Le Département des Jeunes de l’OGBL organise deux conférences-débat sur la réforme du système d’assurance-pension

INVITATION

Chère collègue,
Cher collègue,

Une des missions de l’OGBL consiste à défendre activement les intérêts des jeunes salariés, des étudiants et des jeunes en voie de qualification professionnelle. Pour faire entendre les préoccupations et aspirations des jeunes dans les débats politiques actuels, nous organiserons régulièrement des conférences.
Les premières conférences auxquelles j’ai le plaisir de t’inviter porteront sur la réforme du système de pension. Ces conférences seront l’occasion de s’informer sur les ambitions politiques du gouvernement dans ce domaine et de recevoir des réponses à ses questions.

Donc, n’hésite pas et inscris-toi pour assister à l’une de ces conférences:

Lundi, le 27 février 2012 à 18h30, salle Joseph Junck au Casino syndical à Luxembourg-Bonnevoie
63, rue de Bonnevoie, L-1260 Luxembourg

Mercredi, le 29 février 2012 à 18h30, à la Maison du peuple de l’OGBL à Esch-sur-Alzette entrée Restaurant Bairrada, 62, bd J.F. Kennedy, L-4002 Esch-sur-Alzette

Les conférences seront tenues en langue luxembourgeoise. Celles et ceux qui auront besoin d’une traduction simultanée du luxembourgeois en français sont prié/es de nous le faire savoir, soit en cochant ce point sur le formulaire d’inscription, soit en m’envoyant un email à taina.bofferding@ogbl.lu.

Je reste à ta disposition pour de plus amples informations.

Taina Bofferding
Responsable du Département des Jeunes de l’OGBL

Die Jugendabteilung des OGBL warnt davor, junge Menschen weiter in die Prekarität zu treiben!

Dass am 1. Januar des nächsten Jahres eine Erhöhung des Mindestlohns erfolgt, ist für den OGBL nicht mehr als selbstverständlich. Bestürzt zeigt sich allerdings die Jugendabteilung der Gewerkschaft über die Zustimmung der CSV zum Vorschlag der Handelskammer bezüglich des staatlich subventionierten Mindestlohns für nicht qualifizierte Jugendliche.

In einem Gutachten führt die Handelskammer an, dass der Staat sich mit 35-40% an den Mindestlohnkosten beteiligen könnte, um so unqualifizierten jungen Menschen zu einem Arbeitsplatz zu verhelfen. Die Aussage von Carlo Thelen, dass es am Ende drei Gewinner geben würde, teilt die Jugendabteilung des OGBL überhaupt nicht. Im Gegenteil, wieder wird versucht die Arbeitslosenstatistik zu verschönern und den Arbeitgebern billige junge Arbeitskräfte zu genehmigen.

Subventionierte Mindestlöhne dürfen nicht für Arbeitgeber ein Instrument werden die Gehaltskosten zu drücken!

Diese politischen Bestrebungen sind vergleichbar mit den zeitlichen Maßnahmen zur Eingliederung der Jugendlichen in den Arbeitsmarkt. Die Jugendabteilung des OGBL weist darauf hin, dass bis heute eine umfassende Analyse und eine qualitative Auswertung dieser befristeten Verträge ausgeblieben sind.

Genauso wie bei den berufseinführenden Maßnahmen, besteht auch hier die Gefahr, dass Unternehmen junge Arbeitnehmer zu einem niedrigeren Tarif einstellen, wohlwissend, dass sie ihnen nachher keine Festanstellung anbieten werden. Auch wenn auf den ersten Blick für Jugendliche damit Erwerbsmöglichkeiten geschaffen werden, können sich diese unsicheren Beschäftigungsverhältnisse aber auch als berufliche Sackgassen erweisen, aus denen heraus eine zukunftsfähige berufliche Perspektive nicht mehr gelingt.

Zentral ist es, die Jugendarbeitslosigkeit zu bekämpfen und die Beschäftigungschancen für junge Menschen zu verbessern!

Die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit müsste in unserer Gesellschaft höchste Priorität haben. Was den Kampf gegen die Jugendarbeitslosigkeit betrifft, so muss in den Bereichen Prävention und Qualifizierung entschieden anders vorgegangen werden als bisher. Anstatt die jungen Menschen noch mehr der Prekarität auszusetzen, fordert die Jugendabteilung des OGBL die Regierung auf endlich ein Konzept auszuarbeiten, um die Jugendarbeitslosigkeit wirkungsvoll zu bekämpfen. Der kontinuierliche Anstieg der Jugendarbeitslosigkeit ist alarmierend, weil sich die Armut von jungen Menschen damit verfestigt. Geeignete Integrationsmaßnahmen müssen konzipiert, durchgeführt und überwacht werden. Es muss endlich Schluss sein mit der Ausbeutung von billigen jungen Arbeitskräften!

