Unterzeichnung eines Sozialplans und eines Plans zum Beschäftigungserhalt

Am 21. September 2013 unterzeichneten die einzige im Betriebsrat vertretene Gewerkschaft OGBL und die Unternehmensleitung von Ferrac in Bettembourg einen Sozialplan und einen Plan zum Beschäftigungserhalt. Ferrac plante ursprünglich die Entlassung von 110 Mitarbeitern. In den Verhandlungen konnte diese Zahl mit Hilfe eines Plans zum Beschäftigungserhalt gesenkt werden.

Die Firma Ferrac befindet sich aufgrund des unlauteren Wettbewerbs im Armierungssektor in einer schwierigen Finanzlage. Konkurrierende Unternehmen und deren Subunternehmer halten sich nicht an die geltenden Vorschriften zu Löhnen, Arbeitszeit oder auch Arbeitssicherheit. Diese Situation ist der mangelnden Kontrolle durch die Gewerbeinspektion (ITM), fehlenden Kontrollinspekteuren und insbesondere der Tatsache geschuldet, dass keine Sanktionen mit abschreckender Wirkung existieren.

Sozialplan für 30 Arbeitnehmer

Der Sozialplan sieht den Abbau von 30 der insgesamt 180 Arbeitsplätze vor. Die betroffenen Arbeitnehmer werden vorrangig von der Agentur für Arbeit (ADEM) betreut, die ihnen Bildungsangebote im Rahmen von Fit4Génie Civil anbietet. Damit soll eine Neuorientierung hin zu anderen Bauberufen ermöglicht werden, so dass sie so rasch wie möglich wieder eine Beschäftigung in dieser Branche finden.

Zeitweilige Ausleihe von Arbeitskräften zur Rettung von bis zu 50 Stellen

Im Rahmen des Plans zum Beschäftigungserhalt sollen 50 Beschäftigte zeitweilig an die Unternehmen der drei Teilhaber von Ferrac ausgeliehen werden. Diese Beschäftigte haben die Möglichkeit, vorher an einer von der Firma bezahlten Bildungsmaßnahme beim Institut de Formation Sectoriel du Bâtiment (IFSB) teilzunehmen. Nach der Ausleihphase werden die Beschäftigten endgültig in diese Unternehmen integriert. Sollten die Geschäfte im Armierungssektor wieder besser laufen, haben sie auch die Möglichkeit, zu Ferrac zurückzukehren.

Vom OGBL mit Nachdruck verlangte Maßnahmen

Diese Situation veranschaulicht einmal mehr die Unfähigkeit der luxemburgischen Regierung, diesen Missstand wirksam in den Griff zu bekommen. Seit langem fordert der OGBL Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer von Unternehmen, die sich an die Tarifverträge und die geltenden Gesetzesvorschriften halten. Deshalb fordert der OGBL auch künftig:

  • die Einführung eines elektronischen Sozialversicherungsausweises sowie von Bußgeldern bei Verstößen und der Möglichkeit eines schlichten Arbeitsverbots für Unternehmen, die sich nicht an die Vorschriften halten. Ohne diese Maßnahmen ist der elektronische Sozialversicherungsausweis für die Bekämpfung dieser modernen Form der Sklaverei ineffizient;
  • die Aufstockung der Anzahl der Kontrollinspekteure und deren massiveres Auftreten vor Ort;
  • die Verbesserung der internationalen Koordination zwischen den diversen Kontrollbehörden, so dass ein schnelleres Einschreiten möglich ist.

Ohne diese Maßnahmen wird es immer wieder zu Entwicklungen wie bei Ferrac kommen. Diese moderne Form der Sklaverei greift in Luxemburg wie auch in Europa immer mehr um sich. Dies beeinträchtigt den Beschäftigungsmarkt und führt für Firmen, die Tarifverträge und die geltenden Vorschriften respektieren, zu einer unhaltbaren Situation. Diese Unart muss unbedingt bekämpft werden, bevor sich solche Gepflogenheiten definitiv in Luxemburg einnisten.

Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Bau
am 25. September 2013

Unterzeichnung eines Sozialplans: 73 von 130 Beschäftigten werden ihren Arbeitsplatz verlieren

Euroscript Satellite

Euroscript, eines der führenden Unternehmen im Bereich Sprachdienstleistungen (z. B. Übersetzungen von Texten) und Dokumentenmanagement, wurde im August 2013 darüber informiert, dass sein wichtigster Kunde, das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union mit Sitz in Luxemburg, das Unternehmen nicht mehr als Auftragnehmer für das Offizielle Amtsblatt der Europäischen Union (Abl.) ausgewählt hat.

