Ne négligeons pas la recherche fondamentale !

Dans le cadre des discussions en cours sur la réforme des centres de recherche publics, une délégation de l’OGBL, comprenant Danièle Nieles, membre du Bureau exécutif, Frédéric Krier, conseiller du Bureau exécutif, ainsi que trois de ses délégués dans le secteur, à savoir Stéphane Jacquemart (président de la délégation du CRP Henri Tudor), Laurent Vallar (président de la délégation du CRP Santé) et Philippe Liégeois (président de la délégation du CEPS/INSTEAD) ont rencontré les députés Anne Brasseur et Eugène Berger du groupe parlementaire DP.

Les représentants de l’OGBL y ont exposé leurs remarques et critiques par rapport au projet de loi récemment déposé par le ministre François Biltgen. S’ils partagent l’orientation globale du projet visant à un renforcement du secteur et à une collaboration accrue entre les différents Centres, ils se posent néanmoins des questions par rapport à certains éléments du projet. Ainsi, le Conseil de concertation tel qu’il est conçu dans le projet de loi risque d’empiéter sur les compétences de la délégation du personnel, étant donné qu’il reprend certaines de ses attributions. Les deux parties sont d’accord qu’un tel conseil, si le législateur le maintient, devrait s’occuper des questions liées à la politique de la recherche et non fonctionner comme une sorte de comité mixte amoindri avec voix uniquement consultative. En ce qui concerne des questions directement liées au personnel, l’OGBL préconise de prévoir un alignement sur le nouveau projet de loi sur le dialogue social dans les entreprises pour tous les Centres de recherche. En outre, la durée des mandats des membres du Conseil de concertation devrait être harmonisée avec celle de la délégation du personnel.

L’OGBL se prononce également pour une représentation des salariés au sein des conseils d’administration des CRP, à l’instar d’autres établissements publics tel le Centre hospitalier de Luxembourg, afin de permettre un dialogue plus efficace et de favoriser la cohésion interne.

D’autres sujets adressés concernaient le mandat du directeur général, les droits des chercheurs sur les fruits de leur recherche (droits d’auteur et participation aux revenus tirés de la valorisation des résultats de la recherche) ou encore la question de l’obligation de confidentialité. Une autre question concerne l’article 49 qui prévoit le maintien des contrats actuels des collaborateurs «pour autant que les besoins du service ou du département l’exigent». Les deux parties sont d’avis que cette formulation est peu claire et que dans tous les cas le droit commun, dans ce cas-ci les dispositions en cas de changement d’une clause essentielle du contrat, devrait être appliqué.

Les deux parties sont d’accord qu’il n’est possible d’avoir des Centres de recherche avec une renommée internationale et qui ont vocation de former des doctorants, si de l’autre côté le gouvernement veut mettre l’accent uniquement sur la recherche appliquée. Il faut également maintenir un lien constant avec la recherche fondamentale.

Le groupe parlementaire DP a remercié l’OGBL et ses délégués pour ce premier échange de vues, qui a notamment permis d’entendre l’avis des représentants du personnel des CRP et du CEPS/INSTEAD.

Communiqué par l’OGBL
le 1er mars 2013

Beschäftigungspolitik muss in erster Linie den Arbeitnehmern und nicht den Aktionären dienen!

Jean-Claude Reding, Präsident des OGBL
Jean-Claude Reding, Präsident des OGBL

Europaweit nehmen die sozialen Ungleichheiten, die Armut zu und die Arbeitslosigkeit steigt auf Rekordhöhe. Luxemburg bleibt nicht von dieser Entwicklung verschont, auch wenn wir im europäischen Vergleich gut gestellt bleiben.

Wir haben niedrige Staatsschulden  und  ein geringes öffentliches Haushaltsdefizit.

Wir haben die drittniedrigste Arbeitslosenrate in der Europäischen Union. Für die Betroffenen ist dies aber kein Trost, die Arbeitslosigkeit bleibt für den einzelnen und seine Familie eine Katastrophe. Deshalb ist es richtig, wenn der Arbeitsminister zusammen mit den Gewerkschaften und den Arbeitnehmerverbänden darüber berät, welche Initiativen notwendig und möglich sind, um den betroffenen Menschen zu helfen und darüberhinaus zu verhindern, dass Menschen unverschuldet in Arbeitslosigkeit geraten.

