Ein neuer gesetzlicher Rahmen gegen Mobbing am Arbeitsplatz

Am 9. März 2023 wurde das neue Gesetz zum Schutz der Arbeitnehmer vor Mobbing am Arbeitsplatz in der Abgeordnetenkammer verabschiedet.

Die Einführung eines gesetzlichen Rahmens entspricht einer langjährigen Forderung des OGBL, der bereits 2009 mit dem LCGB und der UEL ein branchenübergreifendes Abkommen über Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz unterzeichnet hatte, um eine gewisse Rechtslücke zu schließen. Der OGBL begrüßt die Initiative der Regierung, über diese branchenübergreifende Vereinbarung hinaus einen gesetzlichen Rahmen zur Bekämpfung von Mobbing am Arbeitsplatz einzuführen. Auch wenn der Text noch einige offensichtliche Lücken aufweist, so gibt es doch eine Reihe von Neuerungen, die den Schutz der Opfer stärken und den Arbeitgeber in den Mittelpunkt der gesetzlichen Vorgaben stellen.

Ein Text, der eine Beteiligung der Gewerbeinspektion vorsieht

Neben den an die branchenübergreifende Vereinbarung zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern angelehnten Elementen bezüglich der Maßnahmen, die der Arbeitgeber ergreifen muss, wenn er über einen Fall von Mobbing in seinem Unternehmen informiert wird, sieht das neue Gesetz nun auch eine Einbeziehung der Gewerbeinspektion in den Prozess vor. Wenn der Arbeitnehmer (oder die Personaldelegation mit Einverständnis des Arbeitnehmers) nämlich der Meinung ist, dass die Mobbingsituation nach der Umsetzung der Maßnahmen fortbesteht, oder wenn der Arbeitgeber es unterlässt, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, kann der Arbeitnehmer (oder die Personaldelegation mit Einverständnis des Arbeitnehmers) dann die Gewerbeinspektion einschalten.

Die Gewerbeinspektion muss das mutmaßliche Opfer und den mutmaßlichen Täter (oder ggf. andere Arbeitnehmer und den Arbeitgeber oder seinen Vertreter) anhören und dem Arbeitgeber innerhalb von 45 Tagen nach Erhalt der Unterlagen einen vollständigen Bericht vorlegen. Wenn die Gewerbeinspektion feststellt, dass Mobbing vorliegt, wird der Arbeitgeber aufgefordert, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Mobbingsituation sofort zu beenden.

Eine breite Definition des zeitlichen und räumlichen Rahmens

Das neue Gesetz enthält eine recht weit gefasste Definition von Mobbing im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis. Die zeitliche Dimension beinhaltet eine Wiederholung oder Systematisierung der Handlungen, ohne jedoch einen bestimmten Zeitraum zu definieren. Die räumliche Dimension erstreckt sich über den physischen Ort der Arbeit hinaus.

So sind beispielsweise eine Geschäftsreise oder -fahrt, eine externe Schulung oder Kommunikation während oder außerhalb der Arbeitszeit Teil des Arbeitsverhältnisses. Diese kurze Definition von Mobbing kann nun auf eine Vielzahl von Situationen angewendet zu werden, ohne eine davon auszuschließen.

Ein Schutz für die Opfer und eine unterstützende Rolle der Personaldelegation

Das Gesetz sieht außerdem vor, dass die Personaldelegation eine begleitende und beratende Rolle gegenüber dem Opfer einnimmt. Der Arbeitnehmer, der sich als Opfer fühlt, kann nun seinerseits die fristlose und folgenlose Kündigung seines Arbeitsvertrags aus schwerwiegenden Gründen beantragen, wobei ihm in bestimmten Fällen sogar Schadensersatz zugesprochen werden kann.

Lücken im Gesetz, die durch eine vorherige Konsultation des OGBL hätten vermieden werden können

Als der Gesetzesentwurf im Juli 2021 vorgelegt wurde, hatte der OGBL sein Bedauern darüber zum Ausdruck gebracht, dass er als größte Gewerkschaft des Landes und insbesondere als Unterzeichner des bestehenden branchenübergreifenden Abkommens über Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz nicht vorab konsultiert worden war.