Der Verlust des Auftrags, der 35 % des Gesamtertrags von Euroscript Luxembourg s.à r.l. ausmacht, hat das Fortbestehen des Unternehmens in Gefahr gebracht und die Eröffnung von Verhandlungen über die Erstellung eines Sozialplans erforderlich gemacht.

Die Personalvertreter (allesamt OGBL-Mitglieder) des Unternehmens haben sich mit Unterstützung ihrer Gewerkschaftssekretäre während insgesamt neun Sitzungen dafür eingesetzt, die Anzahl der betroffenen Mitarbeiter zu senken und begleitende Maßnahmen sowie finanzielle Entschädigungen auszuhandeln.

Wenngleich das Ergebnis der Verhandlungen eines Sozialplans angesichts der prekären Situation der entlassenen Mitarbeiter niemals als Erfolg bezeichnet werden kann, haben die Personalvertreter und ihre Gewerkschaft unter anderem Folgendes erreicht:

  • Verringerung der Anzahl der betroffenen Mitarbeiter von 81 auf 73;
  • außergesetzlich vereinbarte Abfindungen in Abhängigkeit von Betriebszugehörigkeit und Alter des entlassenen Mitarbeiters in Höhe von 110 € bis 190 € pro Monat der Betriebszugehörigkeit;
  • Anwesenheitsprämie in Höhe von 50 € für jeden Tag, an dem effektiv während der Kündigungsfrist gearbeitet wird;
  • Priorität im Falle einer Wiederbeschäftigung, Steuerbefreiung, Wiedereingliederungshilfe.

Der Sozialplan gilt für alle Personen, die bis zum 31. März 2014 aus nicht personenbedingten Gründen entlassen werden.

Die Europäische Union muss ihre Vorgehensweise im Zusammenhang mit ihren Ausschreibungen ändern

Bereits seit Jahren fordert der OGBL im Zusammenhang mit öffentlichen Ausschreibungen die Europäischen Institutionen dazu auf, neben dem niedrigsten Preis auch andere Aspekte zu berücksichtigen, darunter insbesondere soziale Aspekte, die Arbeits- und Vergütungsbedingungen, die Auslagerung von Tätigkeiten in Niedriglohnländer …

Wenngleich der Auftrag, den Euroscript verloren hat, von der luxemburgischen Gesellschaft „Imprimerie Centrale“ übernommen wird, so lässt diese den größten Teil der Vertragsleistungen von einer Niederlassung in einem Niedriglohnland erbringen.

Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Dienstleistungen und Energie
am 17. September 2013

Finanzielle Beihilfen für Hochschulstudien

IMG_1817_2Am Dienstag, den 10. September, traf eine von Generalsekretär André Roeltgen angeführte OGBL-Delegation mit der Ministerin für Hochschulwesen und Forschung Martine Hansen und ihren Beratern zu einem Meinungsaustausch über ein neues Beihilfemodell für Hochschulausbildung zusammen, das derzeit vom Ministerium ausgearbeitet und voraussichtlich ab dem akademischen Jahr 2014/15 in Kraft treten wird.

Die Ministerin erläuterte das vorgesehene Modell sogleich. Es setzt sich aus einem Grundbetrag zusammen, der für alle Studenten gleich hoch ist, sowie aus variablen Komponenten gemäß unterschiedlichen Kriterien – darunter soziale und mobilitätsbezogene Kriterien – wie die Mietkosten des Studenten, die Immatrikulationsgebühren oder auch eine leistungsbezogene Komponente. Die Ministerin betonte, dass derzeit weder die Höhe des Grundbetrags noch die Bestandteile, aus denen sich dieser zusammensetzen wird, feststünden, und auch die Kriterien und Beträge der variablen Komponenten noch definiert werden müssten. Ihrer Meinung nach solle der Grundbetrag nicht mit den Familienzulagen kumulierbar sein, die gegebenenfalls an die Eltern der Studenten in den Nachbarländern gezahlt werden.