Für den OGBL sind die Zielgruppen, die augenblicklich besonders geschützt werden müssen klar. Es sind die Jugendlichen, die Schwierigkeiten haben eine Arbeit zu finden oder in schlecht bezahlte, unsichere, prekäre Arbeitsverhältnisse abgedrängt werden. Es sind Arbeitnehmer ab 50, die ihre Arbeit durch Restrukturierungen, Delokalisierungen und Konkurse verlieren. Wir haben dem Arbeitsminister unsere Vorstellungen und Vorschläge zum Thema Beschäftigungspolitik zugestellt und sie allen Beteiligten am 20. Februar im „Comité permanent du travail et de l’emploi“ vorgestellt. Es ist wichtig Arbeitslose sozial abzusichern und zu versuchen ihnen über unterstützende Maßnahmen  („CAE, CIE, Mesures pour l’emploi, stages d’insertion, mesures de formation, aide au réemploi …“)  zu helfen den Einstieg oder den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu schaffen, ihnen eine fair bezahlte Arbeit mit korrekten Arbeitsbedingungen zu vermitteln. Aber all dies genügt nicht.

 

Soziale Verantwortung der Betriebe gesetzlich regeln

Es gilt Entlassungen zu vermeiden. Deshalb müssen die arbeitsrechtlichen Schutzmaßnahmen verstärkt und nicht gelockert werden, deshalb müssen die Rechte der Personalvertreter gestärkt und die soziale Verantwortung der Betriebsführungen und besonders der Kapitaleigner gesetzlich festgehalten werden. Wie steht es so schön in der deutschen Verfassung: Eigentum verpflichtet! Es gilt aber nicht nur Arbeitsplätze abzusichern, sondern auch neue zu schaffen und auch in diesem Zusammenhang ist das Mitspracherecht der Arbeitnehmer und ihrer Vertreter von Bedeutung. Arbeitnehmer haben Ideen, sie wollen gute Arbeit leisten, sie sind innovativ und produktiv, wenn sie ernst genommen werden, respektiert werden und auch finanziell angemessen am Resultat ihrer Arbeit beteiligt werden. Im Vordergrund stehen aber heutzutage in der Betriebswelt nicht so sehr gute Arbeit, Ideen für sinnvolle und qualitativ gute Produkte und Dienstleistungen, sondern eher die kurzfristigen, oft übermäßigen Profiterwartungen der Kapitalbesitzer.

Hier gilt es auch im Sinne einer aktiven Beschäftigungspolitik anzusetzen und die Weichen anders zu stellen. Mitspracherecht, Mitbestimmung gehören zu einer wirksamen Beschäftigungspolitik.

Das Gesetzesprojekt zur Reform der Personalvertretungen beinhaltet etliche Fortschritte und  positive Ansätze für einen verbesserten Sozialdialog im Betrieb. In Punkto Mitbestimmung aber greift es zu kurz. Mitbestimmung kann und darf sich nicht auf ein Informations- und Konsultationsrecht der Personalvertreter und auf ein bescheidenes Mitentscheidungsrecht bei verschiedenen Themen, die die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer betreffen, beschränken.

 

OGBL fordert eine Arbeitnehmervertretung in allen Entscheidungsgremien der Unternehmen

Wirkliche Mitbestimmung bedeutet eine Arbeitnehmervertretung in den betrieblichen Entscheidungsgremien. Und genau in diesem Bereich bleibt alles beim Alten. In den Verwaltungsräten der Betriebe bleiben Arbeitnehmervertreter eine Ausnahme. Es wird zu Recht bemängelt, dass Frauen in Verwaltungsräten unterrepräsentiert sind. Arbeitnehmervertreter, gleich welchen Geschlechts sind in den Verwaltungsräten nicht nur unterrepräsentiert, sondern in den Entscheidungsgremien aller Betriebe, die nicht die Form einer Aktiengesellschaft haben und mindestens 1.000 Arbeitnehmer beschäftigen, eine unbekannte Spezies.

Wäre es 40 Jahre nach der Einführung einer ersten bescheidenen Form von Mitbestimmung nicht an der Zeit ein Zeichen zu setzen und Arbeitnehmervertreter in den Entscheidungsgremien einer größeren Anzahl von Betrieben vorzusehen, egal welche Gesellschaftsform diese haben,  und die Grenze von 1.000 Mitarbeitern massiv herabzusetzen?

