Der OGBL hat Verbesserungen für verheiratete Grenzgänger durchgesetzt

Die von der Abgeordnetenkammer Ende 2016 verabschiedete Steuerreform wurde von Arbeitnehmern und Rentnern mehrheitlich positiv bewertet, insbesondere mit Blick auf die enthaltenen Steuererleichterungen für kleine und mittlere Einkommen.  Dennoch hat der OGBL verschiedene Punkte von Beginn an kritisiert. Zu nennen sind hier   insbesondere die Absenkung der Unternehmenssteuern und die fehlende automatische Anpassung der Steuertabellen an die Inflation und die Ungleichbehandlung der Grenzgänger gegenüber den in Luxemburg lebenden Steuerpflichtigen.

In diesem Punkt konnte der OGBL nach mehreren Treffen mit dem Finanzminister sowie der Steuerverwaltung verschiedene Änderungen im Steuergesetz erreichen, um die steuerliche Ungleichbehandlung zwischen Grenzgängern und in Luxemburg ansässigen Steuerpflichtigen zu verringern.

Der OGBL hat von  Beginn an insbesondere drei diskriminierende Punkte der Steuerreform kritisiert und Änderungen gefordert. Es handelte sich dabei um die Pflicht, seine Steuerklasse im Vorhinein (also vor dem 31. Dezember) und unwiderruflich zu wählen, den Zugang zu Steuerklasse 2 nur wenn mindestens 90 % des Einkommens des Steuerpflichtigen aus Luxemburg stammen (50 % des Einkommens für die belgischen Grenzgänger), sowie die mangelhafte Information der Steuerpflichtigen, denen es unmöglich gemacht wurde, bei ihrer Steuerklasse die richtige Wahl zu treffen.

Nach langen Verhandlungen wurden folgende Verbesserungen erreicht:

Wahl der Steuerklasse :

Obwohl der verheiratete Grenzgänger der Steuerverwaltung immer noch die Wahl seiner Steuerklasse und seine Einkünfte mitteilen muss, wenn er sich für die Steuerklasse 2 entscheidet, wird er die Wahl seiner Steuerklasse im Laufe des Steuerjahres (oder darüber hinaus durch die Abgabe einer Steuererklärung)  wieder ändern können, wenn es sich herausstellt, dass die ursprüngliche Wahl für ihn nachteilig wäre. Die Bedingung, dass die Steuerklassenwahl im Vorhinein getroffen werden muss wurde also abgeschafft.

Zugang zur Steuerklasse 2:

Zu der Grenze von 90% des Einkommens aus Luxemburg (50 % für die belgischen Grenzgänger) kommt eine Alternative hinzu:

Der Zugang zur Steuerklasse 2 wird zukünftig auch möglich sein, wenn der Steuerpflichtige weniger als 13.000 € nicht luxemburgisches Einkommen pro Jahr erzielt (Bruttogehalt abzüglich Werbungskosten und Fahrtkosten). Die Einführung dieser neuen Grenze für den Zugang zur Steuerklasse 2 wird es vielen Arbeitnehmern, die teilweise außerhalb Luxemburgs arbeiten sowie einer großen Anzahl von Rentnern, die zwei Renten beziehen erlauben, steuerlich mit einem in Luxemburg ansässigen Steuerpflichtigen gleichgestellt zu werden und so weiterhin von den gleichen steuerlichen Abzugsmöglichkeiten zu profitieren.

Fehlende Informationen für die richtige Wahl der Steuerklasse :

Auf Drängen des OGBL wird die Steuerverwaltung auf ihrer Internetseite einen Steuerrechner veröffentlichen, welcher es jedem Steuerpflichtigen erlauben wird, seine individuelle Situation zu simulieren, und die für sich beste Wahl zu treffen.

In den nächsten Wochen wird der OGBL eine ausführliche Steuerbroschüre veröffentlichen, in der alle wichtigen Informationen zu dem neuen Gesetz zusammengefasst sind.

Mitgeteilt vom OGBL am 27. Juli 2017

Un arrêt scandaleux et anti-européen

Dans un arrêt du 16 février 2017, la Cour administrative vient de confirmer, sur appel de l’Etat, la pratique anti-européenne du gouvernement qui vise à déduire l’aide personnalisée pour le logement (APL) – payée en France aux étudiants – de l’aide financière pour étudiants, mais seulement lorsqu’elle est … payée aux résidents français.

