Norbert Bestgen beabsichtigte im Herbst 2010 seine Garage an die Firma Bestmotors SA zu verkaufen. Die Belegschaft wurde noch während den laufenden Verhandlungen „fiktiv“ an Bestmotors transferiert, ohne dass ein Vertrag zwischen Garage Bestgen und Bestmotors unterschrieben worden wäre. Norbert Bestgen brach irgendwann die Verhandlungen mit Bestmotors ergebnislos ab, sperrte die Türen seiner Garage zu und betrachtete sich als nicht mehr zuständig für seine Belegschaft.
Die 13 betroffenen Beschäftigten bekamen ihren Lohn für die Monate November und Dezember von der neuen Firma. Sie arbeiteten noch im Betrieb bis Ende Februar, bekamen aber seit Januar keinen Lohn mehr. Die Türen des Unternehmens sind seit Ende Februar definitiv geschlossen.
Ein Teil der Mitarbeiter bekam einen Kündigungsbrief von Bestmotors Mitte Februar und der andere Teil Mitte März. Die Kündigung ist illegal weil die Beschäftigten keinem Arbeitsvertrag mit Bestmotors SA unterliegen und weil Bestmotors SA den Betrieb Garage Norbert Bestgen nie übernommen hat. Die Kündigung ist außerdem anfechtbar, da sie der Dauer der Betriebszugehörigkeit der Mitarbeiter nicht Rechnung trägt. Diese Dauer liegt für die meisten Beschäftigten weit über 10 Jahre, in einem Fall sogar bei 36 Jahren!
Für das Syndikat Metallverarbeitende Industrie und Garagen des OGBL ist klar, dass Norbert Bestgen sich seiner Belegschaft entledigen wollte, um sich an der gesetzlich vorgesehenen Kündigungsfrist und an den Abgangsprämien vorbei zu mogeln.
Der OGBL hat eine Rechtsanwaltskanzlei mit diesem skandalösen Fall beauftragt, um die Rechte der Beschäftigten geltend zu machen. Das Arbeitsgericht soll am 21. Juni entscheiden.
Der OGBL setzt sich dafür ein, dass Garage Bestgen von einer seriösen Firma übernommen wird und dass diejenigen Beschäftigten, die noch keinen neuen Arbeitsplatz gefunden haben, mit übernommen werden. Mitgeteilt vom Syndikat Metallverarbeitende Industrie und Garagen am 17. Juni 2011
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