Erste Erfolge für die Kinder von Grenzgängern

Studentin im Seminar mit anderen StudentenInfolge der mehr als 250 vom OGBL eingereichten Klagen, die darauf abzielten, staatliche Beihilfen für Hochschulstudien für die Familienmitglieder von Grenzgängern, die Kinder also, zu erhalten, hat das Verwaltungsgericht mit seinem Urteil vom 14. Oktober 2013 die Konsequenzen aus dem Entscheid des Europäischen Gerichtshofs vom 20. Juni 2013 gezogen. Selbiges besagt das Prinzip der Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der Gemeinschaft widerspräche der Residenzklausel aus dem vorherigen Gesetz vom 26. Juli 2010.

Dadurch hat das Verwaltungsgericht die Ablehnungsbescheide seitens des früheren Ministers für Hochschulstudien und Forschung François Biltgen in vier Grundsatzfällen betreffend Kinder von Grenzgängern, wo ein Elternteil als Arbeitnehmer seit mehr als fünf Jahren bei Antragsstellung im Großherzogtum gearbeitet hat, aufgehoben. Diese Entscheide hatten eine Klage vor dem Verwaltungsgericht bedingt. Dennoch ist der OGBL der Meinung, dass die Regierung rückwirkend auch all jenen, die die Bedingungen erfüllten und keine Klage beim Verwaltungsgericht einreichten, die Studienbeihilfen zuerkennen muss.

Die Fälle von Kindern, wo der Elternteil bei Antragsstellung keine fünf Jahre im Großherzogtum arbeitete, werden am 18. November 2013 in neuen Plädoyers behandelt.

Mitgeteilt vom OGBL
am 16. Oktober 2013

ASTI und OGBL sind für das Ausländerwahlrecht bei den Parlamentswahlen

logos1 Auf Anfrage der «Association de Soutien aux Travailleurs Immigrés ASTI asbl», hat der OGBL am Mittwoch, den 2. Oktober eine Delegation besagter Vereinigung zu einem Meinungsaustauch bezüglich der Asti-Position zur Beteiligung in Luxemburg lebender nicht-luxemburgischer Bürger an den Parlamentswahlen empfangen.

Beide Organisationen haben die spezifische Gegebenheit, dass Luxemburg 44 % ausländische Einwohner zählt, gebührend hervorgestrichen. Die Tatsache, dass ein Teil der Bevölkerung von der Wahlbeteiligung ausgeschlossen ist, muss als gewichtiges Defizit für das Funktionieren der demokratischen Institutionen in Luxemburg angesehen werden. Die Asti und der OGBL sind für das Wahlrecht für Ausländer bei den Parlamentswahlen, dies ungeachtet ihrer Nationalität.

Eine breite Debatte müsse dieser Frage gewidmet werden und die neue Abgeordnetenkammer müsse, aus Sicht beider Organisation, diese Frage in der nächsten Legislaturperiode insbesondere im Rahmen der anliegenden Verfassungsrevision aufgreifen.

Letztendlich wurde die politische Interessenwahrnehmung der Grenzgänger andiskutiert. Die Asti unterstützt die Position des OGBL, der sich dafür einsetzt, dass die Berufskammern stärker in die politische Debatte eingebunden werden, zum Beispiel dadurch, dass sie das Recht bekommen Gesetzesvorschläge bei der Abgeordnetenkammer zu hinterlegen, insbesondere wenn sie die Rechte und Interessen der Arbeitnehmer betreffen, ob diese nun in Luxemburg wohnhaft sind oder nicht.

Sécurité sociale, travail, mobilité

thionville La section OGBL de « Thionville-Metz » organise son premier salon des frontaliers français sur les aspects de sécurité sociale, de travail et de mobilité.

