Rentnerinnen und Rentner weiterhin in Deutschland steuerpflichtig

Nach dem bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Luxemburg und Deutschland vom 23. August 1958 wird derzeit die Rente der deutschen Grenzgänger im Wohnsitzland versteuert.

Rentnerinnen und Rentner profitieren in Deutschland von hohen Freibeträgen und können darüber hinaus viele Ausgaben wie zum Beispiel Versicherungen steuermindernd geltend machen.

Der Steuerfreibetrag ist abhängig vom Jahr des Rentenbeginns: Für alle, die am 31. Dezember 2004 bereits Rentner waren, beträgt der Freibetrag 50% der Jahresbruttorente aus dem Jahr 2005. Dieser Freibetrag verringert sich in den Folgejahren in 2 Prozentschritten von 48 % im Jahr 2006 bis auf
20 % im Jahr 2020. Ab dem Jahr 2021 erfolgt die Verringerung dann in 1 Prozentschritten bis im Jahr 2040 die gesamte Rente versteuert werden muss.

Im neuen Doppelbesteuerungsabkommen vom 23. April 2012 zwischen den beiden Ländern wurde diese Besteuerung der Renten neu geregelt: künftig wird die Besteuerung der Rente im Herkunftsland, also in Luxemburg vorgenommen. Grenzgänger mit Wohnsitz in Deutschland müssen dann ihre Rente aus Luxemburg in Luxemburg versteuern.

Bislang ging man davon aus, dass das neue DBA zum 1. Januar 2013 in Kraft treten würde.
Voraussetzung hierfür gewesen wäre, dass beide Länder das DBA ratifizieren und dann die entsprechenden Urkunden austauschen. Das neue DBA kann nämlich erst im dem Jahr, das auf den Austausch der Urkunden folgt, in Kraft treten.

Die Vereinbarung wurde auf in Deutschland am 25. Oktober 2012 durch den Bundestag gebracht, der Bundesrat hat am 23. November 2012 zugestimmt.

In Luxemburg wurde die entsprechende Gesetzesvorlage vom Finanzminister erst am 21. November 2012 (N° 6501 Projet de loi portant approbation de conventions fiscales et prévoyant la procédure y applicable en matière d’échange de renseignements sur demande) bei der Abgeordnetenkammer hinterlegt. Letztere wartet nun auf die Stellungnahme des Staatsrates.

Das entsprechende Gesetz konnte also im Jahr 2012 nicht mehr gestimmt werden. Dies hat zur Folge, dass das Doppelbesteuerungsabkommen nicht wie bislang angenommen zum 1. Januar 2013, sondern aller Voraussicht nach erst zum 1. Januar 2014 in Kraft treten wird.

Demnach ändert sich für die Rentnerinnen und Rentner zum 1. Januar 2013 nichts; sie müssen ihre Rente ein weiteres Jahr lang in Deutschland versteuern. Dies dürfte viele freuen: Sie profitieren weiterhin von den Steuerfreibeträgen und von der steuerlichen Absetzbarkeit vieler Ausgaben.

Näheres finden Sie in der OGBL-Broschüre „Die Besteuerung der Renten“ welche als pdf-Dokument auf unserer Internetseite www.deutsche-grenzgaenger.lu zum Download bereit steht.

Mitgeteilt vom OGBL
am 8. Januar 2013

Der Europäische Gerichtshof hat die Parteien angehört

In seiner Sitzung vom 27. November 2012 hat der Europäische Gerichtshof unter dem Vorsitz von T. von Danwitz die Vertreter der vier klagenden Parteien (repräsentiert durch den OGBL und verschiedener anderer Gewerkschaften) sowie Vertreter des luxemburgischen Staates, der Europäischen Kommission und Vertreter der österreichischen, dänischen, griechischen und schwedischen Regierungen im Rahmen der Verhandlung über die staatlichen Studienbeihilfen angehört. Die Studienbeihilfen werden durch das Gesetz vom 26 Juli 2011 den Kindern der in Luxemburg arbeitenden Grenzgänger, welche dort Steuern und Sozialabgaben zahlen, verwehrt.

