Die Grenzgänger sind die großen Verlierer der Antikrisenmaßnahmen

Der OGBL wendet sich wieder einmal an den Staatsminister

In einem auf den 19. Juli datierten Brief an Staatsminister Jean-Claude Juncker, kommt OGBL-Präsident Jean-Claude Reding noch einmal auf die kürzlich erfolgte Abstimmung über die neue Gesetzgebung betreffend die Familienzulagen und den Kinderbonus für Kinder über 18 Jahre und die Reform des Studienbeihilfesystems zurück. Jean-Claude Reding bedauert von vorne herein, dass die zahlreichen vom Staatsrat und der Salariatskammer erhobenen Fragen und Kritiken keinen angemessenen Niederschlag in den von der Abgeordnetenkammer angenommen Abänderungen gefunden haben.

Der OGBL hatte insbesondere die Frage nach den Auswirkungen dieser Reform für die Grenzgänger gestellt, eine Reform, welche die Gefahr birgt als diskriminierende Maßnahme von den Grenzgängern empfunden zu werden und die so die Verbitterung dieser Arbeitnehmer, die den Folgen der Wirtschaftskrise in höherem Maße ausgesetzt sind, verstärken könnte. Genau dies ist nach der Abstimmung der Fall: Die Grenzgänger sind über die beschlossenen Maßnahmen aufgebracht, sie werfen den politisch Verantwortlichen eine egoistische und diskriminierende Haltung vor.
Angesichts der seit 2006 im Bereich der Familienzulagen getroffenen Entscheidungen, ist diese Reaktion nur allzu verständlich, dies umso mehr als die Grenzgänger jedes Mal von den Kompensationsmaßnahmen ausgeschlossen wurden („chèques services“, Stipendien).

Ungerechte, dem sozialen Frieden abträgliche Politik

Diese Politik ist nicht nur ungerecht gegenüber diesen Arbeitnehmern, die ihren Teil zur Schaffung des Reichtums in Luxemburg beitragen und die für das gute Funktionieren der Luxemburger Wirtschaft unentbehrlich sind, sondern sie ist auch dem sozialen Frieden und der Motivation eines Großteils der Arbeitnehmer in den Luxemburger Betrieben abträglich. Diese Politik vermittelt in der Großregion ein negatives Bild des Großherzogtums, nämlich das eines Landes, welches die Grenzgänger als Arbeitnehmer zweiter Klasse ausnutzt und dessen politisch Verantwortliche die Grenzgänger nicht als gleichwertig mit den Einheimischen behandeln. All dies ist negativ für die Attraktivität des Standorts Luxemburg und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Wirtschaft.

Der OGBL erachtet Lösungen als möglich

Der OGBL ist der Auffassung, dass die diesbezügliche Gesetzgebung umgeändert werden muss, und dass Kompensationsmöglichkeiten, auch für Grenzgänger mit Kindern, die Hochschulstudien machen, geschaffen werden müssen. Der OGBL ist sich sicher, dass es Lösungen zur Vermeidung von Diskriminierungen gibt, dies sowohl im steuerlichen Bereich (Aufhebung des Ausschlusses vom Steuerbonus) wie auch auf sozialer Ebene (durch die Aufhebung des Ausschlusses von der Kompensation der Familienzulagen durch das Stipendiensystem).

Abschließend wiederholt Jean-Claude Reding, dass der OGBL bereit ist mit der Regierung über seine diesbezüglichen Vorschläge zu diskutieren. Er unterstreicht allerdings, dass falls keine annehmbare Lösung gefunden wird, der OGBL alle ihm zur Verfügung stehenden legalen Mittel ausschöpfen wird, um sowohl auf nationaler als auch auf europäischer und auf der Ebene der Großregion Genugtuung zu erhalten.

Mitgeteilt vom OGBL
am 19. Juli 2010

Der OGBL lehnt Verschlechterungen für die Grenzgänger ab

Der OGBL lehnt entschieden die Verschlechterungen ab, die im Maßnahmenpaket der Regierung besonders die Grenzgänger betreffen sollen. Nach Aussagen der CSVMinister Biltgen und Frieden sollen durch die Beschränkung der Kindergeldzahlungen auf 21 Jahre bis zu 40 Millionen Euro pro Jahr vor allem bei den Grenzgängern eingespart werden. Für die in Luxemburg ansässigen Arbeitnehmer soll dieser Einkommensverlust durch eine Erhöhung der Stipendien und Darlehen für Hochschulstudien ausgeglichen werden.

