Sondersitzung der OGBL-Rentnerabteilung

Nein zu den Tripartite-Vorschlägen der Regierung

Anlässlich einer Sondersitzung befasste sich der Zentralvorstand der OGBLRentnerabteilung am 21. April mit den bis dato bekannten Vorschlägen der Regierung zur Sanierung der Staatsfinanzen.

Der Vorschlag, das Rentenajustement zum 1. Januar 2011 nicht auszuzahlen bzw. das Aussetzen dieser legitimen Anpassung der Renten an die allgemeine Lohnentwicklung bis zum Jahre 2014 wurde von der Rentnerabteilung kategorisch verworfen. Die OGBL-Rentner erinnern daran, dass die Rentner bereits anlässlich der Tripartite von 2006 substantiell zur Kasse gebeten wurden. Es kann nicht sein, dass diejenigen, die den Wohlstand des Landes geschaffen haben jetzt für eine Krise bezahlen sollen, die sie definitiv nicht verschuldet haben.

Aus Solidarität mit der jungen Generation lehnt die Rentnerabteilung ebenfalls die geplanten Einsparungen beim Kindergeld und bei den Wohnungsbauzulagen ab.

Definitiv kommt für die Rentnerabteilung auch das Antasten des Indexsystems nicht in Frage. Der Index muss integral und unverändert bestehen bleiben. Dies ist eine typisch luxemburgische Maßnahme, die hart erkämpft wurde, und mit der sich das Patronat und seine Verbündeten in der Regierung ein für allemal abzufinden haben.

Auch wenn dies den neoliberalen Marktfundamentalisten in der EU-Kommission, bei der OECD, beim Internationalen Währungsfonds und bei der Zentralbank nicht in den Kram passt.

Die Rentnerabteilung erinnert auch daran, dass vor einem Jahr 30.000 Demonstranten auf die Straße gingen, um klar und deutlich zu sagen, dass die Krise nicht als Vorwand genommen werden darf, um Sozialabbau zu betreiben. Die OGBL-Rentnerabteilung lehnt jede Form von Schwächung des Luxemburger Sozialstaats ab.

Andererseits besteht die OGBL-Rentnerabteilung darauf, dass eine Sondersteuer für die Banken und auf den hohen Einkommen eingeführt wird. Auch wenn die Luxemburger Banken die Krise nicht verursacht haben, sind vom Staat Großbanken mit öffentlichen Geldern gerettet worden, deren Fast-Konkurse eindeutig im Zusammenhang mit den weltweiten Spekulationen, welche die Krise verursacht haben, standen. Warum ist es jetzt abwegig zu denken, dass es irgendeinen Weg geben muss, um die Banken und anderen Großunternehmen, insbesondere die börsennotierten, an der Begleichung der Krisenrechnung zu beteiligen?

Die Rentnerabteilung ist abschließend u.a. der Meinung, dass bei den Funktionskosten
des Staates noch ein erhebliches Einsparpotenzial besteht.

Mitgeteilt von der OGBL-Rentnerabteilung
am 21. April 2010