Der OGBL klagt gegen das diskriminierende Gesetz vom 26. Juli 2010!

Der OGBL hat vor kurzem eine ausführliche und gut belegte Klage bei der Europäischen Kommission gegen das Großherzogtum Luxemburg eingereicht, da er erachtet, dass das Gesetz vom 26. Juli 2010 gegen mehrere Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts verstößt indem es die nicht ansässigen Studenten, Kinder von in Luxemburg arbeitenden Grenzgängern, von den Familienzulagen und dem Kinderbonus, beziehungsweise den staatlichen Beihilfen für Hochschulstudien ausschließt.

In erster Linie wird ausgeführt, dass die Familienzulage, die Schulanfangsprämie und der Kinderbonus nicht wirklich abgeschafft worden sind. Wie es in der Begründung des bezüglichen Gesetzesprojekts heißt, werden diese Familienleistungen „nicht mehr von der Familienzulagenkasse überwiesen. Künftig werden Hochschulstudenten staatliche Finanzbeihilfen für Hochschulstudien erhalten.“ Die Familienzulagen werden auf diese Weise nur verschleiert und weiterhin indirekt gezahlt. Der Kinderbonus seinerseits „wird automatisch in Form einer staatlichen Hilfe gutgeschrieben“.

Dadurch, dass der Gesetzgeber die Sozialleistungen einzig und allein den luxemburgischen Studenten vorbehält, oder unter gewissen Bedingungen Studenten anderer Nationalitäten, die alle ihren Wohnsitz auf dem Luxemburger Territorium haben müssen, hat er an erster Stelle gegen das Reglement No 883/2004 verstoßen, das die Familienleistungszahlungen im Sinne einer Gleichbehandlung an die Gesetzgebung des Landes, wo die Arbeit ausgeführt wird, koppelt. Das Gesetz verstößt ebenfalls im Allgemeinen gegen das Reglement 1612/68 betreffend die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft, das den Grenzgängern und ihren Kindern die gleichen sozialen und steuerlichen Vorteile wie den Einheimischen zugesteht.

Sollte allerdings zurückbehalten werden, dass die früheren Familienleistungen für die Studenten abgeschafft worden sind, bliebe dennoch, dass die neue finanzielle Beihilfe für Hochschulstudien in diesem Fall selber gegen mehrere Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts verstoßen würde.

So kann sie zuallererst laut Reglement 883/2004 als neue Familienleistung angesehen werden. Die Studienbörse ist entsprechend der Definition des europäischen Gerichtshofs eine Familienleistung, „die unabhängig von jeder auf Ermessensausübung beruhenden Einzelfallbeurteilung der persönlichen Bedürftigkeit ohne weiteres den Personen gewährt wird, die bestimmte objektive Voraussetzungen erfüllen, und die dem Ausgleich von Familienlasten dient“ (EUGH 10.10.1996, Hoever, Zachow). Und sogar wenn sie dem Studenten direkt zuerkannt wird, gehört dieser weiter zu seiner Familie, falls er nicht die Absicht kundgetan hat den steuerlichen Haushalt ohne Rückkehrabsicht laut den Kriterien der Steuerverwaltung verlassen zu wollen (z.B. als erwerbstätiger Student, der keine Studienbörse mehr bekäme). Bei der Studienbörse handelt es sich auch nicht um eine außerordentliche Leistung, die dazu dienen soll den Betroffenen ein minimales Unterhaltseinkommen zu garantieren, in Anbetracht des wirtschaftlichen und sozialen Umfelds des Landes, wie dies der Fall bei Schwerbehindertenzulagen ist. Sie ist also, auch in Form einer Studienbörse, eine den Grenzgängern geschuldete Familienleistung.

