Der OGBL übergibt eine Petition mit 23.000 Unterschriften an den Präsidenten des Luxemburger Parlaments

Der OGBL hat am 25. Oktober im Rahmen einer Petition betreffend die neue Gesetzgebung bezüglich Kindergeld, Kinderbonus und die staatlichen Studienbeihilfen für Hochschulstudien dem luxemburgischen Parlamentspräsidenten Laurent Mosar 23.000 Unterschriften übergeben.

Der OGBL ist der Auffassung, dass die neue Gesetzgebung diskriminierend und sozial ungerecht ist:
(1) Die neue Gesetzgebung schließt die Grenzgänger und die Einwanderer, deren Kinder im Herkunftsland geblieben sind, von der Ausgleichszahlung für den Verlust des Kindergeldes und des Kinderbonus aus, obwohl diese Arbeitnehmer genau die gleichen Steuern und Abgaben bezahlen wie die in Luxemburg lebenden Arbeitnehmer. Die Ausgleichszahlungen werden für die in Luxemburg wohnenden Arbeitnehmer durch die Aufstockung der Studienbeihilfen geleistet;
(2) Bei den in Luxemburg lebenden Arbeitnehmern bevorteilt das neue System der Studienbeihilfen die gut situierten Familien und benachteiligt die Familien mit kleinem oder mittlerem Einkommen, ab dem Zeitpunkt wo zwei oder mehr Kinder gleichzeitig studieren.

Der OGBL fordert eine substanzielle Überarbeitung des Gesetzes vom 26. Juli 2010 und eine Anpassung des Kindergelds und des Kinderbonus an die Preisentwicklung zum 1. Januar 2011.

Parallel hierzu hat der OGBL bei der Europäischen Kommission Klage gegen das Großherzogtum Luxemburg wegen Verletzung mehrerer Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts eingereicht, da es die nichtansässigen Studenten, Kinder in Luxemburg arbeitender Grenzgänger und Einwanderer, durch das Gesetz vom 26. Juli 2010 vom Erhalt der Familienzulagen und des Kinderbonus beziehungsweise der staatlichen Studienbeihilfen für Hochschulstudien ausschließt.

Darüber hinaus hat der OGBL allen Grenzgängern, die Kinder über 18 Jahre haben, die Hochschulstudien absolvieren, empfohlen, einen Antrag auf Studienbeihilfe bei den zuständigen staatlichen Luxemburger Instanzen zu stellen. Nachdem die luxemburgische Verwaltung ihre Verweigerung bekundet hat, kann der vom OGBL beauftragte Rechtsanwalt im Namen des betroffenen Mitglieds ein Gerichtsverfahren beim Verwaltungsgericht einleiten.

Schließlich hat der OGBL ein Treffen mit den Europaparlamentariern der Großregion am 25. November 2010 im Parlament in Straßburg organisiert, um die Abgeordneten für die Situation der Grenzgänger zu sensibilisieren.

Der OGBL erwartet vom Europaparlament und von der Europäischen Kommission ein klares Signal an die Mitgliedstaaten, dass die Diskriminierung einzelner Gruppen von Arbeitnehmern in Europa keinen Platz haben darf.

Mitgeteilt vom OGBL
am 25. Oktober 2010

Ausschluss der Grenzgänger von den Studienbeihilfen für Hochschulstudien

EU-Kommission bestätigt den OGBL

Anfang August 2010 hat der OGBL Klage bei der Europäischen Kommission gegen das Großherzogtum Luxemburg eingereicht, weil durch die Streichung des Kindergeldes für die nicht in Luxemburg lebenden Studierenden, deren Eltern in Luxemburg arbeiten, und den Wegfall des Kinderbonus sowie den Ausschluss der Grenzgänger vom System der Studienbeihilfen mehrere Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts missachtet werden.
Aufgrund der Klage des OGBL hat der luxemburgische Europaparlamentarier Claude Turmes (Grüne) eine Anfrage an die Kommission, mit der Bitte um eine schriftliche Stellungnahme in dieser Sache, gerichtet.

