Der OGBL traf Minister Claude Meisch und bekräftigte, dass er mit dem Gesetzesentwurf nicht einverstanden ist

Eine OGBL-Delegation, angeführt von Nico Clement, Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands wurde am 19. Mai von Claude Meisch, Minister für Hochschulwesen und Forschung empfangen. Es ging dabei um die Reform der staatlichen Studienbeihilfen.

Einen ersten Austausch hatte es am 28. Januar 2014 gegeben. Bei dieser Gelegenheit hatte der Minister seine Herangehensweise erklärt, und zwar die Einführung von drei unterschiedlichen Beihilfen (Basisbeihilfe, Mobilitätsbeihilfe und Sozialbeihilfe) sowie die Beibehaltung des Systems des Darlehens und der Rückzahlung der Einschreibegebühr, wie es zurzeit besteht. Der OGBL hat dem Minister Anfang März seine Einwände mitgeteilt, doch wurde davon überhaupt nichts in der Ausarbeitung des Gesetzesprojekts berücksichtigt. Nach der starken Mobilisierung der Schüler und Studenten und der Jugendorganisationen gegen dieses Projekt hat die Regierung kürzlich eine gewisse Zahl von Abänderungsanträgen angenommen, die zwar in die richtige Richtung gehen, aber immer noch den OGBL nicht zufriedenstellen.

Nico Clement hat also die Haupteinwände und –forderungen des OGBL in Erinnerung gebracht, und zwar:

  • Das Basisstipendium muss auf mindestens 4.600 Euro angesetzt werden, damit es der Summe der Familienzulagen, die 2010 abgeschafft wurden, entspricht, angepasst an die Preisentwicklung seit 2006. Tatsächlich darf für den OGBL das Basisstipendium nicht niedriger sein als die Summe der Familienzulagen (Kindergeld + Kinderbonus + Schulanfangszulage).
  • Was das Sozialstipendium betrifft, so muss darauf geachtet werden, dass es so gerecht wie möglich verteilt wird. Für den OGBL muss die Höchstgrenze von 4,5 Mal den Mindestlohn nach oben revidiert werden, da diese offensichtlich zu niedrig ist. Darüber hinaus ist diese Grenze an sich nicht aussagekräftig, da andere Faktoren mitberücksichtigt werden müssen, wenn es darum geht, die finanzielle Lage eines Haushalts zu bestimmen (z.B. die Zahl der Kinder im Haushalt, die mögliche Verschuldung usw.).
  • Die Gewährungsbedingungen des Mobilitätsstipendiums müssen überarbeitet werden, um jegliche Form von ungleicher Behandlung auszuschließen.
  • Im Gesetz muss ein Anpassungsmechanismus der Beihilfen an die reellen Lebenshaltungskosten vorgesehen werden.

Nico Clement hat ebenfalls daran erinnert, dass trotz der Einführung eines Sozialstipendiums und der Aufbesserung dessen auf 3.000 Euro, die Mehrheit der Haushalte, inklusive die mit sehr bescheidenem Einkommen, beträchtliche Einbußen im Vergleich zum System von vor 2010 (Kindergeld + Kinderbonus + Schulanfangszulage + Stipendium je nach Haushaltseinkommen gestaffelt) erleiden werden.

Minister Meisch hat noch einmal die Grundprinzipien seiner Reform sowie der neulich von der Regierung angenommenen Abänderungsanträge erläutert. Er hat außerdem auf die Einführung eines vierten Stipendiums hingewiesen, und zwar ein Familienstipendium von zusätzlich 500 Euro pro Kind für die Haushalte, die mehr als ein Kind gleichzeitig im Hochschulstudium haben.

Der OGBL protestiert weiterhin gegen die politische Entscheidung der Regierung und ist mit dem Argument der Haushaltseinschränkungen, die der Minister vorhält, nicht einverstanden. Es ist nicht annehmbar in diesem Bereich sparen zu wollen, der eine Zukunftsinvestition par excellence darstellt, besonders in einem Land, das über keine anderen Naturressourcen verfügt, als die Intelligenz seiner Jugend.

Mitgeteilt vom OGBL
am 19. Mai 2014

Les frontaliers belges de l’OGBL rencontrent le ministre François Bausch et le secrétaire d’État Camille Gira

Des représentants des frontaliers belges de l’OGBL ont rencontré récemment le ministre François Bausch et le secrétaire d’État Camille Gira qui ont tous les deux dans leurs attributions la problématique de la mobilité.

