Der Europäische Gerichtshof hat die Parteien angehört

In seiner Sitzung vom 27. November 2012 hat der Europäische Gerichtshof unter dem Vorsitz von T. von Danwitz die Vertreter der vier klagenden Parteien (repräsentiert durch den OGBL und verschiedener anderer Gewerkschaften) sowie Vertreter des luxemburgischen Staates, der Europäischen Kommission und Vertreter der österreichischen, dänischen, griechischen und schwedischen Regierungen im Rahmen der Verhandlung über die staatlichen Studienbeihilfen angehört. Die Studienbeihilfen werden durch das Gesetz vom 26 Juli 2011 den Kindern der in Luxemburg arbeitenden Grenzgänger, welche dort Steuern und Sozialabgaben zahlen, verwehrt.

Der Generalanwalt P. Mengozzi wird seine Schlussfolgerungen am 7. Februar 2013 vorlegen, und der Gerichtshof wird einige Monate später sein Urteil sprechen.

Der Fall, der vom Anwalt des OGBL plädiert wurde, steht stellvertretend für 250 ähnliche Fälle, die der OGBL beim Verwaltungsgericht in Luxemburg hinterlegt hat. Insgesamt liegen dem Verwaltungsgericht 600 Fälle von Grenzgängern zur Entscheidung vor.

Im Hinblick auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 14. Juni 2012 im Rechtsstreit Europäische Kommission gegen die Niederlande, in dem letztere aufgrund der Einführung einer europarechtswidrigen Residenzklausel im Gesetz über die Studienbeihilfen verurteilt wurden, kann man optimistisch sein, was den Ausgang der 250 Fälle des OGBL vor dem Verwaltungsgerichtshof betrifft.

Die Regierung wäre gut beraten, eine Lösung zu finden, welche die legitimen Rechte der Grenzgänger respektiert.

Die Europäische Kommission, die die Rechte der Grenzgänger vor dem Europäischen Gerichtshof vertreten hat, ist zuversichtlich, dass ihr Vertragsverletzungsverfahren gegen Luxemburg demnächst anlaufen wird.

Mitgeteilt vom OGBL
am 28. November 2012

 

Die Mobilität ist ein wichtiger sozialer, ökologischer und wirtschaftlicher Faktor

Die luxemburgische Gewerkschaft OGBL und das Mouvement Ecologique haben beschlossen gemeinsam ein Lastenheft mit konkreten Maßnahmen zur Verbesserung des Transportangebots in der Großregion zusammenzustellen. Das „Die grenzübergreifende Mobilität verbessern“ betitelte Dokument wurde an Jean-Pierre Masseret, den amtierenden Präsidenten des Gipfels der Großregion sowie andere politisch Verantwortliche in Belgien, Deutschland, Frankreich und Luxemburg geschickt. Das Dokument ist ebenfalls auf der OGBL-Website .ogbl.lu einzusehen.

Mit der Ausarbeitung des vorliegenden Dokuments wurde bereits 2011 begonnen.

Zwischenzeitlich wurde von Luxemburger Seite die neue Mobilitätsstrategie (MoDu – Mobilité Durable) des Ministeriums für nachhaltige Entwicklung und Infrastrukturen entwickelt. Hierbei handelt es sich wohl um eine wichtige und lobenswerte Initiative, doch OGBL und Mouvement Ecologique  sind der Meinung, dass es zwingend notwendig ist andere konkrete und innovative Maßnahmen zu nehmen, die auch eine kurz- und mittelfristige Verbesserung der grenzüberschreitenden Mobilität ermöglichen würden.

OGBL und Mouvement Ecologique möchten besonders die Notwendigkeit hervorheben, diese Problematik in verstärktem Maße auf Großregionsebene anzugehen. Über 150.000 Grenzgänger kommen tagtäglich zur Arbeit nach Luxemburg und demzufolge hat das Großherzogtums ein offensichtliches Interesse daran ihnen ein attraktives Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln zu gewährleisten.

Die Qualität dieses Angebots wird demnach immer mehr zum Schlüsselfaktor für die wirtschaftliche Attraktivität Luxemburgs. Für den OGBL und das Mouvement Ecologique ist dies außerdem schlichtweg ein Recht über das jeder Arbeitnehmer verfügen muss.

Ein gutes Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln ist eine Frage der sozialen Gerechtigkeit, aber auch eine Schlüsselelement für Lebensqualität, ein „Must“ aus Sicht des Klima- und Gesundheitsschutzes sowie ein entscheidender Faktor für die Wirtschaft.