 

Mitgeteilt von der Jugendabteilung des OGBL
am 9. Februar 2012

Die Jugendabteilung des OGBL wendet sich an den Arbeitsminister und bittet um eine Unterredung

Die Schaffung von Arbeitsplätzen und der Kampf gegen die Arbeitslosigkeit sind die großen Herausforderungen unserer Zeit. Eine Verlängerung der zeitlich befristeten Maßnahmen zur Eingliederung der Jugendlichen auf den Arbeitsmarkt, mit oder ohne Qualifikation, wird in Betracht gezogen. Die Ceps/Instead-Studie, die dazu dient diese Verlängerung zu rechtfertigen, basiert allerdings nur auf statistischen Rohdaten. Die Jugendabteilung des OGBL bedauert, dass keine qualitativen Indikatoren bei der Analyse zurückbehalten wurden. Eine qualitative Auswertung wäre interessant gewesen, um Einzelheiten betreffend die obligatorische Ausbildung der Jugendlichen, die von einer solchen Maßnahme profitieren, sowie Daten bezüglich der Überwachung und der Rolle des Tutors, die im Gesetz vorgesehen sind, zu erhalten.

Es erstaunt nicht weiter, dass die jungen Arbeitnehmer oft als erstes einen zeitlich begrenzten Arbeitsvertrag annehmen, dies als Alternative zur Arbeitslosigkeit und zur Erhöhung ihrer Chancen eine feste Arbeit zu bekommen. Die Studie zeigt allerdings, dass nur eine sehr begrenzte Anzahl der betroffenen Jugendlichen bereits nach 9 beziehungsweise 12 Monaten eingestellt wird. Wie zu beobachten ist, zeigen die nach 2009 unterschriebenen berufseinführenden Verträge (CIE) seltener als die vor dieser Zeit eingegangenen einen Erfolg, stattdessen aber eine Zunahme der Verlängerungen dieser Maßnahme über 12 Monate hinaus.

Berufseinführende Maßnahmen oder Sparmaßnahmen für die Betriebe?

Das Gleiche gilt für den beschäftigungsunterstützenden Vertrag (CAE), nur dass hier am Ende der Maßnahme nach 9 Monaten der Arbeitslosen- oder Beschäftigungslosen-Prozentsatz von 45 % auf 6 % herabgesenkt wird. Die Jugendabteilung des OGBL begrüßt diese positive Entwicklung, erkundigt sich aber per Brief beim Arbeitsminister wie dieser Unterschied zwischen dem CAE und dem CIE zu erklären ist? Der OGBL stellt in diesem Zusammenhang die Frage, ob nicht die Unternehmen etwa ganz einfach die neue seit 2009 gültige CIE-Formel nutzen, um junge Arbeitnehmer zu einem niedrigeren Tarif einzustellen, wohlwissend, dass sie ihnen nachher keine Festanstellung anbieten werden. Wäre es angesichts der Tatsache, dass die Maßnahmen regelmäßig verlängert werden, nicht interessant die Beweggründe der sich bewerbenden Unternehmen zu kennen?

Die Jugendabteilung des OGBL erinnert den Minister daran, dass es sein Ministerium war, das mit den Sozialpartnern übereinkam, den Jugendlichen, die einen berufseinführenden Kontrakt zum Erlangen praktischer Erfahrung (CIE-EP) unterschrieben, sowie den Unternehmen, die sie einstellten, einen Fragebogen zukommen zu lassen. Weshalb wurde diese Prozedur nie in die Praxis umgesetzt, moniert der OGBL?

Schließlich versteht die Jugendabteilung des OGBL das rezente Bestreben des Arbeitsministers nicht, den Anwendungsbereich des zeitlich beschränkten Arbeitsvertrags (CDD) auszudehnen und daraus ein Instrument zur Arbeitsbeschaffung zu machen. Der OGBL kann in diesem Bereich keine Änderung der gesetzlichen Bestimmungen, die auf eine größere Flexibilisierung der Arbeitsbedingungen der jungen Arbeitnehmer hinzielen, annehmen. Wer Flexibilisierung sagt, meint Prekarisierung der jungen Arbeitnehmer. Wir müssen die Risiken solcher Prekarität vermindern und nicht erhöhen! Die Jugendabteilung des OGBL will den Arbeitsminister so bald wie möglich zu einem Gedankenaustausch bezüglich dieser Themen treffen.

Mitgeteilt von der Jugendabteilung des OGBL
am 12. Dezember 2011