Le but de cette entrevue était de faire le point sur la situation actuelle et sur les perspectives de la mobilité des frontaliers belges vers le Luxembourg.

Plan SMOT

Même si le plan SMOT (Schéma stratégique de mobilité transfrontalière) avait été signé en grande pompe à Arlon en janvier 2013, force est de constater que rien n’a été réalisé durant l’année 2013 en ce qui concerne ce plan. Nos deux hôtes nous ont néanmoins rassurés en nous confirmant qu’ils avaient bien rencontré le ministre Henry fin janvier 2014 et que depuis, deux bureaux d’études avaient été chargés de faire un état des lieux des offres et des demandes en matière de mobilité entre la Belgique et le Luxembourg.

Nouveau plan SNCB

Les représentants de l’OGBL ont alerté les ministres luxembourgeois sur le nouveau plan qui sera mis en place fin 2014 par la SNCB et sur les inconnues qui subsistent quant à l’offre qui sera encore en vigueur pour les usagers vers le Grand-Duché de Luxembourg. De nombreux points doivent être éclaircis, tant sur la ligne Bruxelles-Arlon-Luxembourg, que sur la ligne Virton-Rodange ou la ligne du Nord.

Ligne du Nord Liège – Luxembourg

Les frontaliers belges de l’OGBL ont insisté fortement sur l’augmentation de l’offre ferroviaire à proposer aux travailleurs frontaliers habitants le bassin de vie de Vielsalm-Gouvy. Meilleure offre ferroviaire à conjuguer avec une tarification attractive pour les usagers.
Après discussions et diverses explications sur le potentiel existant dans cette région du Nord Luxembourg, le ministre et le secrétaire d’État ont confirmé qu’ils allaient faire vérifier ensemble avec les autorités responsables en Belgique la possibilité, dans un premier temps, de:

  • faire monter les rames CFL jusqu’à la gare de Gouvy à raison de deux trains par heure le matin et en fin de journée;
  • donner la possibilité aux usagers au départ de Gouvy de bénéficier de la tarification luxembourgeoise (gare frontière);
  • conditionner ces deux premières éventualités à la création de place de parking suffisantes aux abords de la gare de Gouvy.

Tarification transfrontalière

Dans le dossier de tarification transfrontalière, les représentants de l’OGBL ont également insisté sur la nécessité de trouver au plus vite une solution adéquate qui fera en sorte que de nombreux frontaliers ne prennent plus leur véhicule pour se rendre à la première gare luxembourgeoise.
Suivant les responsables de la SNCB, un projet pilote pour une meilleure tarification serait, ou devrait être, mis en place au départ des gares de Vielsalm et de Gouvy.
Les frontaliers belges de l’OGBL ont relevé cette ineptie, puisqu’actuellement il n’existe pas d’offre suffisante pour les navetteurs au départ de ces deux gares. La demande des frontaliers belges est que ce projet pilote soit mis en place au départ des gares d’Arlon, d’Athus et de Gouvy.
Les deux représentants du gouvernement luxembourgeois nous ont approuvés dans cette démarche quant au principe. Et suite à la construction future du Park&Ride de Stockem, il sera également judicieux d’étendre cette tarification attractive au départ de ce nouveau point d’arrêt.

Homologation des rames Désiro

Les représentants des frontaliers belges ont failli tomber de leur chaise lorsque les responsables luxembourgeois leur ont annoncé qu’ils n’avaient toujours pas reçu le dossier d’homologation pour la circulation des rames Désiro sur le réseau ferroviaire grand-ducal!

Et pourtant, les hauts responsables de la SNCB sont venus à Libramont le 25 février dernier et ont publiquement affirmé que ce dossier avait été transmis aux autorités ferroviaires luxembourgeoises en mars 2013. Ce «détail» démontre une fois de plus tout le manque de considération qu’ont les hauts dirigeants de la SNCB vis-à-vis des usagers de la province du Luxembourg.
Les frontaliers belges de l’OGBL insistent pour que les représentants politiques de la province du Luxembourg se mobilisent de façon cohérente et demandent au ministre de tutelle que ces dignitaires de la SNCB rendent des comptes dans ce dossier.
En effet, tant que les rames Désiro ne peuvent pas entrer sur le territoire luxembourgeois, ceci entraîne des changements de trains dans les gares d’Arlon et d’Athus et des pertes de précieuses minutes qui sont préjudiciables aux usagers et à fortiori à l’utilisation des chemins de fer.