Les étudiants résidant au Luxembourg et étudiant en France pourront par contre la garder, car la loi rend possible cette différenciation.

Cet arrêt, qui touche aussi les frontaliers luxembourgeois travaillant au pays, est scandaleux à plusieurs points de vue:

1)       Pendant plus d’un siècle, les étudiants luxembourgeois, dont beaucoup de juristes, ont pu profiter du système universitaire français gratuit. Et ils ont profité aussi de l’APL depuis son introduction pour leurs logements en France.

2)       Cet arrêt est un véritable déni de justice. Jamais la Cour administrative, bien que régulièrement sollicitée, n’a daigné poser à la Cour de Justice de l’Union Européenne la question préjudicielle sur la nature de prestation familiale de l’aide financière pour étudiants, lui posant seulement des questions en rapport avec son caractère d’avantage social accordé aux travailleurs frontaliers … et, à présent, elle se réfère à une prétendue “jurisprudence constante” dont elle a elle-même contribué à biaiser le cadre.

3)       A l’inverse, lorsqu’il s’agit d’appliquer un régime de non-cumul propre au Luxembourg – et d’ailleurs non prévu dans la réglementation sur la libre circulation des travailleurs – la Cour administrative, au travers d’une «vision de réalisme économique», reconnait que les APL constituent pour le ménage auquel appartient l’étudiant «un soulagement de la charge de ses frais d’étude» – qualification qu’adopte généralement la CJUE pour désigner les … prestations familiales.

Il en découle que l’aide pour étudiants ne serait pas une prestation familiale en elle-même, mais des prestations familiales pourraient en être déduites, par l’effet d’un système de non-cumul national non prévu par la législation européenne et contraire au système de non-cumul européen en matière de prestations familiales.

L’OGBL est en train d’étudier la possibilité d’une plainte contre l’Etat luxembourgeois pour fausse application des textes européens tant par son législateur que par ses tribunaux, car cet arrêt, faiblement motivé en droit, et essentiellement animé par des considérations comptables d’Etat, est définitif alors qu’un recours en cassation n’est pas prévu dans l’ordre juridique administratif.

Communiqué par l’OGBL
le 24 février 2017

Studentenbeihilfen – Verruga-Urteil : mit einem lachenden und einem weinenden Auge

Cour_de_Justice_europeenne_logoDer OGBL freut sich darüber, dass in der Verruga-Angelegenheit, die er,  für eines seiner Mitglieder, vor dem Europäischen Gerichtshof unterstützt hat, am 14. Dezember 2016  entschieden wurde, dass die verlangte ununterbrochene Arbeitszeit in Luxemburg, um eine Studentenbeihilfe für ein Kind zu erhalten,  viel zu lang ist.

Wie von einem Sprecher des EUGH angegeben wurde, riskiert auch die Bestimmung des aktuellen Gesetzes, das die gleiche Frist von fünf Jahren vorsieht, aber auf einen Zeitraum von sieben Jahren gerechnet,  dasselbe Schicksal  zu erleiden, wie der Generalanwalt Wathelet es in seinen Schlussanträgen vom 2.Juni 2016 angedeutet hatte.

Der OGBL möchte jedoch auch an seine Mitteilung vom 2.Juni erinnern, in der er mit besonderem Nachdruck die Hauptschlussfolgerungen von Herrn Wathelet unterstützt hat, die darauf hinauslaufen, das vorbehaltslose Recht aller Erwerbstätigen auf die gleichen sozialen Vergünstigungen im Land der Arbeit, für die ganze Zeit der Arbeit, zu betonen, so wie es die Verordnung über die Freizügigkeit der Beschäftigten innerhalb der Gemeinschaft übrigens ausdrücklich vorsieht.

Trotz ihrer positiven Auswirkungen auf die bereits lange in Luxemburg  Beschäftigten,  bedeuten Rechtssprechnungen wie die in den Angelegenheiten Giersch (Prinzipienurteil vom 20.Juni 2013 in Sachen Studentenhilfen) und Verruga eine Verletzung dieser Verordnung, welche niemals ein „hinreichendes Band der Integration in die Gesellschaft“ des Staates der Arbeit  vorausgesetzt hatte. Also ist das Urteil Verruga gleichzeitig  auch ein besorgniserregender Schritt hin zur falschen und diskriminatorischen (im Urteil ausdrücklich zitierten) Theorie eines angeblichen „Stipendientourismus“.

