Vorübergehende subventionierte Jugendverträge werden zur Norm

Mit über neun Wochen Verspätung hat das Parlament heute einer Verlängerung der Zeitverträge zur Eingliederung der Jugendlichen auf den Arbeitsmarkt zugestimmt. Dass der CAE dem CIE angepasst wurde, ist zu begrüßen, genauso wie die neuen Auflagen bei der Gebührenerstattung für Unternehmen. Allerdings kritisiert die Jugendabteilung des OGBL, dass künftig infolge der Integration des CIE-EP in die CIE-Maßnahme, Hochschulabsolventen nur noch 130 statt 150 Prozent des unqualifizierten Mindestlohns erhalten. Weiter führt die Gewerkschaft an, dass verhindert werden muss, dass Betriebe junge Menschen bewusst befristet zu niedrigerer Entlohnung einstellen, ohne ihnen nachher eine Festanstellung anbieten zu können oder zu wollen.

Auch wenn auf den ersten Blick für Jugendliche damit Erwerbsmöglichkeiten geschaffen werden, können sich diese unsicheren Beschäftigungsverhältnisse aber auch als berufliche Sackgassen erweisen, aus denen heraus eine zukunftsfähige berufliche Perspektive nicht mehr gelingt. Umso mehr besteht die Gewerkschaft darauf, dass die im Rahmen einer Beschäftigungsmaßnahme erlernten und erbrachten Erfahrungen und Fertigkeiten anerkannt und zertifiziert werden.

Die Jugendabteilung des OGBL fordert, dass bei der ADEM die die Vermittlungsdienste für Jugendliche verbessert werden. Es gilt auch die Berufsorientierung sowie die individuelle Beratung der Jugendlichen ab der Schule zu verbessern.

Zudem unterstreicht der OGBL, dass kein Unternehmen erwarten kann, dass es einen fertigen Erwachsenen angeboten bekommt, der schon eine vollwertige Fachkraft ersetzen kann. Jeder junge Mensch hat die Chance verdient, sich gemäß seiner Möglichkeiten im Betrieb zu entfalten und gefördert zu werden und die Unternehmen stehen in der sozialen und wirtschaftlichen Verantwortung gegenüber der Jugend: Es muss Schluss sein mit der Befristungsspirale und prekären Beschäftigungsverhältnissen!

Mitgeteilt von der OGBL-Jugendabteilung
am 26. Februar 2013

Die Jugend braucht Arbeitsplätze – keine Beschimpfungen!

„Die heutige Jugend ist faul“ und „wer arbeiten will, der findet einen Job“. Mit solchen Beschimpfungen über eine angebliche Null-Bock-Generation schallt es in den letzten Tagen aus verschiedenen Ecken. Mit anderen Worten heißt das, dass die heutige Jugend faul, dumm, unmotiviert und dazu noch arbeitsscheu ist. Im Visier sind besonders die unqualifizierten jungen Menschen, die sich scheinbar zu wählerisch und anspruchsvoll bei der Arbeitssuche zeigen.

Die Jugendabteilung des OGBL zeigt sich besorgt über diese Äußerungen und warnt vor einer unehrlichen Debatte, die lediglich auf Vorurteilen und falschen Informationen fußt.

Die „Jugend von heute“ hat laut der „Jugend von gestern“ immer weniger auf dem Kasten?
Das Gejammer über die angebliche Faulheit und Dummheit der Jugendlichen leistet keinen konstruktiven Beitrag zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, ganz im Gegenteil stigmatisiert es ganze Generationen, die sich nur allzu oft in prekären Arbeits- und Lebenssituationen befinden. Junge Menschen sind überproportional von dem Defizit an menschenwürdiger Arbeit und von Arbeitsplätzen geringerer Qualität betroffen, was sich in Armut trotz Erwerbstätigkeit, niedriger Bezahlung und einem geringen Beschäftigungsstatus ausdrückt.