Auch wenn der OGBL die Initiative der Regierung begrüßt, einen echten gesetzlichen Rahmen zum Schutz der Opfer von Mobbing am Arbeitsplatz einzuführen, sind wir der Meinung, dass das Gesetz in vielen Punkten nicht weit genug geht. So müsste die Gewerbeinspektion, um ihre Aufgaben erfüllen zu können, in diesem Bereich über mehr Mittel und Kompetenzen verfügen, was im Gesetz nicht explizit vorgesehen ist. Andere Einrichtungen wie z. B. die Arbeitsmedizin, sollten ebenfalls für diese Problematik mobilisiert werden können.

Zweitens berührt das Gesetz nicht den grundlegenden Punkt der Beweislast, die weiterhin beim Opfer liegt. Wie jeder weiß, ist es für ein Mobbingopfer in der Praxis jedoch nach wie vor sehr schwierig, Mobbing zu beweisen. Der Aspekt des Kündigungsschutzes sollte auch auf Zeugen ausgedehnt werden, da diese in Mobbingfällen von entscheidender Bedeutung sind und genauso geschützt werden müssen wie die Opfer. Darüber hinaus sind die Bußgelder für Arbeitgeber, die ihren Verpflichtungen in Bezug auf die notwendigen Maßnahmen zur Beendigung der Handlungen nicht nachkommen, nach wie vor sehr wenig abschreckend. Die Rolle der Personaldelegation wird nicht ausreichend hervorgehoben. Und die Unterstützung und Begleitung mutmaßlicher Opfer durch repräsentative Gewerkschaften ist in dem Text sogar völlig inexistent. Der Grundsatz der Diskretion, der notwendig ist, um die Würde und das Privatleben der beteiligten Personen zu schützen, wird seinerseits nicht ausreichend berücksichtigt.

Wie steht es schließlich mit der 2009 zwischen den Sozialpartnern geschlossenen branchenübergreifenden Vereinbarung, die auch die Problematik der Gewalt am Arbeitsplatz abdeckt, die im verabschiedeten Gesetz völlig vergessen wurde? Auf den ersten Blick bleibt diese Vereinbarung in Kraft, zumindest für die Aspekte, die nicht vom neuen Gesetz abgedeckt werden. Dies kann jedoch in der Praxis zu Rechtsunsicherheiten führen.

Abschließend und um auf diese verschiedenen Problematiken einzugehen, besteht der OGBL darauf und fordert seine vorherige Konsultation bei einer nächsten Revision des Gesetzes, das zwar einen Schritt nach vorne darstellt, aber aus den verschiedenen genannten Gründen lückenhaft bleibt.

Manon Meiresonne Beigeordnete Zentralsekretärin

Ein Durchbruch bei der Steuertabelle, aber der Kampf geht weiter!

Der OGBL-Nationalvorstand hat sich am 28. März in der Maison du Peuple in Esch/Alzette versammelt. Dabei ging er zunächst auf das im März abgeschlossene Tripartite-Abkommen ein. „Es ist ein gutes Tripartite-Abkommen (…) Es stellt eine große Unterstützung für die Kaufkraft der Haushalte dar“, betonte die OGBL-Präsidentin.

Die in diesem Abkommen, sowie im Abkommen vom September 2022 festgehaltenen Maßnahmen haben auch dazu beigetragen, die Inflation unter Kontrolle zu halten. In diesem Zusammenhang ist es interessant zu beobachten, dass Luxemburg derzeit die niedrigste Inflationsrate in ganz Europa aufweist, gefolgt von Belgien – neben Luxemburg eines der wenigen anderen Länder, die über ein Lohnindexierungssystem verfügen. Diese Zahlen belegen einmal mehr, dass die von allen gewerkschaftsfeindlichen Kreisen vertretene These, der Index würde die Inflation selbst anheizen, der sogenannte „Selbstzünder-Effekt“, ein reiner Mythos bleibt.

2Angesichts einiger Kritikpunkte an den im Rahmen dieses Tripartite-Abkommens beschlossenen Maßnahmen – der angeblich fehlenden sozialen Ausrichtung – war es dem Nationalvorstand auch wichtig, mehrere Dinge klarzustellen. Zunächst einmal muss daran erinnert werden, dass die Kaufkraftkrise derzeit bis in die Mittelschicht reicht und es daher sehr wichtig war, dafür zu sorgen, dass nicht nur Haushalte mit geringem Einkommen, sondern auch Haushalte mit mittlerem Einkommen unterstützt werden.
Zweitens muss man sehen, dass die Deckelung der Energiepreise ebenfalls eine soziale Maßnahme darstellt. Denn obwohl auch Spitzenverdiener von der Deckelung der Energiepreise profitieren, bleiben die Hauptnutznießer dennoch die Gering- und Mittelverdiener, die im Durchschnitt einen viel größeren Teil ihres Einkommens für Energiekosten ausgeben.

