Studienbeihilfen: Der europäische Gerichtshof wurde angerufen

Der OGBL hat das erste Urteil des Verwaltungsgerichts zu den Studienbeihilfen für nicht in Luxemburg lebende Studierende vom 11. Januar 2012 zur Kenntnis genommen.

Das Gericht hat beschlossen den europäischen Gerichtshof anzurufen, um die Frage zu klären, ob die bildungs- und budgetpolitischen Einschätzungen der Luxemburger Regierung dazu geeignet sind, eine Ungleichbehandlung der Grenzgänger in der Frage der Studienbeihilfen zu rechtfertigen. Gleichzeitig hat das Gericht alle vom OGBL vorgebrachten Rechtsmittel vorbehalten und damit auch seine Auffassung, dass es sich bei den Studienbeihilfen um eine Sozialleistung handelt, welche ohne Vorbedingung jedem in Luxemburg beschäftigten Arbeitnehmer oder dessen Kind zusteht.

Das Urteil ist unserer Ansicht nach in Teilen enttäuschend. Der OGBL wird weiterhin die Interessen der betroffenen Familien mit allen juristischen Mitteln verteidigen, sei es vor den nationalen Gerichten oder vor dem europäischen Gerichtshof.

Mitgeteilt vom OGBL
am 16 Januar 2012


Rectificatif

Dans son édition du 17 janvier 2012, l’Essentiel a écrit que « le tribunal administratif a jugé tous les recours recevables à l’exception de ceux de l’OGBL introduits par les parents des étudiants. » S’il est vrai que le recours introduit par le parent d’un étudiant en qualité de co-demandeur a été déclaré irrecevable au motif incompréhensible que ce parent ne justifierait pas d’un intérêt direct, il n’en reste pas moins que l’ensemble des 254 recours initiés par l’OGBL ont tous été introduits par le parent ensemble avec son enfant. Or, le recours de l’étudiant lui-même a été déclaré recevable par le jugement du tribunal administratif du 11 janvier 2012 au même titre que ceux des autres étudiants faisant l’objet du renvoi préjudiciel devant la Cour de Justice de l’Union européenne. Il en sera évidemment de même des autres recours de l’OGBL actuellement pendants devant le tribunal administratif.

Baldiges Gerichtsurteil erwartet

Heute Morgen wurden vor dem Verwaltungsgericht Luxemburg die Musterfälle im Rechtstreit um die Ablehnung der Studienbeihilfen für die Kinder der in Luxemburg arbeitenden Grenzgänger plädiert. Rechtsanwalt Guy Thomas hat, stellvertretend für die 250 Widersprüche des OGBL gegen die Ablehnung der Studienbeihilfen, das Plädoyer im Musterfall Hodin vorgetragen.

Aus den Plädoyers der Rechtsanwälte, die die Rechte hunderter Grenzgängerkinder vor Gericht betrafen geht hervor, dass die Position des Staates Luxemburg und des Hochschulministers François Biltgen absolut unhaltbar ist, und dass das Gesetz von Juli 2010 laut europäischem Recht eine Diskriminierung darstellt. Es verstößt insbesondere gegen die Verordnung der Koordinierung der sozialen Sicherheit sowie die Arbeitnehmerfreizügigkeit.

Der OGBL ist zuversichtlich, dass in diesem wegweisenden Prozess zur Verteidigung der sozialen Rechte der Grenzgänger Recht gesprochen wird.
Das Prinzip „Gleiche Leistungen bei gleichen Beiträgen“ muss gewahrt bleiben.

Mitgeteilt vom OGBL
am 12. Dezember 2011

Neue Regelung betrifft nur wenige Pendler

Der OGBL äußert sich zurückhaltend zu der gefundenen Einigung.

Vorstandsmitglied Nico Clement: „Wir erkennen diese Regelung als kleines Dankeschön der Bürokratie an, der grenzüberschreitenden Arbeitsrealität wird sie aber nicht gerecht“. Der OGBL geht davon aus, dass nur einer sehr geringen Zahl der betroffenen Grenzgänger eine doppelte Steuererklärung erspart bleibt.

Die neue Verständigungsvereinbarung zwischen Luxemburg und Deutschland in Sachen Doppelbesteuerungsabkommen sieht unter anderem vor, die sogenannte Bagatellgrenze der Grenzgängerbeschäftigung von bislang 4 Tagen auf 20 Tage pro Jahr heraufzusetzen.

Clement weiter: „Wie vom OGBL gefordert, sollen nach unserem Kenntnisstand bei der Berechnung die Krankheitstage ausgenommen werden. Der OGBL begrüßt diesen Teil der gefundenen Einigung, da hiermit eine einheitliche Regelung im Sinne der Grenzgänger gefunden worden ist. Leider sollen die Urlaubstage offensichtlich weiterhin besteuert werden.

Der OGBL zeigt sich enttäuscht darüber, dass es versäumt worden ist, eine weitergehende Einigung zu erzielen. Wesentliche Probleme bleiben unbeantwortet. Insbesondere die rückwirkende Besteuerungspraxis schadet den betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Es kann nicht sein, dass sie die Leidtragenden der überstürzten Änderung der Besteuerungspraxis sein sollen.

Mitgeteilt vom OGBL
am 26. Mai 2011

Der OGBL informiert über die geplante Rentenreform in Luxemburg

Rentenreform oder Rentenkürzung?

