Der Anstieg der Erdölpreise und die Umweltfrage bereiten der Bevölkerung, welche die Preiserhöhungen beim Einkaufen, Tanken, Heizen, ebenso wie bei der Elektrizitätsrechnung, der Gemeindetaxe für den Haushaltsmüll, der Kanalisations- und Abwassertaxe sowie beim Wasserpreis voll zu spüren bekommt, weiterhin Probleme.
Es gibt Erhöhungen, die man als berechtigt und notwendig gelten lassen kann, da sie die Dienstleistung garantieren.
Wenn Staat und Gemeinden Geld brauchen, sehen sie als einzige Lösung die Erhöhung der Steuern und der Taxen. Die Erfindung einer Regentaxe allerdings spottet jeglicher Beschreibung und kann als unverschämt bezeichnet werden. Sie stellt eine Schikane für den Steuerzahler dar, der sich immer mehr als Melkkuh fühlt!
Dies ist der Fall in der Gemeinde Diekirch, wo sich die Einwohner genötigt sehen, eine „Taxe zur Abführung des Regenwassers“ zu zahlen, die nach der versiegelten Fläche zum bescheidenen Preis von 0,8080 € pro Quadratmeter berechnet wird.
Es handelt sich hierbei um eine unsinnige Taxe, da die Abführung des sich auf dem Dach ansammelnden Regenwassers nicht mittels einer getrennten, extra hierzu vorgesehenen Kanalisation geschieht, sondern mittels der Kanalisation, die bereits durch eine Trinkwasserbeziehungsweise Schmutzwassertaxe finanziert wird.
Die Regenwassertaxe ist umso unverständlicher für den umweltbewussten Bürger, der das Regenwasser auffängt, um es zum Gießen seines Gartens oder zu anderen hauswirtschaftlichen Zwecken zu gebrauchen.
In diesem Fall muss man sich folgende Fragen stellen: Wird bald auch eine Taxe auf dem Regen erhoben, der die Privatgärten und die Felder unserer Bauern begießt und die nach der beregneten Fläche berechnet wird? Wird es bald auch eine Taxe auf den Sonnenstrahlen, die unsere Umwelt erwärmen und die den Salat in unseren Gärten sprießen lassen, geben?
Die Regionale Norden des OGBL missbilligt die Entscheidung der Gemeinde Diekirch. In der Überzeugung, dass die aktuelle budgetäre Fehlkalkulationen nicht vom Bürger beglichen werden müssen, verlangt sie die Abschaffung dieser Taxe und Rückerstattung der bereits gezahlten Beträge.
Mitgeteilt von der Regionale Norden des OGBL
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