Besäße die Studienbörse eine eigenständige juristische Beschaffenheit gegenüber den früheren Familienleistungen, stünde sie auch noch im Gegensatz zum Reglement 1612/68 betreffend die Freizügigkeit der Arbeitnehmer, da sie sonder Zweifel einen sozialen Vorteil für letztere darstellt: „Das Kind, für das ein Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats unterhaltspflichtig ist, der – unter Beibehaltung seines Wohnsitzes in dem Staat, dessen Staatsangehöriger er ist – in einem anderen Mitgliedstaat eine unselbständige Erwerbstätigkeit ausübt, kann sich auf Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung Nr. 1612/68 berufen, um eine Studienfinanzierung unter denselben Voraussetzungen wie die Kinder von Staatsangehörigen des Staates der Beschäftigung zu erhalten, ohne dass für dieses Kind ein zusätzliches Erfordernis in Bezug auf seinen Wohnort aufgestellt werden dürfte.“ (EUGH 8.6.1999 Meeussen).

Indem man das neue Gesetz über die Hochschulstudienbeihilfen exklusiv auf den Wirkungsbereich der EU-Richtlinie 2004/38, umgesetzt in nationales Recht durch das Gesetz vom 29. August 2008 über die Freizügigkeit der Personen und der Einwanderung, beschränken will, verstößt man ebenfalls gegen diese Richtlinie, die ausdrücklich die Arbeitnehmer, also die Grenzgänger, die weiterhin unter die Bestimmung des Reglements 1612/68 fallen, ausschließt. Das Gesetz steht ebenfalls im Gegensatz zu den Antidiskriminierungsbestimmungen der Artikel 2 und 45 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.

Der OGBL möchte die Einreichung dieser Klage nutzen, um abermals auf die Notwendigkeit einer Politik der Nichtdiskriminierung und der Gleichbehandlung aller Beschäftigten aufmerksam zu machen. Alles andere könnte zu gegenseitigen fremdenfeindlichen Reaktionen und zur Isolation unseres Landes führen, das auf internationale Zusammenarbeit und multinationale Arbeit angewiesen ist, um als nationale Einheit überleben zu können.

Mitgeteilt vom OGBL
am 17. September 2010

Sparmaßnahmen im Bereich der Familienzulagen auf dem Rücken der Grenzgänger

OGBL organisiert Gegenwehr

Protestdemo gegen jegliche Form von Diskriminierung im Rahmen der Sparpolitik der Regierung im Bereich der Familienzulagen, Luxemburg-Stadt, Clairefontaine-Platz am 16. September um 17.00 Uhr

Nachdem der Finanzminister im Rahmen der Tripartite die geplanten Sparmaßnahmen vorgestellt hat, hat der OGBL sofort vor dem diskriminierenden Potenzial verschiedener dieser Maßnahmen insbesondere für die Grenzgänger gewarnt. Dies brachte die Regierung trotzdem nicht zur Vernunft und demzufolge ließ sie das Gesetz zur Abänderung der staatlichen Finanzbeihilfen für Hochschulstudien in aller Eile beschließen. Mittels dieser Gesetzgebung streicht die Regierung den über 18-jährigen Kindern der in Luxemburg arbeitenden Grenzgänger, die Familienzulagen und die Steuervergünstigung auch Kinderbonus genannt. Mehr als 6.000 Grenzgängerhaushalte sollen von dieser Maßnahme betroffen sein.

Des Weiteren werden die Studenten einkommensschwacher, in Luxemburg lebender Familien, gegenüber den Studenten, die besser verdienende Eltern haben, benachteiligt.
Nach der Einführung der „chèques-services“, einer an die Luxemburger Wohnortklausel gekoppelten Naturalleistung für die Kinderbetreuung bis zum 12. Lebensjahr, handelt es sich nun um eine zweite Maßnahme, die die Regierung einführt, um auf dem Rücken der in Luxemburg arbeitenden Grenzgänger zu sparen. Kommt dann noch hinzu, dass die Kilometerpauschale um die Hälfte reduziert wird, eine Maßnahme die in besonderem Maße alle Arbeitnehmer mit langen Anfahrtswegen zur Arbeit trifft, also auch die meisten Grenzgänger.