Gleichzeitig möchte der OGBL daran erinnern, dass er von Anfang an behauptet hatte, dass die Studentenbeihilfen, die das Kindergeld für Studenten ersetzt haben, de facto eine Familienleistung  seien, welche auf dem existierenden System der Nichtkumulierbarkeit von Familienleistungen beruhen müsste, was viele Probleme auch der luxemburgischen Regierung lösen würde und gleichzeitig wohl den vielen Klagen und auch Vorabentscheidungsgesuchen beim EUGH ein Ende setzen würde.

Der OGBL hat noch nicht die Hoffnung aufgegeben, dass die luxemburgischen Gerichte eines Tages diese Frage dem EUGH stellen werden.

Mitgeteilt vom OGBL
am 14. Dezember 2016

Zukünftige Besteuerung der Grenzgänger: Der OGBL in abwartender Haltung

rencontre_gramegna_03_10_2016_1Im Anschluss an die Anfrage des OGBL einer Dringlichkeitssitzung mit dem Finanzminister im Rahmen der zahlreichen aufgekommenen Fragen bezüglich der Steuerreform und etwas genauer bezüglich der Zuordnung der Grenzgänger in die verschiedenen Steuerklassen, wie sie es die Regierung vorgesehen hat, fand am 3. Oktober 2016 eine Sitzung statt.

Der OGBL nimmt den Willen der Regierung zur Kenntnis, die in Luxemburg wohnenden Arbeitnehmer und die Grenzgänger steuerlich gleichzustellen. Der OGBL widersetzt sich nicht dem Bestreben der Regierung nach mehr Steuergerechtigkeit. Jedoch könnte der OGBL nicht tollerieren, dass das von der Regierung angegebene Ziel, neue Diskriminierungen schaffe.

Trotz der technischen Erklärungen, die vom Finanzminister während des Treffens erläutert wurden, stellt der OGBL fest, dass es noch zahlreiche Grauzonen gibt. Der OGBL hat in diesem Zusammenhang auf eine Reihe von steuerlichen und juristischen Problemen hingewiesen, die zurzeit noch nicht aufgeklärt sind. Hier die Wichtigsten darunter:

  • Die Bestrafung der Grenzgänger mit niedrigem Einkommen durch die Anwendung eines höheren Steuersatzes als bisher
  • Die Konsequenzen der Verpflichtung für die Grenzgänger in Zukunft ihr „globales Einkommen“ zu deklarieren, um in die Steuerklasse 2 eingestuft zu werden
  • Die unterschiedlichen Folgen für die Grenzgänger, je nach Wohnland und je nach Steuerabkommen, das zwischen Luxemburg und ihrem Land abgeschlossen wurde
  • Die mögliche Nichtübereinstimmung zwischen den vorgesehenen Maßnahmen und den internationalen Regeln (Prinzip der nicht doppelten Besteuerung)
  • Der enorme Arbeitsaufwand, der auf die luxemburgische Verwaltung zukommt, durch die Änderung des Paradigma bezüglich der Steuersituation der Grenzgänger.

rencontre_gramegna_03_10_2016_2Die Sitzung brachte hervor, dass der Paradigmenwechsel, den die Regierung bezüglich der Besteuerung der Grenzgänger herbeiführen will, extrem komplex ist, insbesondere wegen vier verschiedenen vorhandenen nationalen Gesetzgebungen und unterschiedlichen Impakten der Reform, je nachdem ob die Grenzgänger aus Deutschland, Frankreich oder Belgien kommen.

Durch die zahlreichen Fragen, die offen bleiben und die Bedenken, die vom OGBL vorgetragen wurden, hat der Minister vorgeschlagen, eine gemischte Arbeitsgruppe zu gründen, die zum Ziel hat, Lösungen zu den verschiedenen Problemen zu finden, die hervorgehoben wurden. Diese Arbeitgruppe dürfte in den kommenden Wochen entstehen.