Sind die luxemburgischen Parteien, Parlamentarier bereit ein derartiges gesellschaftspolitisches Signal zu setzen oder bleiben sie der Meinung, dass in der Arbeitswelt die Demokratie, sprich das Mitspracherecht für die Arbeitnehmer, den Interessen der Kapitaleigner untergeordnet bleiben soll?

Der OGBL fordert eine fundamentale Reform der Arbeitsmedizin

Anlässlich einer Pressekonferenz am Donnerstag, den 21. Februar hat der OGBL Stellung zu dem von Gesundheitsminister Mars Di Bartolomeo in Auftrag gegebenen und von ausländischen Experten durchgeführten Audit über die Arbeitsmedizin in Luxemburg bezogen.

Der OGBL fordert, dass die Organisation der Arbeitsmedizin in Luxemburg von Grund auf reformiert wird. So müsste die Arbeitsmedizin den heutigen Bedürfnissen der Arbeitnehmer angepasst werden und den neuen Pathologien insbesondere jenen psychosozialer und stressbedingter Natur Rechnung tragen. Um dem Arbeitnehmer besser gerecht zu werden, müsste die  Arbeitsmedizin nach multidisziplinären Kriterien aufgebaut werden.

Der OGBL macht sich auch für die Schaffung eines einheitlichen nationalen arbeitsmedizinischen Dienstes stark, der von einem Tripartite-Gremium geleitet wird. Der sektorielle Ansatz hat nämlich nicht die erwünschten Resultate gebracht. Ein einheitlicher Dienst könnte den Arbeitsärzten eine größere Autonomie und Unabhängigkeit verschaffen.

Für weitere Informationen können sie hier das OGBL-Gutachten lesen (nur auf Französisch).

 

OGBL fordert Familienministerin auf ihre Politik zugunsten der Haushalte mit niedrigem Einkommen zu korrigieren

Eine von Präsident Jean-Claude Reding geleitete OGBL-Delegation wurde am 20. Februar 2013 von Familienministerin Marie-Josée Jacobs zwecks eines Meinungsaustauschs zur Familienpolitik empfangen.

OGBL-Präsident Jean-Claude Reding hinterfragte eingangs den Sinn der substanziellen  Erhöhungen des öffentlichen Transports, die sowohl für die Jugendlichen als auch für die Senioren (Jumbokaart +50%; Seniorkarte + 100%) drastisch ausgefallen sowie der Abschaffung der Vergünstigungen für kinderreiche Familien. Nach Meinung des OGBL haben diese Preissteigerungen nicht nur einen negativen Impakt auf die Inflation, die sie anheizen, wie übrigens auch das Statec in seinem Bericht zur Verbraucherpreisentwicklung im Monat Januar bestätigt, sondern auch eine nachteilige Wirkung in sozialpolitischer Hinsicht insbesondere für die Rentner und die kinderreichen Familien mit niedrigem Einkommen. So muss nun zum Beispiel eine Familie mit drei Kindern, für die ehemals der öffentliche Transport gratis war, im Durchschnitt 550 Euro pro Jahr mehr zahlen.

Der OGBL sieht diese neuen Erhöhungen vor dem Hintergrund anderer für Haushalte mit Kindern ungünstiger Maßnahmen: die Desindexierung der Familienzulagen seit 2006; die Nicht-Anpassung des Kinderbonus an die Inflation seit dessen Einführung,  die Anhebung der Kinderkrippenpreise infolge von Änderungen bei den Chèques-services und die geplante Kürzung der Schulanfangszulage. All diese Maßnahmen zusammen haben zur Folge, dass die sozialen Transfers, das Luxemburger Bollwerk gegen die Armut, ständig an Wert verlieren und die Kaufkraft der Privatpersonen ständig abnimmt. Das Armutsrisiko steigt unaufhörlich für Haushalte mit geringem Einkommen. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken hat der OGBL praktische Lösungsanstöße unterbreitet.

Die Familienministerin zeigte Interesse für die Vorschläge des OGBL, setzte aber entgegen, dass es in Zeiten von Haushaltssanierung außer Frage stehe die Familienzulagen generell zu erhöhen. Sie sei allerdings bereit die Diskussion auf einer selektiven einkommensbezogenen Basis  weiterzuführen.