Wird in einzelnen Bereichen überhaupt genug ausgebildet?
Das Interesse hinter diesen Reden kann nur sein, die gesellschaftliche Verantwortung für die Ausbildungsprobleme auf die Jugendlichen zu übertragen. Genannt wurde das Beispiel des aufblühenden Horeca-Bereichs (Hotels, Restaurants und Gaststätten), wo Jugendliche sich zu schade wären einen Beruf auszuüben. Die Jugendabteilung des OGBL erinnert diesbezüglich an die Studie des Erziehungs- und Ausbildungsministeriums die aufweist, dass weniger als die Hälfte der CATP-Absolventen einen unbefristeten Kontrakt bekommt. Ist es nicht vielmehr so, dass die Arbeitgeber des Horeca-Bereichs die Einführung eines sektoriellen Kollektivvertrags vehement ablehnen, um die Gehälter niedrig zu halten? Wie viele werden dort überhaupt in prekären Verhältnissen beschäftigt und arbeiten ohne abgesicherten Vertrag? Ferner stellt sich die Frage, ob in diesem Bereich genügend Ausbildungsplätze angeboten werden.

RMG-Bezieher sind keine Schmarotzer!
Absolut kein Verständnis hat die Jugendabteilung für die Pauschalisierung, dass viele Menschen das soziale System bewusst ausnutzen und es rentabler wäre ein garantiertes Mindesteinkommen (RMG) zu beziehen als für den Mindestlohn einer Arbeit nachzugehen. Diese Behauptung, dass Jugendliche durch solche Anreize befähigt werden Arbeitsstellen zu verweigern, um sich lieber faul zu Hause auf Staatskosten auszuruhen, ist ein Hohn! Sei daran erinnert, dass ein Antragsteller um die Leistungen in Anspruch nehmen zu dürfen, mindestens 25 Jahre alt sein muss, es sei denn dieser erzieht ein Kind oder pflegt eine Person.

Die Aussage, dass RMG-Bezieher auch noch auf dem Wohnungsmarkt privilegiert werden, da sie eine Sozialwohnung beziehen, sich um nichts kümmern und in der schönsten Umgebung wohnen dürfen, ist an Frechheit wohl kaum zu überbieten.

Die Jugendabteilung unterstreicht, dass die Bestimmungen zum garantierten Mindesteinkommen streng geregelt und mit konkreten Eingliederungsmaßnahmen verbunden sind. Faulheit ist sicherlich kein Grund um einen RMG genehmigt zu bekommen! In der Diskussion darf vor allem nicht vergessen werden, dass der RMG als soziales Instrument zur Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung eingeführt wurde, um eine Wiedereingliederung in ein selbständiges Leben auf dem ersten Arbeitsmarkt ohne öffentliche Unterstützung zu ermöglichen. Verweigert ein RMG-Bezieher während seiner Eingliederungszeit eine vorgeschlagene Arbeitsmaßnahme, so verliert er seinen Anspruch auf ein garantiertes Mindesteinkommen.

Anstelle von Polemik – abgesicherte Jobs!
Befristete Arbeitsverträge und prekäre Arbeitsverhältnisse scheinen für junge Menschen zur Norm zu werden. Nach den letzten statistischen Angaben ist die Arbeitslosenquote der unter 25-jährigen mehr als doppelt so hoch (14,5%) wie die aller Arbeitsuchenden (6,2%). Daneben sind noch 6,6% in einem CAE und 18,7% in einem CIE beschäftigt. In Bezug auf die Einschreibungszeit beim Arbeitsamt ist festzustellen, dass die Zahl der jungen Arbeitsuchenden in den ersten sechs Monaten am höchsten ist und im Vergleich zu anderen Alterskategorien diese Gruppe weniger von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen ist.

Jungen Menschen Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen ist eine wichtige Aufgabe unserer Gesellschaft. Denn die wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und persönlichen Folgen von lang andauernder Jugendarbeitslosigkeit sind fatal. Die Jugendabteilung des OGBL erinnert erneut an ihre Forderung eines nationalen Aktionsplans, der klare Prioritäten im Bereich der Jugendbeschäftigung festlegt und Maßnahmen zur Förderung der Jugendbeschäftigung sicherstellt.

Kein Unternehmen kann erwarten, dass es einen fertigen Erwachsenen vor die Nase gestellt kriegt, der schon eine vollwertige Fachkraft ersetzen kann. Jeder junge Mensch hat die Chance verdient, sich gemäß seiner Möglichkeiten frei zu entfalten und die Betriebe stehen in der sozialen und wirtschaftlichen Verantwortung für den Nachwuchs zu sorgen.