Mitgeteilt vom OGBL
am 3. Oktober 2016

Aktuelle Situation und Perspektiven

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Am 13. November 2015 hat eine OGBL-Delegation, zusammengesetzt aus Jean-Claude Bernardini, Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands und den verantwortlichen Zentralsekretären der belgischen, deutschen und französischen Grenzgänger Jacques Delacollette, Patrick Freichel und Christian Simon-Lacroix, sich mit François Bausch, Minister für nachhaltige Entwicklung und Infrastrukturen und mit dem Staatssekretär Camille Gira getroffen, um die aktuelle Situation der grenzüberschreitenden Mobilität zu besprechen und um die Perspektiven zu möglichen Zukunftsperspektiven in Erwägung zu ziehen. Dieses Treffen lief in einer konstruktiven und freundschaftlichen Atmosphäre ab.

Auf der belgischen Seite: SMOT, P&R von Viville, Tarifgestaltung, Angebote im öffentlichen Transport

CFL-SNCF_trainsInsgesamt war Minister Bausch bitter enttäuscht über die Fortschritte der verschiedenen Mobilitätsproblematiken zwischen Belgien und Luxemburg. Er bedauert in der Tat die Trägheit der unterschiedlichen belgischen Verantwortlichen bei den verschiedenen laufenden Dossiers.

Der SMOT-Plan (Schéma de mobilité transfrontalière), der im Januar 2013 gestartet wurde, ist jetzt beendet. Er muss nur noch von den wallonischen und luxemburgischen Instanzen gutgeheißen werden. Dies sollte im vergangenen Juni passieren, doch hat Wallonien im letzten Moment die Einladung abgelehnt. Der luxemburgische Minister wartet immer noch auf einen neuen Termin, um dies zu tun.

Das schöne Projekt vom P&R von Viville (Arlon) liegt zurzeit auf Eis. Luxemburg bedauert den Mangel an Unternehmungsgeist seitens der SNCB, wenn es darum geht diesen Ort auszubauen. Die schönen Versprechen der Ministerin Galant an ihren luxemburgischen Amtskollegen scheinen in Vergessenheit geraten zu sein. Wenn man sieht, wie sich um diese Problematik gekümmert wird, so beweisen die SNCB und die für sie zuständige Ministerin einmal mehr, dass die Province de Luxembourg nicht zu ihren Hauptanliegen gehört.

Gleiche Bemerkung zu den grenzüberschreitenden Tarifen: kein Fortschritt in diesem Dossier, das jedoch auch von großer Bedeutung ist. Dieses Problem muss gelöst werden, damit die Grenzgänger nicht mehr der Versuchung unterliegen, mit dem Auto bis zum ersten luxemburgischen Bahnhof zu fahren, da die Preise dort im Vergleich zu den belgischen Ausgangsbahnhöfen konkurrenzlos sind.

Diese Grenzsteuer muss abgeschafft werden, um die Grenzgänger dazu zu führen, den Zug zu benutzen.

Als Beispiel, auf der Linie 42 kostet eine Standardfahrkarte in 2. Klasse von Gouvy nach Troisvierges (Ulflingen, L), acht Minuten Fahrzeit, 6,20 Euro. Eine Fahrkarte von Gouvy nach Vielsalm, zehn Minuten Fahrtzeit, kostet dagegen 2,60 Euro.

Die beiden Regierungsvertreter unterstützen die OGBL-Position, was eine Angebotserweiterung, sowohl per Bahn als auch per Bus tiefer nach Belgien hinein betrifft.
Sowohl auf der Zugstrecke 42 (Luxemburg-Lüttich) als auch auf den Strecken 162 (Luxemburg-Brüssel) und 165 (Virton-Rodange), wäre es sinnvoll, wenn die Züge mit höherer Frequenz fahren würden, zumindest während der Spitzenstunden, und zwar mindestens zwei Züge pro Stunde.

Auf der Linie 42 muss das Angebot nach Luxemburg attraktiver werden, mindestens ab Vielsalm. Auf der Linie 165 ab Virton und auf der Linie 162 ab Libramont ebenfalls, und zwar ohne die Zwischenbahnhöfe zu vernachlässigen.

Eine der Sorgen der luxemburgischen Spitzenpolitiker ist die Dauer der Fahrt von Luxemburg-Stadt nach Brüssel. Es ist sehr erstaunlich, dass der Zug heute länger braucht als zur Zeit der Dampflokomotive…Im Jahr 2015, dauert die Fahrt auf der Strecke zwischen Brüssel-Nord und Luxemburg 3 Stunden 9 Minuten. 1939 jedoch legte der Zug die gleiche Strecke in 2 Stunden 48 Minuten zurück!

