Der OGBL erhöht den Druck auf die Politik

Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Luxemburg und Deutschland regelt, welcher der beiden Staaten das Besteuerungsrecht hat. Für Deutsche Grenzgänger in Luxemburg  gilt: Wer seine berufliche Tätigkeit in Deutschland oder in einem anderen Drittstaat ausübt, ist verpflichtet, diese Arbeitszeiten in Deutschland zu versteuern.

Das Gesetz wird nun strikt auf alle Grenzgänger angewendet. Die rückwirkende Besteuerung trifft  besonders Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus Banken und Beratungsgesellschaften, sowie aus dem  Bau- und Transportsektor. Der OGBL macht seine Mitglieder, vor allem aus dem Transportsektor, bereits seit langem auf diese Problematik aufmerksam.

Die Umsetzung des Gesetzes bringt in der Praxis viele Probleme mit sich, weil wichtige Detailfragen ungeklärt sind, und von Finanzamt zu Finanzamt unterschiedlich gehandhabt werden. Insbesondere ist die steuerliche Behandlung von Urlaubs-, Krankheits- und Ausbildungszeiten der Grenzgänger in Deutschland bislang nicht einheitlich geklärt. Viele Arbeitgeber weisen den Auslandsanteil auf den Lohnzetteln nicht aus und es wird kein Freistellungsantrag gestellt, sodass der Grenzgänger bis zu der Rückerstattung seiner in Luxemburg gezahlten Steuern häufig doppelt besteuert wird.

Mit enormen Steuernachzahlungen konfrontiert

In einem Gespräch mit dem Leiter des Finanzamtes in Trier hat der OGBL auf diese Fragen hingewiesen und unterstrichen, dass vor allem die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Leidtragenden dieser Politik sind. Sie werden rückwirkend besteuert und sehen sich mit zum Teil enormen Steuernachzahlungen konfrontiert.

Bei dem Gespräch wurde auch das Dilemma der Finanzämter deutlich: Sie sind von den steuerpolitischen Entscheidungen in Berlin abhängig. Und Berlin ist weit weg. Dort wird aber derzeit das neue Doppelbesteuerungsabkommen vorbereitet. Hierbei stehen lediglich Detailfragen auf der Agenda. Der OGBL hat sich deshalb bereits am 7. Februar 2011 unter anderem an die zuständigen Minister Luc Frieden und Wolfgang Schäuble gewandt und um einen Termin gebeten.

Um seiner Forderung zur Aussetzung der rückwirkenden Besteuerung Nachdruck zu verleihen, ruft der OGBL seine Mitglieder auf, auf der Internetseite www.abgeordnetenwatch.de eine Frage zu diesem Thema an den Bundestagsabgeordneten seines jeweiligen Wahlkreises zu stellen. Darüber hinaus hat sich der OGBL schriftlich an alle Bundestagsabgeordneten der Grenzregion gewandt und um ihre Unterstützung für die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geworben.

Der OGBL fordert ein praxisorientertes, vereinfachtes Verfahren der Steuerfestsetzung für Grenzgänger und verurteilt aufs Schärfste die ausserdem angedachte Besteuerung von Krankheits- und Urlaubszeiten der Grenzgänger. Dieses Verfahren würde auch Luxemburger treffen, die im Grenzgebiet wohnen.

In den Verhandlungen um ein neues Doppelbesteuerungsabkommen ist die deutsche und die luxemburgische Politik gefordert, die Probleme der Grenzgänger ernst zu nehmen und hier endlich Klarheit zu schaffen. Es kann nicht sein, dass die Arbeitnehmer für die Versäumnisse der Politik und der Arbeitgeber zur Kasse gebeten werden!

Mitgeteilt vom OGBL
am 4. März 2011

Werden für Renten aus Luxemburg ab dem 1. Juli 2011 in Deutschland Sozialabgaben fällig?

Ab dem 1. Juli 2011 sollen in Deutschland auch für Renten aus dem Ausland Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden. Das sehen zwei vor einem Jahr in Kraft getretene neue EU-Verordnungen (2004/883/EG und 987/2010/EU) über die soziale Sicherheit vor, die in allen EU-Staaten gelten.

Nach bisherigem Recht unterlagen pflichtversicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung allein mit ihren ausländischen Versorgungsbezügen im Sinne von § 229 SGB V der Beitragspflicht zur Krankenversicherung der Rentner, nicht aber mit ihren ausländischen Renten im Sinne von §228 SGB V. Bei pflichtversicherten Rentenbeziehern, die sowohl eine deutsche als auch eine ausländische Rente beziehen, wurde deshalb bislang lediglich die deutsche Rente zur Berechnung der Beiträge zu ihrer Kranken- und Pflegeversicherung herangezogen.