Der Generalanwalt P. Mengozzi wird seine Schlussfolgerungen am 7. Februar 2013 vorlegen, und der Gerichtshof wird einige Monate später sein Urteil sprechen.

Der Fall, der vom Anwalt des OGBL plädiert wurde, steht stellvertretend für 250 ähnliche Fälle, die der OGBL beim Verwaltungsgericht in Luxemburg hinterlegt hat. Insgesamt liegen dem Verwaltungsgericht 600 Fälle von Grenzgängern zur Entscheidung vor.

Im Hinblick auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 14. Juni 2012 im Rechtsstreit Europäische Kommission gegen die Niederlande, in dem letztere aufgrund der Einführung einer europarechtswidrigen Residenzklausel im Gesetz über die Studienbeihilfen verurteilt wurden, kann man optimistisch sein, was den Ausgang der 250 Fälle des OGBL vor dem Verwaltungsgerichtshof betrifft.

Die Regierung wäre gut beraten, eine Lösung zu finden, welche die legitimen Rechte der Grenzgänger respektiert.

Die Europäische Kommission, die die Rechte der Grenzgänger vor dem Europäischen Gerichtshof vertreten hat, ist zuversichtlich, dass ihr Vertragsverletzungsverfahren gegen Luxemburg demnächst anlaufen wird.

Mitgeteilt vom OGBL
am 28. November 2012

 

Die Mobilität ist ein wichtiger sozialer, ökologischer und wirtschaftlicher Faktor

Die luxemburgische Gewerkschaft OGBL und das Mouvement Ecologique haben beschlossen gemeinsam ein Lastenheft mit konkreten Maßnahmen zur Verbesserung des Transportangebots in der Großregion zusammenzustellen. Das „Die grenzübergreifende Mobilität verbessern“ betitelte Dokument wurde an Jean-Pierre Masseret, den amtierenden Präsidenten des Gipfels der Großregion sowie andere politisch Verantwortliche in Belgien, Deutschland, Frankreich und Luxemburg geschickt. Das Dokument ist ebenfalls auf der OGBL-Website .ogbl.lu einzusehen.

Mit der Ausarbeitung des vorliegenden Dokuments wurde bereits 2011 begonnen.

Zwischenzeitlich wurde von Luxemburger Seite die neue Mobilitätsstrategie (MoDu – Mobilité Durable) des Ministeriums für nachhaltige Entwicklung und Infrastrukturen entwickelt. Hierbei handelt es sich wohl um eine wichtige und lobenswerte Initiative, doch OGBL und Mouvement Ecologique  sind der Meinung, dass es zwingend notwendig ist andere konkrete und innovative Maßnahmen zu nehmen, die auch eine kurz- und mittelfristige Verbesserung der grenzüberschreitenden Mobilität ermöglichen würden.

OGBL und Mouvement Ecologique möchten besonders die Notwendigkeit hervorheben, diese Problematik in verstärktem Maße auf Großregionsebene anzugehen. Über 150.000 Grenzgänger kommen tagtäglich zur Arbeit nach Luxemburg und demzufolge hat das Großherzogtums ein offensichtliches Interesse daran ihnen ein attraktives Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln zu gewährleisten.

Die Qualität dieses Angebots wird demnach immer mehr zum Schlüsselfaktor für die wirtschaftliche Attraktivität Luxemburgs. Für den OGBL und das Mouvement Ecologique ist dies außerdem schlichtweg ein Recht über das jeder Arbeitnehmer verfügen muss.

Ein gutes Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln ist eine Frage der sozialen Gerechtigkeit, aber auch eine Schlüsselelement für Lebensqualität, ein „Must“ aus Sicht des Klima- und Gesundheitsschutzes sowie ein entscheidender Faktor für die Wirtschaft.

Die Vorbereitungsarbeiten zum Erstellen des Dokuments bestanden in einer konkreten Analyse der Probleme vor Ort und der Zusammenstellung von Denkanstößen zu Neuorientierungen und von Anregungen zu kurz- oder mittelfristigen Aktionswegen.

Selbstverständlich sind Infrastrukturarbeiten von Nöten … doch gibt es auch einfache organisationstechnische Maßnahmen, die mit begrenzten finanziellen Mitteln realisiert werden können. Hier ist besonders Initiativgeist gefragt und es bedarf der erforderlichen Arbeitskräfte sie auszuführen.

