Ausschluss der Grenzgänger von den Studienbeihilfen für Hochschulstudien

EU-Kommission bestätigt den OGBL

Anfang August 2010 hat der OGBL Klage bei der Europäischen Kommission gegen das Großherzogtum Luxemburg eingereicht, weil durch die Streichung des Kindergeldes für die nicht in Luxemburg lebenden Studierenden, deren Eltern in Luxemburg arbeiten, und den Wegfall des Kinderbonus sowie den Ausschluss der Grenzgänger vom System der Studienbeihilfen mehrere Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts missachtet werden.
Aufgrund der Klage des OGBL hat der luxemburgische Europaparlamentarier Claude Turmes (Grüne) eine Anfrage an die Kommission, mit der Bitte um eine schriftliche Stellungnahme in dieser Sache, gerichtet.

Der für soziale Angelegenheiten zuständige Kommissar Làszlò Andor hat geantwortet, wir zitieren:

Die Kommission ist der Meinung, dass die Einführung einer Wohnortklausel für finanzielle Beihilfen im Falle von Hochschulstudien wahrscheinlich gegen die europäischen Regeln in Sachen Arbeitnehmerfreizügigkeit verstößt, da die Kinder von Grenzgängerfamilien durch diese Klausel von den Beihilfen ausgeschlossen werden. (aus dem Französischen frei übersetzt)

Der OGBL begrüßt diese erste Stellungnahme seitens der Kommission und bleibt zuversichtlich, im Interesse der betroffenen Grenzgänger, die von der Abschaffung der Kinderzulagen betroffen und den Studienbeihilfen ausgeschlossen sind, Recht zu bekommen.

Der OGBL fordert die Regierung dazu auf, das Gesetz vom 26. Juli 2010 grundlegend zu überarbeiten und alle diskriminierenden Aspekte zu streichen, um es so an europäisches Recht anzupassen.

Mitgeteilt vom OGBL
am 22. Oktober 2010

Familienleistungen: OGBL trifft die Europaabgeordneten der Großregion

Die Großregion ist die Grenzregion mit der größten Arbeitnehmermobilität in der gesamten Europäischen Union. Der grenzüberschreitende Arbeitsmarkt mit über 200.000 Pendlern ist ein zentrales Merkmal der wirtschaftlichen Dynamik in unserer Region. Dies führt dazu, dass die in den einzelnen Mitgliedstaaten getroffenen politischen Entscheidungen zwangsläufig Auswirkungen auf alle anderen Teilregionen haben. Die Grenzgänger sind hiervon besonders betroffen, da ihre Interessen von den einzelnen Mitgliedstaaten nicht ausreichend vertreten werden.

Die jüngst verabschiedeten Gesetze in der Familienpolitik, die klar zu Lasten der Grenzgänger und zu Lasten der sozial schwächeren Familien in Luxemburg gehen, zeigen, dass es um das in Sonntagsreden so viel gelobte „Soziale Europa“ schlecht bestellt ist.

  • Mittels des luxemburgischen Gesetzes zur Abänderung der staatlichen Finanzbeihilfen für Hochschulstudien streicht die Regierung den über 18-jährigen Kindern in Luxemburg die Familienzulagen und die Steuervergünstigung, auch Kinderbonus genannt. Für die in Luxemburg lebenden Familien wird dieser Verlust durch die Zahlung von Studienbeihilfen teilweise ausgeglichen, die Grenzgänger sind hiervon jedoch ausgenommen.
  • Die französischen Familienleistungen für kleine Kinder, die unter anderem eine Geburtszulage, die „allocation de base“ und einen Zuschuss des Staates für die Beschäftigung einer Tagesmutter beinhalten, sollen zukünftig bei der Berechnung des zwischenstaatlichen Unterschiedsbetrages bei den Familienleistungen mit berücksichtigt werden. Dies bedeutet für die betroffenen Grenzgängerfamilien einen Einkommensverlust zwischen 60 € und 820 € pro Monat, da diese in dem Land, in dem sie arbeiten, kein Anrecht auf eine solche Leistung haben.