Die Erhöhung der Steuergutschrift für notarielle Urkunden beim Erwerb von Wohneigentum („bëllegen Akt“), die sich hauptsächlich an junge Berufstätige richtet, hat angesichts der Zielgruppe dieser Maßnahme an sich auch eine soziale Dimension.
Was schließlich die Anpassung der Steuertabelle an die Inflation betrifft – die die Hauptforderung des OGBL im Rahmen dieser Tripartite-Verhandlungen darstellte und teilweise im Abkommen umgesetzt wurde – erinnert der Nationalvorstand daran, dass, auch wenn die hohen Löhne ebenfalls davon profitieren, es wiederum die kleinen und mittleren Löhne sind, die am meisten davon profitieren, wohl wissend, dass diese die Hauptopfer der „kalten Progression“ sind, die sich aus der Nichtanpassung der Tabelle an die Inflation ergibt.

1Der OGBL wollte seine Forderung nach einer Anpassung der Steuertabelle an die Inflation auch in einen anderen Zusammenhang stellen und erinnerte daran, dass der OGBL im Übrigen über einen weitaus umfangreicheren Forderungskatalog im Steuerbereich verfügt. Da die Regierung jedoch schon seit einiger Zeit deutlich gemacht hatte, dass sie in dieser Legislaturperiode keine große Steuerreform mehr durchführen würde, hatte der OGBL beschlossen, sich auf diese eine Forderung zu konzentrieren, die angesichts des aktuellen Drucks auf die Kaufkraft der Haushalte mehr als dringlich geworden war. In der Tat hätten die Haushalte, wenn nichts unternommen worden wäre, zwischen 2017 und Ende 2023 nicht weniger als 8 Steuererhöhungen hinnehmen müssen. Bei einem Bruttolohn von 5.000 Euro – der Einkommensstufe, die derzeit am stärksten von der kalten Progression betroffen ist – hätte dies in diesem Zeitraum eine Steuererhöhung von rund 2.000 Euro pro Jahr bedeutet. „Es war dringend notwendig, auf dieser Ebene etwas zu tun, um die Kaufkraft der Haushalte zu stärken. Wir haben nicht alles erreichen können. Wir haben dies unterstrichen, aber es ist ein sehr wichtiger erster symbolischer Schritt. Und wir fordern weiterhin die vollständige Anpassung“, so Nora Back. Dieser Durchbruch ist umso wichtiger, als die Regierung eine Woche vor der Tripartite noch strikt dagegen war und diese Art von Maßnahme als „unverantwortlich“ und als „finanzpolitisches Hara-Kiri“ bezeichnete.

Die anderen Forderungen des OGBL im Bereich des Steuerwesens sind jedoch nicht vergessen. Ganz im Gegenteil. Die Steuerpolitik in Luxemburg ist nach wie vor zutiefst ungerecht und es gilt, diese Tendenz umzukehren. Der OGBL beabsichtigt im Übrigen, seine Forderungen an die Adresse der politischen Parteien im Hinblick auf die Nationalwahlen im Oktober 2023 klar zu formulieren.

5In Sachen Steuern fordert der OGBL neben der vollständigen Anpassung der Tabelle an die Inflation insbesondere eine Steuerbefreiung des gesetzlichen Mindestlohns, die Streckung der Tabelle, damit die Steuerlast langsamer mit dem Einkommen steigt, sowie die Einführung von zusätzlichen Steuerstufen für die höchsten Einkommen.

Der OGBL weist aber auch auf eine andere eklatante Ungerechtigkeit hin: Die Kapitaleinkommen werden skandalöserweise weniger besteuert als die Einkommen aus der Arbeit. Auch hier ist es an der Zeit zu handeln.