André Roeltgen wies darauf hin, dass der OGBL nur dann dem Prinzip eines Grundbetrags zustimmen könne, wenn dieser insgesamt nicht unterhalb des Betrags von 2010 liege. Dieser Betrag muss daher zwingend die folgenden Elemente enthalten: das Kindergeld – unter ordnungsgemäßer Berücksichtigung der Anzahl der Kinder im Haushalt – den Kinderbonus sowie die Schulanfangszulage. Wie bei den Familienzulagen fordert der OGBL auch im Zusammenhang mit diesem Betrag, dass bei der Anwendung des neuen Modells die Preis- und Kostenentwicklung der letzten Jahre berücksichtigt wird und der Betrag künftig an den Index der Lebenshaltungskosten angepasst wird.

Der OGBL betont die sozialen Aspekte

André Roeltgen betonte im Namen des OGBL die sozialen Gesichtspunkte, denen bei einem solchen Modell absolute Priorität eingeräumt werden müsse. Er erinnerte daran, dass die Regierung vor dem Europäischen Gerichtshof ihr Vorgehen mit dem Ziel begründet hatte, die Anzahl der Hochschulabsolventen auf dem luxemburgischen Arbeitsmarkt zu erhöhen, was der OGBL absolut unterstütze. Um dieses Ziel zu verwirklichen, besteht der OGBL darauf, dass insbesondere Kinder aus finanziell schwachen Familien sowie der Mittelschicht gefördert werden müssen.

Für den OGBL muss folglich im Zusammenhang mit den variablen Komponenten der finanziellen Beihilfe – d. h. sämtlichen Summen, die zusätzlich zum Grundbetrag gezahlt oder gewährt werden – das Haushaltseinkommen berücksichtigt werden. Dabei sind die Beträge schrittweise im Einklang mit noch festzulegenden Kriterien zu verringern, und zwar ausgehend von einem niedrigen hin zu einem hohen Einkommensniveau.

Der OGBL appelliert an die Regierung, die Diskriminierung der Kinder von Grenzgängern zu beseitigen

In Bezug auf die für die Kinder von Grenzgängern geltende Bedingung, dass ein Elternteil zum Zeitpunkt der Antragstellung während eines ununterbrochenen Zeitraums von mindestens fünf Jahren einer selbständigen oder unselbständigen Tätigkeit in Luxemburg nachgegangen sein muss, und dass diese Tätigkeit mindestens der Hälfte der normalen Arbeitszeit entsprochen haben muss, erinnerte André Roeltgen daran, dass dieses Kriterium neue Ungerechtigkeiten mit sich bringen würde, und bestand darauf, dass dieses Kriterium geprüft und insbesondere an einen Referenzzeitraum angepasst werden müsse. Die Ministerin bestätigte, dass im Rahmen des noch auszuarbeitenden Gesetzesentwurf auch eine Regelung etwaiger Härtefälle gefunden werden müsse, und dass ein Referenzzeitraum in der Tat eine mögliche Lösung darstellen würde.

Abschließend erinnerte André Roeltgen im Zusammenhang mit der Klage gegen das Gesetz vom Juli 2010, das Kinder von Grenzgängern vollkommen von den finanziellen Beihilfen für Hochschulstudien ausschließt, daran, dass der OGBL als erster auf dieses Gesetz aufmerksam gemacht hatte, das gegen Gemeinschaftsrecht verstößt. Er richtete einen dringenden Aufruf an die Regierung, nicht nur alles Notwendige für den schnellstmöglichen Abschluss der vor dem Verwaltungsgericht anhängigen Verfahren zu veranlassen, sondern sich ferner um die Belange der Studenten zu kümmern, die zwar eine Ablehnung erhalten, jedoch keinen Einspruch eingelegt hatten, bzw. der Studenten, die noch nicht einmal das Formular des CEDIES erhalten hatten, sofern diese Personen einen Nachweis über die Antragstellung erbringen können.

Nach Ansicht des OGBL muss die derzeitige Regierung sich ihrer Verantwortung in diesem Bereich stellen und ein schweres Unrecht wiedergutmachen, das während drei akademischer Jahre den Kindern widerfahren ist, deren einer oder beide Elternteile im Großherzogtum arbeiten, dort ihre Steuern und Sozialabgaben zahlen und durch ihre Arbeit zum Wohlstand unseres Landes beitragen. Dies würde dem Staat auch weitere Gerichtsverfahren ersparen. Wenn sich die Regierung weiterhin weigert, diese Angelegenheiten zu regeln, sieht sich der OGBL, wie gegenüber der Ministerin angekündigt, gezwungen, gemeinsam und in Absprache mit den anderen betroffenen Gewerkschaften eine Zivilklage gegen die luxemburgische Regierung anzustrengen.