Mit Vorurteilen und boshaften Unterstellung werden wir die Beschäftigungsproblematik junger Menschen bestimmt nicht in den Griff bekommen! Die Jugendabteilung des OGBL verurteilt eine solche politische Haltung aufs Schärfste und fragt sich ernsthaft bei wem schlussendlich ein Mentalitätswechsel her muss!

Mitgeteilt von der Jugendabteilung des OGBL
am 17. Januar 2013

Chaos in der Berufsausbildung!

Eine gute Lehre beginnt mit einer gelungenen Organisation der Berufsbildung. Für die Schüler allerdings, die sich zum Büroangestellten (agent administratif et commercial) ausbilden lassen wollen, scheint diese Devise leider nicht zu gelten, denn sie haben kaum  die Möglichkeit einen sicheren Lehrlingsplatz zu bekommen. Seit zwei Jahren ist dem Erziehungs- und Ausbildungsministerium (MENPF) bekannt, dass Schüler des neuen Systems (DAP) und des vorherigen (CATP) in diesem Jahr zum gleichen Zeitpunkt einen Ausbildungsplatz suchen werden, und dass nicht genügend Ausbildungsbetriebe zur Verfügung stehen.

Um den 57 Schülern, die zur Zeit noch auf der Suche nach einer Ausbildung sind, zu ermöglichen ihr Studium weiterführen zu können, hat das zuständige Ministerium eine „convention de formation“ eingeführt, womit die praktische Ausbildung in die Zuständigkeit der Gemeinden und staatlichen Verwaltungen fällt.

Die Jugendabteilung des OGBL kritisiert das zuständige Ministerium wegen seines Versäumnisses nicht früher nach Lösungen gesucht zu haben, um den Schülern einen sicheren Lehrvertrag anstelle dieser Konvention anbieten zu können. Diese mag im Ansatz gut gemeint zu sein, wirft allerdings eine Reihe von Fragen auf bezüglich der praktischen Organisation und Umsetzung. Die Jugendabteilung des OGBL weist darauf hin, dass es in diesem Fall nämlich keine legale Basis gibt und möchte nun gerne wissen unter welche Gesetzgebung dieses Ausbildungsverhältnis fällt? Welches Statut haben diese Schüler überhaupt? Welche Schutzmaßnahmen sind vorhanden, wie etwa im Krankheitsfall oder beim Elternurlaub? Die Jugendabteilung fordert das MENPF unverzüglich auf Klarheit zu schaffen!

Kein Verständnis hat die Jugendabteilung des OGBL für die Kürzung der Lehrlingsvergütung auf 60 Prozent und erinnert das Ministerium an die großherzogliche Verordnung, welche für sämtliche Berufe die finanzielle Entschädigung festlegt. Nicht die Schüler sind schuld, dass sie keinen festen Ausbildungsplatz finden; deshalb sollten sie auch keine finanziellen Einbußen hinnehmen müssen, sondern zu 100 Prozent ausbezahlt werden!

 

Der Jugendabteilung des OGBL widderstrebt die Tatsache, dass in der Berufsausbildung zum Büroangestellten mit zweierlei Maß gemessen wird und verteidigt vehement das Recht eines jeden Jugendlichen auf eine qualitativ hochwertige Ausbildung. Das Erziehungs- und Ausbildungsministerium ist aufgefordert zu handeln!

 

Mitgeteilt von der OGBL-Jugendabteilung
am 11. Dezember 2012

Jugend in Luxemburg: Wann wird die Joblage besser?

Die Regierung hat kürzlich im Ministerrat beschlossen die Eingliederungsverträge für junge Arbeitslose (CIE, CAE) erneut um ein weiteres Jahr zu verlängern. Als Rechtfertigung für diese Entscheidung dient die Ceps/Instead-Studie, die allerdings nur auf rohen statistischen Daten basiert ohne Berücksichtigung einer qualitativen Komponente. Eine umfassende politische Diskussion über die Beschäftigungspolitik von jungen Menschen und den kommenden Generationen bleibt zum Unmut der Jugendabteilung des OGBL leider aus.