Der OGBL klagt vor der europäischen Kommission
Von den 339.000 Arbeitnehmern inklusive der öffentlichen Bediensteten, die das Großherzogtum zählt, sind mehr als 148.000 Grenzgänger, also fast 44% der arbeitenden Bevölkerung. Es ist nicht hinnehmbar, dass die Regierung versucht diese Arbeitnehmer, ohne die die Luxemburger Wirtschaft zusammenbrechen würde, zu benachteiligen. Der OGBL akzeptiert eine solche Diskriminierung und einen solchen Angriff auf die Einheit der Arbeitnehmer nicht. Kürzlich hat er mit einem Schreiben an den Staatsminister Kompensationen für die Grenzgänger gefordert. Die Gewerkschaft wartet noch immer auf eine Antwort.

Der OGBL schlägt in dieser Sache nun eine härtere Gangart ein. Er wird in den kommenden Monate seine Gegenwehr auf verschiedenen Ebenen organisieren und zwar wie folgt:

  • er wird noch vor Ende dieser Woche vor der europäischen Kommission wegen Nichtbeachtung des Gemeinschaftsrechts klagen;
  • eine großangelegte Petition wird durchgeführt;
  • eine Protestdemo gegen jegliche Form von Diskriminierung im Rahmen der Sparpolitik der Regierung im Bereich der Familienzulagen wird am 16. September um 17.00 Uhr auf dem Clairefontaine-Platz in Luxemburg-Stadt stattfinden.

Schlussendlich hat der OGBL die christliche Gewerkschaft LCGB schriftlich aufgefordert sich den vorgesehenen Aktionen anzuschließen.

Mitgeteilt vom OGBL
am 28. Juli 2010

Die Grenzgänger sind die großen Verlierer der Antikrisenmaßnahmen

Der OGBL wendet sich wieder einmal an den Staatsminister

In einem auf den 19. Juli datierten Brief an Staatsminister Jean-Claude Juncker, kommt OGBL-Präsident Jean-Claude Reding noch einmal auf die kürzlich erfolgte Abstimmung über die neue Gesetzgebung betreffend die Familienzulagen und den Kinderbonus für Kinder über 18 Jahre und die Reform des Studienbeihilfesystems zurück. Jean-Claude Reding bedauert von vorne herein, dass die zahlreichen vom Staatsrat und der Salariatskammer erhobenen Fragen und Kritiken keinen angemessenen Niederschlag in den von der Abgeordnetenkammer angenommen Abänderungen gefunden haben.

Der OGBL hatte insbesondere die Frage nach den Auswirkungen dieser Reform für die Grenzgänger gestellt, eine Reform, welche die Gefahr birgt als diskriminierende Maßnahme von den Grenzgängern empfunden zu werden und die so die Verbitterung dieser Arbeitnehmer, die den Folgen der Wirtschaftskrise in höherem Maße ausgesetzt sind, verstärken könnte. Genau dies ist nach der Abstimmung der Fall: Die Grenzgänger sind über die beschlossenen Maßnahmen aufgebracht, sie werfen den politisch Verantwortlichen eine egoistische und diskriminierende Haltung vor.
Angesichts der seit 2006 im Bereich der Familienzulagen getroffenen Entscheidungen, ist diese Reaktion nur allzu verständlich, dies umso mehr als die Grenzgänger jedes Mal von den Kompensationsmaßnahmen ausgeschlossen wurden („chèques services“, Stipendien).

Ungerechte, dem sozialen Frieden abträgliche Politik

Diese Politik ist nicht nur ungerecht gegenüber diesen Arbeitnehmern, die ihren Teil zur Schaffung des Reichtums in Luxemburg beitragen und die für das gute Funktionieren der Luxemburger Wirtschaft unentbehrlich sind, sondern sie ist auch dem sozialen Frieden und der Motivation eines Großteils der Arbeitnehmer in den Luxemburger Betrieben abträglich. Diese Politik vermittelt in der Großregion ein negatives Bild des Großherzogtums, nämlich das eines Landes, welches die Grenzgänger als Arbeitnehmer zweiter Klasse ausnutzt und dessen politisch Verantwortliche die Grenzgänger nicht als gleichwertig mit den Einheimischen behandeln. All dies ist negativ für die Attraktivität des Standorts Luxemburg und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Wirtschaft.