Viele Menschen fragen sich angesichts der hohen Reserven unseres Rentensystems, ob eine Reform notwendig ist. Bei gleichbleibenden Einnahmequellen und gleichbleibenden Leistungen wird die Pensionskasse je nach wirtschaftlicher Entwicklung erst zwischen 2024 und 2028 auf die angehäuften Reserven zurückgreifen müssen.

Aufgrund dieser günstigen Ausgangslage besteht kein dringender Handlungsbedarf und es müsste möglich sein, unser Rentensystem auch über diese Termine hinaus im Interesse der zukünftigen Generationen zu stabilisieren und abzusichern, ohne auf Leistungskürzungen zurückzugreifen.

Der Präsident des OGBL, Jean-Claude Reding, informiert über den aktuellen Stand der Rentendiskussion und die Positionen des OGBL für eine nachhaltige Sicherung unseres Rentensystems.

Die Veranstaltung findet statt am:
Donnerstag, den 5 Mai 2011, 19:00 Uhr
in der Europäischen Akademie des rheinland-pfälzischen Sports
Herzogenbuscherstrasse 56, D-54292 Trier

Im Anschluss an die Veranstaltung besteht die Gelegenheit Fragen zu stellen.

Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen.

Eröffnung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen das Großherzogtum Luxemburg

Der OGBL wurde von der Europäischen Kommission heute darüber informiert, dass ein Vertragsverletzungsverfahren gegen das Großherzogtum Luxemburg im Zusammenhang mit dem luxemburgischen Gesetz vom 26. Juli 2010 über die Studienbeihilfen eingeleitet wurde. Das Vertragsverletzungsverfahren ist die Reaktion der Kommission auf die Klage, die der OGBL nur wenige Tage nach der Verabschiedung des Gesetzes am 2. August 2010 eingereicht hat, also vor allen anderen Klagen, die in die gleiche Richtung gehen. Der OGBL hat darüber hinaus Widersprüche gegen die Ablehnung der Studienbeihilfen für 207 Grenzgängerfamilien beim Ministerium für Hochschulbildung eingereicht. Diese betreffen 256 Studenten. Weiterhin hat der OGBL eine Musterklage vor dem Verwaltungsgericht (Fall Hodin v/ Ministerium für Hochschulbildung) angestrengt. Diese Musterklage basiert auf der Rechtsgrundlage der Beschwerde vor der Kommission, die sich im Wesentlichen auf die europäische Verordnung betreffend die soziale Sicherheit bezieht, welche die Studienbeihilfen einer Familienleistung gleichstellen. Das Gesetz richtet sich auch gegen die Verordnung über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer und gegen die EU-Verträge. Die von der Regierung vorgeschobene rechtliche Grundlage (Freizügigkeit von Personen im Allgemeinen) ist irreführend, weil sie die Grenzgänger nicht betrifft. Noch ist Zeit für die Regierung, die erheblichen Kosten im Zusammenhang mit hunderten von zeitaufwendigen und schwierigen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht zu vermeiden. Deshalb hat der OGBL sich in einem ersten Schritt darauf beschränkt, vorläufige Rechtsmittel einzulegen, außer der Musterklage. Er appelliert an die Regierung sofort die notwendigen Gesetzesänderungen einzuleiten, um das Gesetz in Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht zu bringen.

Der OGBL erinnert daran, dass er bereits seit der Protestdemo vom 16. September 2010 für eine politische Lösung plädiert, welche die Diskriminierung der in Luxemburg beschäftigten Grenzgänger beendet und dem Großherzogtum einen zusätzlichen Imageschaden in der Großregion ersparen würde.

Mitgeteilt vom OGBL am 15. April 2011

Saarländische Finanzämter sollen keine überspannten Anforderungen an die Vorlage schriftlicher Unterlagen stellen

Im Rahmen der Diskussionen um die strikte Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens seitens der deutschen Finanzbehörden hatte der OGBL sich bereits frühzeitig an die politisch Verantwortlichen in Deutschland und Luxemburg gewandt.

Insbesondere hat der OGBL darauf hingewiesen, dass in der Praxis erhebliche Probleme bei der rückwirkenden Steuerfestsetzung auftauchen. Für viele Arbeitnehmer ist es aufgrund fehlender Unterlagen nicht mehr möglich nachzuweisen, wo sie wie lange in den letzten Jahren gearbeitet haben.

Der saarländische Finanzminister Peter Jacoby hat dem OGBL daraufhin in einem Schreiben mitgeteilt, dass “im Sinne einer praxisgerechten Lösung, die saarländischen Finanzämter im August 2010 angewiesen worden seien, keine überspannten Forderungen an die Vorlage schriftlicher Unterlagen zu stellen.”

Das saarländische Finanzministerium sieht darüberhinaus ebenfalls die vom OGBL aufgezeigten Probleme, die die Gruppe der Berufskraftfahrer betreffen. Durch die  im  März 2005 getroffene Verständigungsvereinbarung zwischen Luxemburg und Deutschland hätte vermieden werden sollen, dass die Berufskraftfahrer im Nachhinein Fahrtrouten ermitteln müssen. “Offensichtlich bestehen hier noch Defizite”, so der Minister.

Das saarländische Finanzministerium wird das Bundesfinanzministerium, welches gegenwärtig Verhandlungen mit Luxemburg über das neue Doppelbesteuerungsabkommen führt, nochmals schriftlich auf das vom OGBL vorgetragene Anliegen hinweisen.

Mitgeteilt vom OGBL
am 18. März 2011