Nach der Einführung der Dienstleistungschecks, die laut Aussage der CSV-Ministerin Marie-Josée Jacobs Grenzgängern auch weiterhin vorenthalten bleiben sollen, ist dies bereits die zweite Sparmaßnahme auf Kosten der in Luxemburg arbeitenden Grenzgänger.

Es kann nicht sein, dass in Sonntagsreden die hohe Produktivität und die Unentbehrlichkeit der Grenzgänger für die luxemburgische Wirtschaft verkündet werden und gleichzeitig ein Zweiklassensystem eingeführt wird. Die Arbeitnehmer werden sich nicht auseinanderdividieren lassen. Gleiche Arbeit, gleicher Lohn und gleiche Sozialleistungen müssen gewährleistet sein. Ansonsten riskiert der luxemburgische Wirtschaftsstandort schweren Schaden zu nehmen und an Attraktivität zu verlieren.

Der OGBL hat sich deshalb an das Europaparlament und an die Europäische Kommission gewandt, um die vorgesehenen Maßnahmen prüfen zu lassen, da diese offensichtlich das europäische Prinzip der Freizügigkeit der europäischen Arbeitnehmer nicht respektieren.

Außerdem hat sich der OGBL an die gewerkschaftliche Plattform der Großregion gewandt, um zusammen mit den dort vertretenen Gewerkschaften geeignete gewerkschaftliche Aktionen und Maßnahmen zu planen. Im Schreiben an die gewerkschaftliche Plattform schlägt der OGBL unter anderem vor, Unterredungen mit allen politischen Handlungsträgern der Großregion zu führen.

Es geht nicht an, auf den Gipfeln der Großregion Einigkeit zu demonstrieren und gleichzeitig die Sozialleistungen tausender Arbeitnehmer, die in Luxemburg ihre Steuern zahlen wie alle anderen Arbeitnehmer auch, einseitig zu verschlechtern.

Mitgeteilt vom OGBL
am 12. Mai 2010

OGBL/DGB: „Wann sind die Grenzgänger am Zug?“

Ausbau der Bahnstrecke Igel-Luxemburg muss vorrangig werden „Die Bahnstrecke Igel-Luxemburg muss endlich ausgebaut werden, damit die Pendlerströme ins Großherzogtum nicht nur über die Autobahn fließen. Außerdem muss endlich die wichtige Bahnstrecke von Merzig nach Luxemburg ins Auge gefasst werden“. Mit dieser Forderung reagieren Eugen Roth (Landesvorsitzender DGB Saar, Vorsitzender des Interregionalen Gewerkschaftsrates SaarLorLux-Trier/Westpfalz) und Nico Clement (Vorstandsmitglied OGBL, Onofhängege Gewerkschaftsbond Lëtzebuerg) auf den Besuch von Bundeskanzlerin Merkel in Luxemburg. Die Gewerkschafter aus Deutschland und Luxemburg weisen darauf hin, dass eine Arbeitsgruppe im Wirtschafts- und Sozialausschuss der Großregion bereits im Jahr 2002 die „stark eingeschränkte Arbeitnehmer-Mobilität im grenzüberschreitenden Berufsverkehr“ moniert hatte. Es sei kein Wunder, dass mehr als 93 Prozent der Pendler ihren privaten PKW nutzten, fehle es doch an Alternativen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).

Eugen Roth wörtlich: „Die Folge sind kilometerlange Staus, die mittlerweile täglich den Verkehr von, nach und in Luxemburg beeinträchtigen. Arbeitnehmer wie auch Unternehmer müssen erhebliche Wartezeiten in Kauf nehmen. Dieser unbefriedigende Zustand behindert den wirtschaftlichen, aber auch den privaten und kulturellen Austausch in der Großregion. Die überwiegende Mehrzahl ist für den Weg zur Arbeit auf das Auto angewiesen, weil es grenzüberschreitend keinen leistungsfähigen Öffentlichen Personennahverkehr gibt.“