Der OGBL erachtet Lösungen als möglich

Der OGBL ist der Auffassung, dass die diesbezügliche Gesetzgebung umgeändert werden muss, und dass Kompensationsmöglichkeiten, auch für Grenzgänger mit Kindern, die Hochschulstudien machen, geschaffen werden müssen. Der OGBL ist sich sicher, dass es Lösungen zur Vermeidung von Diskriminierungen gibt, dies sowohl im steuerlichen Bereich (Aufhebung des Ausschlusses vom Steuerbonus) wie auch auf sozialer Ebene (durch die Aufhebung des Ausschlusses von der Kompensation der Familienzulagen durch das Stipendiensystem).

Abschließend wiederholt Jean-Claude Reding, dass der OGBL bereit ist mit der Regierung über seine diesbezüglichen Vorschläge zu diskutieren. Er unterstreicht allerdings, dass falls keine annehmbare Lösung gefunden wird, der OGBL alle ihm zur Verfügung stehenden legalen Mittel ausschöpfen wird, um sowohl auf nationaler als auch auf europäischer und auf der Ebene der Großregion Genugtuung zu erhalten.

Mitgeteilt vom OGBL
am 19. Juli 2010

Der OGBL lehnt Verschlechterungen für die Grenzgänger ab

Der OGBL lehnt entschieden die Verschlechterungen ab, die im Maßnahmenpaket der Regierung besonders die Grenzgänger betreffen sollen. Nach Aussagen der CSVMinister Biltgen und Frieden sollen durch die Beschränkung der Kindergeldzahlungen auf 21 Jahre bis zu 40 Millionen Euro pro Jahr vor allem bei den Grenzgängern eingespart werden. Für die in Luxemburg ansässigen Arbeitnehmer soll dieser Einkommensverlust durch eine Erhöhung der Stipendien und Darlehen für Hochschulstudien ausgeglichen werden.

Nach der Einführung der Dienstleistungschecks, die laut Aussage der CSV-Ministerin Marie-Josée Jacobs Grenzgängern auch weiterhin vorenthalten bleiben sollen, ist dies bereits die zweite Sparmaßnahme auf Kosten der in Luxemburg arbeitenden Grenzgänger.

Es kann nicht sein, dass in Sonntagsreden die hohe Produktivität und die Unentbehrlichkeit der Grenzgänger für die luxemburgische Wirtschaft verkündet werden und gleichzeitig ein Zweiklassensystem eingeführt wird. Die Arbeitnehmer werden sich nicht auseinanderdividieren lassen. Gleiche Arbeit, gleicher Lohn und gleiche Sozialleistungen müssen gewährleistet sein. Ansonsten riskiert der luxemburgische Wirtschaftsstandort schweren Schaden zu nehmen und an Attraktivität zu verlieren.

Der OGBL hat sich deshalb an das Europaparlament und an die Europäische Kommission gewandt, um die vorgesehenen Maßnahmen prüfen zu lassen, da diese offensichtlich das europäische Prinzip der Freizügigkeit der europäischen Arbeitnehmer nicht respektieren.

Außerdem hat sich der OGBL an die gewerkschaftliche Plattform der Großregion gewandt, um zusammen mit den dort vertretenen Gewerkschaften geeignete gewerkschaftliche Aktionen und Maßnahmen zu planen. Im Schreiben an die gewerkschaftliche Plattform schlägt der OGBL unter anderem vor, Unterredungen mit allen politischen Handlungsträgern der Großregion zu führen.

Es geht nicht an, auf den Gipfeln der Großregion Einigkeit zu demonstrieren und gleichzeitig die Sozialleistungen tausender Arbeitnehmer, die in Luxemburg ihre Steuern zahlen wie alle anderen Arbeitnehmer auch, einseitig zu verschlechtern.

Mitgeteilt vom OGBL
am 12. Mai 2010

Entrevue OGBL/ministre Marie-Josée Jacobs au sujet des allocations familiales

Une délégation de l’OGBL conduite par Nico Clement, membre du Bureau exécutif de l’OGBL, a été reçue récemment par la ministre de la Famille et de l’Intégration Marie-Josée Jacobs au sujet des allocations familiales versées aux frontaliers français.

En effet, à partir du 1er mai 2010, un décret du gouvernement français va modifier les règles de calcul des allocations familiales différentielles (Adi) pour des milliers de familles de frontaliers français.

