Nach den für die Jahre 2021 bis 2023 erhaltenen Aufschüben soll das französisch-luxemburgische Steuerabkommen im Jahr 2025 für das Steuerjahr 2024 in Kraft treten.
Zur Erinnerung: Die sogenannte „taux effectif”-Methode muss auf Steuerpflichtige mit gemischten (französischen und luxemburgischen) Einkommen angewendet werden. Das System sieht einen Steuerkredit (Methode der Kostenzuordnung) vor, bei der nur die Sozialversicherungsbeiträge vom luxemburgischen Einkommen abgezogen werden, das als Welteinkommen zu versteuern ist. Anschließend wird die französische Steuer auf der Grundlage des Gesamteinkommens berechnet, von der die bereits in Luxemburg gezahlte Steuer in Form eines Steuerkredits abgezogen wird, die die französische Steuerlast neutralisieren soll.
Wir erinnern an die Aussagen des ehemaligen französischen Ministers Bruno Lemaire, der öffentlich erklärt hatte, dass das Abkommen keine Auswirkungen haben würde. Aber diese Methode ist nicht neutral und im Übrigen hatten einige Steuerzahler 2020, als der Versuch schließlich gescheitert war, ihre Steuerlast je nach Fall um einige Hundert bis mehrere Tausend Euro steigen sehen.
Dies dürfte vor allem dann der Fall sein, wenn das aus Luxemburg stammende Einkommen „deutlich über dem Medianeinkommen liegt und das französische Einkommen viel niedriger ist“. Und das könnte viele französische Grenzgängerhaushalte mit gemischten Einkommen (Löhne, aber auch Renten) betreffen, wenn man bedenkt, dass ein Jahr, das in Luxemburg in Form von Rentenbeiträgen eingezahlt wird, finanziell im Durchschnitt 4-5 Jahren in Frankreich entspricht!
Eine Folgenabschätzung wurde vom Finanzministerium in Frankreich in Auftrag gegeben, die Ergebnisse wurden jedoch bislang nie veröffentlicht.
Nach einem Austausch mit dem OGBL schickte die französische Senatorin Silvana Silvestri einen Brief an den neuen Wirtschafts- und Finanzminister, um ihn darauf aufmerksam zu machen, dass die für 2021 versprochene und 2024 erneuerte Impaktstudie immer noch nicht veröffentlicht wurde. Die versprochene Neutralität kann somit weder überprüft noch nachgewiesen werden.
Der OGBL, der von Anfang an in dieser Affäre interveniert hat, plädiert für Transparenz und fordert im Namen der Steuergerechtigkeit, dass diese Folgenabschätzung veröffentlicht wird. Darüber hinaus wünscht der OGBL, dass der neue Wirtschafts- und Finanzminister die Verpflichtungen der französischen Regierung bezüglich der neutralen Anwendung der neuen Konvention einhält.
Veröffentlicht vom OGBL, am 13. Februar 2025
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