Nico Clement weist darauf hin, dass die kürzlich angekündigte Schaffung von 133 zusätzlichen „Park & Ride“-Parkplätzen in Howald „die Verkehrssituation in der Großregion mit den mobilsten Arbeitnehmern Europas nicht unbedingt nachhaltig verbessern wird.“ Clement weist auf die seit den 1990ger Jahren stark angestiegenen Grenzgängerströme hin: “Inzwischen pendeln rund 150.000 Grenzgängerinnen und Grenzgänger täglich zur Arbeit in das Großherzogtum Luxemburg, darunter etwa 37.000 aus dem Saarland und aus Rheinland-Pfalz. Eine nachhaltige Verkehrsinfrastruktur jedoch wird nicht zur Verfügung gestellt.“

Mitgeteilt von OGBL und DGB Saar
am 12. März 2010

OGBL fordert politischen Urlaub auch für Grenzgänger

Am 1. März 2010 wurde eine Delegation des OGBL von Hans Ley, dem Präsidenten das saarländischen Landtags empfangen. Herr Ley ist gleichzeitig der Präsident des Interregionalen Parlamentarierrates (IPR), dem Volksvertreter aus allen Teilen der Großregion angehören. Der IPR beschäftigt sich mit interregionalen Themen und fasst Resolutionen, die in die jeweilige parlamentarische Arbeit der Teilregionen Eingang finden.

Bei dem Treffen ging es um das Thema des politischen Urlaubs (congé politique), der in Luxemburg allen Arbeitnehmerinnen und Arbeiternehmern gewährt wird, die ein politisches Amt inne haben. Von dieser Freistellung profitieren jedoch nur diejenigen Arbeitnehmer die ihren Wohnsitz in Luxemburg haben, die Grenzgänger sind hiervon ausgenommen. Dies schwächt die demokratische Teilhabe in der Großregion und ist konträr zu dem Gedanken der grenzüberschreitenden Arbeiternehmermobilität und des europäischen Bürgergedankens.

Hans Ley steht der Problematik offen gegenüber und unterstützt den Vorschlag des OGBL politisch initiativ zu werden, um diese Ungleichbehandlung zu beenden. Das Thema wird auf seine Empfehlung hin an die entsprechende Arbeitsgruppe des IPR verwiesen.

Darüber hinaus wird der OGBL das Thema des congé politique auf die Tagesordnung des Wirtschafts- und Sozialausschusses der Großregion bringen und hat bereits ein Schreiben zu diesem Thema an den Präsidenten des Europäischen Parlaments gerichtet. Der OGBL hat zu diesem Thema ein Treffen mit Innenminister Jean-Marie Halsdorf, ebenfalls zuständig für die Großregion, beantragt.

Mitgeteilt vom OGBL
am 2. März 2010

Die Rechte der Grenzgänger, die ihren Arbeitsplatz in Luxemburg verlieren

Am 20. Januar 2010 empfing der Minister für Arbeit und Beschäftigung, Nicolas Schmit, eine Delegation des OGBL unter der Leitung von Jean-Claude Reding zu einem Meinungsaustausch über die Situation der Grenzgänger, die ihren Arbeitsplatz in Luxemburg verlieren. Mit dem Inkrafttreten der neuen EUVerordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit am 1. Mai 2010 werden sich einige Bestimmungen für Grenzgänger ändern.

Der Minister stellte fest, dass die Grenzgänger die größte Gruppe von Arbeitnehmern auf dem Luxemburger Arbeitsmarkt darstellten, gefolgt von den Einwohnern und den in Luxemburg lebenden Ausländern. Die Luxemburger Wirtschaft würde ohne die Grenzgänger nicht funktionieren, so der Minister.

Der Minister führt aus, dass sich ab dem 1. Mai 2010 nichts für den in Luxemburg arbeitslos gewordenen Grenzgänger als solchen ändern wird. Er oder sie muss sich weiterhin bei der zuständigen Arbeitsverwaltung des Wohnsitzlandes arbeitslos melden, und hat dort auch Anspruch auf Leistungen.

Ab dem 1. Mai 2010 muss Luxemburg jedoch der Arbeitsverwaltung des Wohnsitzlandes die während der ersten drei Monate an den arbeitslosen Grenzgänger gezahlten Leistungen in voller Höhe zurückerstatten.

