Für den EGB liegt der Schlüssel zum Aufschwung in einem Kurswechsel und nicht im Stillstand

Die Europäische Kommission hat heute ihren jährlichen Jahreswachstumsbericht (EAC) 2014 veröffentlicht und damit einen neuen Zyklus der wirtschaftspolitischen Koordinierung eingeläutet. Laut europäischem Gewerkschaftsbund (EGB) ist, obwohl sich ein zaghafter Wirtschaftsaufschwung abzeichnet, keine Besserung für die etwa 27 Millionen von Arbeitslosen und für all jene, die in Europa in die Armut abzugleiten drohen, in Sicht.

Leider gefährdet weiterhin der Wirtschaftsaufschwung ohne Arbeitsplatzschaffung Europa. Der EAC schlägt die Weiterführung jener wirtschaftlichen Strategien vor, die die Krise verlängert, zum Niedergang der Beschäftigung sowie zur Verschlechterung der sozialen Lage in vielen Ländern geführt hat.

Ein radikaler Kurswechsel drängt sich auf.[1] Europa braucht Investitionen anstatt Austerität; die Mitgliedsstaaten müssen der Strategie, die eine unaufhaltsame Abwärtsspirale, beruhend auf Lohnrückgang und Verschlechterung der Arbeitsbedingungen, in Gang gesetzt hat, ein Ende bereiten.

Der EGB schlägt einen kühnen Zukunftsplan vor: einen Investitionsplan, der die Schaffung nachhaltiger Beschäftigung und hochwertiger Arbeitsplätze in Europa unterstützt.[2]

Zum ersten Mal wurden die Gutachten der Sozialpartner, wie gefordert, von der Europäischen Kommission offengelegt. Der EGB sieht darin einen Schritt in Richtung Verbesserung der Einbindung der Sozialpartner in die europäische wirtschaftspolitische Steuerung.

Stellungnehmend zum Jahreswachstumsbericht, hat Józef Niemiec, beigeordneter Generalsekretär des EGB, erklärt: “Die Bürger Europas haben bereits ihre tiefe Unzufriedenheit mit der Austerität kundgetan und ihren wachsenden Zweifeln hinsichtlich der Zukunft Europas Ausdruck verliehen. Der Status quo darf nicht aufrecht erhalten bleiben. Die europäische Kompetitivität darf nicht auf einer Abwärtsspirale beruhen. Die europäische wirtschaftliche Steuerung muss mit Politiken, die die Arbeitsplatzschaffung, den sozialen Fortschritt und die soziale Kohäsion begünstigen, einhergehen.“

Die Grenzgänger sind aufgerufen den OGBL zu wählen

Campagne_affichage_OGBLIn den Unternehmen findet am 13. November die Wahl der Personalvertreter statt und zwischen dem 21. Oktober und dem 13. November wählen die Arbeitnehmer und Rentner, Ansässige und Grenzgänger, durch Briefwahl die 60 Mitglieder der Arbeitnehmerkammer.

Die Arbeitnehmerkammer (CSL) ist der größte demokratische Zusammenschluss im Großherzogtum Luxemburg. Für die Parlamentswahlen am 20. Oktober 2013 waren gemäß den Zahlen des Staatsministeriums ca. 239.000 Personen wahlberechtigt. Für die Wahl zur Arbeitnehmerkammer gibt es hingegen 436.000 Wahlberechtigte.

Unter diesen 436.000 potenziellen WählerInnen sind auch 160.000 aktive GrenzgängerInnen, von denen die Hälfte aus Frankreich kommt, sowie jeweils 40.000 aus Belgien und Deutschland.

Genau wie die Abgeordnetenkammer (Parlament) hat die Vollversammlung der Arbeitnehmerkammer 60 Mitglieder, welche repräsentativ für alle Sektoren der luxemburgischen Wirtschaft und für die Rentnerinnen und Rentner stehen. Gegenwärtig hat der OGBL 36 der 60 Sitze der Vollversammlung sowie deren Vorsitz inne.

Zu den vielfältigen Aufgaben der Arbeitnehmerkammer gehört es, Stellungnahmen zu einer Vielzahl von Gesetzesvorhaben im Wirtschafts- und Sozialrecht abzugeben, und dies, bevor das betreffende Gesetz in der Abgeordnetenkammer debattiert und verabschiedet wird. An dieser Stelle wird deutlich, dass die Arbeitnehmerkammer konkreten Einfluss auf zukünftige Gesetze und Regelungen, welche die ArbeitnehmerInnen und die RentnerInnen betreffen, ausübt. Dies betrifft unter anderem: Gesetze und Verordnungen im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht, Bildung und Berufsausbildung, Gesetze zu Studienbeihilfen, Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Staatshaushalt usw.