Die luxemburgische Regierung ist dazu bereit, einen Teil der Investitionen mitzutragen, wenn es darum geht, das Transportangebot für die in Luxemburg arbeitenden belgischen Grenzgänger zu verbessern. (Ein letztes Beispiel ist die Inbetriebnahme einer Buslinie zwischen Sankt-Vith und dem Bahnhof von Ulflingen, die kürzlich stattfand). Jedoch müssen im Gegenzug die belgischen Verwaltungen und politischen Entscheidungsträger positiv auf diese Problematik reagieren, die direkt die Bewohner ihres Landes und ihre Wähler betrifft.

Der OGBL hat sich über seine belgische Grenzgängersektion dazu engagiert, weiterhin dafür zu sorgen, dass die belgischen politischen Autoritäten sich wirklich bewusst werden, dass in der Province de Luxembourg und im Süden der Provinz Lüttich, (also in der Region Wallonien und auch auf nationaler Ebene in Belgien!), wirtschaftliche Verflechtungen mit Luxemburg gibt, und dass mehr als 55.000 belgische Familien diese Realität im Alltag leben.

Auf der deutschen Seite: Weststrecke, Bahnhof unter der Roten Brücke, P&R-Angebot, Verbreiterung der A8

gare-pont-rougeAb Dezember 2018 sollen die ersten Regionalzüge auf der sogenannten „Weststrecke“ von Wittlich nach Luxemburg auf den Kirchberg fahren. Im Unterschied zu dem bisher auf der Strecke verkehrenden Regionalexpress werden dann alle Bahnhöfe an der Strecke bedient, so dass sich vor allem Pendler aus kleineren Orten über die bessere Anbindung freuen dürfen. Zudem wurde die Bahnstrecke zwischen Igel und der Grenze zweispurig ausgebaut, wo die Züge seit 2014 komfortabler und schneller zwischen Trier und der Grenze zu Luxemburg verkehren.

Unterhalb des Kirchbergs, an der „Rout Bréck“ wird ein neuer Bahnhof mit Tram-Anbindung entstehen. Pendler mit Ziel Kirchberg müssen also in Zukunft nicht mehr am Hauptbahnhof in Luxemburg-Stadt auf den Bus umsteigen. Das bedeutet eine Zeitersparnis, je nach Verkehr, von mindestens 20 Minuten. Um die zusätzlichen Fahrgäste aufnehmen zu können, bekommt der Hauptbahnhof einen zusätzlichen Bahnsteig.

Zur Bewältigung der immer größer werdenden Grenzgängerzahlen setzt Luxemburg darüber hinaus auf eine deutliche Erweiterung des Angebots an Park-and-Ride Parklätzen: in Rodange, in Wasserbillig und in Mersch werden ab 2017 in der Nähe der jeweiligen Bahnhöfe Parkmöglichkeiten für insgesamt etwa 2.400 PKWs zur Verfügung stehen.
Darüber hinaus sollte das Pendeln aus dem Saarland über die Autobahn A8 nach Luxemburg in naher Zukunft etwas schneller werden. Auf deutscher Seite wird zurzeit die Autobahn zwischen der Anschlussstelle Merzig Schwemlingen und dem Tunnel Pellinger Berg auf zweimal zwei Spuren ausgebaut. Zusammen mit dem längst überfälligen Wegfall des Provisoriums in Frisange und dem Lückenschluss der A 13 (Saarautobahn) dürften die allmorgendlichen Staus ab 2018 deutlich reduziert werden.

Schließlich wurde darauf hingewiesen, dass der grenzüberschreitende Personennahverkehr aus dem Saarland nach Luxemburg zurzeit überwiegend per Privatauto funktioniert. Viele Pendler werden jedoch von den relativ langen Fahrtzeiten abgeschreckt: eine Fahrt beispielsweise von Saarlouis nach Luxemburg Stadt dauert gegenwärtig gute anderthalb Stunden. Der OGBL hat daher vorgeschlagen, zu prüfen, ob es zukünftig möglich ist, einige schnellere Verbindungen mit weniger Haltestellen einzurichten.