Mitgeteilt vom OGBL
am 10. September 2013

Finanzbeihilfen für Studenten: Der OGBL unterstützt die betroffenen Familien

Nach Kenntnisnahme der Antwort von Hochschulministerin Martine Hansen auf eine parlamentarische Frage des Abgeordneten Serge Urbany, kommt der OGBL nicht umhin seine Bestürzung darüber auszudrücken, dass in diesem Ministerium weiterhin eine gewisse Verachtung gegenüber dem Gesetz vorherrscht.

So will die Ministerin die neuen Kriterien des Gesetzes von 2013 bezüglich einer ununterbrochenen Sozialversicherungsdauer von mindestens 5 Jahren retroaktiv (!) bei den Familien, die auf Basis des Gesetzes von 2010 eine Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht haben, anwenden, so dass die zurzeit laufende juristische Prozedur noch weiter in die Länge gezogen wird.

Es ist außerdem absolut unannehmbar, dass die Ministerin kategorisch ablehnt das Gesetz von 2010 über die Finanzbeihilfen für Studenten bei Grenzgängern und deren Kindern anzuwenden, welche diese innerhalb der letzten Jahre angefragt haben ohne Klage einzureichen.

Der OGBL wird die betroffenen Familien weiterhin unterstützen sei es bei den Verwaltungsgerichtbarkeiten bei denen Klage eingereicht wurde sei es bei den Zivilgerichtbarkeiten betreffend die Antragsteller denen der CEDIES und das Ministerium für Hochschule zu Unrecht eine Studentenbeihilfe für die Jahre 2010 bis 2013, und unter Verletzung des europäischen Gemeinschaftsrechts, verweigert haben. Anhand von ausgewählten Musterbeispielen werden Geltendmachungsklagen gegen den Staat eingereicht, und der OGBL hält sich ebenfalls bereit bei der Aktenzusammenstellung behilflich zu sein.

Der OGBL unterstreicht abschließend, dass er, genau wie in der Vergangenheit, die Interessen der betroffenen Familien verteidigen wird, ob sie nun Grenzgänger sind oder in Luxemburg wohnhaft. Dies mit dem Ziel eine gerechte und angepasste Reglementierung für alle Studenten sowohl für die Vergangenheit als auch für die Zukunft zu erkämpfen. In diesem Sinne wird sich der OGBL in die von ihm geforderte und dann auch anlässlich des kürzlich stattgefundenen Treffens mit der Ministerin zugestandene  Konsultationsprozedur zum neuen Gesetz einbringen.

Mitgeteilt vom OGBL
am 24. Juli 2013

Studienbeihilfen: Unterredung des OGBL mit Ministerin Martine Hansen

Eine Delegation des OGBL, angeführt von Generalsekretär André Roeltgen, hat kürzlich die Ministerin für Hochschule und Forschung, Martine Hansen, zu einem Meinungsaustausch über die Problematik der finanziellen Hochschulstudienbeihilfen getroffen.

Einleitend nannte André Roeltgen die Gründe, die zur aktuellen Lage führten und insbesondere die durch die Abänderung des Gesetzes von 2010 hervorgerufenen Probleme. Durch die Abschaffung der Familienzulagen und die Einführung der Bedingung auf dem nationalen Territorium ansässig sein zu müssen, hat der Luxemburger Staat eine indirekte Diskriminierung der Kinder von Grenzgängern geschaffen.

Der OGBL hatte sich diesen Bestimmungen, die gegen europäisches Recht verstoßen, aufs Heftigste widersetzt und diesbezüglich eine Klage gegen den Luxemburger Staat bei der Europäischen Kommission eingereicht. Der europäische Gerichtshof (EUGH) hat diese Kritiken des OGBL in seinem Urteilsspruch insgesamt bestätigt und verschiedene Denkanstöße gegeben. Der Gerichtshof hat indirekt vorgeschlagen im Gesetz eine Mindestdauer festzulegen während derer der Grenzgänger in Luxemburg gearbeitet haben muss, sich auf die Direktive 2004/38 berufend, die vorsieht, dass Studienbeihilfen für Kinder eingewanderter Unionsbürger einer Residenzklausel von fünf Jahren auf bezüglichem Territorium unterworfen sind.