Der für soziale Angelegenheiten zuständige Kommissar Làszlò Andor hat geantwortet, wir zitieren:

Die Kommission ist der Meinung, dass die Einführung einer Wohnortklausel für finanzielle Beihilfen im Falle von Hochschulstudien wahrscheinlich gegen die europäischen Regeln in Sachen Arbeitnehmerfreizügigkeit verstößt, da die Kinder von Grenzgängerfamilien durch diese Klausel von den Beihilfen ausgeschlossen werden. (aus dem Französischen frei übersetzt)

Der OGBL begrüßt diese erste Stellungnahme seitens der Kommission und bleibt zuversichtlich, im Interesse der betroffenen Grenzgänger, die von der Abschaffung der Kinderzulagen betroffen und den Studienbeihilfen ausgeschlossen sind, Recht zu bekommen.

Der OGBL fordert die Regierung dazu auf, das Gesetz vom 26. Juli 2010 grundlegend zu überarbeiten und alle diskriminierenden Aspekte zu streichen, um es so an europäisches Recht anzupassen.

Mitgeteilt vom OGBL
am 22. Oktober 2010

Familienleistungen: OGBL trifft die Europaabgeordneten der Großregion

Die Großregion ist die Grenzregion mit der größten Arbeitnehmermobilität in der gesamten Europäischen Union. Der grenzüberschreitende Arbeitsmarkt mit über 200.000 Pendlern ist ein zentrales Merkmal der wirtschaftlichen Dynamik in unserer Region. Dies führt dazu, dass die in den einzelnen Mitgliedstaaten getroffenen politischen Entscheidungen zwangsläufig Auswirkungen auf alle anderen Teilregionen haben. Die Grenzgänger sind hiervon besonders betroffen, da ihre Interessen von den einzelnen Mitgliedstaaten nicht ausreichend vertreten werden.

Die jüngst verabschiedeten Gesetze in der Familienpolitik, die klar zu Lasten der Grenzgänger und zu Lasten der sozial schwächeren Familien in Luxemburg gehen, zeigen, dass es um das in Sonntagsreden so viel gelobte „Soziale Europa“ schlecht bestellt ist.

  • Mittels des luxemburgischen Gesetzes zur Abänderung der staatlichen Finanzbeihilfen für Hochschulstudien streicht die Regierung den über 18-jährigen Kindern in Luxemburg die Familienzulagen und die Steuervergünstigung, auch Kinderbonus genannt. Für die in Luxemburg lebenden Familien wird dieser Verlust durch die Zahlung von Studienbeihilfen teilweise ausgeglichen, die Grenzgänger sind hiervon jedoch ausgenommen.
  • Die französischen Familienleistungen für kleine Kinder, die unter anderem eine Geburtszulage, die „allocation de base“ und einen Zuschuss des Staates für die Beschäftigung einer Tagesmutter beinhalten, sollen zukünftig bei der Berechnung des zwischenstaatlichen Unterschiedsbetrages bei den Familienleistungen mit berücksichtigt werden. Dies bedeutet für die betroffenen Grenzgängerfamilien einen Einkommensverlust zwischen 60 € und 820 € pro Monat, da diese in dem Land, in dem sie arbeiten, kein Anrecht auf eine solche Leistung haben.

Arbeitnehmerdiskriminierung in Europa fehl am Platz
Für den OGBL widerspricht diese Politik dem Grundrecht der Arbeitnehmerfreizügigkeit in Europa. Es kann nicht sein, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Europa sozial benachteiligt werden, nur weil sie in einem anderen Staat arbeiten als demjenigen in dem sie ihren Wohnsitz haben. Deshalb hat der OGBL eine Klage gegen das luxemburgische Gesetz zu den Familienleistungen bei der Europäischen Kommission eingereicht, um ein Ende der Diskriminierung der Grenzgänger zu erreichen.