Auf der französischen Seite: erweitertes Zugangebot, Umstrukturierung des Busnetzes, geplanter P&R

bus302Zuerst wurde über die Zugverbindungen mit dem Ausbau der Strecke Luxemburg-Metz, die auf Luxemburger Seite erweitert wird. Die Verdoppelung eines Teils der Gleise hat schon begonnen, und wie schon erwähnt, der Bau eines weiteren Bahnsteigs im Bahnhof von Luxemburg, müsste dazu beitragen, den Rhythmus zu erhöhen.

Andererseits, im Zusammenhang mit dem neuen Rhythmus, der ab 2016 in Frankreich eingeführt sein wird, wird es mehr Züge Richtung Luxemburg während der Spitzenstunden geben. Die Verbindungen mit Esch/Belval sind auch erhöht worden, und zwar über den Kommunikationsknoten von Düdelingen.

Schließlich hat der Minister bei der Frage, ob es die Möglichkeit gäbe, bei Longwy einen Busbahnhof zu bauen, daran erinnert, dass umfangreiche Arbeiten im Gange sind, um die Auffangkapazität des P&R von Rodange zu erhöhen, und dass es zurzeit nicht geplant ist, einen Busbahnhof jenseits der Grenze zu bauen. Luxemburg hat sich auf den Ausbau der Verbindungen auf Luxemburger Gebiet sowie auf die Zahl der Parkplätze, um die Mobilität der Grenzgänger zu verbessern, konzentriert.

An zweiter Stelle sind es die grenzüberschreitenden Buslinien die besprochen wurden, mit der Ankündigung, die kürzlich vom SMITU (Syndicat Mixte des transports urbains) gemacht wurde, die grenzüberschreitenden Linien 302 (Thionville Saint-François – Luxembourg Cloche d’or/Gasperich), 303 (Manom – Luxembourg Kirchberg) und 323 (Florange – Esch/Alzette Bahnhof) abzuschaffen, so wie es im Oktober 2015 verabschiedet wurde. Die vorgebrachte Ursache ist die geringe Nutzung dieser Verbindungen. Gleichzeitig müssten drei neue Busverbindungen geschaffen werden: zwei ab Yutz, wovon die eine nach Kirchberg und die andere in Richtung Luxemburg-Bahnhof und Flughafen. Die dritte Verbindung würde von Hayange über Hottange nach Luxemburg-Stadt führen.

Der Transportminister hat daran erinnert, dass seit September 2015 weitere Busverbindungen bestehen, und zwar auf der Linie 301 von Thionville nach Gasperich und auf der Linie 324 zwischen Elange, Audun-le-Tiche und Belval.

Bezüglich der Parkmöglichkeiten bei den Bahnhöfen, so wurde der OGBL kürzlich darüber informiert, dass Studien über neue Parkmöglichkeiten am Laufen sind, da es so aussieht, dass das Abkommen zwischen Kinepolis und SMITU abläuft. Zwei neue Parkplätze sind im Raum Thionville vorgesehen.

Schließlich, was das Autobahnnetz betrifft und wissend, dass Frankreich dabei ist, die Finanzierung für eine dritte Fahrspur auf der Autobahn A31 von Nancy nach Luxemburg, so hat die Regierung beschlossen, eine dritte Fahrspur auf der A31 zwischen Luxemburg-Stadt und Düdelingen zu bauen, um den Verkehrsfluss zu verbessern, obwohl es sich hierbei um keine langfristige Lösung handelt, sieht der Minister ein, da das Autobahnnetz schon jetzt überlastet ist.

Abkommen, um die P&R sowie die Fahrgemeinschaftsparkplätze weiterzuentwickeln, werden zurzeit studiert. In diesem Zusammenhang hat der Minister zu verstehen gegeben, dass der Ausbau des P&R Frisingen, der sehr viel von französischen und deutschen Grenzgängern benutzt wird, nicht möglich ist, da es hier keine Zugverbindungen gibt. Eine Möglichkeit wäre, einen anderen P&R jenseits der Grenze auf dieser wichtigen Verkehrsader zu schaffen.