Les prestations françaises d’accueil du jeune enfant (PAJE) comprennent notamment la participation de la Caisse d’Allocations Familiales (CAF) à la rémunération d’une assistante maternelle, ou d’une garde à domicile, y compris les cotisations sociales, la prime de naissance et l’allocation de base versée dès la naissance de l’enfant.
Toutes ces prestations seront désormais prises en compte dans le calcul de l’allocation différentielle (Adi) et ceci aura pour effet que les frontaliers français concernés subiront une perte de revenu pouvant aller de 60 à 820 € par mois

Chèques services pas pour les frontaliers
Or, côté luxembourgeois, les frontaliers n’ont pas droit non plus aux chèques services, une prestation familiale en nature destinée à la garde d’enfants jusqu’à l’âge de 12 ans accomplis. Les frontaliers français avec enfants à charge sont donc doublement pénalisés.

La délégation OGBL voulait savoir si le gouvernement luxembourgeois était disposé à se charger du problème et à organiser des pourparlers à ce sujet avec le gouvernement français. Un autre problème qui fut discuté dans ce contexte concerne le versement mensuel du boni enfant, une mesure luxembourgeoise strictement fiscale qui est considérée par les autorités françaises comme une allocation familiale et de ce fait incluse injustement dans le calcul de l’allocation différentielle.

La ministre était catégorique: les chèques services sont liés à la condition d’être résident du Grand-Duché de Luxembourg et les frontaliers sont donc exclus de cette mesure.

Pour ce qui concerne les démarches auprès du gouvernement français, la ministre Marie-Josée Jacobs prendra l’initiative de rencontrer Nadine Morano, secrétaire d’Etat à la Famille pour un échange de vues approfondi.

Rassemblement du 24 avril devant la Préfecture à Metz
Dans le cadre de ce litige, l’OGBL, ensemble avec la CGT Lorraine et la CTFL, a organisé un rassemblement le 24 avril 2010 devant la Préfecture à Metz pour réclamer l’abrogation pure et simple du décret français 2008-1384. Une délégation a été reçue par le préfet qui a promis de transmettre les revendications syndicales au gouvernement français.

Communiqué par l’OGBL
le 27 avril 2010

OGBL fordert politischen Urlaub auch für Grenzgänger

Am 1. März 2010 wurde eine Delegation des OGBL von Hans Ley, dem Präsidenten das saarländischen Landtags empfangen. Herr Ley ist gleichzeitig der Präsident des Interregionalen Parlamentarierrates (IPR), dem Volksvertreter aus allen Teilen der Großregion angehören. Der IPR beschäftigt sich mit interregionalen Themen und fasst Resolutionen, die in die jeweilige parlamentarische Arbeit der Teilregionen Eingang finden.

Bei dem Treffen ging es um das Thema des politischen Urlaubs (congé politique), der in Luxemburg allen Arbeitnehmerinnen und Arbeiternehmern gewährt wird, die ein politisches Amt inne haben. Von dieser Freistellung profitieren jedoch nur diejenigen Arbeitnehmer die ihren Wohnsitz in Luxemburg haben, die Grenzgänger sind hiervon ausgenommen. Dies schwächt die demokratische Teilhabe in der Großregion und ist konträr zu dem Gedanken der grenzüberschreitenden Arbeiternehmermobilität und des europäischen Bürgergedankens.

Hans Ley steht der Problematik offen gegenüber und unterstützt den Vorschlag des OGBL politisch initiativ zu werden, um diese Ungleichbehandlung zu beenden. Das Thema wird auf seine Empfehlung hin an die entsprechende Arbeitsgruppe des IPR verwiesen.

Darüber hinaus wird der OGBL das Thema des congé politique auf die Tagesordnung des Wirtschafts- und Sozialausschusses der Großregion bringen und hat bereits ein Schreiben zu diesem Thema an den Präsidenten des Europäischen Parlaments gerichtet. Der OGBL hat zu diesem Thema ein Treffen mit Innenminister Jean-Marie Halsdorf, ebenfalls zuständig für die Großregion, beantragt.

Mitgeteilt vom OGBL
am 2. März 2010