Der OGBL begrüßt die Vereinbarung mit Belgien über Telearbeit

Das Finanzministerium gab gestern Abend bekannt, dass es mit Belgien eine Vereinbarung getroffen hat, die im belgisch-luxemburgischen Steuerabkommen vorgesehene Frist von 24 Tagen aufzuheben. Laut diesem Abkommen werden in Belgien ansässige Grenzgänger in Belgien besteuert. Dies verursacht normalerweise einen erheblichen steuerlichen Nachteil für die betroffenen Arbeitnehmer.

Mit dem Abkommen zwischen Luxemburg und Belgien gibt es keine steuerliche Begrenzung mehr – was zu begrüßen ist, da derzeit niemand weiß, wie lange die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus dauern werden. Gleichzeitig greifen immer mehr Betrieben gemäß den Anordnungen der Regierung auf Telearbeit zurück, um den Reiseverkehr auf das unbedingt Notwendige zu beschränken. Einige Betriebe arbeiten bereits nur im Telearbeitsmodus.

Zu beachten ist jedoch, dass die in einer europäischen Verordnung vorgesehene Grenze von 25% der jährlichen Arbeitszeit, die auf Ebene der Sozialversicherung vorgesehen ist, von dieser Vereinbarung nicht betroffen ist und daher weiterhin in Kraft bleibt. Um diese Regel zu ändern, wäre in der Tat eine Vereinbarung auf EU-Ebene erforderlich.

In jedem Fall begrüßt der OGBL das Abkommen mit Belgien und unterstützt die luxemburgische Regierung bei ihren Bemühungen, schnell vergleichbare Vereinbarungen mit unseren beiden anderen Nachbarländern – Deutschland (maximal 19 Tage) und Frankreich (29 Tage) – zu finden. Es ist in der Tat nicht vorstellbar, dass Arbeitnehmer, die sich für Telearbeit entscheiden oder keine andere Möglichkeit mehr haben, zu arbeiten, ohne physisch zur Arbeit fahren zu müssen, steuerlich bestraft werden.

Es sei daran erinnert, dass der OGBL im Allgemeinen eine Harmonisierung der, in den drei Ländern festgelegten, Schwellenwerte nach oben fordert. Diese sollte mit der, auf Ebene der Sozialversicherung vorgesehenen, Grenze von 25% der jährlichen Arbeitszeit übereinstimmen.

Mitgeteilt vom OGBL
17. März 2020

L’OGBL soutient la FGTB dans son combat pour une sécurité sociale renforcée et justement financée

Dans une lettre envoyée le 28 janvier 2020 à la FGTB, l’OGBL exprime son entière solidarité avec la FGTB et tous les travailleurs en Belgique qui se mobilisent pour une sécurité sociale renforcée et justement financée.

En ce 28 janvier, la FGTB manifeste courageusement dans les rues de Bruxelles pour défendre le modèle de sécurité sociale belge fondé sur la solidarité. En effet, suite aux mesures adoptées par le dernier gouvernement belge, celle-ci est aujourd’hui en danger. C’est donc très légitimement que la FGTB se mobilise pour que les travailleurs, les allocataires sociaux et tous les bénéficiaires de la sécurité sociale en Belgique n’aient pas à subir les lourdes conséquences de cette politique socialement injuste et inacceptable

L’OGBL souligne que ce combat n’est pas seulement important pour les travailleurs en Belgique, mais qu’il l’est également pour ceux des autres pays de l’Union européenne qui subissent, ont subi par le passé ou subiront à l’avenir des attaques similaires.

Une délégation de l’OGBL s’est rendue aujourd’hui à Bruxelles pour manifester aux côtés de la FGTB.

L’OGBL, qui compte de nombreux travailleurs frontaliers belges parmi ses membres, soutient sans réserve la FGTB dans son combat face aux attaques coordonnées du patronat et d’une partie du monde politique et lui souhaite de remporter cet important combat.

Communiqué par l’OGBL
le 28 janvier 2020 

Gesetzentwurf zur Reform der Gesetzgebung der staatlichen Studienbeihilfen für Hochschulbildung

Nach dem x-ten Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das dem Luxemburger Staat Unrecht gibt, hat die Regierung gerade eben mitten in der Sommerzeit einen neuen Gesetzesentwurf eingereicht, bei dem es um die Änderung der staatlichen Studienbeihilfen für Hochschulbildung geht. Es handelt sich hierbei schon um die vierte Reform der Gesetzgebung in diesem Bereich.

Zur Erinnerung, das neue System der Finanzbeihilfe wurde Ende 2010 von einem CSV-Minister eingeführt. Dieses neue System war schon vom OGBL heftig kritisiert worden. Zwei Hauptargumente wurden vorgebracht: einerseits brachte das neue System einer Mehrheit von Haushalten den Verlust von bedeutenden Geldbeträgen ein, andrerseits führte dieses neue System diskriminierende Maßnahmen gegenüber den Grenzgänger-Arbeitnehmern ein, die in der Tat als Empfänger von diesen finanziellen Beihilfen ausgeschlossen waren.