Eine weitere Priorität des OGBL im Hinblick auf die Nationalwahlen im Oktober ist der soziale Mindestlohn, der unbedingt und strukturell erhöht werden muss. Dieser ist in den letzten Jahren nur um bescheidene 0,9 % gestiegen, obwohl der OGBL bereits seit Jahren eine Erhöhung um 10 % fordert.

Eine weitere Hauptforderung des OGBL an die politischen Parteien im Hinblick auf die Wahlen ist die Reform des Kollektivvertragsgesetzes. Dieses ist nämlich nicht mehr an die wirtschaftliche Realität des Landes angepasst. Im Koalitionsprogramm war eine solche Reform vorgesehen, aber leider wurde sie nicht umgesetzt. Hier bleibt noch alles zu tun.
Wenig überraschend will der OGBL auch genau darauf achten, wie sich die Parteien in Bezug auf den Index positionieren, der für den OGBL eine rote Linie bleibt. Schließlich stellen die Arbeitszeitverkürzung sowie die Verteidigung und sogar die Verbesserung unseres Rentensystems zwei weitere Hauptforderungen des OGBL im Hinblick auf die Parlamentswahlen dar.

Die 1. Mai-Rede des OGBL wird sicherlich ausführlicher auf diese Forderungen eingehen.

>> Ein neues Tripartite-Abkommen, das die Kaufkraft stärkt und den Index sichert

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Vive den 1. Mee!

Wer den OGBL kennt, weiß dass jedes Jahr um diese Jahreszeit die Vorbereitungen zum 1. Mai voll im Gange sind. Die Wichtigkeit dieses Feiertags und seine Bedeutung sind unseren Lesern bekannt.

Doch in einem politischen Superwahljahr, wo PolitikerInnen sich ständig auf Wahlveranstaltungen in Szene setzen, und der Kalender der Feste und Konzerte gut gefüllt ist, riskiert unser Gewerkschaftsfeiertag in der Masse unterzugehen. Auch wenn wir an diesem Tag, wie seit über 15 Jahren, wieder zusammen in der Abtei Neumünster feiern, ist unser 1. Mai so viel mehr als nur ein Konzert. Und auch wenn besonders dieses Jahr, der eine oder andere Politiker mit uns anstoßen wird, ist unser Tag der Arbeit so viel mehr als nur ein Fest.

Deshalb ist es uns wichtig daran zu erinnern, dass dieser eine Tag im Jahr, den Männern und Frauen gedenkt, die sich seit Beginn der Gewerkschaftsbewegung für die großen sozialen Errungenschaften eingesetzt haben. Der 1. Mai wird gefeiert und so soll es auch sein. Aber wir feiern nicht nur die gewerkschaftlichen Erfolge der Vergangenheit! Wer die Erfolge der Vergangenheit feiert, muss sie auch verteidigen und weiter ausbauen. Deshalb ist der 1. Mai auch ein Tag der politischen Forderungen für die Zukunft.

In diesem Sinne, hat der OGBL entschieden die kulturellen Festlichkeiten wieder mit seinem politischen 1. Mai zu verbinden. Alles soll an einem Tag stattfinden. Am Vormittag werden wir uns versammeln zur 1. Mai-Rede, bevor das Fest der Arbeit und der Kulturen anschließend stattfinden wird. Jedes Jahr finden sich dort viele Menschen wieder, um zu feiern, sich Konzerte anzuhören, an Workshops teilzunehmen und Vorführungen anzuschauen. Freunde und Familie, MilitantInnen und Mitglieder des OGBL kommen zusammen, um das zu leben, was eine Gewerkschaft ausmacht. Der soziale Zusammenhalt.


Am Vormittag werden wir uns
versammeln zur 1. Mai-Rede, bevor das Fest der Arbeit und der
Kulturen anschließend stattfinden wird.


Wie bereits erwähnt, ist es dieses Jahr, nur wenige Monate vor den nationalen politischen Wahlen, besonders wichtig für den OGBL seine Hauptforderungen an die politischen Parteien zu richten.

Für mehr Steuergerechtigkeit. Für die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns. Für eine Arbeitszeitverkürzung mit vollem Lohnausgleich. Für die Verbesserung unseres Rentensystems. Und, selbstverständlich, für die Verteidigung des Index.

Diese und viele weitere Forderungen für eine sozial gerechtere Zukunft gilt es zu stellen, am 1.Mai und darüber hinaus.