Durch ihre Teilnahme an den Wahlen der Arbeitnehmerkammer nehmen GrenzgängerInnen das einzige politische Mitbestimmungsrecht wahr, das der luxemburgische Staat ihnen zugesteht.

Der OGBL ruft alle GrenzgängerInnen dazu auf, sich zahlreich an den Sozialwahlen zu beteiligen, und dies nicht nur in den Betrieben am 13. November sondern auch durch die Teilnahme an der Briefwahl zur Vollversammlung der Arbeitnehmerkammer (CSL): „Stärkt in beiden Wahlen die Position des OGBL und wählt die Liste Nr. 1 beziehungsweise die OGBL-KandidatInnen!“

Der OGBL als Gewerkschaft Nr. 1 in Luxemburg und bei den Grenzgängern ist derzeit die einzige starke und glaubwürdige Oppositionskraft gegen das luxemburgische Patronat und die Regierung. Der OGBL ist folglich der beste Verbündete der Arbeitnehmer und Rentner – ungeachtet ihres Wohnlands – wenn es darum geht ohne Wenn und Aber und gänzlich unparteiisch die Interessen und Rechte der Arbeitnehmer und ihrer Familien, der Rentner sowie der in Luxemburg Sozialversicherten zu verteidigen.

Um alles über die Sozialwahlen zu erfahren und um die KandidatInnen des OGBL kennenzulernen, besuchen Sie unseren speziellen Internetauftritt

Mitgeteilt vom OGBL
am 29. Oktober 2013

Europäischer Gipfel: Hohle Worte zum sozialen Europa, starker Zuspruch aber für eine Deregulierung

Ein „besseres Verständnis“ der sozialen Ungerechtigkeiten und Ungleichheiten, es ist lediglich dies was der Europäische Rat unter einer sozialen Dimension für die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) versteht. Meilenweit entfernt also von dem sozialen Europa, das sich der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) vorstellt. Die Entschlüsse des Gipfels enthalten nicht den Ansatz eines Konzepts für die Neuorientierung der Wirtschaftspolitiken hin zu mehr Gleichheit, weniger Armut, langfristigen Investitionen für nachhaltiges Wachstum und hochwertigen Arbeitsplätzen.

Durch seine Entscheidung zugunsten einer schnellen Umsetzung des REFIT-Programms, unterstützt der Rat das Vorhaben des Präsidenten Barroso die Vereinbarung der Sozialpartner über Gesundheit und Sicherheit im Friseursektor fallen zu lassen. Anstatt sich an den Rechten der Arbeitnehmer zu vergreifen, müsste die Kommission darüber wachen, dass die europäische Gesetzgebung europaweit korrekt angewandt wird und sich bemühen die reglementarischen Lücken auszumachen.

Bernadette Ségol, Generalsekretärin des EGB sagt in einer Erklärung: „Sie versuchen umsonst uns Schwarz als Weiß zu verkaufen. Die soziale Dimension beschränkt sich auf Tabellen und Statistiken. Keine Aktion für nachhaltiges Wachstum und menschenwürdige Arbeitsplätze, keine Initiative für mehr soziale Gerechtigkeit; wir müssen uns aber darauf gefasst machen, dass Europa in Sachen Deregulierung „vorankommt“. Nunmehr sind die Arbeitnehmer zornig und fürchterlich enttäuscht.“

Erste Erfolge für die Kinder von Grenzgängern

Studentin im Seminar mit anderen StudentenInfolge der mehr als 250 vom OGBL eingereichten Klagen, die darauf abzielten, staatliche Beihilfen für Hochschulstudien für die Familienmitglieder von Grenzgängern, die Kinder also, zu erhalten, hat das Verwaltungsgericht mit seinem Urteil vom 14. Oktober 2013 die Konsequenzen aus dem Entscheid des Europäischen Gerichtshofs vom 20. Juni 2013 gezogen. Selbiges besagt das Prinzip der Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der Gemeinschaft widerspräche der Residenzklausel aus dem vorherigen Gesetz vom 26. Juli 2010.

Dadurch hat das Verwaltungsgericht die Ablehnungsbescheide seitens des früheren Ministers für Hochschulstudien und Forschung François Biltgen in vier Grundsatzfällen betreffend Kinder von Grenzgängern, wo ein Elternteil als Arbeitnehmer seit mehr als fünf Jahren bei Antragsstellung im Großherzogtum gearbeitet hat, aufgehoben. Diese Entscheide hatten eine Klage vor dem Verwaltungsgericht bedingt. Dennoch ist der OGBL der Meinung, dass die Regierung rückwirkend auch all jenen, die die Bedingungen erfüllten und keine Klage beim Verwaltungsgericht einreichten, die Studienbeihilfen zuerkennen muss.