Die Vorbereitungsarbeiten zum Erstellen des Dokuments bestanden in einer konkreten Analyse der Probleme vor Ort und der Zusammenstellung von Denkanstößen zu Neuorientierungen und von Anregungen zu kurz- oder mittelfristigen Aktionswegen.

Selbstverständlich sind Infrastrukturarbeiten von Nöten … doch gibt es auch einfache organisationstechnische Maßnahmen, die mit begrenzten finanziellen Mitteln realisiert werden können. Hier ist besonders Initiativgeist gefragt und es bedarf der erforderlichen Arbeitskräfte sie auszuführen.

Konkrete Maßnahmen könnten mit etwas gutem politischen Willen in die Tat umgesetzt werden:

  • Planung, Landesplanung und Mobilitätspolitik im Rahmen einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
  • Klärung der Rolle der Schlüsselbeteiligten der verschiedenen Länder und Angleichung ihrer Vorgehensweise auf institutionellem Niveau
  • Einbeziehung der Nutzer und Vergewisserung einer Anpassung des Angebots an die reellen Bedürfnisse. Konkrete Beispiele beleuchten, dass ein den wirklichen Bedürfnissen entsprechendes Angebot großen Anklang bei den Grenzgängern findet.
  • Vorantreiben einer einheitlichen Preisgestaltung und gezielte Verbesserung der Informationspolitik bezüglich der bestehenden Angebote
  • Ausarbeitung innovativer Projekte – unentbehrliche Ergänzung eines attraktiven Basisangebots –wie etwa Mobilitätskonzepte für Unternehmen beziehungsweise Aktivitätszonen, Einführung eines grenzüberschreitenden „M-Pass“, systematische Unterstützung von Fahrgemeinschaften durch öffentliche Institutionen, Integration des öffentlichen Verkehrs ins kulturelle und sportliche Angebot …
  • Schaffung neuer infrastrukturell ausgerichteter Projekte im Rahmen des öffentlichen Transports.

All dies könnte dazu beitragen einen großen Schritt in Richtung einer attraktiveren, sozialgerechteren und nachhaltigeren Mobilität zu tun.

Verlieren wir also keine Zeit! Wir sollten jetzt das Fundament für eine innovative Mobilität in der Großregion legen in Zusammenarbeit mit allen Akteuren und, nicht zu vergessen, den Tausenden von täglichen Pendlern!

Mitgeteilt von OGBL und Mouvement Ecologique
am 13. Juli 2012

Die Argumentation der Regierung ist in sich zusammengefallen!

In seinem Urteil vom 14. Juni 2012 hat der Europäische Gerichtshof in einem Streitfall zwischen der Europäischen Kommission und den Niederlanden bestätigt, dass Studienbeihilfen für die Kinder von Grenzgängern als sozialer Vorteil betrachtet werden müssen, welcher diesen nicht durch eine Wohnsitzklausel verwehrt werden darf.

Alle ebenfalls von der Luxemburger Regierung ins Feld geführten Argumente wurden dabei entkräftet. Kinder können in den Genuss dieses sozialen Vorteils gelangen, und zwar über die Eigenschaft der Eltern als Grenzgänger, obwohl die Studienbeihilfe dem Studenten selbst zusteht.

Die Bezugnahme der Regierung auf die Urteile BIDAR und FOERSTER wurde von Gericht als unzulässig angesehen, weil diese nicht auf Grenzgänger anzuwenden sind. Das Argument der zu hohen Kosten der Studienbeihilfen wurde ebenfalls zurückgewiesen.

Festzustellen ist, dass die Würfel gefallen sind. Die üblichen Ablenkungsmanöver des Hochschulministers werden nicht ausreichen, um die Öffentlichkeit weiter zum Narren zu halten.

Der OGBL erwartet von der Regierung, dass Sie die für den Steuerzahler teure juristische Auseinandersetzung beendet, und durch eine politische Entscheidung allen Kindern von Grenzgängern rückwirkend das Recht auf die luxemburgischen Studienbeihilfen gewährt.

Mitgeteilt vom OGBL
am 15. Juni 2012

Réunions d’information sur le projet de loi concernant la réforme du système des pensions au Luxembourg

Les sections des frontaliers français de l’OGBL organiseront prochainement des réunions d’information sur le projet de loi concernant la réforme du système des pensions au Luxembourg.