Die Übergangsbestimmungen werden neue Ungerechtigkeiten schaffen

Infolge des Urteilsspruchs des EUGH, hatte der OGBL vor überstürzten Entscheidungen gewarnt, allerdings vergebens.  Am 9. Juli 2013 hat die Abgeordnetenkammer in aller Eile, wie im Juli 2010, eine Gesetzesabänderung für das akademische Jahr 2013/2014 angenommen, das von nicht-ansässigen Studenten insbesondere verlangt, dass ein Elternteil zum Zeitpunkt der Anfrage ununterbrochen während mindestens 5 Jahren als Arbeitnehmer oder Selbstständiger in Luxemburg gearbeitet hat …“ und dass diese Arbeit „mindestens der Hälfte der normal vorgesehenen Arbeitszeit entsprechen muss …“.

 

Nun aber werfen diese Übergangsmaßnahmen schwerwiegende Probleme auf, und die Unterredung des OGBL mit der Hochschulministerin bezog sich hauptsächlich auf diese Sachverhalte.

Der OGBL verlangt eine sofortige Abänderung der Übergansbestimmungen

Der OGBL zeigt sich erstaunt, dass Regierung und Parlament den Vorschlag des Gerichthofs, dass der Antragsteller der erwähnten Finanzhilfen dem regulären Luxemburger Arbeitsmarkt angehören muss, auf eine so strikt und ausgrenzende Art und Weise wie nur möglich umgesetzt haben.  André Roeltgen führte an, dass man bereits jetzt eine Vielzahl von Fällen erwarten kann, wo Personen trotz einer dauerhaften und anhaltenden Zughörigkeit zum Luxemburger Arbeitsmarkt aufgrund dieser Einschränkungen kein Anrecht auf die Studienbeihilfen haben. Einige Beispiele: (1) Nach 20 Jahren ununterbrochener Vollzeitarbeit in Luxemburg wechselt ein Grenzgänger den Arbeitgeber. Aus unerfindlichem Grund kann es vorkommen, dass er während des Wechsels zwischen den Arbeitgebern an einem Tag nicht angemeldet ist. Sein Kind wird also kein Anrecht auf die finanziellen Hilfen haben obwohl er „dauerhaft“ in Luxemburg arbeitet. (2) Ein Grenzgänger, der sein ganzes Berufsleben in Luxemburg hinter sich gebracht hat, geht in dem Moment in Rente wenn sein letztes Kind seine Hochschulstudien anfängt. Ihm werden die Finanzhilfen verwehrt. Andere Fallstellungen könnten Kinder von Arbeitnehmern betreffen, die Opfer von Sozialplänen wurden, oder die aufgrund eines Arbeitsunfalls zu Invaliden wurden.

Der OGBL verlangt, dass Regierung und Parlament  – die immer noch im Amt sind – alles daransetzen, um dieses Gesetz unverzüglich abzuändern, damit neue Formen von Ungerechtigkeiten und Diskriminierungen vermieden werden, noch bevor sie geschehen. In Betracht käme die Abänderung der Zeitdauer von ununterbrochenen 5 Jahren in eine „durchgehende oder unterbrochene“ wie es die Arbeitnehmerkammer vorschlägt, eine erweiterte Referenzperiode, oder ganz einfach die Berufung auf die Anmeldung bei der Luxemburger Sozialversicherung, wie dies für die Freiberuflichen der Fall ist.

Der OGBL schlägt strukturierte Konsultationen zur Ausarbeitung des neuen Gesetzes vor

Bezüglich der Ausarbeitung eines neuen Gesetzes, das für das akademische Jahr 2014/2015 in Kraft treten würde, hat die OGBL-Delegation die Schaffung einer strukturierten Konsultationsmethode verlangt mit dem Ziel zu einer sozialgerechten, dauerhaften Lösung zu gelangen, die im Einklang mit dem europäischen Recht ist. Der OGBL, der aktiv in diese Konsultationsarbeiten eingebunden werden will, wird keine Lösung hinnehmen, die zu direkten oder indirekten Diskriminierungen führen könnte, welche die Kriterien der sozialen Gerechtigkeit  nicht beachten würde und die sich als nachteilig im Vergleich zur Situation von vor 2010 (mit seiner Kombination aus Stipendien, Familienzulagen und Kinderbonus) erweisen würde.

Was die Auswirkungen der Hochschulstudienbeihilfen auf den Staatshaushalt betrifft, warnt der OGBL vor einer reinen Buchhaltermentalität, da Hochschulwesen und Forschung Bereiche darstellen, die von allerhöchster Bedeutung für die Zukunft unseres Landes sind.