Nach diesen grundsätzlichen Kritiken, hat der OGBL zahlreiche Beschwerden eingereicht, sowohl vor europäischen Instanzen als auch vor nationalen Gerichtsbarkeiten.

Der vorliegende Gesetzentwurf bringt leichte Verbesserungen mit sich, für ein Gesetz dessen Grundlage jedoch weiterhin Diskriminierungen gegenüber den Grenzgängern enthält. In der Tat sind drei Auswahlkriterien angepasst worden (Erweiterung der Referenzperiode, Einführung eines Kriteriums das eine Bindung zu Luxemburg herstellt, Einführung eines Kriteriums das dem Studenten selbst ermöglicht eine Bindung zu Luxemburg herzustellen) und so wird diese neue Reform sicherlich mit sich bringen, die Zahl der Grenzgänger-Studenten auszubauen, die von staatlichen Studienbeihilfen für Hochschulbildung profitieren können.

Leider entfernt die Reform die bestehenden diskriminierenden Klauseln nicht, die gegen die Reglementierung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer verstoßen. Schlimmer, sie führt ebenfalls das Prinzip der Verbindung mit dem Arbeitsland ein (Prinzip das nirgends in diesen gleichen europäischen Reglements vorkommt). In der Ausführung der Gründe wird ebenfalls ein gewagter und irreführender Vergleich zwischen dem Recht auf Studienbeihilfen und auf Altersrente gemacht.

Der OGBL möchte daran erinnern, dass er von Anfang an die Position verteidigte, nach der die Studienbeihilfen für Hochschulbildung (die eigentlich die Familienzulagen für Studenten ersetzt) eine Sozialleistung darstellt, die – nach der europäischen Reglementierung – jedem Arbeitnehmer bedingungslos in seinem Arbeitsland zustehen muss, unabhängig davon, in welchem Land er seinen Wohnsitz hat.

Diese neue Reform wird sicherlich nicht die letzte sein, und wird es jedenfalls auch nicht fertigbringen, die zahlreichen immer noch laufenden Beanstandungen einzudämmen.

Mitgeteilt vom OGBL

Als ein in Luxemburg Beschäftigter sind Sie ein vollwertiger „Bürger“ der Luxemburger sozialen Demokratie!

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Üben Sie Ihr demokratisches Recht in Luxemburg aus und beteiligen Sie sich an der Wahl zum Parlament der Arbeit.

Das Parlament der Arbeit, also das Plenum der Arbeitnehmerkammer (CSL), besteht aus 60 gewählten Mitgliedern. Sie sind die Vertreter aller privatrechtlichen aktiven und pensionierten Arbeitnehmer Luxemburgs. Wahlrecht haben sowohl die luxemburgischen und nicht-luxemburgischen Staatsbürger, die im Großherzogtum Luxemburg wohnen, als auch die Grenzgänger.

Im Dienste der Arbeitnehmer und Pensionierten

Die Arbeitnehmerkammer (CSL) ist ein wichtiges Instrument der politischen und sozialen Mitbestimmung. Die CSL arbeitet Gutachten zu Gesetzesvorlagen und Verordnungen aus, veröffentlicht Stellungnahmen zur Wirtschafts- und Sozialpolitik sowie juristische Gutachten und spielt eine vorrangige Rolle im Bereich der beruflichen Weiterbildung. Des Weiteren entsendet die CSL die Vertreter der Arbeitnehmer und Pensionierten in die Einrichtungen der Sozialversicherung sowie als Beisitzer an die Sozial- und Arbeitsgerichtsbarkeiten.

9 Berufsgruppen

Die Aufteilung der Sitze im Parlament der Arbeit erfolgt nach Berufsgruppen. Es gibt 9 Gruppen: Eisen- und Stahlindustrie: 5 Sitze; Sonstige Industrien: 8 Sitze; Bauwesen: 6 Sitze; Finanzdienstleistungen: 8 Sitze; Dienstleistungssektor: 14 Sitze; Verwaltung und öffentliche Unternehmen: 4 Sitze; Gesundheit und Soziales: 6 Sitze; Nationale Eisenbahngesellschaft: 3 Sitze; Rentner: 6 Sitze.

Im Rahmen der Sozialwahlen stellen die Gewerkschaften die Kandidatenlisten auf

Zurzeit ist die Sitzaufteilung im Parlament der Arbeit wie folgt:

OGBL: 38 Sitze; LCGB: 15 Sitze; Aleba: 4 Sitze; FNCTTFEL: 2 Sitze; Syprolux: 1 Sitz.