Le salon aura lieu le vendredi 4 octobre 2013
de 10h00 à 18h00 à la salle Jean Burger à Thionville
(boulevard du 20ème corps – à côté du Théâtre municipal).
A cette occasion, les frontaliers français auront la possibilité de poser leurs questions relatives aux problèmes de mobilité et transport, maladie, accident de travail, retraite, reclassement professionnel, chômage/emploi, fiscalité, etc., directement aux représentants des organismes français et luxembourgeois compétents dans ces domaines.

La liste des organismes présents avec un stand est longue et comprend notamment: la CPAM (Caisse primaire d’assurance maladie de Thionville), la CAF (Caisse d’allocations familiales), le Pôle emploi, l’INCA France, le CRD-EURES, la DRFIP (Direction régionale des finances publiques Lorraine et Moselle), le département mobilité de la Région Lorraine, la SNCF, le SMITU, la CNS, la CNAP, l’AAA, l’ADEM, l’Administration des contributions directes, la Communauté des transports du Luxembourg.

D’autre part, l’OGBL, qui organise cet événement, aura également un stand pour accueillir les visiteurs et apporter son expertise en droit du travail et sur d’autres problématiques qui peuvent concerner les salariés frontaliers.

Deux tables-rondes intitulées « Le travail et la mobilité » et « Les systèmes de Sécurité sociale » seront animées par des journalistes en présence du maire de Thionville, Bertrand Mertz.

Le premier débat aura lieu à 14h15 avec la participation de Nicolas Schmit, ministre luxembourgeois du Travail et de l’Emploi, Jean-Claude Reding, président de l’OGBL et Patrick Hatzig, vice-président du Conseil Régional de Lorraine.

Le second débat aura lieu à 16h00 avec la participation de Christian Eckert, député de Meurthe et Moselle, Thomas Dominique, premier conseiller de gouvernement auprès du ministère luxembourgeois de la Sécurité sociale et Carlos Pereira, membre du bureau exécutif de l’OGBL et responsable au sein de l’OGBL des questions de sécurité sociale.

Le Salon est ouvert de 10h00 à 18h00. L’entrée est libre. Un grand parking gratuit se trouve à proximité.

Communiqué par l’OGBL
le 30 septembre 2013

Personne de contact: Christian Simon-Lacroix, +352/661.251.265

Der Kollektivvertrag für die Beschäftigten des Centre thermal et de Santé in Mondorf ist unterschrieben

CCT_Domaine_thermal Der Kollektivvertrag für die Beschäftigten des Centre thermal et de Santé in Mondorf wurde am 25. September 2013 zwischen der Direktion, dem OGBL als federführender Gewerkschaft und dem LCGB unterschrieben.

Der Kollektivvertrag war am 26. September 2008 von den beiden Gewerkschaften gekündigt worden. Der soziale Dialog war danach eine Zeit lang unterbrochen, dies auf Grund von Änderungen in der Direktion des Centre thermal et de Santé. Anfang 2012 wurden die Verhandlungen wieder aufgenommen.

Es folgten lange und stellenweise schwierige Verhandlungen, bedingt durch die angespannte finanzielle Lage des Centre thermal et de Santé und die Infragestellung der kollektivvertraglichen Errungenschaften seitens der Direktion.

Die Errungenschaften der Beschäftigten bleiben erhalten

Die Gewerkschaften konnten schlussendlich nach fünf Jahren einen Kollektivvertrag unterschreiben und erfolgreich die kollektivvertraglichen Errungenschaften der Beschäftigten verteidigen, für welche diese jahrelang gekämpft haben:

  • Die wöchentliche Arbeitszeit von 38,5 Stunden.
  • Das Lohnsystem laut Betriebszugehörigkeit mit Annalen und Biennalen.
  • Die Jahresendzulage.
  • Die Gratifikation und Gratifikation bis im Falle eines positiven Resultats
  • Das Recht auf Sozialurlaub wurde gestärkt.

Des Weiteren wurden die Gehaltstabellen aktualisiert und für Posten, die vorher noch nicht im Kollektivvertrag existierten, wurden Laufbahnen geschaffen. Ein Artikel des Kollektivvertrags sieht darüber hinaus vor, dass die Direktion sich dazu engagiert, dass sie bei den anstehenden Verhandlungen mit der CNS zu verhindern versuchen wird, dass der Unterschied zwischen den Gehältern des Gesundheitspersonals und des FHL-Personals weiter zunimmt.