Utilisation de la bande d’arrêt d’urgence de l’autoroute Arlon Luxembourg par les bus

Cette possibilité déjà avancée plusieurs fois quant à l’utilisation de la bande d’arrêt d’urgence par les bus sur l’autoroute Arlon-Luxembourg (à l’exemple de ce qui est fait aux entrées de Bruxelles), n’est pas du tout envisagée par les autorités grand-ducales. De même que l’élargissement à 2X3 voies de cette autoroute.
Mais le secrétaire d’État a envisagé que, dans le cadre de la réforme des lignes de bus RGTR, la possibilité de prolonger la ligne de bus 222 jusqu’à Arlon (au lieu de Steinfort) soit étudiée. Si en plus quelques petits aménagements à certains endroits sur le parcours étaient réalisés au Luxembourg, ceci permettrait d’avoir pratiquement une ligne de bus Arlon-Luxembourg sur une voie réservée au bus.

Création de Park&Ride

Les deux représentants du gouvernement nous ont également fait part qu’un Park&Ride de 1.500 places allait être aménagé à proximité de la gare de Rodange. Ils sont également heureux d’apprendre qu’un tel projet existe à Stockem et demandent le soutien des frontaliers belges de l’OGBL pour qu’un Park&Ride soit également aménagé en amont d’Athus sur la ligne 165.

Enfin, pour terminer, le ministre François Bausch et le secrétaire d’État nous ont remercié pour ces échanges d’informations et pour les propositions que nous leur avons formulées.
Ils ont programmé une réunion de travail fin avril avec le ministre belge Labille qui aura lieu à Bettembourg et ils pourront ainsi faire part de tous ces points exposés.
Cette entrevue s’est déroulée dans une ambiance constructive et conviviale.

Communiqué par la section des frontaliers belges de l’OGBL
le 3 avril 2014


Personne de contact

Jacques Delacollette
Secrétaire central à l’OGBL, responsable Frontaliers Belges
jacques.delacollette@ogbl.lu
+352 621 244 825

Anspruch auf Studienbeihilfen ohne Mindestbeschäftigungsdauer

BoursesIn einem Urteil vom 2. Dezember 2013 (Rechtsstreit MONTESANTI) hat das Verwaltungsgericht den vom OGBL unterstützten Antragsstellern Recht gegeben. In seinem Musterentscheid hat das Gericht bestätigt, dass alle Kinder von Grenzgängern ein Recht auf Studienbeihilfen auf Basis des Gesetzes vom 22. Juni 2000 haben. Die Wohnortklausel dieses Gesetzes stellt laut Urteil des EuGh vom 20. Juni 2013 eine Diskriminierung dar und schränkt die Arbeitnehmerfreizügigkeit auf unzulässige Weise ein. Das Verwaltungsgericht stellt in seinem nun ergangenen Urteil klar, dass es die durch das neue Gesetz vom 19. Juli 2013 zusätzlich eingeführten Bedingungen für den Erhalt der Studienbeihilfe, wie z.B. die Beschäftigungsdauer eines Elternteils von ununterbrochen mindestens 5 Jahren, nicht rückwirkend auf die gestellten Anträge anwenden wird.

Hieraus ergibt sich, dass die Studierenden welche Kinder von Grenzgängern sind und ihren Wohnsitz im Ausland haben, im Prinzip Anrecht auf die gesamte Studienbeihilfe haben, für alle Semester ab dem Studienjahr 2010/2011 bis zum Studienjahr 2012/2013, wenn sie die anderen Bedingungen des Gesetzes erfüllen.

Der OGBL ruft die sich in Gründung befindende neue Regierung dazu auf, alle in diesem Zeitraum gestellten Anträge auf Studienbeihilfe, welche noch nicht positiv beschieden wurden, im Lichte dieses Urteils noch einmal zu überprüfen und die gleichen Bedingungen wie für die in Luxemburg wohnenden Studierenden anzuwenden, und zwar unabhängig davon, ob bis dato Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid eingelegt wurde oder nicht.

