Ein.e Arbeitnehmer.in, CFL-Bedienstete.r, Beamtin/Beamter, Staats- oder Gemeindeangestellte.r oder Selbstständige.r zahlt die ersten 12 Monate einen ermäßigten Beitrag von höchstens 15€ pro Monat. Danach beträgt der Beitrag maximal 21 € pro Monat für ein Einkommen von 2.100€ oder mehr oder ein Prozent ihres monatlichen Bruttoeinkommens, mit einem Minimum von 10,50€. Für CFL-Bedienstete beträgt der Beitrag 0,5% des prämienbereinigten Nettogehalts.
Rentner.innen und Vorruheständler.innen zahlen einen monatlichen Mitgliedsbeitrag von 19,40€.
Für Jugendliche unter 18 Jahren ist die Mitgliedschaft kostenlos. Dies gilt auch für Schüler.innen und Student.inn.en über 18 Jahre – als Nachweis dient die Immatrikulations- oder Studienbescheinigung.
Auszubildende zahlen einen monatlichen Mitgliedsbeitrag von 4,20€.
Arbeitslose, die bei der ADEM gemeldet sind und kein Arbeitslosengeld beziehen, zahlen 2,10€ pro Monat.
Nichtbeschäftigte, Hausfrauen und Hausmänner sowie Empfänger.innen des Einkommens zur sozialen Eingliederung (REVIS) zahlen 10,50€ pro Monat.
Witwen oder Witwer, die die Mitgliedschaft eines verstorbenen Mitglieds fortsetzen wollen, zahlen 10,50€ pro Monat.
Alle Vorteile, die im Mitgliedsbeitrag enthalten sind, finden Sie in der Rubrik Unsere Leistungen.
Füllen Sie einfach das Formular aus und werden Sie noch heute Mitglied! Ihre Registrierung dauert nur wenige Minuten.
Falls Sie lieber auf Papier schreiben, laden Sie das Mitgliedschaftsformular im pdf-Format herunter.
Sie können das Formular ausdrucken und es handschriftlich ausfüllen, bevor Sie es uns per Post zuschicken. Damit das Formular besser lesbar ist, können Sie es auch im PDF ausfüllen mit Hilfe der letzten Version von Acrobat Reader (siehe die Erklärungen zur Prozedur indem Sie hier klicken), bevor Sie es ausdrucken.
Ausgefüllten und unterschriebenen Aufnahmeschein an die nachfolgende Adresse senden:
31, avenue Grande-Duchesse Charlotte L-3441 Dudelange T: 54 05 45 928 F: 54 05 45 284 E-Mail: affiliation@ogbl.lu
Ja, der Gewerkschaftsbeitrag kann abgesetzt werden, soweit Ihre tatsächlichen Kosten höher sind als der Pauschalbetrag von 540 €/Jahr. Sie haben die Möglichkeit, die tatsächlichen Werbungskosten (ohne Höchstgrenze) im Verhältnis zu Ihrer unselbstständigen Tätigkeit abzuziehen.
Wenn die Werbungskosten die Pauschale von 540 € nicht übersteigen, ist der im Beitrag enthaltene Beitrag zur OGBL-Sterbekasse steuerlich absetzbar. Fordern Sie einfach ein Zertifikat bei unserer Mitgliederverwaltung an, telefonisch unter +352 54 05 45 928 oder per E-Mail an affiliation@ogbl.lu.
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