Les frontaliers français salariés et retraités se posent légitimement des questions:

  • la durée de la carrière et de cotisations nécessaires va-t-elle augmenter?
  • les retraites actuelles vont-elles être modifiées par cette réforme?
  • le montant de la pension sera-t-il diminué?
  • quelles sont les conséquences de ce projet de loi pour les futures générations?

Lors de ces conférences, Carlos PEREIRA, membre du bureau exécutif et responsable pour le suivi de la politique de la sécurité sociale présentera le projet de loi et expliquera les conséquences de ce projet de réforme et notamment :

  • les conséquences sur les retraites actuelles;
  • les conséquences sur les futures retraites à partir de l’année 2013.

Ces réunions d’information sont ouvertes au grand public.

 

Dates et heures:

  • mercredi, le 25 avril 2012 à 18h30 à Algrange
    Centre socioculturel Ambroise Croizat, place François Mitterrand
  • jeudi, le 10 mai 2012 à 19h00 à Mont-Saint-Martin
    Salle Victor Hugo, avenue du Bois (quartier du Plateau)
  • jeudi, le 24 mai 2012 à 19h00 à Fameck
    Salle Victor Hugo, rue de Touraine, F-57290 Fameck

 

Communiqué par l‘OGBL
le 20 avril 2012

Fiscalité: la déclaration d’impôt au Luxembourg

L’OGBL a prévu d’organiser cinq réunions d’information sur la fiscalité luxembourgeoise afin de permettre aux frontaliers français de remplir au mieux leur déclaration d’impôt et d’optimiser leur situation fiscale.

Ville Date et heure Lieu
Mont Saint-Martin 12 mars 2012 à 19h00 Salle Victor Hugo, avenue du Bois (quartier du Plateau)
Thionville 14 mars 2012 à 19h00 Salle du Val-Marie, 4, passage des Ecoliers (vers stade de Guentrange)
Yutz 20 mars 2012 à 20h00 Salle Bestien, 2A, rue de la République
Volmerange-les-Mines 22 mars 2012 à 18h30 Salle des fêtes, 11, rue des Ecoles
Metz 28 mars 2012 à 20h00 Salle du Grenier des Récollets, 1, rue des Récollets

Les conférences débuteront par un bref rappel des dispositions d’imposition en vigueur au Luxembourg. L’animateur s’intéressera ensuite aux opportunités offertes par la demande de modération d’impôt et par la déclaration d’impôt. L’orateur abordera les réformes fiscales récentes, y compris celle concernant le boni enfant, les différents types de ménages fiscaux frontaliers et insistera sur le cas du résident assimilé.

L’intervenant passera ensuite en revue l’ensemble des déductibilités possibles (frais de formation, frais de déplacement, les primes d’assurance, l’épargne, le logement, les intérêts débiteurs de prêts à la consommation et prêts hypothécaires, dons, charges extraordinaires, frais de personnel, frais de crèche, …). Il expliquera et illustrera chaque point à l’aide d’extraits de la fiche de déclaration d’impôt.

Une série d’exemples concrets illustreront aussi bien les économies d’impôt potentielles que peuvent réaliser différents types de foyers fiscaux que les possibilités d’optimisation fiscale qui sont à leur disposition.

Les participants auront la possibilité de poser leurs questions au terme de la présentation.

Communiqué par l’OGBL
le 6 mars 2012

Der OGBL fordert die Regierung auf das Gesetz zu ändern und den Diskriminierungen ein Ende zu setzen

Die Europäische Kommission hat heute Morgen eine im Artikel 258 des Vertrags über die Funktionsweise der europäischen Union vorgesehene „mit Gründen versehene Stellungnahme“ an Luxemburg gerichtet und die Regierung aufgefordert, die Diskriminierung der Grenzgänger und ihrer Familienangehörigen bei der Vergabe von Studienbeihilfen sowie Familienleistungen wie dem sogenannten „Kinderbonus“ zu beenden.
Dies ist eine neue Etappe in dem von der Kommission gegen Luxemburg eingeleiteten Verfahren aufgrund der Beschwerde, die der OGBL Anfang August 2010 bei der Europäischen Kommission eingereicht hatte.

Anstatt sich stur zu stellen und eine Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof zu riskieren, müsste die Regierung endlich eingestehen, dass das Gesetz vom 26. Juli 2010 ein juristischer und politischer Fehler war, den es schnellstens zu beheben gilt.

Der OGBL appelliert deshalb eindringlich an die Regierung das Gesetz zu ändern und es in Übereinstimmung mit den EU-Bestimmungen zu bringen.

Mitgeteilt vom OGBL
am 27. Februar 2012