Andrere Möglichkeiten und Fragen wurden erwähnt und aufgeworfen, bei diesem Meinungs- und Gedankenaustausch zwischen dem OGBL und dem Minister für Entwicklung und Infrastruktur. Nicht zuletzt: wie kann man die multimodale Herangehensweise an die Mobilität verstärken, wie kann man die Bedingungen verbessern, damit in unseren Regionen die sanfte Mobilität besser genutzt wird. Wie könnten die Unternehmen konkret in die Entwicklung eines Mobilitätskonzepts eingebunden werden, usw…

Der OGBL traf Minister Claude Meisch und bekräftigte, dass er mit dem Gesetzesentwurf nicht einverstanden ist

Eine OGBL-Delegation, angeführt von Nico Clement, Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands wurde am 19. Mai von Claude Meisch, Minister für Hochschulwesen und Forschung empfangen. Es ging dabei um die Reform der staatlichen Studienbeihilfen.

Einen ersten Austausch hatte es am 28. Januar 2014 gegeben. Bei dieser Gelegenheit hatte der Minister seine Herangehensweise erklärt, und zwar die Einführung von drei unterschiedlichen Beihilfen (Basisbeihilfe, Mobilitätsbeihilfe und Sozialbeihilfe) sowie die Beibehaltung des Systems des Darlehens und der Rückzahlung der Einschreibegebühr, wie es zurzeit besteht. Der OGBL hat dem Minister Anfang März seine Einwände mitgeteilt, doch wurde davon überhaupt nichts in der Ausarbeitung des Gesetzesprojekts berücksichtigt. Nach der starken Mobilisierung der Schüler und Studenten und der Jugendorganisationen gegen dieses Projekt hat die Regierung kürzlich eine gewisse Zahl von Abänderungsanträgen angenommen, die zwar in die richtige Richtung gehen, aber immer noch den OGBL nicht zufriedenstellen.

Nico Clement hat also die Haupteinwände und –forderungen des OGBL in Erinnerung gebracht, und zwar:

  • Das Basisstipendium muss auf mindestens 4.600 Euro angesetzt werden, damit es der Summe der Familienzulagen, die 2010 abgeschafft wurden, entspricht, angepasst an die Preisentwicklung seit 2006. Tatsächlich darf für den OGBL das Basisstipendium nicht niedriger sein als die Summe der Familienzulagen (Kindergeld + Kinderbonus + Schulanfangszulage).
  • Was das Sozialstipendium betrifft, so muss darauf geachtet werden, dass es so gerecht wie möglich verteilt wird. Für den OGBL muss die Höchstgrenze von 4,5 Mal den Mindestlohn nach oben revidiert werden, da diese offensichtlich zu niedrig ist. Darüber hinaus ist diese Grenze an sich nicht aussagekräftig, da andere Faktoren mitberücksichtigt werden müssen, wenn es darum geht, die finanzielle Lage eines Haushalts zu bestimmen (z.B. die Zahl der Kinder im Haushalt, die mögliche Verschuldung usw.).
  • Die Gewährungsbedingungen des Mobilitätsstipendiums müssen überarbeitet werden, um jegliche Form von ungleicher Behandlung auszuschließen.
  • Im Gesetz muss ein Anpassungsmechanismus der Beihilfen an die reellen Lebenshaltungskosten vorgesehen werden.

Nico Clement hat ebenfalls daran erinnert, dass trotz der Einführung eines Sozialstipendiums und der Aufbesserung dessen auf 3.000 Euro, die Mehrheit der Haushalte, inklusive die mit sehr bescheidenem Einkommen, beträchtliche Einbußen im Vergleich zum System von vor 2010 (Kindergeld + Kinderbonus + Schulanfangszulage + Stipendium je nach Haushaltseinkommen gestaffelt) erleiden werden.

Minister Meisch hat noch einmal die Grundprinzipien seiner Reform sowie der neulich von der Regierung angenommenen Abänderungsanträge erläutert. Er hat außerdem auf die Einführung eines vierten Stipendiums hingewiesen, und zwar ein Familienstipendium von zusätzlich 500 Euro pro Kind für die Haushalte, die mehr als ein Kind gleichzeitig im Hochschulstudium haben.

Der OGBL protestiert weiterhin gegen die politische Entscheidung der Regierung und ist mit dem Argument der Haushaltseinschränkungen, die der Minister vorhält, nicht einverstanden. Es ist nicht annehmbar in diesem Bereich sparen zu wollen, der eine Zukunftsinvestition par excellence darstellt, besonders in einem Land, das über keine anderen Naturressourcen verfügt, als die Intelligenz seiner Jugend.

Mitgeteilt vom OGBL
am 19. Mai 2014