Denn gerade in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit, multiplen Krisen und steigender Inflation wird die kollektive Stärke der Arbeitenden immer wieder angegriffen. Dies zeigt sich auch zurzeit deutlich in unseren Nachbarländern, wo versucht wird, die Gewerkschaftsbewegung zu schwächen. Hier wird deutlich, allein die Solidarität in der Gewerkschaft wehrt sämtliche Angriffe erfolgreich ab.

In Zeiten von Angstmacherei und ständiger Angriffe auf unsere Löhne und sozialen Errungenschaften, brauchen wir mehr denn je starke Gewerkschaften. Auch deshalb müssen wir zahlreich präsent sein am 1. Mai 2023.

Die Vorwahlzeit ist auch Zeit politische Bilanz zu ziehen.

Politik kann nicht den Anspruch erheben erfolgreich gewesen zu sein, wenn soziale Ungleichheiten verschärft wurden, anstatt verringert.

Wir brauchen keine falschen Versprechen, sondern starke Aktionen. Der 1.Mai ist auch ein Moment der Regierung den Spiegel vorzuhalten und politische Prioritäten neu zu definieren. Auch deshalb stehen wir zusammen am 1. Mai 2023.

Nur gemeinsam sind wir stark für unsere Zukunft.
Es lebe die internationale Solidarität, es lebe die Freie Gewerkschaftsbewegung und es lebe der 1. Mai!

Nora Back, Präsidentin des OGBL

Der neue Index ist da … aber es war eine Schwergeburt!

Alle Löhne und Renten werden am 1. April 2023 um 2,5 % erhöht. Der neue Index ist da, aber es war eine Schwergeburt.

So dauerte es nicht weniger als neun Monate, bis der neue Index endlich in den Geldbeuteln der Menschen ankam. Während eine solche Frist bei einer Schwangerschaft durchaus üblich ist, ist sie bei einem Index weniger üblich.

Die Auszahlung dieser Indextranche, die eigentlich am 1. Juli 2022 ausgelöst und fällig war, wurde auf April 2023 verschoben, da die Regierung im März 2022 beschloss, den Index massiv zu manipulieren und insbesondere eine Mindestfrist von 12 Monaten zwischen der Auszahlung von zwei Indextranchen vorzusehen, und dies unabhängig von der Höhe der Inflation.

Nur der OGBL hat sich damals gegen diese Indexmanipulation gewehrt und nur der OGBL hat sich geweigert, das Tripartite-Abkommen vom März 2022 zu unterzeichnen, das diese Maßnahme enthielt, die den Index in große Gefahr brachte.

Von allen Seiten angegriffen, hielt der OGBL dennoch an seiner roten Linie fest: Auf keinen Fall am Index rütteln! Tausende von Delegierten und Militanten des OGBL mobilisierten sich daraufhin und gingen auf die Straße. Alle Strukturen des OGBL beteiligten sich an einem erbitterten Kampf zur Verteidigung dieses Pfeilers des luxemburgischen Sozialmodells. Und der Kampf hat sich gelohnt: Einige Monate später wurde in einer weiteren Tripartite, diesmal mit dem OGBL, beschlossen, den Index wieder normal funktionieren zu lassen. Ohne den Widerstand des OGBL und ohne die normale Wiederherstellung des Indexes wäre beispielsweise auch die im Februar dieses Jahres ausgezahlte Indextranche verschoben worden, und zwar um 14 Monate. Ursprünglich war nämlich vorgesehen, dass diese Tranche erst am 1. April 2024 ausgezahlt werden sollte, wobei die Logik von 12 Monaten zwischen zwei Tranchen beibehalten werden sollte.

Leider wurde die Verschiebung der eigentlich im Juli fälligen Indextranche von der Regierung beibehalten, sodass diese Tranche schließlich im April 2023 ausgezahlt wird. Es ist jedoch anzumerken, dass mit der Auszahlung dieser Tranche die im März 2022 eingeleitete Manipulation des Index nun endgültig beendet ist.

Den Index hat nur der OGBL verteidigt.

Und er wird dies auch weiterhin tun, so oft wie nötig.

Der Index ist in aller Munde.