Arbeitnehmerdiskriminierung in Europa fehl am Platz
Für den OGBL widerspricht diese Politik dem Grundrecht der Arbeitnehmerfreizügigkeit in Europa. Es kann nicht sein, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Europa sozial benachteiligt werden, nur weil sie in einem anderen Staat arbeiten als demjenigen in dem sie ihren Wohnsitz haben. Deshalb hat der OGBL eine Klage gegen das luxemburgische Gesetz zu den Familienleistungen bei der Europäischen Kommission eingereicht, um ein Ende der Diskriminierung der Grenzgänger zu erreichen.

Parallel hierzu wendet sich der OGBL jetzt direkt an die Europaabgeordneten aus der Großregion.

Bei einem Treffen im Parlament in Straßburg am 25. November 2010 wird der OGBL über diese Fragestellungen informieren, um die Unterstützung der Europaabgeordneten der Großregion für die Interessen der Grenzgänger zu gewinnen.

Vom Europäischen Parlament muss ein klares Signal an die Mitgliedstaaten gesandt werden, dass die Diskriminierung einzelner Gruppen von Arbeitnehmern in Europa keinen Platz haben darf.

Mitgeteilt vom OGBL
am 20. Oktober 2010

Der OGBL leitet seine nächste Phase zur Verteidigung der Grenzgänger ein

Der OGBL hat bei der Europäischen Kommission Klage gegen das Großherzogtum Luxemburg wegen Verletzung mehrerer Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts eingereicht, da es die nichtansässigen Studenten, Kinder in Luxemburg arbeitender Grenzgänger und Einwanderer durch das Gesetz vom 26. Juli 2010 vom Erhalt der Familienzulagen und des Kinderbonus beziehungsweise der staatlichen Studienbeihilfen für Hochschulstudien ausschließt.

Diese Klage wurde von der europäischen Kommission als ordnungsgemäß befunden und ist nun in Bearbeitung.

Da das angefochtene Gesetz vom Parlament in aller Eile kurz vor Ende der Session verabschiedet wurde, hatte der OGBL am 16. September, d.h. vor Inkrafttreten des Gesetzes eine Demonstration initiiert, um gegen jegliche Form von Diskriminierung im Rahmen der von der Regierung geplanten Austeritätspolitik zur Sanierung des durch die Wirtschafts- und Finanzkrise verursachten öffentlichen Haushaltsdefizits, zu protestieren.

Verwaltungstechnische Schritte dringend einleiten
Da es seitens der Regierung in dieser Sache kein Einlenken gibt, geht der OGBL nun in die nächste Phase zur Verteidigung der Rechte der betroffenen Grenzgänger. Die Zeit drängt und es geht nun darum schnellsten die individuellen verwaltungstechnischen Schritte einzuleiten. Der OGBL rät allen Grenzgängern, die Kinder über 18 Jahre haben, die Hochschulstudien absolvieren, eine Studienbeihilfeanfrage bei den zuständigen staatlichen Luxemburger Instanzen einzureichen. Dies muss zwingend vor dem 31. Oktober 2010 geschehen.

Alle Mitglieder des OGBL, die Grenzgänger sind, werden in den nächsten Tagen ein diesbezügliches persönliches Schreiben zugestellt bekommen.

Nachdem die luxemburgische Verwaltung ihre Verweigerung bekundet hat, kann der vom OGBL beauftragte Rechtsanwalt im Namen des betroffenen Mitglieds ein Gerichtsverfahren beim Verwaltungsgericht einleiten.

Mitgeteilt vom OGBL
am 6. Oktober 2010

Une délégation syndicale, dont faisait partie l’OGBL, a été reçue mercredi, le 29 septembre 2010 par le gouvernement luxembourgeois.

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Der OGBL klagt gegen das diskriminierende Gesetz vom 26. Juli 2010!