Der OGBL-Präsident hat diese Bereitschaft zum Dialog seitens der Ministerin begrüßt und sich seinerseits offen für einen weiterführenden Meinungsaustausch bezüglich einer selektiven Anpassung einzelner Familienleistungen erklärt. Er nutzte dann noch die Gelegenheit einen Appell an die Regierung zu richten, doch bitte zuerst den Dialog zu suchen anstatt einseitig Entscheidungen wie die beachtliche Erhöhung der Fahrtausweise für die Jugendlichen und die Senioren und die Abschaffung der Vergünstigungen für kinderreiche Familien zu treffen.

Mitgeteilt vom OGBL
am 20. Februar 2013

OGBL: Die Regierungsentscheidungen heizen die Inflation an

Die Verbraucherpreisindexkommission kam am Dienstag, den 20. Februar zusammen.  Der OGBL war darin durch Danièle Nieles vertreten. Bei dieser Gelegenheit stellte der Statec die Entwicklung des Verbraucherpreisindexes im Monat Januar vor. Wenn dieser auch durch den Winterschlussverkauf bedingt um 0,90% im Vergleich zum vorherigen Monat zurückging, so stellt der OGBL doch fest, dass die Inflation im Januar 2013 größtenteils durch die Erhöhung der administrierten Preise hervorgerufen wurde; die Regierung verspricht übrigens seit 2006 diese unter Kontrolle zu halten. Doch genau das Gegenteil geschieht. In der Tat sind zahlreiche öffentliche Tarife zum 1. Januar angehoben worden.

So sind die Preise für die Kinderkrippen aufgrund der erneuten Änderungen bezüglich der Chèques-services um 4,1%  gestiegen. Die Tarife der Alters- und Pflegeheime nahmen um 1,1% zu. Das Statec macht ebenfalls geltend, dass sich die Preise für den öffentlichen Transport auf die Inflation niederschlagen. So wurden zum Beispiel die Bustarife im Durchschnitt um 25,9% teurer, die Jumbokaart um 50% und die Seniorkarte um 100%. Und nicht zu unterschätzen, die Wasserversorgung und und -entsorgung wurde von verschiedenen Gemeinden um 4,8% heraufgesetzt, und insgesamt sind die Stadtgas- und Naturgastarife am Steigen.

Bei diesem Teil der Inflation handelt es sich um die so genannte „hausgemachte Inflation“, die vermieden werden könnte, wenn sich die öffentliche Hand ein wenig Gedanken um die ständige Aushöhlung der Kaufkraft der Privatpersonen machen würde. Denn Kaufkraftverlust ist gleichbedeutend mit Verlangsamung der Binnenwirtschaft.

Hinzu kommt dann noch der Preisanstieg bei anderen öffentlichen Angeboten wie etwa bei den Parkinggebühren ab dem 1. Februar 2013.

Der OGBL lehnt diese unverantwortliche Politik der ständigen Erhöhung der administrierten Preise in Krisenzeiten und bei wirtschaftlicher Stagnation ab und stellt fest, dass dadurch die nächste Indextranche in diesem Februar erfallen wird. Aufgrund der Manipulation des Systems, die vorsieht, dass egal was geschieht, der Index nicht vor dem Oktober des laufenden Jahres ausbezahlt wird, werden die Arbeitnehmer und Pensionierten erneut sieben Monate Anpassung ihrer Einkommen an die Lebenshaltungskosten verlieren, was wiederum einen weiteren Kaufkraftverlust nach sich ziehen wird.

Der OGBL fordert die Regierung mit Nachdruck auf mit den Sozialpartnern in Dialog zu treten, um andere Mittel zur Kompensierung des erheblichen Kaufkraftverlusts der Privatleute zu finden.

 

Mitgeteilt vom OGBL
am 20. Februar 2013

Der Anstieg der Arbeitslosigkeit darf nicht als Fatalität hingenommen werden

Am 18. Februar hat der OGBL im Rahmen einer Pressekonferenz und im Vorfeld der außerordentlichen Sitzung des permanenten Arbeits- und Beschäftigungsausschusses (CPTE) zur Beschäftigungspolitik seine Vorschläge zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit vorgestellt. Bei dieser Gelegenheit ging Generalsekretär André Roeltgen auf die letzten Entwicklungen des Arbeitsmarkts ein. Im Dezember 2012 hat die Arbeitslosigkeit in Luxemburg ein Rekordniveau erreicht: 16.963 Personen waren als arbeitsuchend bei der ADEM eingeschrieben. Zählt man die Menschen hinzu, die in einer Beschäftigungsinitiative sind, kommt man sogar auf die erschreckende Zahl von 21.726 Personen!