Wir verteidigen ihn.


a_red_shopping_bagEinige Arbeitnehmer und Rentner können eine böse Überraschung erleben, wenn sie ihre Gehalts- oder Rentenabrechnung für den Monat April sehen. Denn trotz der Auszahlung einer neuen Indextranche könnte sich der Nettobetrag ihres Gehalts oder ihrer Pension als niedriger erweisen als im Vormonat. Dies ist darauf zurückzuführen, dass der im letzten Jahr von der Regierung eingeführte degressive Steuerkredit „Energie“ ab April nicht mehr besteht.

Dieser Steuerkredit war durch das „Tripartite“-Abkommen vom März 2022 – das bekanntlichnicht vom OGBL unterzeichnet wurde – eingeführt worden, um gewissermaßen die Verschiebung der Indextranche vom 1. Juli 2022 auf den 1. April 2023, aber auch die Erhöhung der CO2-Steuer, für die unternen Lohnkategorien zu „kompensieren“. Der OGBL hat solchen zeitlich begrenzten Maßnahmen immer strukturelle Maßnahmen vorgezogen, wie die Anpassung der Steuertabelle an die Inflation oder auch die Erhöhung, die Ausweitung der Anzahl der Empfänger und die regelmäßige Anpassung der Teuerungszulage.

In Ermangelung anderer Maßnahmen hofft er nun, dass der auf der letzten Tripartite beschlossene neue Steuerkredit „Konjunktur“, der die Nichtanpassung der Steuertabelle ausgleichen soll und rückwirkend zum 1. Januar 2023 angewendet werden soll, bald in der Abgeordnetenkammer verabschiedet und an die Begünstigten ausgezahlt wird. Die Haushalte haben es bitter nötig.


Mitgeteilt vom OGBL am 4. April 2023

Welche Zukunft für die Beschäftigten des Luxemburger Satellitenbetreibers?

Nachdem die SES-Direktion am 29. März 2023 eine mögliche Fusion zwischen SES und Intelsat angekündigt hat, macht sich der OGBL, die Mehrheitsgewerkschaft im Unternehmen, Sorgen um die Zukunft der Beschäftigten des luxemburgischen Satellitenkonzerns.

Bereits seit mehreren Monaten kursieren Gerüchte über eine mögliche Fusion. Die SES-Direktion scheint versucht zu haben, den Weg dafür zu ebnen, indem sie einen neuen, tiefgreifenden Reorganisationsprozess eingeleitet hat.

Im Februar informierte die SES-Direktion die Personalvertreter der verschiedenen SES-Einheiten (nicht nur in Luxemburg, sondern auch im Ausland, insbesondere in Deutschland und den Niederlanden) über eine künftige interne Reorganisation. Im März informierte Steve Collar, CEO von SES, die 650 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Luxemburg offiziell über die tiefgreifende Umgestaltung von SES zu einer “marktorientierten Organisation”, die “ihrem Auftrag gerecht wird”.

In den vergangenen Wochen wurden den Mitarbeitern – vor allem dem mittleren und höheren Management – nach und nach neue Stellen angeboten, aber auch einvernehmliche Kündigungen ausgesprochen.

Zur Erinnerung: Der in Luxemburg ansässige Satellitenbetreiber hat in den letzten Jahren eine ziemlich unruhige Zeit mit mehreren kleineren und größeren Umstrukturierungen hinter sich, darunter ein letztes großes Umstrukturierungsprogramm im Jahr 2020 (“Simplify and Amplify”, S&A), das im August 2020 in letzter Minute zum Abschluss eines Plans zur Aufrechterhaltung der Beschäftigung (plan de maintien de l’emploi, PME) und zur Verlängerung dieses PME im Jahr 2022 (er läuft am 31. August 2023 aus) geführt hat. Rund 50 Beschäftigte konnten und können durch die Aushandlung dieses PME gerettet werden, der einerseits interne Umschulungsmaßnahmen auf (bestehende und künftige) freie Stellen und andererseits die Einführung staatlicher Instrumente wie Anpassungsvorruhestand, befristete Wiederbeschäftigungsbeihilfen und Einstellungsbeihilfen vorsieht. Folglich ist die Beteiligung des Staates an diesem Umstrukturierungsprozess nicht unerheblich.

Dies hat SES jedoch nicht daran gehindert, im Jahr 2020 eine Niederlassung in Bukarest zu eröffnen und seine Aktivitäten in Rumänien rasch auszubauen, während der Staat in Luxemburg Maßnahmen zur Erhaltung von Arbeitsplätzen finanziell unterstützt. Die Aktivitäten in Rumänien hätten auch in Luxemburg angesiedelt werden können, da es in Betzdorf weder an Platz noch an Personal mangelt.