 

Arbeitsplätze von geringerer Qualität für Jugendliche

Die Verschlechterung der Qualität der für junge Arbeitnehmer verfügbaren Arbeitsplätze zeigt sich auch an der schrittweisen Ausweitung der befristeten Verträge. Die Jugendabteilung des OGBL zeigt sich besorgt über die allgemeine Entwicklung, die dahin geht, dass befristete Arbeitsverträge und prekäre Arbeitsverhältnisse für junge Menschen zur Norm zu scheinen werden. Die Frage bleibt, ob solche Arbeitsplätze ein Sprungbrett zu einer Festanstellung sind oder aber junge Arbeitnehmer zwischen befristeten Beschäftigungsverhältnissen und Perioden der Arbeitslosigkeit gefangen bleiben. Die Jugendabteilung des OGBL zeigt sich skeptisch gegenüber der Wirksamkeit des CIE und CAE, wenn schlussendlich nur 25 Prozent aufgrund eines CIE nach sechs Monaten, beziehungsweise nur 12 Prozent nach 18 Monaten eine feste Arbeitsstelle erhalten haben. Gerade für Jugendliche wird die Situation immer verzwickter sich am Arbeitsmarkt zu integrieren.

 

Wo bleibt der nationale Aktionsplan zur Jugendbeschäftigung?

Die Jugendabteilung des OGBL fordert den Arbeitsminister auf endlich einen umfassenden Bericht über die Situation von Jugendlichen auf dem Arbeitsmarkt zu erstellen und darauf bauend einen nationalen Aktionsplan für Jugendbeschäftigung vorzulegen. Ein Aktionsrahmen könnte klare Prioritäten im Bereich der Jugendbeschäftigung festlegen und Maßnahmen zur Förderung der Jugendbeschäftigung sicherstellen.

 

EU plant Jobgarantie für junge Leute

Die Europäische Kommission will die EU-Staaten dazu verpflichten, allen Menschen unter 25 spätestens vier Monate nach Ende der Ausbildung eine Stelle, einen Ausbildungsplatz oder einen Praktikumsplatz zu haben. Sanktionen sind nicht geplant, da es sich lediglich um eine Empfehlung handelt. Welche Form von Beschäftigung garantiert werden soll, führt die EU bisweilen nicht an. Die Jugendabteilung des OGBL warnt vor dem sogenannten „Drehtüreffekt“, wobei ein Jugendlicher von einer Beschäftigungsmaßnahme in die andere geschoben wird.

Die Jugendabteilung des OGBL fordert die Regierung auf darüber zu wachen, dass mehr hochwertige Arbeitsplätze geschaffen werden, um zu verhindern, dass die Jugendlichen in die Falle der Prekarität, die eine Aufeinanderfolge von verschiedenen Zeitarbeitsverhältnissen, die keine Verbesserung ihrer Lohn- und Arbeitsbedingungen ermöglichen, nach sich ziehen.

Mitgeteilt von der OGBL-Jugendabteilung
am 6. Dezember 2012

Keine schönen Aussichten für uns Jugendliche!

Laut des von der ILO (Internationale Arbeitsorganisation) 2012 herausgegebenen Berichts, gibt es weltweit an die 75 Millionen Arbeitsuchende im Alter von 15 bis 24 Jahren. Diese Höchstmarke wurde mit der Krise erreicht und dürfte bis 2016 kaum abnehmen.

In Luxemburg beträgt der Prozentsatz der Arbeitsuchenden unter 24 Jahren 13 % und ist somit doppelt so hoch als die Arbeitslosenquote der Gesamtbevölkerung. An die 34,6 % der jungen Arbeitnehmer sind in Zeitarbeitsverhältnissen beschäftigt, gegenüber knappen 6,2 % der gesamten Arbeitnehmerschaft.