Die Umsetzung der o.g.  EU-Richtlinien erfolgt in Deutschland im Rahmen des sogenannten “Gesetz zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa“ (Drucksache 846/10), welches zur Zeit im Deutschen Bundestag beraten wird. Im Kern sollen zu  den in § 228 SGB V festgelegten beitragspflichtigen Renten nun auch Renten von ausländischen Versicherungsträgern gezählt werden. Die neue Regelung gilt analog auch für Leistungen aus der Pflegeversicherung eines ausländischen Trägers.

Passiert das Gesetz also in seiner derzeitigen Form den Bundestag, was nach den uns vorliegenden Informationen als wahrscheinlich anzusehen ist, werden ab Mitte des Jahres 2011 für alle luxemburgischen Renten der Grenzgänger in Deutschland Beiträge zur Pflege- und Krankenversicherung fällig. Dies geschieht zusätzlich zu der bereits in Kraft getretenen nachgelagerten Besteuerung der Renten im Wohnsitzland.

Faktisch bedeutet diese Regelung für Grenzgänger eine Kürzung ihrer luxemburgischen Rente von zurzeit knapp 10 Prozent, wenn man den derzeitigen deutschen Arbeitnehmeranteil für die Kranken- und Pflegeversicherung zu Grunde legt.

Diese Vorgehensweise ist ein weiteres trauriges Beispiel dafür, wie die Umsetzung von Europäischen Richtlinien von den politisch Verantwortlichen dazu genutzt wird, Einschnitte beim Rentenniveau vorzunehmen. Durch die Hintertür wird hier die Axt angelegt an die soziale Absicherung der Rentnerinnen und Rentner, diese verkappte Rentenkürzung ist Betrug an deren Lebensleistung.

Schrittweise Durchsetzung eines niedrigen Niveaus der sozialen Sicherheit

Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus Deutschland, die lange in Luxemburg gearbeitet haben und demnach meist nur einen kleinen Teil ihrer Rente aus Deutschland bekommen, sind hiervon besonders betroffen. Sie werden durch die neue Regelung einfach in die deutsche Sozialversicherung „überführt“ und sie haben keine Wahlmöglichkeit, in dem luxemburger System, in dem sie oft jahrzehntelang Beiträge gezahlt haben,  zu bleiben.

Dieses Gesetz fügt sich nahtlos ein in eine Reihe von politischen Entscheidungen in der Familien- und Steuerpolitik diesseits und jenseits der Grenze. Die Tendenz ist klar erkennbar:  Es geht hier um das Schleifen des sozialen Besitzstandes und um die schrittweise Durchsetzung eines niedrigeren Niveaus der sozialen Sicherheit und der Renten in Europa.

Der OGBL wird das Vorgehen Deutschlands in dieser Angelegenheit genau verfolgen. Wir wehren uns gegen Sozialabbau und die Angriffe auf das Rentenniveau.
Wir kämpfen für ein Europa mit hohen Standards der sozialen Sicherheit und guten, sicheren Renten für alle Bürgerinnen und Bürger.

Mitgeteilt vom OGBL
am 15. Februar 2011

Der OGBL fordert die Aussetzung der rückwirkenden Besteuerung der Grenzgänger

Seit 1958 regelt das sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Luxemburg und Deutschland die Besteuerung von Arbeitnehmern in den beiden Ländern. Ziel des Abkommens ist es, eine doppelte steuerliche Erfassung von Einkünften zu verhindern.

Gemäß dem Abkommen wird das Einkommen eines Arbeitnehmers, welches er in Luxemburg erzielt, auch dort versteuert. Das Besteuerungsrecht für den Gehaltsanteil, der auf Tätigkeiten in Deutschland oder in einem anderen Staat entfällt, fällt Deutschland zu.

Im Klartext heißt das: Wer seine Tätigkeit in Deutschland oder in einem anderen Drittstaat ausübt, ist verpflichtet, diese Arbeitszeiten beim deutschen Finanzamt zu versteuern.

Es sieht so aus, als hätten sich das Finanzamt Trier und neuerdings auch die saarländischen Finanzbehörden auf die Fahnen geschrieben, ein Gesetz aus dem Jahre 1958 nun „à la lettre“ auf den grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt unserer Großregion anzuwenden. Mittels eines Fragebogens, den das Finanzamt Trier an die Grenzgänger verschickt, haben diese die Möglichkeit ihre im Ausland verbrachten Arbeitstage nachzuversteuern. Auf diese Weise wurden bereits knapp zwei Millionen Euro nachbezahlt.