Die Bestätigung von SES, dass Fusionsverhandlungen mit Intelsat SA geführt werden, weckt unangenehme Erinnerungen und der OGBL fragt sich, ob die Arbeitsplätze in Luxemburg erhalten bleiben, da Fusionen in der Regel mit Stellenabbau verbunden sind.

Deshalb fordert der OGBL den Minister für Kommunikation und Medien, Premierminister Xavier Bettel, auf, seiner Verantwortung gerecht zu werden und dafür zu sorgen, dass die Interessen der Arbeitnehmer bei den Verhandlungen und beim Abschluss dieser möglichen Fusion gewahrt bleiben. Der Staat ist mit 33,3% der Stimmrechte im Verwaltungsrat ein wichtiger Aktionär von SES. Daher müssen Garantien verlangt werden, dass es zu keinem Personalabbau kommt und dass SES die Mehrheit an dem neuen Unternehmen behält, das aus der Fusion hervorgehen wird. Jede Vereinbarung, die ausschließlich durch steuerliche Überlegungen, Kosteneinsparungen, Personalabbau und die Schwächung des Standorts Luxemburg motiviert ist, muss abgelehnt werden.

Schließlich stellt sich erneut die Frage der Arbeitnehmervertretung im Verwaltungsrat der SES SA. Der OGBL betont, dass es sehr bedauerlich ist, dass SES sich bisher geweigert hat, Arbeitnehmervertreter als stimmberechtigte Mitglieder im Verwaltungsrat der SES SA zuzulassen, wie es der OGBL mehrfach gefordert hat. Dies würde den Arbeitnehmern ein Mitspracherecht bei der Entscheidungsfindung innerhalb des Unternehmens ermöglichen und dem Personal die Gewissheit geben, in diesem Entscheidungsgremium vertreten zu sein, wie es das Gesetz vorsieht. Derzeit sind Personalvertreter nur im Verwaltungsrat von SES Astra vertreten, der bis 2001 das Entscheidungsgremium war. Im Laufe der Zeit hat sich die Struktur der Gruppe jedoch stark verändert und wichtige Entscheidungen werden nun in der SES AG getroffen und diskutiert. Eine Personalvertretung im Verwaltungsrat der SES AG ist daher notwendig.

Auf jeden Fall fordert der OGBL den Staat auf, eine aktive Rolle bei den Fusionsverhandlungen zu spielen und sich für den Erhalt der Arbeitsplätze in Luxemburg einzusetzen.

Mitgeteilt vom Syndikat Dienstleistungen und Energie des OGBL
den 3. April 2023

Gemeinsam für die Aufwertung des Handwerks

Nachdem sich die Association des Maîtres d’Enseignement du Luxembourg (AMELUX a.s.b.l.) und der OGBL bereits seit mehreren Monaten gemeinsam für die Aufwertung des Handwerks und der beruflichen Erstausbildung einsetzen, haben sie ihre Zusammenarbeit nun formalisiert und vertieft.

So wurde kürzlich ein Kooperationsabkommen zwischen den beiden Organisationen unterzeichnet, das die Integration der AMELUX in die Strukturen des OGBL, genauer gesagt in sein Syndikat Erziehung und Wissenschaft (SEW/OGBL), vorsieht. Die AMELUX wird somit in die Strukturen des SEW/OGBL integriert und wird von nun an an den gewerkschaftlichen Aktivitäten teilnehmen und in allen Fragen der beruflichen Erstausbildung eng mit der Abteilung des Secondaire des Syndikats zusammenarbeiten.

Gleichzeitig verpflichtet sich der OGBL, die AMELUX in ihren Bemühungen zur Aufwertung des Handwerks und zur Verteidigung der beruflichen Interessen der Ausbildungsmeister (maîtres d’enseignement) in der öffentlichen Schule zu unterstützen, angefangen bei ihrer Forderung, den Meisterbrief auf das Niveau 6 des luxemburgischen Qualifikationsrahmens (cadre luxembourgeois des qualifications – CLQ) anzuheben.

Mitgeteilt von AMELUX und OGBL,
am 30. März 2023