Seit einigen Wochen kursiert unter den Beschäftigten der Einkaufszentren (Cactus, Auchan, Cora, Match, Delhaize, …) das Gerücht, dass die Geschäfte am Sonntag, den 26. Dezember bis 13.00 Uhr geöffnet seien.
Der OGBL hat deshalb ein Dringlichkeitstreffen mit den zuständigen Betriebsleitungen beantragt und als federführende Gewerkschaft des Sektors im Namen der tausenden betroffenen Arbeitnehmern gefordert, dass dieser Plan nicht ausgeführt wird. Die beiden Weihnachtstage sind die letzten Feiertage, die es den Arbeitnehmern des Handelssektors ermöglichen an zwei aufeinander folgenden Tagen frei zu haben und Zeit mit ihren Familien zu verbringen.
Die grenzenlose Ausbeutung vermeiden
Da die Einkaufszentren bereits jeden Sonntag im Monat Dezember geöffnet haben und die Arbeitnehmer seit dem 1. Juli 2010 jeden Samstagabend bis 20.00 Uhr auf ihren Posten sein müssen, und dies ohne dass bis zum heutigen Tag irgendwelche Kompensationen ausgehandelt worden sind, würde ein Minimum an Anstand und Menschlichkeit gebieten, dass nicht auch noch die letzte Mauer gegen die grenzenlose Ausbeutung der Arbeitnehmer des Handelssektors niedergerissen wird.
Obwohl das Gesetz die Öffnung der Geschäfte am 26. Dezember erlaubt, hat der Einzelhandel diese Möglichkeit noch nie wahrgenommen. Dies würde in der Tat eine offensichtliche Verletzung der luxemburgischen Gepflogenheiten bedeuten.
Da die Arbeitsbedingungen im Handel sowieso schon nicht die Besten sind und die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben äußerst schwierig machen, käme dieser letzte Tabubruch in Luxemburg einer Degradierung der Beschäftigten in diesem Wirtschaftszweig zu Arbeitnehmern zweiter Klasse gleich. Eine solche Maßnahme würde ebenfalls neuen Druck auf die kleinen Geschäfte der Stadtzentren, die sich solche Zusatzkosten nicht leisten können, ausüben.
Der OGBL richtet einen dringenden Appell an die Verantwortlichen des Großhandels, der luxemburgischen Handelsföderation und an die Mittelstandsministerin Françoise Hetto-Gaasch, alles daran zu setzen die Weihnachtage in der Praxis als zwei unantastbare Feiertage für die Arbeitnehmer der Geschäfte des Einzelhandels und des Handwerks zu bewahren.
Mitgeteilt vom Syndikat Handel des OGBL am 4. November 2010
Kontakt: André Sowa 621 300 255
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