Europäischer Gipfel: Hohle Worte zum sozialen Europa, starker Zuspruch aber für eine Deregulierung

Ein „besseres Verständnis“ der sozialen Ungerechtigkeiten und Ungleichheiten, es ist lediglich dies was der Europäische Rat unter einer sozialen Dimension für die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) versteht. Meilenweit entfernt also von dem sozialen Europa, das sich der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) vorstellt. Die Entschlüsse des Gipfels enthalten nicht den Ansatz eines Konzepts für die Neuorientierung der Wirtschaftspolitiken hin zu mehr Gleichheit, weniger Armut, langfristigen Investitionen für nachhaltiges Wachstum und hochwertigen Arbeitsplätzen.

Durch seine Entscheidung zugunsten einer schnellen Umsetzung des REFIT-Programms, unterstützt der Rat das Vorhaben des Präsidenten Barroso die Vereinbarung der Sozialpartner über Gesundheit und Sicherheit im Friseursektor fallen zu lassen. Anstatt sich an den Rechten der Arbeitnehmer zu vergreifen, müsste die Kommission darüber wachen, dass die europäische Gesetzgebung europaweit korrekt angewandt wird und sich bemühen die reglementarischen Lücken auszumachen.

Bernadette Ségol, Generalsekretärin des EGB sagt in einer Erklärung: „Sie versuchen umsonst uns Schwarz als Weiß zu verkaufen. Die soziale Dimension beschränkt sich auf Tabellen und Statistiken. Keine Aktion für nachhaltiges Wachstum und menschenwürdige Arbeitsplätze, keine Initiative für mehr soziale Gerechtigkeit; wir müssen uns aber darauf gefasst machen, dass Europa in Sachen Deregulierung „vorankommt“. Nunmehr sind die Arbeitnehmer zornig und fürchterlich enttäuscht.“

Sommet social tripartite: des changements concrets pour sauver l’Europe, maintenant

cesUne délégation de la Confédération européenne des syndicats (CES) prendra part au Sommet social tripartite pour la croissance et l’emploi qui aura lieu avant le Conseil européen. La CES y réitérera sa demande pour une dimension sociale effective de l’UE et pour qu’il soit mis fin aux attaques contre les droits des travailleurs. La dérégulation risque de saper le soutien des citoyens au projet européen.

Lors de la réunion, la CES exigera que :

  • Le Conseil change de cap et lance un audacieux plan de relance européen avec pour objectif d’investir 2% de PIB supplémentaires au cours de la prochaine décennie en faisant appel aux ressources nationales et européennes. Le but est de relancer l’économie en faveur d’une croissance durable, de réindustrialiser l’Europe et de créer des emplois décents, en particulier dans les pays les plus affectés par la crise.
  • Les indicateurs sociaux de référence (tels que proposés dans la communication de la Commission) puissent avoir un impact réel et contraignant sur les politiques économiques. La CES ne peut se dire satisfaite tant que ces indicateurs sociaux n’ont aucun poids sur l’élaboration des politiques économiques.
  • Des droits égaux s’appliquent aux travailleurs détachés. La CES est favorable à la libre circulation des travailleurs au sein de l’Union européenne. Elle se dit toutefois convaincue que la mobilité seule, sans égalité de traitement pour tous, n’est pas la solution pour générer une croissance et des emplois durables et qu’elle risque d’être instrumentalisée pour couvrir le dumping social et salarial. Elle exige que les travailleurs européens soient traités de la même manière.
  • Il soit mis fin à la dérégulation et aux attaques contre les droits des travailleurs. La communication de la Commission sur le « Programme REFIT – Un coup de pouce à la croissance » est déséquilibrée et risque de miner le soutien des citoyens au projet européen. L’intention de la Commission est de rendre la législation de l’UE moins contraignante et de réduire la charge législative et administrative des entreprises mais elle attaque clairement les droits des travailleurs et ces acquis pour lesquels les syndicats européens se sont battus. La Commission européenne détruit ainsi des éléments clés du modèle social européen.

Bernadette Ségol, Secrétaire générale de la CES, a encore déclaré : « Il n’y a toujours aucun signe ni aucune volonté au niveau européen de proposer des changements concrets. L’Europe, les travailleurs européens méritent beaucoup mieux. » Elle a également plaidé pour la solidarité suite à la tragédie de Lampedusa et demande à l’Europe d’agir avec dignité et de façon coordonnée face à de telles catastrophes, tout en mettant en place des politiques étrangères qui préviennent les facteurs incitant les immigrants à quitter leur pays.

La CES présentera aussi la déclaration conjointe des partenaires sociaux européens sur l’implication des partenaires sociaux dans la gouvernance économique européenne. Le syndicat européen insiste toutefois sur le fait qu’approuver la présente déclaration et participer au processus de consultation ne signifie en rien légitimer l’actuelle gouvernance économique européenne, à propos de laquelle la CES a déjà souligné son opposition dans différentes résolutions, dans son contrat social, ainsi que dans sa déclaration sur la dimension sociale de l’UE.