Es wurde ebenfalls ein Artikel über den Schutz der Beschäftigten im Falle von Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz eingeführt. Der vorliegende Kollektivvertrag ist eine Neufassung, in der alle Zusatzabkommen die in vorherigen Jahren unterschrieben wurden, integriert wurden. Der Text wurde des Weiteren vereinfacht und der aktuellen Gesetzgebung angepasst. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 28 Monaten, vom 1. September 2013 bis zum 31. 12. 2015.

Mitgeteilt von OGBL und LCGB
am 25. September 2013

Unterzeichnung eines Sozialplans und eines Plans zum Beschäftigungserhalt

Am 21. September 2013 unterzeichneten die einzige im Betriebsrat vertretene Gewerkschaft OGBL und die Unternehmensleitung von Ferrac in Bettembourg einen Sozialplan und einen Plan zum Beschäftigungserhalt. Ferrac plante ursprünglich die Entlassung von 110 Mitarbeitern. In den Verhandlungen konnte diese Zahl mit Hilfe eines Plans zum Beschäftigungserhalt gesenkt werden.

Die Firma Ferrac befindet sich aufgrund des unlauteren Wettbewerbs im Armierungssektor in einer schwierigen Finanzlage. Konkurrierende Unternehmen und deren Subunternehmer halten sich nicht an die geltenden Vorschriften zu Löhnen, Arbeitszeit oder auch Arbeitssicherheit. Diese Situation ist der mangelnden Kontrolle durch die Gewerbeinspektion (ITM), fehlenden Kontrollinspekteuren und insbesondere der Tatsache geschuldet, dass keine Sanktionen mit abschreckender Wirkung existieren.

Sozialplan für 30 Arbeitnehmer

Der Sozialplan sieht den Abbau von 30 der insgesamt 180 Arbeitsplätze vor. Die betroffenen Arbeitnehmer werden vorrangig von der Agentur für Arbeit (ADEM) betreut, die ihnen Bildungsangebote im Rahmen von Fit4Génie Civil anbietet. Damit soll eine Neuorientierung hin zu anderen Bauberufen ermöglicht werden, so dass sie so rasch wie möglich wieder eine Beschäftigung in dieser Branche finden.

Zeitweilige Ausleihe von Arbeitskräften zur Rettung von bis zu 50 Stellen

Im Rahmen des Plans zum Beschäftigungserhalt sollen 50 Beschäftigte zeitweilig an die Unternehmen der drei Teilhaber von Ferrac ausgeliehen werden. Diese Beschäftigte haben die Möglichkeit, vorher an einer von der Firma bezahlten Bildungsmaßnahme beim Institut de Formation Sectoriel du Bâtiment (IFSB) teilzunehmen. Nach der Ausleihphase werden die Beschäftigten endgültig in diese Unternehmen integriert. Sollten die Geschäfte im Armierungssektor wieder besser laufen, haben sie auch die Möglichkeit, zu Ferrac zurückzukehren.

Vom OGBL mit Nachdruck verlangte Maßnahmen

Diese Situation veranschaulicht einmal mehr die Unfähigkeit der luxemburgischen Regierung, diesen Missstand wirksam in den Griff zu bekommen. Seit langem fordert der OGBL Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer von Unternehmen, die sich an die Tarifverträge und die geltenden Gesetzesvorschriften halten. Deshalb fordert der OGBL auch künftig:

  • die Einführung eines elektronischen Sozialversicherungsausweises sowie von Bußgeldern bei Verstößen und der Möglichkeit eines schlichten Arbeitsverbots für Unternehmen, die sich nicht an die Vorschriften halten. Ohne diese Maßnahmen ist der elektronische Sozialversicherungsausweis für die Bekämpfung dieser modernen Form der Sklaverei ineffizient;
  • die Aufstockung der Anzahl der Kontrollinspekteure und deren massiveres Auftreten vor Ort;
  • die Verbesserung der internationalen Koordination zwischen den diversen Kontrollbehörden, so dass ein schnelleres Einschreiten möglich ist.

