Eine Delegation des OGBL-Syndikats „Zivile Luftfahrt“ kam am 28. März mit Arbeitsminister Nicolas Schmit zusammen. Während der anderthalbstündigen Diskussion stand die Lage bei der Frachtfluggesellschaft Cargolux im Mittelpunkt.
Wegen eines vom christlichen Gewerkschaftsbund im Herbst 2008 angestrengten Prozesses gegen den Direktor der Gewerbeinspektion konnte bei der Cargolux immer noch kein neuer Betriebsrat eingesetzt werden. Aus diesem Grund übt die vor acht Jahren, also 2003, gewählte Betriebsdelegation die Geschäfte kommissarisch weiter. Nicht einmal das Einheitsstatut konnte aufgrund dieses Rechtsstreits auf Betriebsratsebene Einzug halten, denn immer noch sind bei der Cargolux die alten Arbeiter- und Beamtenausschüsse provisorisch im Amt.
Eine Farce!
Die Gewerbeinspektion hatte die Ausschusswahlen bei der Cargolux wegen diverser Formfehler annulliert und Neuwahlen angeordnet. Der christliche Gewerkschaftsbund zeigte sich mit diesem Bescheid nicht einverstanden und zitierte den Direktor der Gewerbeinspektion vor das Verwaltungsgericht. Im Urteil vom 24. März 2010 bestätigte das Gericht den Beschluss der Gewerbeinspektion und ordnete ebenfalls die Wiederholung der Betriebsratswahlen an. Gegen dieses Urteil legte der christliche Gewerkschaftsbund Berufung ein, doch auch die Cour administrative kam am 28. Oktober 2010 zur Schlussfolgerung, die Gewerbeinspektion habe die Sozialwahlen bei der Cargolux völlig zu Recht annulliert. Es verwies auf das Verwaltungsgericht, das sich am 26. Januar 2011 erneut mit dem Fall befasste und erwartungsgemäß das bereits ein Jahr zuvor gesprochene Urteil bestätigte.
Der Verweis auf die erste Gerichtsinstanz ermöglichte es dem christlichen Gewerkschaftsbund erneut Berufung einzulegen, was dieser auch prompt tat. Für den OGBL wird die Lage immer mehr zu einer Farce.
Personal zunehmend unzufrieden
Der OGBL informierte den Minister über die zunehmende Unzufriedenheit des Cargolux-Personals über diese vom christlichen Gewerkschaftsbund zu verantwortende Situation, die sehr negative Auswirkungen auf den betriebsinternen Sozialdialog habe. Ein intakter Sozialdialog sei aber bei einer Firma wie der Cargolux, die oftmals als Flaggschiff der Luxemburger Wirtschaft dargestellt wird, unausweichlich.
In Bezug auf die langwierige Gerichtprozedur, forderte der OGBL im Rahmen der geplanten Reform der Mitbestimmungsgesetzgebung für klare Regeln zu sorgen. Der OGBL unterstützte den Vorschlag des Ministeriums, künftig wieder eine gesetzliche Frist von 14 Tagen in der Prozedur vorzusehen, innerhalb der das Verwaltungsgericht ein Urteil bei Anfechtung von Sozialwahlen fällen müsse.
Abgeänderte Wahlprozedur bei Briefwahl
Der Minister informierte über seine Absicht, sowohl die großherzogliche Verordnung als auch die ministerielle Verordnung über die Briefwahl abändern zu wollen. Die Dauer der Wahlprozedur soll ab der Zustellung der Wahlzettel von zehn Tagen auf vier Wochen heraufgesetzt werden. Dies ermögliche es den Piloten aber auch allen anderen mobilen Beschäftigten sich künftig tatsächlich an den Sozialwahlen zu beteiligen. Der gesamte Transportsektor wäre von dieser verbesserten Briefwahlprozedur betroffen. Die Zustellung der Wahlunterlagen erfolge jedoch auch weiterhin per Einschreiben. Der OGBL zeigte sich mit diesen Abänderungsvorschlägen einverstanden.
Zusammenarbeit mit der ADEM
Der OGBL erkundigte sich über die Zusammenarbeit der Cargolux mit dem Luxemburger Arbeitsamt, denn das Zurückgreifen auf Leiharbeiter, vor allem in der Flugzeugwartung, stößt bei den Personalvertretern des OGBL auf Skepsis. Die Direktorin des Arbeitsamts gab Aufschluss über die an die Cargolux vermittelten Arbeitnehmer. Beide Seiten kamen zum Entschluss, dass die Zusammenarbeit verbesserungsfähig sei, insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache, dass eine eventuelle Ausbildung bei der Vermittlung eines Arbeitssuchenden vom Staat übernommen werden kann.
Vorruhestand bei Schicht- und bei Nachtarbeit
Als letzten Punkt wollte der OGBL Klarheit betreffend die im Arbeitsgesetzbuch vorgesehene Vorruhestandsregelung bei zwanzigjähriger Schicht- oder Nachtarbeit haben. Bei der Cargolux ist es diesbezüglich vermehrt zu Interpretationsschwierigkeiten gekommen. Der Minister stellte klar, dass diese Regelung sowohl auf Flugzeugmechaniker, als auch auf Piloten anwendbar sei, sofern sie im Schicht- oder Nachdienst beschäftigt waren. Hierbei genüge eine vom Arbeitgeber ausgestellte Bescheinigung.
Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat „Zivile Luftfahrt“ am 30. März 2011
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