Gegen eine Kriminalisierung der Grenzgänger

Besonders betroffen von der strikten Anwendung des Doppelbesteuerungs-abkommens sind vor allem Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus Banken und Beratungsgesellschaften, sowie aus dem  Bau- und Transportgewerbe. Viele Betroffene fühlen sich seitens der Steuerbehörden schlecht informiert, denn ihnen wurde keine Gelegenheit gegeben, rechtzeitig Rücklagen zu schaffen.

In der Tat wurde das Gesetz über Jahrzehnte anders gelebt und wird der heutigen Arbeitswirklichkeit nicht gerecht. Das Verfahren der Steuerfestsetzung ist kompliziert und in der Praxis rückwirkend nur schwer umsetzbar: Wie soll ein LKW-Fahrer dem Finanzamt binnen drei Wochen nachvollziehbar darlegen, wo und wann er im Jahr 2008 in welchem Land gearbeitet hat?  Derzeit verhandeln die beiden Staaten über ein neues Doppelbesteuerungsabkommen. Hierbei stehen lediglich Detailfragen auf der Agenda. Die reale Situation der Grenzpendler wird von den politisch Verantwortlichen ausgeblendet und die Bedeutung des Doppelbesteuerungsabkommens für den grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt und damit für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in unserer Region verkannt.

Der OGBL fordert die Aussetzung der rückwirkenden Besteuerung auf Basis des derzeit geltenden Doppelbesteuerungsabkommens.

Der OGBL hat sich darüber hinaus schriftlich an die politisch Verantwortlichen beider Länder gewandt und um Gesprächstermine gebeten: Wir wollen im Rahmen des neuen Doppelbesteuerungsabkommens gehört werden. Wir fordern ein praxisorientertes, vereinfachtes Verfahren der Steuerfestsetzung für Grenzgänger, ein Gesetz, das den geänderten Rahmenbedingungen gerecht wird und den Menschen nutzt, anstatt sie zu kriminalisieren.

Mitgeteilt vom OGBL
am 8. Februar 2011

Ablehnung der Anträge von Grenzgängern bestätigt

Wie erwartet und wie bereits vom OGBL angekündigt, hat das  Ministerium für Hochschulwesen und Forschung gerade eine große Anzahl von Absagen an die Grenzgänger geschickt, die einen Antrag auf Studienbeihilfen in Luxemburg gestellt haben.

Die Betroffenen, die möchten, dass der OGBL sich um eine weitere Betreuung ihrer Angelegenheit kümmert, werden gebeten, so schnell wie möglich eine Kopie ihres vollständigen Antrags (gestellter Antrag inkl. Anlagen und den Ablehnungsbescheid) mit Angabe ihrer Telefonnummer und/oder Email-Adresse an eines der folgenden OGBL Büros zu senden:

Deutsche Grenzgänger:
OGBL, Patrick Freichel, Postfach 149, L-4002 Esch/sur/Alzette
Belgische Grenzgänger:
OGBL, Jacques Delacollette, 72, Avenue Dr. Gaasch, L-4818 Rodange
Französische Grenzgänger:
OGBL, Christian Simon-Lacroix, Postfach 2031, L-1020 Luxemburg

Die betroffenen Personen können ihre Anträge auch direkt in einem OGBL Büro ihrer Wahl abgeben. Die Adressen findet man auf den folgenden Internetseiten (ogbl.lu, ogbl.be, ogbl.fr oder ogb-l.de).

Die Betroffenen werden dann von einem OGBL-Sekretär kontaktiert.

Bei weiteren Fragen wird den betroffenen Grenzgängern unter folgender Telefonnummer weitergeholfen: (00352) 2 6543 777. Aufgrund der großen Zahl an Anrufen bittet der OGBL um ein wenig Geduld bis der Anruf entgegengenommen werden kann.

Gleichzeitig macht der OGBL darauf aufmerksam, dass es ab dem 1. Februar notwendig ist, einen Antrag auf Studienbeihilfen für das 2. Semester einzureichen. Selbst diejenigen, die nicht in den Genuss der ersten Tranche der Finanzhilfe kommen konnten, können den Antrag auf die zweite Tranche stellen. Die betroffenen Personen werden gebeten, den Antrag gemäß dem auf der Internetseite des OGBL beschriebenen Verfahren zu stellen.

Mitgeteilt vom OGBL
am 27. Januar 2011

Kein Platz für eine diskriminierende Politik zu Lasten der Grenzgänger in der Großregion!

