertretung eine finanzielle Entschädigung für die betroffenen Arbeitnehmer verhandelt, um die Auswirkungen der unfreiwilligen Entlassungen abzumildern. Neben den im Arbeitsgesetzbuch festgelegten Mindeststandards wird jeder Arbeitnehmer auf diese Weise eine Abfindung in Höhe von drei Monatsgehältern zusätzlich erhalten. Arbeitnehmer, die sich in den unteren Laufbahnen befinden, können außerdem ein Ausbildungsbudget von 1000 Euro pro Person in Anspruch nehmen. Darüber hinaus konnten der OGBL, der LCGB und die Personaldelegation erreichen, dass die betroffenen Arbeitnehmer sofort und mit vollem Lohn während der Entlassungsfrist freigestellt werden, sodass sie ohne Verzögerung wieder in den Arbeitsmarkt eintreten können.
Obwohl es dem OGBL und dem LCGB gelungen ist, die negativen Auswirkungen der Massenentlassung sozial abzufedern, muss klar sein, dass ein Land wie Luxemburg es sich nicht leisten kann, Fachkräfte aus dem Gesundheits- und Sozialbereich auf die Straße zu setzen. Die Verantwortung dafür liegt bei den einzelnen Arbeitgebern, ihren jeweiligen Verbänden und auf nationaler Ebene bei den politischen Entscheidungsträgern.
Folglich werden die Gewerkschaften OGBL und LCGB Unterredungen mit den zuständigen Ministerien fordern, um solche Ereignisse perspektivisch zu verhindern.
Mitgeteilt von OGBL und LCGB, am 27. Januar 2025
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