Parallel hierzu wendet sich der OGBL jetzt direkt an die Europaabgeordneten aus der Großregion.

Bei einem Treffen im Parlament in Straßburg am 25. November 2010 wird der OGBL über diese Fragestellungen informieren, um die Unterstützung der Europaabgeordneten der Großregion für die Interessen der Grenzgänger zu gewinnen.

Vom Europäischen Parlament muss ein klares Signal an die Mitgliedstaaten gesandt werden, dass die Diskriminierung einzelner Gruppen von Arbeitnehmern in Europa keinen Platz haben darf.

Mitgeteilt vom OGBL
am 20. Oktober 2010

Nouvelle permanence de l’OGBL à Longwy

A partir du mercredi 3 novembre 2010, une nouvelle permanence du Service Information, Conseil et Assistance de l’OGBL est mise en place dans les locaux de l’Union Locale de la CGT du Bassin de Longwy les mercredis après-midi de 14h00 à 17h00.
Ces consultations seront sans rendez-vous.
La nouvelle permanence sera assurée par Sabine Paci-Martin en matière de droit du travail et de droit social. Elle sera également à la disposition des membres pour tous autres renseignements d’ordre général, y compris le traitement et le suivi des affiliations.
Adresse de la nouvelle permanence:
Union Locale CGT du bassin de Longwy Maison de la Formation Centre Jean Monnet F- 54810 LONGLAVILLE
Tél.: 03 82 24 30 48
Fax: 03 82 25 17 69

Der OGBL leitet seine nächste Phase zur Verteidigung der Grenzgänger ein

Der OGBL hat bei der Europäischen Kommission Klage gegen das Großherzogtum Luxemburg wegen Verletzung mehrerer Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts eingereicht, da es die nichtansässigen Studenten, Kinder in Luxemburg arbeitender Grenzgänger und Einwanderer durch das Gesetz vom 26. Juli 2010 vom Erhalt der Familienzulagen und des Kinderbonus beziehungsweise der staatlichen Studienbeihilfen für Hochschulstudien ausschließt.

Diese Klage wurde von der europäischen Kommission als ordnungsgemäß befunden und ist nun in Bearbeitung.

Da das angefochtene Gesetz vom Parlament in aller Eile kurz vor Ende der Session verabschiedet wurde, hatte der OGBL am 16. September, d.h. vor Inkrafttreten des Gesetzes eine Demonstration initiiert, um gegen jegliche Form von Diskriminierung im Rahmen der von der Regierung geplanten Austeritätspolitik zur Sanierung des durch die Wirtschafts- und Finanzkrise verursachten öffentlichen Haushaltsdefizits, zu protestieren.

Verwaltungstechnische Schritte dringend einleiten
Da es seitens der Regierung in dieser Sache kein Einlenken gibt, geht der OGBL nun in die nächste Phase zur Verteidigung der Rechte der betroffenen Grenzgänger. Die Zeit drängt und es geht nun darum schnellsten die individuellen verwaltungstechnischen Schritte einzuleiten. Der OGBL rät allen Grenzgängern, die Kinder über 18 Jahre haben, die Hochschulstudien absolvieren, eine Studienbeihilfeanfrage bei den zuständigen staatlichen Luxemburger Instanzen einzureichen. Dies muss zwingend vor dem 31. Oktober 2010 geschehen.

Alle Mitglieder des OGBL, die Grenzgänger sind, werden in den nächsten Tagen ein diesbezügliches persönliches Schreiben zugestellt bekommen.

Nachdem die luxemburgische Verwaltung ihre Verweigerung bekundet hat, kann der vom OGBL beauftragte Rechtsanwalt im Namen des betroffenen Mitglieds ein Gerichtsverfahren beim Verwaltungsgericht einleiten.

Mitgeteilt vom OGBL
am 6. Oktober 2010

Une délégation syndicale, dont faisait partie l’OGBL, a été reçue mercredi, le 29 septembre 2010 par le gouvernement luxembourgeois.

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