Mitgeteilt vom OGBL
am 2. Dezember 2013

Anrecht auf integrale Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers

Das Kassationsgericht des Großherzogtums Luxemburg hat am 4. Juli 2013 ein Urteil gesprochen, das verfügt, dass ein arbeitsunfähiger Arbeitnehmer Anrecht auf die integrale Beibehaltung seines Lohns und der anderen in seinem Arbeitsvertrag festgehaltenen Begünstigungen, einschließlich der Aufschläge und Zuschläge für Nacht-, Sontags- und Feiertagsarbeit, hat.

Doch leider sind wir in einigen Betrieben weiterhin tagtäglich mit der Tatsache konfrontiert, dass diese sich nicht an die Beschlüsse obigen Urteils halten. Da nun aber all diese Unternehmen Mitglied der Luxemburger Unternehmensvereinigung UEL (Union luxembourgeoise des entreprises) sind, hat der OGBL einen Brief an die Patronatsorganisation geschrieben und die Verantwortlichen dazu aufgerufen, schnellsten bei jenen Firmen zu intervenieren, die sich weigern dem Urteil Rechnung zu tragen, umso mehr ein solches Verhalten zusätzlich ein schlechtes Licht auf die gesamte Luxemburger Unternehmerschaft wirft.

Der OGBL fordert die UEL auf dem Gesetz gemäß Position zu beziehen, damit es in diesem Streitfall endlich zu einem Durchbruch kommt und die Luxemburger Unternehmen künftig ihren Arbeitnehmern die geschuldete Vergütung bezahlen. Der OGBL mahnt die Patronatsorganisation an, alles daran zu setzen, um diese Angelegenheit in absehbarer Zeit zu einem guten Abschluss zu bringen.

Für zahlreiche krankgemeldete Arbeitnehmer zieht die Haltung einiger Betriebe schwerwiegende finanzielle Probleme nach sich, da sie oft substanzielle Lohnverluste hinnehmen müsen. Deshalb ist die Position dieser Unternehmen zutiefts unsozial, ungerechtfertigt und gesetzeswidrig, das das Gesetz die integrale Beibehaltung des Lohns vorsieht, auch wenn keine effektiven Leistungen vom kranken Arbeitnehmer erbracht wurden.

Der OGBL bittet alle von diesem Problem betroffenen Arbeitnehmer sich sofort an ihre OGBL-Delegierten in ihrem Betrieb, die von der stärksten Gewerkschaft Luxemburgs unterstützt werden, zu wenden, die ihnen dann konkret bei den zu unternehmenden Schritten helfen werden und die weiterhin für das Anrecht auf integrale Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers kämpfen werden.

Für den EGB liegt der Schlüssel zum Aufschwung in einem Kurswechsel und nicht im Stillstand

Die Europäische Kommission hat heute ihren jährlichen Jahreswachstumsbericht (EAC) 2014 veröffentlicht und damit einen neuen Zyklus der wirtschaftspolitischen Koordinierung eingeläutet. Laut europäischem Gewerkschaftsbund (EGB) ist, obwohl sich ein zaghafter Wirtschaftsaufschwung abzeichnet, keine Besserung für die etwa 27 Millionen von Arbeitslosen und für all jene, die in Europa in die Armut abzugleiten drohen, in Sicht.

Leider gefährdet weiterhin der Wirtschaftsaufschwung ohne Arbeitsplatzschaffung Europa. Der EAC schlägt die Weiterführung jener wirtschaftlichen Strategien vor, die die Krise verlängert, zum Niedergang der Beschäftigung sowie zur Verschlechterung der sozialen Lage in vielen Ländern geführt hat.

Ein radikaler Kurswechsel drängt sich auf.[1] Europa braucht Investitionen anstatt Austerität; die Mitgliedsstaaten müssen der Strategie, die eine unaufhaltsame Abwärtsspirale, beruhend auf Lohnrückgang und Verschlechterung der Arbeitsbedingungen, in Gang gesetzt hat, ein Ende bereiten.

Der EGB schlägt einen kühnen Zukunftsplan vor: einen Investitionsplan, der die Schaffung nachhaltiger Beschäftigung und hochwertiger Arbeitsplätze in Europa unterstützt.[2]

Zum ersten Mal wurden die Gutachten der Sozialpartner, wie gefordert, von der Europäischen Kommission offengelegt. Der EGB sieht darin einen Schritt in Richtung Verbesserung der Einbindung der Sozialpartner in die europäische wirtschaftspolitische Steuerung.

