Hilfe
Haben Sie ein arbeitsrechtliches Problem mit Ihrem Arbeitgeber? Tun Sie sich schwer mit dem Ausfüllen Ihrer Steuererklärung? Sie haben während Ihrer beruflichen Laufbahn in verschiedenen Ländern gearbeitet? Wir sind hier, um Ihnen zu helfen!
Rechtsberatung
Bei diesem Service geht es um die Verteidigung der Rechte unserer Mitglieder in Bezug :
- auf das Arbeitsrecht (Probleme mit dem Arbeitgeber – Arbeitszeit, Urlaub, Lohn, Abmahnung, Entlassung …)
- und das Sozialrecht (Krankheit, Invalidität, Rente, Elternurlaub, verschiedene Sozialleistungen …).
OGBL-Mitglieder haben Anspruch auf kostenlosen Rechtsschutz, einschließlich des Anlegens und Bearbeitens der Akte, Beratung, der erforderlichen Korrespondenz, etwaiger Anwaltskosten sowie Gerichts- und Verfahrenskosten.
Um diesen Service in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie in Fällen des Arbeitsrechts seit mindestens 12 Monaten Mitglied des OGBL sein. Sofern das neue Mitglied vor dem Beitritt zum OGBL eine Anwartschaft von mindestens 12 Monaten bei einer Gewerkschaft erfüllt hat, die Mitglied des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB) oder des Internationalen Gewerkschaftsbundes (IGB) ist, entfällt die Karenzzeit. Ein Zertifikat der vorherigen Gewerkschaft ist erforderlich.
Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass dieser Service es dem OGBL ermöglicht, nicht nur seine Mitglieder im Einzelfall zu unterstützen, sondern auch den Überblick über ein sich ständig wandelndes Sozial- und Arbeitsgesetz zu behalten, gegen von Arbeitgeberseite begangene Missbräuche und Illegalitäten zu kämpfen und die Opfer von Arbeitsunfällen oder Problemen mit der Arbeitsmedizin zu unterstützen. Der Rechtsbeistand ermöglicht es somit, die tausend Facetten der komplexen Realität der Arbeitnehmer und Rentner zu erkennen und in soziale Forderungen für alle Lohnabhängigen umzusetzen um eine gerechtere Arbeitswelt aufzubauen.
Steuererklärung
Das Ausfüllen der Steuererklärung ist nicht immer einfach. Wer muss was versteuern? Kann ich meine Steuerbelastung senken? Welche Spitzfindigkeiten sind in diesem Jahr zu beachten?
Der OGBL gibt Antworten.
Jede Person, die eine Erklärung ausfüllen muss, erhält vom Steueramt entweder das Formular 100D per Post oder eine Einladung, es online auszufüllen. Die ausgefüllte Erklärung ist bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres zurückzuschicken.
Steuerpflichtige, die keine Steuererklärung machen müssen, aber ihre Steuerbelastung mindern möchten (Angabe von Sonderaufwendungen, z. B. Versicherungsprämien, Zinsaufwendungen, Bausparbeiträge, Unterhaltsleistungen nach Scheidung, Spenden oder außerordentliche Aufwendungen z. B. bei Krankheit, Invalidität usw.) können bis zum 31. Dezember eine Steuererklärung ausfüllen.
Der OGBL bietet seinen Mitgliedern eine kostenlose Beratung bei der Erstellung der Steuererklärung an. Um diesen Service in Anspruch zu nehmen, folgen Sie bitte den Anweisungen im PDF-Dokument und senden Sie uns alle erforderlichen Unterlagen bis spätestens 8. Dezember 2025 zu.
Damit der OGBL Ihre Steuererklärung erstellen kann, müssen Sie Ihre Steuererklärung – die ersten 4 Seiten des 100D-Formulars, die mit Ihren persönlichen Daten ausgefüllt sind – und die erforderlichen Belegen an folgende Adresse senden:
OGBL – Luxembourg
Service Déclaration d’impôt
31, rue du Fort Neipperg
L-2230 LUXEMBOURG
Sie können uns auch die ersten 4 Seiten des 100D-Formulars mit den Belegen per E-Mail an impots@ogbl.lu senden, sofern es sich um ein Dokument im PDF-Format handelt.
Um Grenzgängern ein besseres Verständnis für die Erstellung der Steuererklärung zu ermöglichen, organisiert der OGBL jährlich eine Reihe von Steuerkonferenzen in den Nachbarländern. Diese Konferenzen sind für die breite Öffentlichkeit zugänglich.