Die Fälle von Kindern, wo der Elternteil bei Antragsstellung keine fünf Jahre im Großherzogtum arbeitete, werden am 18. November 2013 in neuen Plädoyers behandelt.

Mitgeteilt vom OGBL
am 16. Oktober 2013

ASTI und OGBL sind für das Ausländerwahlrecht bei den Parlamentswahlen

logos1 Auf Anfrage der «Association de Soutien aux Travailleurs Immigrés ASTI asbl», hat der OGBL am Mittwoch, den 2. Oktober eine Delegation besagter Vereinigung zu einem Meinungsaustauch bezüglich der Asti-Position zur Beteiligung in Luxemburg lebender nicht-luxemburgischer Bürger an den Parlamentswahlen empfangen.

Beide Organisationen haben die spezifische Gegebenheit, dass Luxemburg 44 % ausländische Einwohner zählt, gebührend hervorgestrichen. Die Tatsache, dass ein Teil der Bevölkerung von der Wahlbeteiligung ausgeschlossen ist, muss als gewichtiges Defizit für das Funktionieren der demokratischen Institutionen in Luxemburg angesehen werden. Die Asti und der OGBL sind für das Wahlrecht für Ausländer bei den Parlamentswahlen, dies ungeachtet ihrer Nationalität.

Eine breite Debatte müsse dieser Frage gewidmet werden und die neue Abgeordnetenkammer müsse, aus Sicht beider Organisation, diese Frage in der nächsten Legislaturperiode insbesondere im Rahmen der anliegenden Verfassungsrevision aufgreifen.

Letztendlich wurde die politische Interessenwahrnehmung der Grenzgänger andiskutiert. Die Asti unterstützt die Position des OGBL, der sich dafür einsetzt, dass die Berufskammern stärker in die politische Debatte eingebunden werden, zum Beispiel dadurch, dass sie das Recht bekommen Gesetzesvorschläge bei der Abgeordnetenkammer zu hinterlegen, insbesondere wenn sie die Rechte und Interessen der Arbeitnehmer betreffen, ob diese nun in Luxemburg wohnhaft sind oder nicht.

Der Kollektivvertrag für die Beschäftigten des Centre thermal et de Santé in Mondorf ist unterschrieben

CCT_Domaine_thermal Der Kollektivvertrag für die Beschäftigten des Centre thermal et de Santé in Mondorf wurde am 25. September 2013 zwischen der Direktion, dem OGBL als federführender Gewerkschaft und dem LCGB unterschrieben.

Der Kollektivvertrag war am 26. September 2008 von den beiden Gewerkschaften gekündigt worden. Der soziale Dialog war danach eine Zeit lang unterbrochen, dies auf Grund von Änderungen in der Direktion des Centre thermal et de Santé. Anfang 2012 wurden die Verhandlungen wieder aufgenommen.

Es folgten lange und stellenweise schwierige Verhandlungen, bedingt durch die angespannte finanzielle Lage des Centre thermal et de Santé und die Infragestellung der kollektivvertraglichen Errungenschaften seitens der Direktion.

Die Errungenschaften der Beschäftigten bleiben erhalten

Die Gewerkschaften konnten schlussendlich nach fünf Jahren einen Kollektivvertrag unterschreiben und erfolgreich die kollektivvertraglichen Errungenschaften der Beschäftigten verteidigen, für welche diese jahrelang gekämpft haben:

  • Die wöchentliche Arbeitszeit von 38,5 Stunden.
  • Das Lohnsystem laut Betriebszugehörigkeit mit Annalen und Biennalen.
  • Die Jahresendzulage.
  • Die Gratifikation und Gratifikation bis im Falle eines positiven Resultats
  • Das Recht auf Sozialurlaub wurde gestärkt.

Des Weiteren wurden die Gehaltstabellen aktualisiert und für Posten, die vorher noch nicht im Kollektivvertrag existierten, wurden Laufbahnen geschaffen. Ein Artikel des Kollektivvertrags sieht darüber hinaus vor, dass die Direktion sich dazu engagiert, dass sie bei den anstehenden Verhandlungen mit der CNS zu verhindern versuchen wird, dass der Unterschied zwischen den Gehältern des Gesundheitspersonals und des FHL-Personals weiter zunimmt.

Es wurde ebenfalls ein Artikel über den Schutz der Beschäftigten im Falle von Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz eingeführt. Der vorliegende Kollektivvertrag ist eine Neufassung, in der alle Zusatzabkommen die in vorherigen Jahren unterschrieben wurden, integriert wurden. Der Text wurde des Weiteren vereinfacht und der aktuellen Gesetzgebung angepasst. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 28 Monaten, vom 1. September 2013 bis zum 31. 12. 2015.

Mitgeteilt von OGBL und LCGB
am 25. September 2013