Stellungnehmend zum Jahreswachstumsbericht, hat Józef Niemiec, beigeordneter Generalsekretär des EGB, erklärt: “Die Bürger Europas haben bereits ihre tiefe Unzufriedenheit mit der Austerität kundgetan und ihren wachsenden Zweifeln hinsichtlich der Zukunft Europas Ausdruck verliehen. Der Status quo darf nicht aufrecht erhalten bleiben. Die europäische Kompetitivität darf nicht auf einer Abwärtsspirale beruhen. Die europäische wirtschaftliche Steuerung muss mit Politiken, die die Arbeitsplatzschaffung, den sozialen Fortschritt und die soziale Kohäsion begünstigen, einhergehen.“

Die Grenzgänger sind aufgerufen den OGBL zu wählen

Campagne_affichage_OGBLIn den Unternehmen findet am 13. November die Wahl der Personalvertreter statt und zwischen dem 21. Oktober und dem 13. November wählen die Arbeitnehmer und Rentner, Ansässige und Grenzgänger, durch Briefwahl die 60 Mitglieder der Arbeitnehmerkammer.

Die Arbeitnehmerkammer (CSL) ist der größte demokratische Zusammenschluss im Großherzogtum Luxemburg. Für die Parlamentswahlen am 20. Oktober 2013 waren gemäß den Zahlen des Staatsministeriums ca. 239.000 Personen wahlberechtigt. Für die Wahl zur Arbeitnehmerkammer gibt es hingegen 436.000 Wahlberechtigte.

Unter diesen 436.000 potenziellen WählerInnen sind auch 160.000 aktive GrenzgängerInnen, von denen die Hälfte aus Frankreich kommt, sowie jeweils 40.000 aus Belgien und Deutschland.

Genau wie die Abgeordnetenkammer (Parlament) hat die Vollversammlung der Arbeitnehmerkammer 60 Mitglieder, welche repräsentativ für alle Sektoren der luxemburgischen Wirtschaft und für die Rentnerinnen und Rentner stehen. Gegenwärtig hat der OGBL 36 der 60 Sitze der Vollversammlung sowie deren Vorsitz inne.

Zu den vielfältigen Aufgaben der Arbeitnehmerkammer gehört es, Stellungnahmen zu einer Vielzahl von Gesetzesvorhaben im Wirtschafts- und Sozialrecht abzugeben, und dies, bevor das betreffende Gesetz in der Abgeordnetenkammer debattiert und verabschiedet wird. An dieser Stelle wird deutlich, dass die Arbeitnehmerkammer konkreten Einfluss auf zukünftige Gesetze und Regelungen, welche die ArbeitnehmerInnen und die RentnerInnen betreffen, ausübt. Dies betrifft unter anderem: Gesetze und Verordnungen im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht, Bildung und Berufsausbildung, Gesetze zu Studienbeihilfen, Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Staatshaushalt usw.

Durch ihre Teilnahme an den Wahlen der Arbeitnehmerkammer nehmen GrenzgängerInnen das einzige politische Mitbestimmungsrecht wahr, das der luxemburgische Staat ihnen zugesteht.

Der OGBL ruft alle GrenzgängerInnen dazu auf, sich zahlreich an den Sozialwahlen zu beteiligen, und dies nicht nur in den Betrieben am 13. November sondern auch durch die Teilnahme an der Briefwahl zur Vollversammlung der Arbeitnehmerkammer (CSL): „Stärkt in beiden Wahlen die Position des OGBL und wählt die Liste Nr. 1 beziehungsweise die OGBL-KandidatInnen!“

Der OGBL als Gewerkschaft Nr. 1 in Luxemburg und bei den Grenzgängern ist derzeit die einzige starke und glaubwürdige Oppositionskraft gegen das luxemburgische Patronat und die Regierung. Der OGBL ist folglich der beste Verbündete der Arbeitnehmer und Rentner – ungeachtet ihres Wohnlands – wenn es darum geht ohne Wenn und Aber und gänzlich unparteiisch die Interessen und Rechte der Arbeitnehmer und ihrer Familien, der Rentner sowie der in Luxemburg Sozialversicherten zu verteidigen.

Um alles über die Sozialwahlen zu erfahren und um die KandidatInnen des OGBL kennenzulernen, besuchen Sie unseren speziellen Internetauftritt

Mitgeteilt vom OGBL
am 29. Oktober 2013