Konkrete Maßnahmen könnten mit etwas gutem politischen Willen in die Tat umgesetzt werden:

  • Planung, Landesplanung und Mobilitätspolitik im Rahmen einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
  • Klärung der Rolle der Schlüsselbeteiligten der verschiedenen Länder und Angleichung ihrer Vorgehensweise auf institutionellem Niveau
  • Einbeziehung der Nutzer und Vergewisserung einer Anpassung des Angebots an die reellen Bedürfnisse. Konkrete Beispiele beleuchten, dass ein den wirklichen Bedürfnissen entsprechendes Angebot großen Anklang bei den Grenzgängern findet.
  • Vorantreiben einer einheitlichen Preisgestaltung und gezielte Verbesserung der Informationspolitik bezüglich der bestehenden Angebote
  • Ausarbeitung innovativer Projekte – unentbehrliche Ergänzung eines attraktiven Basisangebots –wie etwa Mobilitätskonzepte für Unternehmen beziehungsweise Aktivitätszonen, Einführung eines grenzüberschreitenden „M-Pass“, systematische Unterstützung von Fahrgemeinschaften durch öffentliche Institutionen, Integration des öffentlichen Verkehrs ins kulturelle und sportliche Angebot …
  • Schaffung neuer infrastrukturell ausgerichteter Projekte im Rahmen des öffentlichen Transports.

All dies könnte dazu beitragen einen großen Schritt in Richtung einer attraktiveren, sozialgerechteren und nachhaltigeren Mobilität zu tun.

Verlieren wir also keine Zeit! Wir sollten jetzt das Fundament für eine innovative Mobilität in der Großregion legen in Zusammenarbeit mit allen Akteuren und, nicht zu vergessen, den Tausenden von täglichen Pendlern!

Mitgeteilt von OGBL und Mouvement Ecologique
am 13. Juli 2012

Die Argumentation der Regierung ist in sich zusammengefallen!

In seinem Urteil vom 14. Juni 2012 hat der Europäische Gerichtshof in einem Streitfall zwischen der Europäischen Kommission und den Niederlanden bestätigt, dass Studienbeihilfen für die Kinder von Grenzgängern als sozialer Vorteil betrachtet werden müssen, welcher diesen nicht durch eine Wohnsitzklausel verwehrt werden darf.

Alle ebenfalls von der Luxemburger Regierung ins Feld geführten Argumente wurden dabei entkräftet. Kinder können in den Genuss dieses sozialen Vorteils gelangen, und zwar über die Eigenschaft der Eltern als Grenzgänger, obwohl die Studienbeihilfe dem Studenten selbst zusteht.

Die Bezugnahme der Regierung auf die Urteile BIDAR und FOERSTER wurde von Gericht als unzulässig angesehen, weil diese nicht auf Grenzgänger anzuwenden sind. Das Argument der zu hohen Kosten der Studienbeihilfen wurde ebenfalls zurückgewiesen.

Festzustellen ist, dass die Würfel gefallen sind. Die üblichen Ablenkungsmanöver des Hochschulministers werden nicht ausreichen, um die Öffentlichkeit weiter zum Narren zu halten.

Der OGBL erwartet von der Regierung, dass Sie die für den Steuerzahler teure juristische Auseinandersetzung beendet, und durch eine politische Entscheidung allen Kindern von Grenzgängern rückwirkend das Recht auf die luxemburgischen Studienbeihilfen gewährt.

Mitgeteilt vom OGBL
am 15. Juni 2012

Grundlegende Änderungen bei der Besteuerung der Renten vereinbart. Der OGBL bietet Informationsveranstaltungen an.

Spätestens seit den Diskussionen im letzten Jahr über das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Luxemburg ist das Thema Steuern für deutsche Grenzgängerinnen und Grenzgänger von großer Bedeutung: Viele von Ihnen wurden vom Finanzamt aufgefordert, eine Steuererklärung abzugeben, und sehen sich zum Teil mit erheblichen Steuernachzahlungen konfrontiert.
Umso überraschender ist es, dass Deutschland und Luxemburg ein für unsere Region und den grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt so wichtiges Thema offenbar weiterhin unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt haben.

