Seit 1958 regelt das sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Luxemburg und Deutschland die Besteuerung von Arbeitnehmern in den beiden Ländern. Ziel des Abkommens ist es, eine doppelte steuerliche Erfassung von Einkünften zu verhindern.
Gemäß dem Abkommen wird das Einkommen eines Arbeitnehmers, welches er in Luxemburg erzielt, auch dort versteuert. Das Besteuerungsrecht für den Gehaltsanteil, der auf Tätigkeiten in Deutschland oder in einem anderen Staat entfällt, fällt Deutschland zu.
Im Klartext heißt das: Wer seine Tätigkeit in Deutschland oder in einem anderen Drittstaat ausübt, ist verpflichtet, diese Arbeitszeiten beim deutschen Finanzamt zu versteuern.
Es sieht so aus, als hätten sich das Finanzamt Trier und neuerdings auch die saarländischen Finanzbehörden auf die Fahnen geschrieben, ein Gesetz aus dem Jahre 1958 nun „à la lettre“ auf den grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt unserer Großregion anzuwenden. Mittels eines Fragebogens, den das Finanzamt Trier an die Grenzgänger verschickt, haben diese die Möglichkeit ihre im Ausland verbrachten Arbeitstage nachzuversteuern. Auf diese Weise wurden bereits knapp zwei Millionen Euro nachbezahlt.
Gegen eine Kriminalisierung der Grenzgänger
Besonders betroffen von der strikten Anwendung des Doppelbesteuerungs-abkommens sind vor allem Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus Banken und Beratungsgesellschaften, sowie aus dem Bau- und Transportgewerbe. Viele Betroffene fühlen sich seitens der Steuerbehörden schlecht informiert, denn ihnen wurde keine Gelegenheit gegeben, rechtzeitig Rücklagen zu schaffen.
In der Tat wurde das Gesetz über Jahrzehnte anders gelebt und wird der heutigen Arbeitswirklichkeit nicht gerecht. Das Verfahren der Steuerfestsetzung ist kompliziert und in der Praxis rückwirkend nur schwer umsetzbar: Wie soll ein LKW-Fahrer dem Finanzamt binnen drei Wochen nachvollziehbar darlegen, wo und wann er im Jahr 2008 in welchem Land gearbeitet hat? Derzeit verhandeln die beiden Staaten über ein neues Doppelbesteuerungsabkommen. Hierbei stehen lediglich Detailfragen auf der Agenda. Die reale Situation der Grenzpendler wird von den politisch Verantwortlichen ausgeblendet und die Bedeutung des Doppelbesteuerungsabkommens für den grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt und damit für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in unserer Region verkannt.
Der OGBL fordert die Aussetzung der rückwirkenden Besteuerung auf Basis des derzeit geltenden Doppelbesteuerungsabkommens.
Der OGBL hat sich darüber hinaus schriftlich an die politisch Verantwortlichen beider Länder gewandt und um Gesprächstermine gebeten: Wir wollen im Rahmen des neuen Doppelbesteuerungsabkommens gehört werden. Wir fordern ein praxisorientertes, vereinfachtes Verfahren der Steuerfestsetzung für Grenzgänger, ein Gesetz, das den geänderten Rahmenbedingungen gerecht wird und den Menschen nutzt, anstatt sie zu kriminalisieren.
Mitgeteilt vom OGBL am 8. Februar 2011
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