Neben der Arbeitslosmeldung im Wohnsitzland kann die betroffene Person sich bereits heute bei der Arbeitsverwaltung in Luxemburg (ADEM) als arbeitsuchend einschreiben, hat aber keinen Anspruch auf die gleichen Dienstleistungen wie die Arbeitsuchenden, die ihren Wohnsitz in Luxemburg haben. Dies wird im Rahmen der neuen europäischen Verordnung geändert, jedoch erst ab dem 1. Mai 2012.

Ab diesem Zeitpunkt hat ein Arbeitsloser mit Wohnsitz im Ausland, dessen letzte Beschäftigung in Luxemburg war, und der sich in seinem Wohnsitzland arbeitslos gemeldet hat, die Möglichkeit sich zusätzlich bei der ADEM arbeitsuchend zu melden. Er hat dann Anrecht auf die gleichen Leistungen und Maßnahmen wie die Arbeitslosen, die ihren Wohnsitz in Luxemburg haben, einschließlich der Wiedereingliederungshilfen. Die Grenzgänger unterliegen dann jedoch auch den gleichen Kontrollmechanismen und müssen die nach Luxemburger Recht festgelegten Bedingungen erfüllen.

Der Präsident des OGBL hat an den Minister für Arbeit und Beschäftigung appelliert, alles zu tun, damit die zuständigen Behörden der vier Länder der Großregion ein System der wirksamen Zusammenarbeit entwickeln, im Interesse der Menschen, die einen Arbeitsplatz suchen. Der OGBL hat vorgeschlagen, dass die Arbeitnehmerkammer in Zusammenarbeit mit der ADEM und dem Ministerium eine Broschüre mit Fragen und Antworten veröffentlicht, um die Arbeitnehmer und die arbeitsuchenden Grenzgänger besser über ihre Rechte und Pflichten zu informieren.

Mitgeteilt vom OGBL am 21. Januar 2010

Rückerstattung der Arbeitslosenentschädigung an das Herkunftsland

Im Rahmen der Umsetzung der europäischen Verordnung Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in der Europäischen Union muss der Staat Luxemburg ab Mai 2010 an den zuständigen Träger der Arbeitslosenleistungen des Wohnorts den Gesamtbetrag der Entschädigung, die ein in Luxemburg gearbeiteter Grenzgänger in seinem Heimatland während den ersten 3 Monaten seiner Arbeitslosigkeit erhalten hat, rückerstatten.

Der OGBL fordert den Staat Luxemburg auf, alles zu unternehmen die Grenzgänger, die in Luxemburg im Rahmen einer kollektiven Kündigung ihren Arbeitsplatz verloren haben, weitgehend in Luxemburg im Statut des Arbeitnehmers zu halten und von Weiterbildungsangeboten oder anderen Maßnahmen profitieren zu lassen, anstatt sie als Arbeitslose in ihr Wohnland zurückzusenden. Der OGBL fordert nachdrücklich, dieses Problem nicht mit einer rein buchhalterischen Logik anzugehen. Es geht hierbei nämlich nicht nur um Gerechtigkeit und Gleichbehandlung, sondern auch um wirtschaftliche Intelligenz.

Die rund 145.000 Pendler, die jeden Tag nach Luxemburg kommen, stellen einen Großteil der Arbeitnehmer der luxemburgischen Wirtschaft dar und sind maßgeblich an der Schaffung des nationalen wirtschaftlichen Reichtums beteiligt.

Darüber hinaus zahlen sie Steuern in Luxemburg – auch die Solidaritätssteuer, die den Beschäftigungsfonds speist – und sie zahlen ihre Beiträge in die Systeme der sozialen Sicherheit in Luxemburg.
Die Gelder, die an die Träger der Wohnländer gezahlt werden müssten, könnten in Luxemburg genutzt werden, um die Beschäftigungseignung der betroffenen Arbeitnehmer zu verbessern beziehungsweise, um ihnen den Wechsel in eine andere Wirtschaftsbranche zu erleichtern. Solche Möglichkeiten sollten im Rahmen der Gesetzgebung betreffend den Beschäftigungserhalt („maintien dans l’emploi“) eruiert werden.

Mitgeteilt vom OGBL
am 25. November 2009