Am 24. Januar 2011 fand in Völklingen vor der Völklinger Hütte im Rahmen des politischen Gipfels der Großregion eine Protestkundgebung gegen jede Form von diskriminierender Politik gegen Grenzgänger statt.

Der grenzüberschreitende Arbeitsmarkt mit mehr als 200.000 Pendlern ist ein zentrales Merkmal der Wirtschaft in unserer Region. Politische Entscheidungen haben zwangsläufig Auswirkungen über die Landesgrenzen hinweg und betreffen die Menschen in der ganzen Region.

Und trotzdem waren in letzter Zeit zunehmend politische Entscheidungen auf nationaler Ebene gegen die Interessen der Grenzgänger in unserer Region gerichtet. Ein erstes Beispiel hierfür ist der Ausschluss der Kinder der Grenzgänger von Kompensationen für die Abschaffung des Kindergelds, der Schulanfangsprämie und des Kinderbonus ab dem Moment wo ein Jugendlicher mit einem Hochschulstudium beginnt. Für die Kinder der Einheimischen wurden die Beträge dieser Familienleistungen in den Gesamtbetrag der Studienbeihilfen integriert. Ein zweites Beispiel ist die Veränderung bei der Berechnung der Ausgleichszahlung bei den Familienleistungen in Frankreich die bei den betroffenen französischen Pendlern zu einem erheblichen monatlichen Einkommensverlust geführt hat.

Der OGBL hat durch seine Aktionen mehrfach darauf hingewiesen, dass diese politischen Entscheidungen Luxemburgs und Frankreichs den Grenzgängern schaden und er wird diesen Kampf weiterführen, sowohl auf der politischen wie auch auf der gerichtlichen Ebene.

Es ist nicht hinnehmbar, dass die politisch Verantwortlichen einerseits das Bild einer dynamischen und solidarischen Großregion pflegen, und andererseits auf nationaler Ebene unsoziale und diskriminierende Entscheidungen zu Lasten der Grenzgänger treffen.

Um gegen diese Inkohärenz zu protestieren und die politischen Entscheidungsträger daran zu erinnern, dass es in unserer Großregion keinen Platz für eine diskriminierende Politik gibt, hat der OGBL die Initiative ergriffen zusammen insbesondere mit der CGT, dem DGB und der FGTB am Tag und am Ort des Gipfeltreffens der Großregion eine gewerkschaftliche Kundgebung zu organisieren.

Mitgeteilt vom OGBL
am 24. Januar 2011

Der OGBL trifft die Europaabgeordneten der Großregion in Straßburg

Am 25. November hat eine von Nico Clement angeführte Delegation des OGBL eine Unterredung mit fünfzehn Europaabgeordneten aus allen Teilregionen der Großregion geführt. Auch die fünf luxemburgischen Europaabgeordneten nahmen an dieser Unterredung teil.

Die OGBL-Delegation legte zwei Dossiers vor. Das eine betraf die Abschaffung verschiedener Familienzulagen für die Hochschulstudenten, deren Eltern im Großherzogtum arbeiten, ihren Wohnsitz aber im Ausland haben. Für die in Luxemburg ansässigen Personen wurde dieser Verlust von Familienzulagen mittels einer Einbeziehung der betreffenden Summen in eine Studienbörse ausgeglichen. Für die Grenzgänger zieht diese Abänderung der Gesetzgebung betreffend die Familienzulagen erhebliche monatliche Verluste nach sich, die von 324 € bis mehr als 1.400 € reichen, je nachdem ob die Familie 1 unterhaltspflichtiges Kind oder 2 oder 3 unterhaltspflichtige Kinder, die gleichzeitig studieren, hat. Das andere Thema betraf die französischen Leistungen für Kleinkinder, denen fortan bei der Differenzialberechnung der luxemburgischen und der französischen Familienzulagen, Rechnung getragen wird. Aus diesem Grund verlieren die französischen Grenzgängerhaushalte zwischen 60 € und 820 € monatlich.

Die Gewerkschafter zeigten sich besorgt über die Tendenz nicht-ansässige Arbeitnehmer gegenüber ansässigen zu benachteiligen, eine Entwicklung, die vom Europäischen Gewerkschaftsbund nicht nur in der Großregion, sondern auch in anderen Mitgliedstaaten der europäischen Union beobachtet wird.

Die Mehrheit der anwesenden Europaabgeordneten teilten die Sorgen der OGBL-Delegation und haben zugesichert dem Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments dieses Problem zu unterbreiten, doch auch die EU-Kommission mit der Angelegenheit zu befassen.

Mitgeteilt vom OGBL
am 26. November 2010