Bruxelles, 24/10/2013

Erste Erfolge für die Kinder von Grenzgängern

Studentin im Seminar mit anderen StudentenInfolge der mehr als 250 vom OGBL eingereichten Klagen, die darauf abzielten, staatliche Beihilfen für Hochschulstudien für die Familienmitglieder von Grenzgängern, die Kinder also, zu erhalten, hat das Verwaltungsgericht mit seinem Urteil vom 14. Oktober 2013 die Konsequenzen aus dem Entscheid des Europäischen Gerichtshofs vom 20. Juni 2013 gezogen. Selbiges besagt das Prinzip der Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der Gemeinschaft widerspräche der Residenzklausel aus dem vorherigen Gesetz vom 26. Juli 2010.

Dadurch hat das Verwaltungsgericht die Ablehnungsbescheide seitens des früheren Ministers für Hochschulstudien und Forschung François Biltgen in vier Grundsatzfällen betreffend Kinder von Grenzgängern, wo ein Elternteil als Arbeitnehmer seit mehr als fünf Jahren bei Antragsstellung im Großherzogtum gearbeitet hat, aufgehoben. Diese Entscheide hatten eine Klage vor dem Verwaltungsgericht bedingt. Dennoch ist der OGBL der Meinung, dass die Regierung rückwirkend auch all jenen, die die Bedingungen erfüllten und keine Klage beim Verwaltungsgericht einreichten, die Studienbeihilfen zuerkennen muss.

Die Fälle von Kindern, wo der Elternteil bei Antragsstellung keine fünf Jahre im Großherzogtum arbeitete, werden am 18. November 2013 in neuen Plädoyers behandelt.

Mitgeteilt vom OGBL
am 16. Oktober 2013

ASTI und OGBL sind für das Ausländerwahlrecht bei den Parlamentswahlen

logos1 Auf Anfrage der «Association de Soutien aux Travailleurs Immigrés ASTI asbl», hat der OGBL am Mittwoch, den 2. Oktober eine Delegation besagter Vereinigung zu einem Meinungsaustauch bezüglich der Asti-Position zur Beteiligung in Luxemburg lebender nicht-luxemburgischer Bürger an den Parlamentswahlen empfangen.

Beide Organisationen haben die spezifische Gegebenheit, dass Luxemburg 44 % ausländische Einwohner zählt, gebührend hervorgestrichen. Die Tatsache, dass ein Teil der Bevölkerung von der Wahlbeteiligung ausgeschlossen ist, muss als gewichtiges Defizit für das Funktionieren der demokratischen Institutionen in Luxemburg angesehen werden. Die Asti und der OGBL sind für das Wahlrecht für Ausländer bei den Parlamentswahlen, dies ungeachtet ihrer Nationalität.

Eine breite Debatte müsse dieser Frage gewidmet werden und die neue Abgeordnetenkammer müsse, aus Sicht beider Organisation, diese Frage in der nächsten Legislaturperiode insbesondere im Rahmen der anliegenden Verfassungsrevision aufgreifen.

Letztendlich wurde die politische Interessenwahrnehmung der Grenzgänger andiskutiert. Die Asti unterstützt die Position des OGBL, der sich dafür einsetzt, dass die Berufskammern stärker in die politische Debatte eingebunden werden, zum Beispiel dadurch, dass sie das Recht bekommen Gesetzesvorschläge bei der Abgeordnetenkammer zu hinterlegen, insbesondere wenn sie die Rechte und Interessen der Arbeitnehmer betreffen, ob diese nun in Luxemburg wohnhaft sind oder nicht.

Der Kollektivvertrag für die Beschäftigten des Centre thermal et de Santé in Mondorf ist unterschrieben

CCT_Domaine_thermal Der Kollektivvertrag für die Beschäftigten des Centre thermal et de Santé in Mondorf wurde am 25. September 2013 zwischen der Direktion, dem OGBL als federführender Gewerkschaft und dem LCGB unterschrieben.

Der Kollektivvertrag war am 26. September 2008 von den beiden Gewerkschaften gekündigt worden. Der soziale Dialog war danach eine Zeit lang unterbrochen, dies auf Grund von Änderungen in der Direktion des Centre thermal et de Santé. Anfang 2012 wurden die Verhandlungen wieder aufgenommen.

Es folgten lange und stellenweise schwierige Verhandlungen, bedingt durch die angespannte finanzielle Lage des Centre thermal et de Santé und die Infragestellung der kollektivvertraglichen Errungenschaften seitens der Direktion.

Die Errungenschaften der Beschäftigten bleiben erhalten

Die Gewerkschaften konnten schlussendlich nach fünf Jahren einen Kollektivvertrag unterschreiben und erfolgreich die kollektivvertraglichen Errungenschaften der Beschäftigten verteidigen, für welche diese jahrelang gekämpft haben:

  • Die wöchentliche Arbeitszeit von 38,5 Stunden.
  • Das Lohnsystem laut Betriebszugehörigkeit mit Annalen und Biennalen.
  • Die Jahresendzulage.
  • Die Gratifikation und Gratifikation bis im Falle eines positiven Resultats
  • Das Recht auf Sozialurlaub wurde gestärkt.