Die Ministerin hat nicht geleugnet, dass sich mit Inkrafttreten der Übergangsbestimmungen neue Probleme ergeben werden, hat aber keinen sofortigen Handlungswillen zu deren Vermeidung erkennen lassen. Sie hat den Vorschlag des OGBL strukturierte Konsultationen zwecks Ausarbeitung einer Lösung für die Zukunft einzusetzen begrüßt und nochmals auf die Haushaltsbeschränkungen hingewiesen.

Was nun schlussendlich die Bedingung anbelangt, dass die den Grenzgängern zugestandene Finanzhilfe nicht mit gleichwertigen in den Grenzstaaten gewährten Finanzhilfen kumuliert werden dürfen, glaubt der OGBL herausgehört zu haben, dass der Student, der den Antrag stellt auf jeden Fall den schriftlichen Beweis der Zuerkennung oder Nichtzuerkennung einer solchen Beihilfe in seinem Wohnsitzland erbringen muss . Einzig in Betracht gezogen werden in Frankreich die vom CROUS zugestandenen Hilfen, in Deutschland der BAFÖG und in Belgien die Finanzhilfe.

Mitgeteilt vom OGBL
am 18. Juli 2013

Studienbeihilfen: Konzertierungssitzung zwischen UNEL und OGBL

Kürzlich fand ein Treffen zwischen der nationalen Studentenvereinigung (UNEL) und dem OGBL zu einem Meinungsaustausch über die Problematik der Studienbeihilfen statt. Beide Parteien bedauern, dass die Regierung wiederum in aller Hast eine Abänderung des bezüglichen Gesetzes durchgebracht hat, ohne die Studentenorganisationen und die Gewerkschaften ernsthaft konsultiert sowie das Gutachten der Arbeitnehmerkammer in Betracht gezogen zu haben.

Wenn auch beide Organisationen begrüßen, dass die Regierung die Residenzklausel herausgenommen hat und somit die Kinder von Grenzgängern ab nächstem Schulanfang ebenfalls von den staatlichen Beihilfen für Hochschulstudien profitieren können, sind sie dennoch der Meinung, dass die für selbige zurückbehaltenen Bedingungen unausgegoren sind und zu neuen Diskriminierungen führen werden.

Es handelt sich in der Tat um zwei Bedingungen: 1. dass ein Elternteil des die Studienbeihilfen anfragenden Studenten zum Zeitpunkt der Anfrage ununterbrochen während mindestens 5 Jahren als Arbeitnehmer oder Selbstständiger in Luxemburg gearbeitet hat und 2. dass die luxemburgische Finanzhilfe nicht mit gleichwertigen vom Wohnstaat des Studenten gewährten Finanzhilfen kumuliert werden darf.

Die erste Bedingung könnte wiederum zu Ungerechtigkeiten und folglich zu Gerichtsverfahren führen. So hätten zum Beispiel die Kinder von Grenzgängern, die eine Alters- oder Invalidenrente aus Luxemburg beziehen (und die demzufolge nicht „Arbeitnehmer“ zum Zeitpunkt der Anfrage sind), oder die Kinder von Arbeitnehmern, die eine oder mehrere Unterbrechungen in ihrer luxemburgischen Berufskarriere haben und die so zum Anfragezeitpunkt nicht ununterbrochen 5 Jahre auf dem Luxemburger Arbeitsmarkt tätig waren, kein Anrecht auf die Hilfen. Die Ausführung der zweiten Bestimmung (Anti-Kumul) wird mit Schwierigkeiten verbunden sein und könnte zu einer Art umgekehrten Diskriminierung der ansässigen Studenten führen, da die Anti-Kumul-Klausel die Familienzulagen, die in verschiedenen Ländern weiter an die Universitätsstudenten gezahlt werden, – in Luxemburg aber nicht –, nicht einschließt.

Was das neue Studienbeihilfesystem anbelangt, das die Regierung zum akademischen Jahr 2014/2015 ausarbeiten will, warnen UNEL und OGBL die Regierung und das Parlament vor einem rein buchhalterischen Ansatz. Beide Organisationen bestehen darauf, dass im genannten Fall ein breitgefächertes Konsultationsverfahren eingeleitet wird, um eine nachhaltige, sozialgerechte Lösung zu finden, die diesmal im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht ist. Beide Organisationen werden in Kontakt bleiben und sich kurzschließen, um gegebenenfalls, gemeinsame Vorschläge auszuarbeiten.

Mitgeteilt von OGBL und UNEL
am 11. Juli 2013