Welche politischen Antworten sollte man dieser beängstigenden Entwicklung entgegensetzen? Schenkt man internationalen Organisationen wie der OECD Glauben, sind die Arbeitsuchenden selbst schuld an ihrer Lage, man müsse ihnen diesbezüglich „Verantwortungsbewusstsein beibringen“ und zusätzlich das Arbeitsrecht weiter flexibilisieren. Kurzum, man könne der Arbeitslosigkeit dadurch Herr werden, dass man es den Arbeitgebern ermögliche sich ohne größeren Aufwand ihrer Arbeitnehmer zu entledigen oder dadurch, dass man noch mehr prekäre Arbeitsverhältnisse schaffe. Für den OGBL sind solche Aussagen unannehmbar! Nicht die Arbeitnehmer haben die Krise verursacht; nicht die Jugendlichen, die einen ersten Job suchen; nicht die älteren Arbeitnehmer, die gegen ihren Willen aus dem aktiven Berufsleben gedrängt werden sind für den Anstieg der Arbeitslosigkeit verantwortlich!

Für eine beschäftigungssichernde Politik, die ihren Namen verdient

 

Der OGBL macht sich für ein Umdenken in Sachen beschäftigungssichernde Politik stark. In der Tat beschränken sich die 2006 eingeführten Pläne zur Beschäftigungssicherung ausschließlich auf Maßnahmen, die ein Reagieren auf strukturelle oder konjunkturelle Probleme erlauben. Oft allerdings verschieben sie die Verhandlung von Sozialplänen nur nach hinten und bieten so den betroffenen Arbeitnehmern keine nachhaltige soziale Perspektive.  Der OGBL schlägt vor dieses Instrument zu überarbeiten und die verbindliche Verhandlung von jährlichen Vorsorge- und Früherkennungsplänen zum Arbeitsplatzschutz einzuführen.

Zudem hält es der OGBL für richtig den Kündigungsschutz für die Arbeitnehmer zu verstärken. Allzu oft dienen die Entlassungen „aus wirtschaftlichen Gründen“ nur der Erhöhung der Gewinnmargen der Betriebe; entlassen wird also obwohl die Betriebe durchaus einträglich sind! Die diesbezügliche Rechtsprechung dreht sich seit geraumer Zeit zu Ungunsten der Arbeitnehmer indem sie dem Arbeitgeber die Freiheit überlässt seinen Betrieb nach eigenem Gutdünken zu organisieren. Der OGBL verlangt, dass dem Arbeitgeber weitere Verpflichtungen auferlegt werden, und er auch beweisen muss, dass er alle Weiterbildungs- und Anpassungsmöglichkeiten ausgeschöpft hat und dass eine interne Reklassierung nicht machbar ist.

 

Der OGBL verlangt auch Verbesserungen bezüglich der Sozialplanverhandlungen, um den Missbräuchen seitens der Arbeitgeber ein Ende zu bereiten. Hier gibt es nämlich einige, die Sozialpläne für Kündigungen, die erst in drei Jahren anstehen, abschließen, was wiederum eine totale Inflexibilität für den Arbeitnehmer nach sich zieht.  Demzufolge hat der OGBL dem CPTE vorgeschlagen eine diesbezügliche Arbeitsgruppe ins Leben zu rufen.

Die Jugendarbeitslosigkeit nicht durch die Ausweitung der Prekarität bekämpfen

 

Der OGBL zeigt sich insbesondere besorgt über den Anstieg der Jugendarbeitslosigkeit und der prekären Arbeitsverhältnisse. Er wehrt sich gegen eine Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit, die sich auf eine weitere Prekarisierung beschränken würde. Die vom zuständigen Minister angekündigte „garantie Jeunes“ (Jugendgarantie) müsste über die Instrumente der CIE und CAE hinaus den spezifischen Eigenschaften und Bedürfnissen der jungen Arbeitsuchenden  angepasste Programme vorsehen.