Des Weiteren wurden die Gehaltstabellen aktualisiert und für Posten, die vorher noch nicht im Kollektivvertrag existierten, wurden Laufbahnen geschaffen. Ein Artikel des Kollektivvertrags sieht darüber hinaus vor, dass die Direktion sich dazu engagiert, dass sie bei den anstehenden Verhandlungen mit der CNS zu verhindern versuchen wird, dass der Unterschied zwischen den Gehältern des Gesundheitspersonals und des FHL-Personals weiter zunimmt.

Es wurde ebenfalls ein Artikel über den Schutz der Beschäftigten im Falle von Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz eingeführt. Der vorliegende Kollektivvertrag ist eine Neufassung, in der alle Zusatzabkommen die in vorherigen Jahren unterschrieben wurden, integriert wurden. Der Text wurde des Weiteren vereinfacht und der aktuellen Gesetzgebung angepasst. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 28 Monaten, vom 1. September 2013 bis zum 31. 12. 2015.

Mitgeteilt von OGBL und LCGB
am 25. September 2013

Unterzeichnung eines Sozialplans und eines Plans zum Beschäftigungserhalt

Am 21. September 2013 unterzeichneten die einzige im Betriebsrat vertretene Gewerkschaft OGBL und die Unternehmensleitung von Ferrac in Bettembourg einen Sozialplan und einen Plan zum Beschäftigungserhalt. Ferrac plante ursprünglich die Entlassung von 110 Mitarbeitern. In den Verhandlungen konnte diese Zahl mit Hilfe eines Plans zum Beschäftigungserhalt gesenkt werden.

Die Firma Ferrac befindet sich aufgrund des unlauteren Wettbewerbs im Armierungssektor in einer schwierigen Finanzlage. Konkurrierende Unternehmen und deren Subunternehmer halten sich nicht an die geltenden Vorschriften zu Löhnen, Arbeitszeit oder auch Arbeitssicherheit. Diese Situation ist der mangelnden Kontrolle durch die Gewerbeinspektion (ITM), fehlenden Kontrollinspekteuren und insbesondere der Tatsache geschuldet, dass keine Sanktionen mit abschreckender Wirkung existieren.

Sozialplan für 30 Arbeitnehmer

Der Sozialplan sieht den Abbau von 30 der insgesamt 180 Arbeitsplätze vor. Die betroffenen Arbeitnehmer werden vorrangig von der Agentur für Arbeit (ADEM) betreut, die ihnen Bildungsangebote im Rahmen von Fit4Génie Civil anbietet. Damit soll eine Neuorientierung hin zu anderen Bauberufen ermöglicht werden, so dass sie so rasch wie möglich wieder eine Beschäftigung in dieser Branche finden.

Zeitweilige Ausleihe von Arbeitskräften zur Rettung von bis zu 50 Stellen

Im Rahmen des Plans zum Beschäftigungserhalt sollen 50 Beschäftigte zeitweilig an die Unternehmen der drei Teilhaber von Ferrac ausgeliehen werden. Diese Beschäftigte haben die Möglichkeit, vorher an einer von der Firma bezahlten Bildungsmaßnahme beim Institut de Formation Sectoriel du Bâtiment (IFSB) teilzunehmen. Nach der Ausleihphase werden die Beschäftigten endgültig in diese Unternehmen integriert. Sollten die Geschäfte im Armierungssektor wieder besser laufen, haben sie auch die Möglichkeit, zu Ferrac zurückzukehren.

Vom OGBL mit Nachdruck verlangte Maßnahmen

Diese Situation veranschaulicht einmal mehr die Unfähigkeit der luxemburgischen Regierung, diesen Missstand wirksam in den Griff zu bekommen. Seit langem fordert der OGBL Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer von Unternehmen, die sich an die Tarifverträge und die geltenden Gesetzesvorschriften halten. Deshalb fordert der OGBL auch künftig:

  • die Einführung eines elektronischen Sozialversicherungsausweises sowie von Bußgeldern bei Verstößen und der Möglichkeit eines schlichten Arbeitsverbots für Unternehmen, die sich nicht an die Vorschriften halten. Ohne diese Maßnahmen ist der elektronische Sozialversicherungsausweis für die Bekämpfung dieser modernen Form der Sklaverei ineffizient;
  • die Aufstockung der Anzahl der Kontrollinspekteure und deren massiveres Auftreten vor Ort;
  • die Verbesserung der internationalen Koordination zwischen den diversen Kontrollbehörden, so dass ein schnelleres Einschreiten möglich ist.

Ohne diese Maßnahmen wird es immer wieder zu Entwicklungen wie bei Ferrac kommen. Diese moderne Form der Sklaverei greift in Luxemburg wie auch in Europa immer mehr um sich. Dies beeinträchtigt den Beschäftigungsmarkt und führt für Firmen, die Tarifverträge und die geltenden Vorschriften respektieren, zu einer unhaltbaren Situation. Diese Unart muss unbedingt bekämpft werden, bevor sich solche Gepflogenheiten definitiv in Luxemburg einnisten.

Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Bau
am 25. September 2013