Der OGBL hat vor kurzem eine ausführliche und gut belegte Klage bei der Europäischen Kommission gegen das Großherzogtum Luxemburg eingereicht, da er erachtet, dass das Gesetz vom 26. Juli 2010 gegen mehrere Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts verstößt indem es die nicht ansässigen Studenten, Kinder von in Luxemburg arbeitenden Grenzgängern, von den Familienzulagen und dem Kinderbonus, beziehungsweise den staatlichen Beihilfen für Hochschulstudien ausschließt.

In erster Linie wird ausgeführt, dass die Familienzulage, die Schulanfangsprämie und der Kinderbonus nicht wirklich abgeschafft worden sind. Wie es in der Begründung des bezüglichen Gesetzesprojekts heißt, werden diese Familienleistungen „nicht mehr von der Familienzulagenkasse überwiesen. Künftig werden Hochschulstudenten staatliche Finanzbeihilfen für Hochschulstudien erhalten.“ Die Familienzulagen werden auf diese Weise nur verschleiert und weiterhin indirekt gezahlt. Der Kinderbonus seinerseits „wird automatisch in Form einer staatlichen Hilfe gutgeschrieben“.

Dadurch, dass der Gesetzgeber die Sozialleistungen einzig und allein den luxemburgischen Studenten vorbehält, oder unter gewissen Bedingungen Studenten anderer Nationalitäten, die alle ihren Wohnsitz auf dem Luxemburger Territorium haben müssen, hat er an erster Stelle gegen das Reglement No 883/2004 verstoßen, das die Familienleistungszahlungen im Sinne einer Gleichbehandlung an die Gesetzgebung des Landes, wo die Arbeit ausgeführt wird, koppelt. Das Gesetz verstößt ebenfalls im Allgemeinen gegen das Reglement 1612/68 betreffend die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft, das den Grenzgängern und ihren Kindern die gleichen sozialen und steuerlichen Vorteile wie den Einheimischen zugesteht.

Sollte allerdings zurückbehalten werden, dass die früheren Familienleistungen für die Studenten abgeschafft worden sind, bliebe dennoch, dass die neue finanzielle Beihilfe für Hochschulstudien in diesem Fall selber gegen mehrere Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts verstoßen würde.

So kann sie zuallererst laut Reglement 883/2004 als neue Familienleistung angesehen werden. Die Studienbörse ist entsprechend der Definition des europäischen Gerichtshofs eine Familienleistung, „die unabhängig von jeder auf Ermessensausübung beruhenden Einzelfallbeurteilung der persönlichen Bedürftigkeit ohne weiteres den Personen gewährt wird, die bestimmte objektive Voraussetzungen erfüllen, und die dem Ausgleich von Familienlasten dient“ (EUGH 10.10.1996, Hoever, Zachow). Und sogar wenn sie dem Studenten direkt zuerkannt wird, gehört dieser weiter zu seiner Familie, falls er nicht die Absicht kundgetan hat den steuerlichen Haushalt ohne Rückkehrabsicht laut den Kriterien der Steuerverwaltung verlassen zu wollen (z.B. als erwerbstätiger Student, der keine Studienbörse mehr bekäme). Bei der Studienbörse handelt es sich auch nicht um eine außerordentliche Leistung, die dazu dienen soll den Betroffenen ein minimales Unterhaltseinkommen zu garantieren, in Anbetracht des wirtschaftlichen und sozialen Umfelds des Landes, wie dies der Fall bei Schwerbehindertenzulagen ist. Sie ist also, auch in Form einer Studienbörse, eine den Grenzgängern geschuldete Familienleistung.