Wahl

Die Wahl für die nächste Mandatsperiode läuft derzeit. Jeder wahlberechtigten Person wurde ihr Wahlzettel für die Berufsgruppe, der sie angehört, per Post zugesandt. Der Zettel enthält die entsprechenden Kandidatenlisten. In jeder Gruppe treten zweimal mehr Kandidatinnen und Kandidaten an, als es Sitze im Parlament der Arbeit zu besetzen gibt. Dies aus dem einfachen Grund, weil auch 60 stellvertretende Mitglieder gewählt werden.

Die Wahl wird am kommenden 12. März abgeschlossen. Senden Sie Ihren Stimmzettel in dem dafür vorgesehenen Umschlag rechtzeitig zurück, damit er das Wahlbüro spätestens am 12. März 2019 erreicht. Detaillierte Wahlanleitungen finden Sie hier: https://elsoc.lu/de/wahlsystem/

Üben Sie Ihr Wahlrecht aus und wählen Sie OGBL – Liste 1

Liebe Grenzgängerinnen und Grenzgänger, Sie haben es verstanden: Sie besitzen in Luxemburg ein demokratisches Recht! Nutzen Sie es, schmeißen Sie Ihren Stimmzettel nicht weg, wählen Sie für die Kandidatinnen und Kandidaten der 1. Gewerkschaft Luxemburgs! Wählen Sie Liste 1 – OGBL!

Besuchen Sie die OGBL-Internetseite für die Sozialwahlen 2019 und informieren Sie sich über die Forderungen der stärksten sozialen Kraft im Großherzogtum Luxemburg für die kommenden fünf Jahre: https://elsoc.lu/de/broschueren/

Indem Sie den OGBL stärken, stärken Sie diejenige gewerkschaftliche Kraft, die seit Jahrzehnten die bestmöglichen Ergebnisse für die Arbeitnehmer und ihre Familien, die Pensionierten, die Kranken und Invaliden erringt! Egal welche politischen Parteien an der Macht sind, wenn die Regierung eine gegen die Interessen der Arbeitnehmer und Pensionierten gerichtete Politik anvisiert, dann ist der OGBL zur Stelle. Der OGBL war schon immer eine starke und gefürchtete Oppositionskraft und wird dies auch in Zukunft bleiben.

>> PDF-Dokument <<

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Wie weit sind die Gerichtsaffären fortgeschritten?

Etudiants_photoDer OGBL hat seine Unterstützung in Zivilklagen gegen den Staat gegeben, im Anschluss an die 2010 durchgeführte Reform der Finanzbeiträge (Studienbörsen), da sie gegen die europäischen Normen verstieß.
Zurzeit sind die Grundsatzfälle in der zivilrechtlichen Handlung gegen den Staat noch nicht definitiv zu Ende gebracht. Sie sind nach wie vor beim Berufungsgericht hängig. Der OGBL hat in der Tat bei zwei negativen Urteilen aus erster Instanz Berufung eingelegt. Zurzeit ist es noch heikel sich darüber auszusprechen, welches Schicksal den verschiedenen Grundsatzfällen im Endeffekt widerfahren wird, während noch kein endgültiger Entschluss gefasst wurde. Um mehr darüber zu wissen, müssen noch 12 Monate gewartet werden, die Zeit die notwendig ist, um eine endgültige Entscheidung in der Berufung zu bekommen.
Der OGBL wird die Gelegenheit nutzen, um seine Mitglieder zu benachrichtigen.

Wie steht es mit den trimestriellen Vorschüssen für 2018?

impositionDie neuen Bestimmungen, die für die verheirateten Grenzgänger gelten nachdem die Steuerreform in Luxemburg in Kraft getreten ist, werfen regelmäßig immer wieder neue Fragen auf. So stellt sich insbesondere die Frage über die Auswirkungen der Steuerreform auf die trimestriellen Vorschüsse.

Sind sie immer noch aktuell? Müsste die Besteuerung an der Quelle der verheirateten Grenzgänger, die beide in Luxemburg arbeiten und die sich beide für einen Besteuerungssatz entschieden haben (=Gleichbehandlung mit Steuerklasse 2), nicht mittlerweile nahe an der wahrhaftig geschuldeten Steuer liegen?

Nach Vorsprechen bei der Steuerverwaltung (ACD), kann der OGBL bestätigen, dass die trimestriellen Vorschüsse, die die verheirateten Grenzgänger zahlten, von den kompetenten Steuerbüros annulliert wurden, wenn die betroffenen Arbeitnehmer keine Einkommen haben, die der Quellensteuer nicht unterliegen und wenn die per Brief mitgeteilten oder über Guichet.lu beantragten Steuersätze die Gesamtheit ihrer Einkommen betreffen.

Der OGBL teilt ebenfalls mit, dass die betroffenen verheirateten Grenzgänger in Kürze von der ACD ein Schreiben erhalten werden, das über die neue Festlegung der trimestriellen Einkommenssteuervorschüsse für das Jahr 2018 informiert.

Mitgeteilt vom OGBL
am 5. Februar 2018