Gehälterrevision im öffentlichen Dienstleistungsbereich Unterredung zwischen Arbeitsminister Schmit und dem OGBL

Am Montag, den 21. März 2011 trafen sich die Syndikate „Gesundheit und

Sozialwesen“ und „Öffentliche Dienste“ des OGBL zu einem Meinungsaustausch über die Gehälterreform mit Arbeitsminister Schmit.

Die OGBL-Delegation unterstrich, dass die vorgeschlagene Gehälterreform der Regierung nicht alleine Staatsbeamte- und angestellte betreffe, sondern sich auf den gesamten nicht-kommerziellen öffentlichen Dienstleistungssektor ausdehne. Besonders im Bereich des Gemeinde-, Erziehungs-, Gesundheits- und Sozialwesens hätte dies äußerst negative Auswirkungen. Worauf der Arbeitsminister entgegnete, dass seinen Informationen nach die Reform sich lediglich auf die „Fonction publique“ beziehen solle. Der restliche öffentliche Dienstleistungsbereich wäre nicht direkt betroffen. Die Regierung habe die zuständigen Minister für den Öffentlichen Dienst damit befasst die Reformvorschläge in einem ersten Textentwurf zu konkretisieren.

OGBL fordert eine qualitative Gehälterreform

Der OGBL erinnerte daran, dass er am Gleichgewicht zwischen dem öffentlichen Dienst und dem Gesundheits- und Sozialwesen festhält, und dass der Staat weiterhin auch in diesem Sektor seine Verantwortung übernehmen müsse. Er fordert die Regierung auf, endlich mit allen betroffenen Gewerkschaften eine Diskussion über eine qualitative Gehälterrevision zu führen, die weder in der „Fonction publique“ noch im erweiterten öffentlichen Dienstleistungsbereich auf Sozialabbau hinausläuft. Es müsse auch im Gesundheits- und Sozialwesen über die längst fällige Aufwertung der Laufbahnen verhandelt werden.

Minister Schmit zeigte Verständnis für verschiedene Forderungen des OGBL. Er betonte, dass das von der Regierung vorgeschlagene Bewertungssystem auf keinen Fall dazu dienen dürfe Gehälter zu kürzen und Druck auf die Angestellten auszuüben. Beide Seiten waren sich darüber einig, dass es bei einer Reform darum gehen muss, qualitative Verbesserungen des Dienstes am Bürger zu bewirken.

Mitgeteilt von den Syndikaten „Gesundheit und Sozialwesen“ und „Öffentliche Dienste“ des OGBL
am 22. März 2011