Besäße die Studienbörse eine eigenständige juristische Beschaffenheit gegenüber den früheren Familienleistungen, stünde sie auch noch im Gegensatz zum Reglement 1612/68 betreffend die Freizügigkeit der Arbeitnehmer, da sie sonder Zweifel einen sozialen Vorteil für letztere darstellt: „Das Kind, für das ein Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats unterhaltspflichtig ist, der – unter Beibehaltung seines Wohnsitzes in dem Staat, dessen Staatsangehöriger er ist – in einem anderen Mitgliedstaat eine unselbständige Erwerbstätigkeit ausübt, kann sich auf Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung Nr. 1612/68 berufen, um eine Studienfinanzierung unter denselben Voraussetzungen wie die Kinder von Staatsangehörigen des Staates der Beschäftigung zu erhalten, ohne dass für dieses Kind ein zusätzliches Erfordernis in Bezug auf seinen Wohnort aufgestellt werden dürfte.“ (EUGH 8.6.1999 Meeussen).

Indem man das neue Gesetz über die Hochschulstudienbeihilfen exklusiv auf den Wirkungsbereich der EU-Richtlinie 2004/38, umgesetzt in nationales Recht durch das Gesetz vom 29. August 2008 über die Freizügigkeit der Personen und der Einwanderung, beschränken will, verstößt man ebenfalls gegen diese Richtlinie, die ausdrücklich die Arbeitnehmer, also die Grenzgänger, die weiterhin unter die Bestimmung des Reglements 1612/68 fallen, ausschließt. Das Gesetz steht ebenfalls im Gegensatz zu den Antidiskriminierungsbestimmungen der Artikel 2 und 45 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.

Der OGBL möchte die Einreichung dieser Klage nutzen, um abermals auf die Notwendigkeit einer Politik der Nichtdiskriminierung und der Gleichbehandlung aller Beschäftigten aufmerksam zu machen. Alles andere könnte zu gegenseitigen fremdenfeindlichen Reaktionen und zur Isolation unseres Landes führen, das auf internationale Zusammenarbeit und multinationale Arbeit angewiesen ist, um als nationale Einheit überleben zu können.

Mitgeteilt vom OGBL
am 17. September 2010

Suppression des allocations familiales aux enfants de plus de 18 ans suivant des études supérieures

Les frontaliers belges de l’OGBL ont rencontré Laurette Onkelinx, vice-Première ministre belge et ministre des Affaires sociales et de la Santé

A l’initiative du Secrétaire d’Etat belge Philippe Courard, une réunion s’est tenue le 13 septembre à Bruxelles au cabinet de Laurette Onkelinx, vice-Première ministre et ministre des Affaires sociales et de la Santé.

A l’ordre du jour de cette réunion était la mise en application du projet de loi n° 6148 du Grand-Duché de Luxembourg qui abolit notamment les allocations familiales pour les étudiants de l’enseignement supérieur ainsi que le boni pour enfant complémentaire.
Les représentants de l’OGBL ont pu expliquer dans quel contexte cette loi a été votée précipitamment et les conséquences socialement injustes qu’elle engendre tant pour les frontaliers que pour les résidents.

Les différents interlocuteurs ont été surpris d’entendre les effets négatifs que les 145 000 frontaliers vont subir tôt ou tard, et plus spécialement les 37 000 frontaliers belges.

Répercussions sur le budget de la Belgique
Sans vouloir s’immiscer dans les affaires grand-ducales, les ministres présents et leurs collaborateurs se sont étonnés par ailleurs que le Grand-Duché de Luxembourg prenne des décisions à l’encontre de l’esprit européen. De plus, ces mesures vont avoir des répercussions négatives sur le budget des affaires sociales de la Belgique, puisque les frontaliers belges qui vont perdre leur droit au Luxembourg, vont pouvoir introduire une demande de paiement d’allocations familiales en Belgique. Le coût annuel pour l’Etat belge se situera entre 2 et 3 millions d’euros.

Les ministres se sont engagés à interpeller leurs homologues luxembourgeois sur le sujet, notamment lors de la réunion du conseil européen de la sécurité sociale du 21 octobre prochain, ceci en concertation avec les représentants français et allemands.

Communiqué par l‘OGBL
le 14 septembre 2010