Ohne diese Maßnahmen wird es immer wieder zu Entwicklungen wie bei Ferrac kommen. Diese moderne Form der Sklaverei greift in Luxemburg wie auch in Europa immer mehr um sich. Dies beeinträchtigt den Beschäftigungsmarkt und führt für Firmen, die Tarifverträge und die geltenden Vorschriften respektieren, zu einer unhaltbaren Situation. Diese Unart muss unbedingt bekämpft werden, bevor sich solche Gepflogenheiten definitiv in Luxemburg einnisten.

Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Bau
am 25. September 2013

Unterzeichnung eines Sozialplans: 73 von 130 Beschäftigten werden ihren Arbeitsplatz verlieren

Euroscript Satellite

Euroscript, eines der führenden Unternehmen im Bereich Sprachdienstleistungen (z. B. Übersetzungen von Texten) und Dokumentenmanagement, wurde im August 2013 darüber informiert, dass sein wichtigster Kunde, das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union mit Sitz in Luxemburg, das Unternehmen nicht mehr als Auftragnehmer für das Offizielle Amtsblatt der Europäischen Union (Abl.) ausgewählt hat.

Der Verlust des Auftrags, der 35 % des Gesamtertrags von Euroscript Luxembourg s.à r.l. ausmacht, hat das Fortbestehen des Unternehmens in Gefahr gebracht und die Eröffnung von Verhandlungen über die Erstellung eines Sozialplans erforderlich gemacht.

Die Personalvertreter (allesamt OGBL-Mitglieder) des Unternehmens haben sich mit Unterstützung ihrer Gewerkschaftssekretäre während insgesamt neun Sitzungen dafür eingesetzt, die Anzahl der betroffenen Mitarbeiter zu senken und begleitende Maßnahmen sowie finanzielle Entschädigungen auszuhandeln.

Wenngleich das Ergebnis der Verhandlungen eines Sozialplans angesichts der prekären Situation der entlassenen Mitarbeiter niemals als Erfolg bezeichnet werden kann, haben die Personalvertreter und ihre Gewerkschaft unter anderem Folgendes erreicht:

  • Verringerung der Anzahl der betroffenen Mitarbeiter von 81 auf 73;
  • außergesetzlich vereinbarte Abfindungen in Abhängigkeit von Betriebszugehörigkeit und Alter des entlassenen Mitarbeiters in Höhe von 110 € bis 190 € pro Monat der Betriebszugehörigkeit;
  • Anwesenheitsprämie in Höhe von 50 € für jeden Tag, an dem effektiv während der Kündigungsfrist gearbeitet wird;
  • Priorität im Falle einer Wiederbeschäftigung, Steuerbefreiung, Wiedereingliederungshilfe.

Der Sozialplan gilt für alle Personen, die bis zum 31. März 2014 aus nicht personenbedingten Gründen entlassen werden.

Die Europäische Union muss ihre Vorgehensweise im Zusammenhang mit ihren Ausschreibungen ändern

Bereits seit Jahren fordert der OGBL im Zusammenhang mit öffentlichen Ausschreibungen die Europäischen Institutionen dazu auf, neben dem niedrigsten Preis auch andere Aspekte zu berücksichtigen, darunter insbesondere soziale Aspekte, die Arbeits- und Vergütungsbedingungen, die Auslagerung von Tätigkeiten in Niedriglohnländer …

Wenngleich der Auftrag, den Euroscript verloren hat, von der luxemburgischen Gesellschaft „Imprimerie Centrale“ übernommen wird, so lässt diese den größten Teil der Vertragsleistungen von einer Niederlassung in einem Niedriglohnland erbringen.

Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Dienstleistungen und Energie
am 17. September 2013