Die berufliche Prekarität bleibt nicht ohne Auswirkungen auf unser soziales und familiäres Leben: Schwierigkeiten finanziell für sich selbst aufzukommen, Abhängigkeit von den Eltern und mangelndes Selbstwertgefühl. Die am meisten Benachteiligten rutschen so, oft dauerhaft, in das soziale Aus. Ohne Arbeit oder gebeutelt durch ein Folge von Zeitjobs und prekären Beschäftigungsverhältnissen (befristete Arbeitsverträge, unbezahlte Praktika, Zeitverträge) fühlen sich viele isoliert und ohne Perspektiven.Es muss konkret gehandelt werden. Der OGBL und seine Jugend rufen zum gemeinschaftlichen Kampf gegen die Ausgrenzung junger Menschen und gegen ihre Prekarisierung auf und verlangen deshalb:

  • angemessen bezahlte Arbeitsplätze und geregelte Arbeitsbedingungen;
  • Praktika und Ausbildungsplätze, die allen Jugendlichen ein angemessenes Einkommen sowie eine Sozialversicherung garantieren;
  • Anerkennung der nicht-formell und informell erworbenen Kenntnisse und Zertifizierung der während des Praktikums, Studentenjobs oder im Rahmen einer Jugendbeschäftigungsmaßnahme gewonnenen Erfahrung;
  • regelmäßige Bewertung der Wirksamkeit der Programme zur Gewährleistung einer adäquaten Finanzierung und effektiven Ausrichtung der Jugendbeschäftigungspolitik;
  • Ausbau der Betreuung und der Orientierung der arbeitsmarktentfernten Jugendlichen;
  • Einführung eines Modells «Lehrlingsabgabe» für alle Unternehmen zur Finanzierung der Ausbildungsvergütung und des Ausbaus der Berufsausbildung;
  • Ausbau von Weiterbildungen während der Arbeitslosigkeit, die den Jugendlichen den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern können; eine quantitative Auswertung der Jugendbeschäftigungsmaßnahmen (Weiterbildungsplan und Betreuung durch den Tutor);
  • die Schaffung neuer hochwertiger Arbeitsplätze;
  • die Verankerung eines Arbeitszugangsrechts für junge Arbeitsuchende im Arbeitsrecht.

Gegen die Prekarität der Jugendbeschäftigung kämpfen heißt sich für bessere Arbeitsplätze für alle einsetzen, heute und morgen. 

Wir, die Jugend von heute, sind die Zukunft unserer Gesellschaft.

Uns außen vor zu lassen, käme einer regelrechten sozialen und wirtschaftlichen Verschwendung gleich!

OGBL-Vertretung sucht Gespräch mit dem Beschäftigungsminister

Um einige Fragen zu den berufseinführenden Maßnahmen für junge Menschen zu klären, kamen OGBL-Präsident Jean-Claude Reding, OGBL-Generalsekretär André Roeltgen und die Verantwortliche der Jugendabteilung des OGBL Taina Bofferding am 27. Februar 2012 mit Beschäftigungsminister Nicolas Schmit zusammen. Ebenfalls gefragt war die Meinung des Ministers zum staatlich subventionierten Mindestlohn für nichtqualifizierte Jugendliche und bei dieser Gelegenheit wurden auch die Bemühungen auf europäischer Ebene gegen die Jugendarbeitslosigkeit diskutiert.

Die Betreuung von Jugendlichen in einer berufseinführenden Maßnahme muss nachgebessert werden!

Das Gesetz (6068) vom 11. November 2009 sieht eine Bewertung der temporären Maßnahmen vor.
Alle politischen Parteien waren sich damals bei der Gesetzesabstimmung über die Wichtigkeit einer ausführlichen Analyse einig. Nur so ließe sich die Effizienz des CIE (contrat d’initiation à l‘emploi), CAE (contrat d’appui-emploi) und CIE-EP (contrat d’initiation à l’emploi – expérience pratique) überprüfen. Die Politik solle sich schließlich nicht nur damit begnügen die Arbeitslosenquote der Jugendlichen zu verschönern.

Im Oktober des vergangenen Jahres wurde dann eine Studie vom Ceps/Instead durchgeführt. Die Tatsache, dass endlich eine Analyse veröffentlicht wurde, wird vom OGBL begrüßt, der allerdings bedauert, dass diese Studie nur auf Rohdaten basiert und keine qualitativen Indikatoren bei der Analyse berücksichtigt wurden. Diese hätten zweifellos dazu beigetragen mehr Informationen über die obligatorische Ausbildung, welche der Betroffene während seiner Arbeitsstunden erfahren soll, zu erhalten sowie auch Auskunft über die Rolle und die Arbeit des Betreuers.