Am 23. April 2012 haben Deutschland und Luxemburg ein neues Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet. Das alte DBA von 1958 wurde damit grundlegend neugefasst.
Überraschend neu geregelt wurde die Besteuerung der Renten in Artikel 17. Demnach ist die Luxemburger Rente in Luxemburg zu versteuern. Bislang lag das Besteuerungsrecht für die Rente der Grenzgänger bei Deutschland.

Wörtlich heißt es: Bezüge, die eine in einem Vertragsstaat ansässige natürliche Person aus der gesetzlichen Sozialversicherung des anderen Vertragsstaats erhält, können abweichend von Absatz 1 nur in diesem anderen Staat besteuert werden.

Wichtig ist auch, dass Luxemburger Betriebsrenten und die Renten aus Artikel 111bis des Luxemburger Einkommensteuergesetzes ebenfalls nur noch in Luxemburg besteuert werden.
Die am 7. September 2011 unterzeichnete Verständigungsvereinbarung bleibt weiterhin bestehen, d.h. ein Grenzgänger wird erst dann im Wohnsitzland besteuert, wenn er mehr als 19 Tage in Deutschland arbeitet.

Bedauerlich ist, dass auch in dem neuen Abkommen weiterhin die am meisten betroffenen Berufsgruppen wie Fahrer oder Handwerker, die oft für ihre Luxemburger Firma in Deutschland arbeiten, in den meisten Fällen ab dem ersten Tag in Deutschland besteuert werden, da diese ohnehin mehr als 19 Tage pro Jahr außerhalb von Luxemburg arbeiten.

Ein wichtiger Bestandteil der Vereinbarung ist übrigens auch die Senkung der Quellensteuersätze bei Dividenden. Die Quellensteuer für Zinserträge beträgt weiterhin Null Prozent. Bei Lizenzgebühren wird lediglich eine Quellensteuer von 5 Prozent erhoben.

Offenbar hat sich hier die Finanzmarktlobby durchgesetzt. Den betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wird dies aber bei ihren Steuernachzahlungen wenig nutzen.

Der OGBL bietet Informationsveranstaltungen zu dem Thema Rentenbesteuerung speziell für Deutsche Grenzgänger an:

Diese finden statt am:

26. April 2012 Sportakademie Trier
Herzogenbuscher Straße 56
D-54292 Trier
19.00 Uhr
03. Mai 2012 Hotel „Zur Saarschleife“
Cloefstraße 44
D-66693 Mettlach
19.00 Uhr

Referent ist Stephan Wonnebauer. Er ist Fachanwalt für Steuerrecht in Trier und Avocat à la Cour in Luxemburg.

Das neue Doppelbesteuerungsabkommen tritt am 1.Januar 2013 in Kraft.

Mitgeteilt vom OGBL
am 24. April 2012

Der OGBL fordert die Regierung auf das Gesetz zu ändern und den Diskriminierungen ein Ende zu setzen

Die Europäische Kommission hat heute Morgen eine im Artikel 258 des Vertrags über die Funktionsweise der europäischen Union vorgesehene „mit Gründen versehene Stellungnahme“ an Luxemburg gerichtet und die Regierung aufgefordert, die Diskriminierung der Grenzgänger und ihrer Familienangehörigen bei der Vergabe von Studienbeihilfen sowie Familienleistungen wie dem sogenannten „Kinderbonus“ zu beenden.
Dies ist eine neue Etappe in dem von der Kommission gegen Luxemburg eingeleiteten Verfahren aufgrund der Beschwerde, die der OGBL Anfang August 2010 bei der Europäischen Kommission eingereicht hatte.

Anstatt sich stur zu stellen und eine Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof zu riskieren, müsste die Regierung endlich eingestehen, dass das Gesetz vom 26. Juli 2010 ein juristischer und politischer Fehler war, den es schnellstens zu beheben gilt.

Der OGBL appelliert deshalb eindringlich an die Regierung das Gesetz zu ändern und es in Übereinstimmung mit den EU-Bestimmungen zu bringen.

Mitgeteilt vom OGBL
am 27. Februar 2012