Der OGBL erinnerte den Ressortminister daran, dass eine Befragung der Jugendlichen, die von einer der genannten Maßnahme profitieren, bis heute ausgeblieben ist.
Der Minister gab zu, dass die Betreuung der jungen Menschen in diesen Beschäftigungsmaßnahmen ungenügend ist und dies schleunigst geändert werden muss. „Es ist viel einfacher eine quantitative, als eine qualitative Analyse zu beantragen“, führte Nicolas Schmit an. Dass die Studie so lange auf sich warten ließ, führt der Minister darauf zurück, dass die Mehrheit der Jugendlichen erst ab 2010 in einem frühestens 2011 auslaufenden Vertrag war.

Der OGBL betonte, dass er kein Verständnis dafür habe, dass die Maßnahmen ohne jegliche sinnvolle Überarbeitung Jahr für Jahr gesetzlich verlängert würden. Des Weiteren machte Präsident Reding den Vorschlag, die im Rahmen einer solchen Maßnahme erhaltene Ausbildung offiziell anzuerkennen und zu beglaubigen. Der Minister nahm diese Anregung zur Kenntnis und versprach sie in sein Projekt einfließen zu lassen. Sollte Nicolas Schmit dies vergessen, wird der OGBL ihn rechtzeitig daran erinnern. Mit großem Interesse wird die Jugendabteilung die Entwicklung dieses Dossiers verfolgen.

Der Vorschlag eines subventionierten Mindestlohns beruht nicht auf einer Abmachung in der Regierung!

Dem OGBL war schnell klar, dass die Idee hinter dem Vorschlag eines subventionierten Mindestlohns wenig mit der Beschäftigungspolitik von jungen Menschen zu tun hat, sondern einen erneuten Versuch, den Mindestlohn anzugreifen, darstellt. Die Gewerkschaft warnte bereits in einer Pressemitteilung davor, Jugendliche weiter in die Prekarität zu treiben. Natürlich hilft man einem jungen Menschen mehr indem man ihm eine Beschäftigung gibt anstatt ihn in der Arbeitslosigkeit sitzen zu lassen. Doch nach welchen Bedingungen und welchen Kriterien sollte dies geschehen?

Der OGBL zeigte sich erfreut vom Minister zu hören, dass er weder die Bestrebungen des Staats- noch des Finanzministers in Sachen „subventionierter Mindestlohn“ teile. Nicolas Schmit äußerte sich klar und deutlich mit den Worten: „Ich halte davon nicht ganz viel“ und gab zu verstehen, dass es bereits ausreichende Instrumente gibt, um jungen Menschen aus der Arbeitslosigkeit zu helfen. Der Vorschlag wurde ihm zufolge einfach so in den Raum gestellt und war innerhalb der Regierung nicht abgemacht worden. Statt immer neue Initiativen ins Leben zu rufen, die Unsummen an staatlichen Geldern verschlängen, täte man besser daran in die Aus- und Weiterbildung zu investieren.

Europaweiter Beschäftigungspakt bald auch für Luxemburg

Um die Arbeitslosenquote bei jungen Menschen in den Griff zu bekommen und ihnen reale Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt zu bieten, wird ein europaweiter Beschäftigungspakt vorgeschlagen. Den Jugendlichen sollen innerhalb von vier Monaten nach Verlassen der Schule konkrete Job- beziehungsweise Weiterbildungsmöglichkeiten angeboten werden. Dieses Projekt möchte der Ressortminister so schnell wie möglich auch für Luxemburg in Angriff nehmen. Die europäische Budgetpolitik will in diesem Zusammenhang nämlich jährlich 10 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen. Für den OGBL gilt es darüber zu wachen, – und dies legte er dem Minister nah –, dass diese Gelder nicht irgendwohin in einen dubiosen Fond fließen, sondern auch wirklich dorthin gelangen, wo sie gebraucht werden.

Mitgeteilt von der Jugendabteilung des OGBL
am 28. Februar 2012